Für Pflegeberatung, Sozialdienste und Praxen
Sie beraten, wir entlasten.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und stundenweise Betreuung über die Pflegekasse, ohne Eigenanteil für Ihre Klientinnen und Klienten, mit fester Bezugsperson und direkter Abrechnung. Ein Anruf von Ihnen, und wir kümmern uns um den Rest.
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Mit wem wir zusammenarbeiten
Überall dort, wo Menschen merken, dass es zu Hause allein nicht mehr reicht, und jemand den nächsten Schritt zeigen muss.
Pflegestützpunkte und Pflegeberatung
Beratung nach § 7a SGB XI, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3: Wenn Klienten Haushalt oder Betreuung brauchen, sind wir die anerkannte Stelle, die sofort startet und direkt mit der Kasse abrechnet.
Sozialdienste und Entlassmanagement
Krankenhaus, Reha, Geriatrie: Wir übernehmen die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V oder über den Pflegegrad, damit die Entlassung nach Hause tragfähig ist.
Ambulante Pflegedienste
Sie pflegen, wir führen den Haushalt und begleiten im Alltag. Kein Wettbewerb um Pflegesachleistung, sondern Ergänzung über Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege.
Hausarztpraxen und Therapeuten
Patientinnen mit COPD, Herzschwäche, nach Sturz oder OP brauchen Entlastung zu Hause. Ein Hinweis auf uns reicht, wir klären den Rest mit der Familie.
Kommunen, Seniorenbüros, Wohlfahrtsverbände
Für Sprechstunden, Infoabende und Nachbarschaftsnetzwerke stellen wir Material und Referenten, und wir nehmen Ihre Angebote in unsere Beratung auf.
Rechtliche Betreuung und Wohnungswirtschaft
Betreuerinnen und Betreuer sowie Anbieter von betreutem Wohnen bekommen einen festen Ansprechpartner, klare Abrechnung und kurze Wege.
So läuft eine Empfehlung ab
- 1
Sie geben den Kontakt weiter
Per Telefon oder E-Mail, mit Einwilligung der Klientin. Oder Sie geben unsere Nummer weiter, dann meldet sich die Familie selbst.
- 2
Wir rufen innerhalb eines Werktags an
Wir klären Pflegegrad, Budgets und Wünsche, stellen bei Bedarf den Pflegegrad-Antrag mit und übernehmen den Papierkram mit der Kasse.
- 3
Kennenlernen zu Hause, dann fester Termin
Eine feste Haushaltshilfe oder Alltagsbegleiterin, feste Zeiten, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Für die Familie entsteht in der Regel kein Eigenanteil.
- 4
Rückmeldung an Sie
Wenn die Klientin zustimmt, erfahren Sie, dass die Versorgung steht. So bleibt Ihr Fall abgeschlossen, nicht offen.
Klientinnen und Klienten können sich auch direkt melden: Anfrage stellen oder Pflegegrad einschätzen.
Was wir für Ihre Klienten leisten
- Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Küche, Fenster, Einkauf
- Alltagsbegleitung: Begleitung zu Arzt, Behörde, Einkauf, Spaziergang
- Stundenweise Betreuung, auch bei Demenz, zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Einsätze nach Krankenhaus oder OP über die Krankenkasse (§ 38 SGB V)
- Feste Bezugsperson, feste Wochentage, Vertretung bei Ausfall
Anerkannt als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, Abrechnung mit allen Pflegekassen, Einsätze nach § 38 SGB V mit den Krankenkassen.
Alle LeistungenBudgets, die Sie in der Beratung nennen können
| Leistung | Für wen | Höhe 2026 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | ab Pflegegrad 1 | 131 € monatlich, Reste bis 30. Juni des Folgejahres |
| Umwandlungsanspruch aus der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4) | ab Pflegegrad 2 | bis 40 % der Sachleistung, bei Pflegegrad 2 bis 318 € monatlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a) | ab Pflegegrad 2 | 3.539 € je Kalenderjahr, stundenweise nutzbar |
| Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V) | ohne Pflegegrad | in der Regel bis 4 Wochen, mit ärztlicher Verordnung |
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Zum Weiterlesen für die Beratung: Entlastungsbudget, Verhinderungspflege stundenweise, Pflegereform 2027.
Was Sie als Partner bekommen
Fester Ansprechpartner
Eine Person, die Ihre Fälle kennt, erreichbar per Durchwahl und E-Mail, mit Antwort am selben Werktag.
Informationsmaterial
Flyer und Budget-Übersicht für das Beratungsgespräch, gedruckt oder als PDF, auf Wunsch mit Ihrem Stempel.
Kostenlose Erstberatung für Klienten
Wir erklären Familien, was ihnen zusteht, stellen den Pflegegrad-Antrag mit und nehmen Ihnen damit Folgefragen ab.
Gegenseitige Verlinkung
Wir nehmen Ihre Einrichtung in unsere regionalen Hinweise auf; Sie verlinken auf uns. Beides hilft den Familien beim Finden.
Vorträge und Sprechstunden
Kurzvortrag zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegereform für Ihre Veranstaltung, ohne Kosten.
Rückmeldung und Verlässlichkeit
Sie erfahren mit Einwilligung der Familie, dass die Versorgung läuft. Bei Ausfall stellen wir Vertretung.
Häufige Fragen von Partnern
Kostet die Zusammenarbeit etwas?
Nein. Wir rechnen die Einsätze mit der Pflege- oder Krankenkasse der Klientin ab. Für Partner entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen.
Zahlen Sie Prämien für Empfehlungen?
An Beratungsstellen, Sozialdienste und Praxen nicht. Ihre Beratung muss unabhängig bleiben, und wir möchten, dass Sie uns empfehlen, weil die Versorgung verlässlich ist.
In welchen Regionen arbeiten Sie?
Deutschlandweit, mit eigenen Teams in vielen Städten und Umlandgemeinden. Wo wir noch keine Kraft vor Ort haben, sagen wir das offen und nennen den nächsten Schritt.
Wie schnell starten Sie nach einer Empfehlung?
Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei der Familie. Nach Kennenlernen und Freigabe der Kasse beginnt der feste Termin, nach Krankenhausentlassung oft innerhalb weniger Tage.
Sind Sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt?
Ja, nach § 45a SGB XI. Damit können Klientinnen den Entlastungsbetrag und den Umwandlungsanspruch bei uns einsetzen, und wir rechnen direkt mit allen Pflegekassen ab.
Bekommen wir Informationsmaterial?
Ja: Flyer für die Beratung, eine Übersicht der Budgets je Pflegegrad und auf Wunsch einen Kurzvortrag für Ihre Sprechstunde oder Ihren Infoabend.
Lassen Sie uns zusammenarbeiten
Ein kurzes Gespräch reicht, um zu klären, wie wir Ihre Klientinnen und Klienten am besten unterstützen. Wir kommen auch gern bei Ihnen vorbei.
Deutschlandweit für Sie da