Junior-Senior

Kostenübernahme

Pflegegrad 5

Auf diesen Seiten erhalten Sie eine Übersicht der für Sie zur Verfügung stehenden Abrechnungsmöglichkeiten Ihres individuellen Pflegegrades. Klicken Sie für die passenden Informationen einfach auf Ihren jeweiligen Pflegegrad...

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Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Verfall: Das Budget aller Monate (Jan.-Dez.) eines Kalenderjahres verfällt am 30.06. des Folgejahres.

Inanspruchnahme: Lediglich durch Dienstleister, die nach dem Landesrecht anerkannt sind.

Budget: 125€ monatlich

Verhinderungspflege
(§ 39 SGB XI)

Verfall: Das Budget eines Kalenderjahres verfällt am 01.01. des Folgejahres.

Inanspruchnahme: Durch Dienstleister, die nach dem Landesrecht anerkannt sind oder durch anderweitige Unterstützung in Form von Dienstleistungen.

Budget: 1618€ jährlich

Verfall: Das Budget verfällt monatlich.

Inanspruchnahme: Nur durch Pflegedienste.

Pflegesachleistungen(§ 36 SGB XI)

Budget: 2200€ monatlich

Pflegegeld (§ 37 SGB XI)

Oder

Verfall: Das Budget verfällt monatlich.

Inanspruchnahme: Nur durch die pflegebedürftige Person.

Budget: 947€ monatlich

Kombinationsleistung
(§ 38 SGB XI)

Hierbei nutzen Sie:

40% Pflegesachleistung

=
880,00
+
60% Pflegegeld

=
568,20

In Summe: 1448.20€

Es entsteht ein finanzieller Vorteil im Vergleich zum Pflegegeld in Höhe von 501.20€ (1448,20€-947,00€).

Inanspruchnahme:
Durch Dienstleister, die nach Landesrecht anerkannt sind.

Achtung: Das Pflegegeld wird dadurch auf 378.80€ gekürzt.

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