26. August 2026
131 Euro im Monat, die kaum jemand abruft: Warum der Entlastungsbetrag an der Bürokratie scheitert
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 Euro monatlich für Haushaltshilfe und Betreuung. Eine Erhebung unter 2.884 pflegenden Angehörigen zeigt, dass zwar 73 Prozent den Entlastungsbetrag kennen, aber nur rund 40 Prozent ihn tatsächlich nutzen. Mehr als die Hälfte weiß nicht, wo sie passende Angebote finden soll.
Aus unserer täglichen Beratungspraxis kennen wir drei Gründe, die dahinter stecken: Erstens wird der Betrag nicht ausgezahlt, sondern nur als Kostenerstattung gewährt, was viele für eine Absage halten. Zweitens dürfen ihn ausschließlich nach Landesrecht anerkannte Anbieter abrechnen, sodass die vertraute private Putzhilfe außen vor bleibt. Drittens kennt kaum jemand die Frist: Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.
Für eine Familie mit Pflegegrad 2 summiert sich das auf bis zu 1.572 Euro im Jahr, die ungenutzt verfallen. Wer den Betrag über einen anerkannten Anbieter mit Direktabrechnung nutzt, zahlt dagegen keinen Eigenanteil* und muss keine Rechnung vorstrecken.
„Wir erleben fast täglich Familien, die seit Jahren einen Pflegegrad haben und trotzdem nie eine Stunde Haushaltshilfe genutzt haben. Nicht aus Stolz, sondern weil ihnen niemand erklärt hat, dass ihnen das Geld längst zusteht.“
Alessandro Damaschke, Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Quelle der Befragungsdaten: pflege.de-Studie 2024, Erhebungszeitraum Juli bis November 2023, 2.884 gültige Fragebögen. Die Erhebung stammt nicht von Junior-Senior. Die Rechtsgrundlage des Entlastungsbetrags ist § 45b SGB XI.