Pflegegradrechner
Schätzen Sie in etwa 5 Minuten ein, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihrem Angehörigen zusteht, nach den 6 offiziellen Begutachtungsmodulen, kostenlos und anonym.
Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und Ihre Körperhaltung ändern?
So wird der Pflegegrad wirklich berechnet
Seit 2017 gilt für die Pflegebegutachtung das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen). Jedes Modul fließt mit einem festen Gewicht in das Gesamtergebnis von 0 bis 100 Punkten ein. Unser Pflegegradrechner bildet genau diese Systematik ab.
- 1. Mobilität10 %
- 2. Geistige & kommunikative Fähigkeiten15 %*
- 3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen15 %*
- 4. Selbstversorgung40 %
- 5. Umgang mit Krankheit & Therapie20 %
- 6. Alltagsleben & soziale Kontakte15 %
* Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
- Kein Pflegegradunter 12,5 Punkte
- Pflegegrad 112,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 227 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 347,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 470 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 590 bis 100 Punkte
Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen sofort Leistungen zu, vom Entlastungsbetrag über die Verhinderungspflege bis zu Pflegesachleistungen. Wie viele Stunden Alltagshilfe sich daraus ergeben, zeigt Ihnen unser Pflegebudget-Rechner.
Nach dem Ergebnis: In vier Schritten zum anerkannten Pflegegrad
Der Rechner zeigt Ihnen, wo Sie voraussichtlich stehen. Verbindlich wird der Pflegegrad erst durch die Pflegekasse, und der Weg dorthin ist kürzer, als viele denken:
- 1
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Rufen Sie die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse an oder schreiben Sie formlos. Das Datum des Antrags entscheidet, ab wann Leistungen gezahlt werden, warten Sie also nicht auf Formulare.
- 2
Pflegetagebuch führen
Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei im Alltag Hilfe nötig ist: Waschen, Anziehen, Essen, Medikamente, Treppen. Das Tagebuch ist die beste Vorbereitung auf die Begutachtung.
- 3
Begutachtungstermin wahrnehmen
Der Medizinische Dienst besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Eine Vertrauensperson sollte dabei sein und ehrlich schildern, was ohne Hilfe nicht mehr geht, ein guter Tag ist kein Maßstab.
- 4
Bescheid prüfen und Leistungen nutzen
Vergleichen Sie den Bescheid mit Ihrem Rechner-Ergebnis. Passt er, können Sie sofort Leistungen wie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe einsetzen. Weicht er deutlich ab, lohnt der Widerspruch innerhalb eines Monats.
Jeden dieser Schritte erklären wir ausführlich, mit Musterformulierungen und den fünf häufigsten Fehlern, im Ratgeber Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.
So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor
Zwischen Antrag und Bescheid liegt der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes, meist nach zwei bis vier Wochen. Die Begutachtung dauert etwa eine Stunde, und Ihre Vorbereitung entscheidet mit über das Ergebnis. Grundlage der Bewertung ist § 15 SGB XI: Gemessen wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose.
- Führen Sie vorab ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Es macht den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar, den ein einzelner Besuch nicht zeigen kann.
- Legen Sie Arztberichte, Medikamentenpläne und Entlassungsbriefe bereit. Der Gutachter darf nur bewerten, was er kennt.
- Eine Vertrauensperson sollte dabei sein. Viele Pflegebedürftige stellen sich beim Termin besser dar, als der Alltag aussieht.
- Schildern Sie den schlechtesten Tag ehrlich, nicht den besten. Beschönigen kostet Punkte und damit Leistungen.
- Notieren Sie nach dem Termin, was besprochen wurde. Falls der Bescheid abweicht, ist das die Grundlage für den Widerspruch.
Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid. Und sobald der Pflegegrad steht, zeigt unsere Übersicht Pflegegrad 1 bis 5 , welche Leistungen Ihnen jetzt zustehen.
Häufige Fragen zum Pflegegradrechner
Wie funktioniert der Pflegegradrechner?
Der Rechner führt Sie durch die 6 Module des offiziellen Begutachtungsinstruments (NBA): Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie Alltagsleben. Ihre Antworten werden wie bei der echten Begutachtung gewichtet und zu einem Punktwert von 0 bis 100 zusammengefasst, daraus ergibt sich der voraussichtliche Pflegegrad.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine fundierte Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Den verbindlichen Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) bzw. Medicproof (privat Versicherte) fest.
Ab wie vielen Punkten bekommt man Pflegegrad 1?
Ab 12,5 gewichteten Punkten wird Pflegegrad 1 anerkannt. Pflegegrad 2 gibt es ab 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten.
Was sollte ich nach dem Rechner-Ergebnis tun?
Stellen Sie formlos einen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, ein Anruf genügt. Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch auf die Begutachtung vor. Mit anerkanntem Pflegegrad können Sie sofort Leistungen wie den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) für eine Haushaltshilfe nutzen.
Was kostet der Pflegegradrechner?
Nichts. Der Rechner ist kostenlos, anonym und ohne Anmeldung nutzbar. Ihre Antworten werden nicht gespeichert.
Kann die Begutachtung auch telefonisch stattfinden?
In Ausnahmefällen ja, etwa bei Höherstufungsanträgen oder wenn ein Hausbesuch nicht zumutbar ist, entscheidet der Medizinische Dienst über ein strukturiertes Telefoninterview. Der Regelfall bleibt aber der Hausbesuch, denn nur dort sieht der Gutachter die Wohnsituation.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Überschreitet sie die Frist aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, stehen Ihnen 70 € je angefangener Woche Verzögerung zu.
Gilt der Pflegegrad rückwirkend?
Die Leistungen beginnen mit dem Monat der Antragstellung, nicht erst mit dem Bescheid. Wer im Januar den Antrag stellt und im März den Bescheid erhält, bekommt die Leistungen rückwirkend ab Januar. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.