Junior-Senior

Kostenübernahme

Pflegegrad 2

Auf diesen Seiten erhalten Sie eine Übersicht der für Sie zur Verfügung stehenden Abrechnungsmöglichkeiten Ihres individuellen Pflegegrades. Klicken Sie für die passenden Informationen einfach auf Ihren jeweiligen Pflegegrad...

Bitte wählen Sie Ihren Pflegegrad für detaillierte Abrechnungsinformationen.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Verfall: Das Budget aller Monate (Jan.-Dez.) eines Kalenderjahres verfällt am 30.06. des Folgejahres.

Inanspruchnahme: Lediglich durch Dienstleister, die nach dem Landesrecht anerkannt sind.

Dieses Budget kann sich ansparen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse Ihr aktuelles Budget an!

Budget: 125€ monatlich

Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI)

Verfall: Das Budget eines Kalenderjahres verfällt am 01.01. des Folgejahres.

Inanspruchnahme: Durch Dienstleister, die nach dem Landesrecht anerkannt sind oder durch anderweitige Unterstützung in Form von Dienstleistungen.

Budget: 1612€ jährlich

Verfall: Das Budget verfällt monatlich.

Inanspruchnahme: Nur durch Pflegedienste.

Pflegesachleistungen
(§ 36 SGB XI)

Budget: 761€ monatlich

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Oder

Inanspruchnahme: Nur durch die pflegebedürftige Person.

Budget: 332€ monatlich

Verfall: Das Budget verfällt monatlich.

Kombinationsleistung
(§ 38 SGB XI)

Hierbei nutzen Sie:
40% Pflegesachleistung

=304,40€
+
60% Pflegegeld

= 199,20€

In Summe: 503,60€

Es entsteht ein finanzieller Vorteil im Vergleich zum Pflegegeld in Höhe von 171,60 (503,60-332€).

Inanspruchnahme:
Durch Dienstleister, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Achtung: Das Pflegegeld wird dadurch auf 199,20€ gekürzt.

Sie würden gerne von uns Hilfe erhalten? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Unser Team im Büro berät Sie bezüglich Ihres Leistungsanspruchs und beantwortet Ihnen alle weiteren Fragen.

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