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Im Vergleich
Haushaltshilfe über den Pflegegrad gibt es auf drei Wegen. So unterscheiden sie sich im Alltag.
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Häufige Fragen
Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Sie zahlen in der Regel keinen Eigenanteil*. Junior-Senior rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab. Ohne Pflegegrad ist eine private Inanspruchnahme möglich, oder Sie nutzen den Weg über eine ärztliche Verordnung.
Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Alternativ kann Ihr Arzt eine Verordnung ausstellen, wenn Sie vorübergehend Unterstützung benötigen (z.B. nach einer OP). In diesem Fall muss die Krankenkasse die Leistung bewilligen, bevor wir starten können. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Ja! Es gibt drei Möglichkeiten: Erstens können Sie über eine ärztliche Verordnung Haushaltshilfe beantragen, z.B. nach einer OP oder bei schwerer Erkrankung. Zweitens können Sie unsere Leistungen privat als Selbstzahler nutzen. Und drittens unterstützen wir Sie kostenlos bei der Beantragung eines Pflegegrads. Viele Menschen haben Anspruch, ohne es zu wissen.
Der Entlastungsbetrag (131€/Monat) spart sich bei Nichtnutzung monatlich an. Das angesparte Budget verfällt jedoch am 30. Juni des Folgejahres. Beispiel: Nicht genutzte Beträge aus 2026 verfallen am 30.06.2027. Wir empfehlen, das Budget regelmäßig zu nutzen, damit nichts verfällt.
Nein. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Die Rückerstattung erfolgt dann direkt an Sie. Bei einigen wenigen Privatversicherungen ist auch eine direkte Einreichung durch uns möglich.
Ja. Wir verfügen über landesrechtliche Anerkennungen und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Für die Abrechnung nutzen wir den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und die Kombinationsleistung (§38 SGB XI).
Bei vorhandenem Pflegegrad kann die Unterstützung in der Regel innerhalb weniger Tage starten. Wir besprechen Ihren Bedarf in einem kostenlosen Erstgespräch und finden einen passenden Alltagsbegleiter in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns einfach an oder stellen Sie eine Anfrage über unsere Webseite.
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung (§38 SGB XI). Dabei wird ein Teil Ihres Budgets für den Betreuungsdienst genutzt, und Sie erhalten den restlichen Anteil weiterhin als Pflegegeld auf Ihr Konto. Wichtig: Bei Nutzung von Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bleibt Ihr Pflegegeld vollständig erhalten. Erst bei der Kombinationsleistung wird es anteilig verrechnet.
Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch und kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Kasse.
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