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Finden Sie heraus, wie viel Budget Ihnen die Pflegekasse für Haushaltshilfe bereitstellt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

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Was Junior-Senior von anderen Wegen unterscheidet

Haushaltshilfe über den Pflegegrad gibt es auf drei Wegen. So unterscheiden sie sich im Alltag.

Kosten für Sie

Junior-Senior

In der Regel 0 € Eigenanteil*. Wir rechnen Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege direkt mit der Pflegekasse ab.

Ambulanter Pflegedienst

Abrechnung mit der Pflegekasse möglich, Haushaltshilfe ist aber meist Nebenleistung mit begrenztem Kontingent.

Privat organisiert

Sie zahlen selbst. Der Entlastungsbetrag lässt sich nur bei anerkannten Anbietern einsetzen.

Feste Bezugsperson

Junior-Senior

Ja. Dieselbe Alltagsbegleiterin kommt zu festen Terminen und kennt Wohnung und Gewohnheiten.

Ambulanter Pflegedienst

Typischerweise wechselnde Kräfte je nach Tourenplan.

Privat organisiert

Ja, solange die Person verfügbar ist.

Vertretung bei Urlaub und Krankheit

Junior-Senior

Wir organisieren eine Vertretung aus der Nachbarschaft, damit kein Termin ausfällt.

Ambulanter Pflegedienst

In der Regel ja.

Privat organisiert

Keine. Fällt die Person aus, fällt die Hilfe aus.

Zeit pro Einsatz

Junior-Senior

Feste Termine mit Zeit für Haushalt, Einkauf, Begleitung und Gespräch. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Budget, ab Pflegegrad 2 deutlich mehr als bei Pflegegrad 1.

Ambulanter Pflegedienst

Meist kurze, getaktete Einsätze, auf Pflege ausgerichtet.

Privat organisiert

Frei vereinbar.

Start

Junior-Senior

Kostenloser Probetermin, in der Regel innerhalb weniger Tage. Erst danach entscheiden Sie.

Ambulanter Pflegedienst

Je nach Kapazität, häufig Wartezeit für hauswirtschaftliche Leistungen.

Privat organisiert

Sie suchen, prüfen und vereinbaren selbst.

Auswahl und Schulung

Junior-Senior

Persönliches Kennenlernen, erweitertes Führungszeugnis, Einarbeitung und Schulung durch uns.

Ambulanter Pflegedienst

Fachkräfte für die Pflege, für den Haushalt häufig Hilfskräfte.

Privat organisiert

Keine Prüfung durch Dritte, Sie tragen das Risiko.

Papierkram

Junior-Senior

Eine Abtretungserklärung, einmalig. Danach keine Rechnung, keine Belege, keine Vorleistung.

Ambulanter Pflegedienst

Direktabrechnung möglich.

Privat organisiert

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Haftung und Belege liegen bei Ihnen.

Leistungen

Junior-Senior

Haushalt, Einkauf, Kochen, Begleitung zu Ärzten und Behörden, Gesellschaft, stundenweise Verhinderungspflege, Betreuung bei Demenz.

Ambulanter Pflegedienst

Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Hilfe in begrenztem Umfang.

Privat organisiert

Meist nur Haushalt.
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Häufige Fragen

Fragen zur Kostenübernahme

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Sie zahlen in der Regel keinen Eigenanteil*. Junior-Senior rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab. Ohne Pflegegrad ist eine private Inanspruchnahme möglich, oder Sie nutzen den Weg über eine ärztliche Verordnung.

Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5). Alternativ kann Ihr Arzt eine Verordnung ausstellen, wenn Sie vorübergehend Unterstützung benötigen (z.B. nach einer OP). In diesem Fall muss die Krankenkasse die Leistung bewilligen, bevor wir starten können. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Ja! Es gibt drei Möglichkeiten: Erstens können Sie über eine ärztliche Verordnung Haushaltshilfe beantragen, z.B. nach einer OP oder bei schwerer Erkrankung. Zweitens können Sie unsere Leistungen privat als Selbstzahler nutzen. Und drittens unterstützen wir Sie kostenlos bei der Beantragung eines Pflegegrads. Viele Menschen haben Anspruch, ohne es zu wissen.

Der Entlastungsbetrag (131€/Monat) spart sich bei Nichtnutzung monatlich an. Das angesparte Budget verfällt jedoch am 30. Juni des Folgejahres. Beispiel: Nicht genutzte Beträge aus 2026 verfallen am 30.06.2027. Wir empfehlen, das Budget regelmäßig zu nutzen, damit nichts verfällt.

Nein. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können. Die Rückerstattung erfolgt dann direkt an Sie. Bei einigen wenigen Privatversicherungen ist auch eine direkte Einreichung durch uns möglich.

Ja. Wir verfügen über landesrechtliche Anerkennungen und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie müssen sich um nichts kümmern. Für die Abrechnung nutzen wir den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) und die Kombinationsleistung (§38 SGB XI).

Bei vorhandenem Pflegegrad kann die Unterstützung in der Regel innerhalb weniger Tage starten. Wir besprechen Ihren Bedarf in einem kostenlosen Erstgespräch und finden einen passenden Alltagsbegleiter in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns einfach an oder stellen Sie eine Anfrage über unsere Webseite.

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung (§38 SGB XI). Dabei wird ein Teil Ihres Budgets für den Betreuungsdienst genutzt, und Sie erhalten den restlichen Anteil weiterhin als Pflegegeld auf Ihr Konto. Wichtig: Bei Nutzung von Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bleibt Ihr Pflegegeld vollständig erhalten. Erst bei der Kombinationsleistung wird es anteilig verrechnet.

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Wir beraten Sie kostenlos, prüfen Ihren Anspruch und kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Kasse.

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