Ambulante Unterstützung mit Herz.
Junior-Senior
Kostenübernahme
Pflegegrad 5
Auf diesen Seiten erhalten Sie eine Übersicht der für Sie zur Verfügung stehenden Abrechnungsmöglichkeiten Ihres individuellen Pflegegrades. Klicken Sie für die passenden Informationen einfach auf Ihren jeweiligen Pflegegrad...
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Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Verfall: Das Budget aller Monate (Jan.-Dez.) eines Kalenderjahres verfällt am 30.06. des Folgejahres.
Inanspruchnahme: Lediglich durch Dienstleister, die nach dem Landesrecht anerkannt sind.
Budget: 125€ monatlich
Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI)
Verfall: Das Budget eines Kalenderjahres verfällt am 01.01. des Folgejahres.
Inanspruchnahme: Durch Dienstleister, die nach dem Landesrecht anerkannt sind oder durch anderweitige Unterstützung in Form von Dienstleistungen.
Budget: 1618€ jährlich
Verfall: Das Budget verfällt monatlich.
Inanspruchnahme: Nur durch Pflegedienste.
Pflegesachleistungen(§ 36 SGB XI)
Budget: 2200€ monatlich
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Oder
Verfall: Das Budget verfällt monatlich.
Inanspruchnahme: Nur durch die pflegebedürftige Person.
Budget: 947€ monatlich
Kombinationsleistung
(§ 38 SGB XI)
Hierbei nutzen Sie:
40% Pflegesachleistung
=
880,00€
+
60% Pflegegeld
=
568,20€
In Summe: 1448.20€
Es entsteht ein finanzieller Vorteil im Vergleich zum Pflegegeld in Höhe von 501.20€ (1448,20€-947,00€).
Inanspruchnahme:
Durch Dienstleister, die nach Landesrecht anerkannt sind.
Achtung: Das Pflegegeld wird dadurch auf 378.80€ gekürzt.
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Junior-Senior Team
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Tel.: 040 / 334646-440
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20097 Hamburg
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