Pflege-Lexikon

Was ist die Pflegeberatung nach § 7a?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine kostenlose, individuelle Beratung der Pflegekasse für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: zu Leistungen, Anträgen, Hilfsmitteln und der Organisation der Pflege. Auf Wunsch kommt die Beraterin nach Hause.

Jeder, der Leistungen beantragt, hat Anspruch darauf; die Kasse muss binnen zwei Wochen einen Termin anbieten. Unabhängige Alternativen sind die Pflegestützpunkte der Länder. Nicht zu verwechseln mit dem verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3.

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Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026