Presse und Fachanfragen

Wir sind ein anerkannter Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse. Zu Fragen rund um Pflegeleistungen, Entlastungsbetrag und den Alltag pflegender Familien geben wir gern Auskunft, kurzfristig und mit konkreten Beispielen aus der Praxis.

Das Unternehmen in Zahlen

2021

gegründet, Sitz in Hamburg

27

Standorte in acht Bundesländern

§ 45a

landesrechtlich anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag

0 €

Eigenanteil für Kundinnen und Kunden im Rahmen der Kassenbudgets

Junior-Senior übernimmt Haushaltsführung, Betreuung und Begleitung im Alltag, finanziert über die Leistungen der Pflegeversicherung. Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse, sodass für Familien im Rahmen der Budgets kein Eigenanteil* entsteht. Zur Unternehmensgruppe gehören die Junior-Senior GmbH und die Junior-Senior Pflege GmbH mit Sitz in Hamburg sowie die PDD Care Group GmbH mit Sitz in Berlin. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Aktuelle Mitteilung

26. August 2026

131 Euro im Monat, die kaum jemand abruft: Warum der Entlastungsbetrag an der Bürokratie scheitert

Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 Euro monatlich für Haushaltshilfe und Betreuung. Eine Erhebung unter 2.884 pflegenden Angehörigen zeigt, dass zwar 73 Prozent den Entlastungsbetrag kennen, aber nur rund 40 Prozent ihn tatsächlich nutzen. Mehr als die Hälfte weiß nicht, wo sie passende Angebote finden soll.

Aus unserer täglichen Beratungspraxis kennen wir drei Gründe, die dahinter stecken: Erstens wird der Betrag nicht ausgezahlt, sondern nur als Kostenerstattung gewährt, was viele für eine Absage halten. Zweitens dürfen ihn ausschließlich nach Landesrecht anerkannte Anbieter abrechnen, sodass die vertraute private Putzhilfe außen vor bleibt. Drittens kennt kaum jemand die Frist: Nicht genutzte Beträge verfallen am 30. Juni des Folgejahres.

Für eine Familie mit Pflegegrad 2 summiert sich das auf bis zu 1.572 Euro im Jahr, die ungenutzt verfallen. Wer den Betrag über einen anerkannten Anbieter mit Direktabrechnung nutzt, zahlt dagegen keinen Eigenanteil* und muss keine Rechnung vorstrecken.

„Wir erleben fast täglich Familien, die seit Jahren einen Pflegegrad haben und trotzdem nie eine Stunde Haushaltshilfe genutzt haben. Nicht aus Stolz, sondern weil ihnen niemand erklärt hat, dass ihnen das Geld längst zusteht.“
Alessandro Damaschke, Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Quelle der Befragungsdaten: pflege.de-Studie 2024, Erhebungszeitraum Juli bis November 2023, 2.884 gültige Fragebögen. Die Erhebung stammt nicht von Junior-Senior. Die Rechtsgrundlage des Entlastungsbetrags ist § 45b SGB XI.

Themen, zu denen wir Auskunft geben

Für Interviews, Hintergrundgespräche und Gastbeiträge stehen wir kurzfristig zur Verfügung. Auf Wunsch vermitteln wir auch Familien, die aus ihrem Alltag erzählen, selbstverständlich nur mit deren Einverständnis.

Warum Pflegegeld liegen bleibt

Der Entlastungsbetrag von 131 € steht jedem ab Pflegegrad 1 zu und verfällt trotzdem massenhaft. Wir sehen täglich, woran es scheitert: an der Kostenerstattungslogik, an der Anerkennungspflicht für Anbieter und an Fristen, die kaum jemand kennt.

Was die Pflegereform für Familien ändert

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes würde die Leistungen ab 2027 neu ordnen. Wir verfolgen das Verfahren tagesaktuell und können einordnen, was für pflegende Angehörige konkret dabei herauskommt.

Pflege und Beruf, aus Sicht des Arbeitgebers

Wir beschäftigen Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, viele davon Quereinsteiger. Zur Frage, wie Pflegearbeit attraktiver wird und was Beschäftigte in diesem Feld wirklich brauchen, geben wir gern Auskunft.

Haushaltshilfe zwischen Schwarzarbeit und Kassenleistung

Viele Familien beschäftigen Hilfen privat und bar, ohne zu wissen, dass die Pflegekasse zahlen würde. Wir kennen die Gründe und die Folgen, auch die haftungsrechtlichen.

Ansprechpartner für Medien

Alessandro Damaschke
Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

040 334646 440info@juniorseniorgmbh.de

Bella-Spanier-Weg 6, 20097 Hamburg
Erreichbar Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr.

Bildmaterial und Logo

Logo, Porträts der Geschäftsführung und Bilder aus dem Arbeitsalltag stellen wir für die redaktionelle Berichterstattung honorarfrei zur Verfügung. Eine kurze Mail genügt, wir senden die Dateien in Druckauflösung mit den passenden Bildnachweisen.

Bitte keine Verwendung von Bildern direkt aus der Website: Dort stehen komprimierte Fassungen, die für den Druck nicht taugen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.