Von A bis Z
Das Pflege-Lexikon
Über 50 Begriffe der Pflege, kurz und verständlich erklärt: von Alltagsbegleiter bis Zuzahlung, mit Beträgen, Rechtsgrundlagen und Links zu den ausführlichen Ratgebern.
B
Beratungseinsatz
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Hausbesuch eines Pflegedienstes für alle, die Pflegegeld beziehen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Er sichert die Qualität der häuslichen Pflege und gibt Angehörigen praktische Tipps.
Betreuungskraft
Eine Betreuungskraft leistet Menschen mit Pflegebedarf Gesellschaft und aktiviert sie im Alltag: Gespräche, Spiele, Spaziergänge, Begleitung, einfache Hilfen im Haushalt. Sie pflegt nicht, sondern betreut, und wird über die Betreuungs- und Entlastungsbudgets der Pflegekasse finanziert.
G
Gemeinsamer Jahresbetrag
Der gemeinsame Jahresbetrag ist das seit 1. Juli 2025 zusammengelegte Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 € je Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, frei auf beide Leistungen verteilbar, jede davon für bis zu acht Wochen im Jahr.
Grundpflege
Grundpflege umfasst die regelmäßig wiederkehrenden Pflegetätigkeiten des Alltags: Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege), Ernährung (mundgerechte Zubereitung, Hilfe beim Essen) und Mobilität (Aufstehen, Anziehen, Toilettengänge). Sie wird über die Pflegekasse finanziert.
H
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist ein Funksender als Armband oder Kette, mit dem allein lebende Menschen per Knopfdruck rund um die Uhr eine Notrufzentrale erreichen. Die Pflegekasse bezuschusst den Basisdienst mit 25,50 € im Monat, ab Pflegegrad 1.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung ist der Fachbegriff für alle Arbeiten, die den Haushalt am Laufen halten: Reinigen der Wohnung, Wäsche, Geschirr, Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten und Heizen. Sie gehört zu den Leistungen, die Pflege- und Krankenkasse bezahlen.
M
Module der Begutachtung
Die Pflegebegutachtung bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen: Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) und Gestaltung des Alltagslebens (15 %). Daraus entsteht die Punktzahl für den Pflegegrad.
Muster 70
Muster 70 ist das ärztliche Formular „Verordnung einer Haushaltshilfe“. Damit verordnet die Ärztin eine Haushaltshilfe zulasten der Krankenkasse nach § 38 SGB V, etwa nach einer Operation, bei schwerer Krankheit oder rund um eine Entbindung.
P
Palliativversorgung
Palliativversorgung begleitet schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit dem Ziel von Lebensqualität und Schmerzfreiheit statt Heilung. Zu Hause tragen Hausärzte (AAPV), spezialisierte Teams (SAPV), Hospizdienste, Pflegedienste und Haushaltshilfen die Versorgung gemeinsam.
Pflegebegutachtung
Die Pflegebegutachtung ist der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof), bei dem die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet wird. Aus der Punktzahl (12,5 bis 100) ergibt sich der Pflegegrad.
Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine kostenlose, individuelle Beratung der Pflegekasse für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: zu Leistungen, Anträgen, Hilfsmitteln und der Organisation der Pflege. Auf Wunsch kommt die Beraterin nach Hause.
Pflegebox
Die Pflegebox ist die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €, bezahlt von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken und Schürzen.
Pflegegrad
Der Pflegegrad (1 bis 5) misst, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist, und bestimmt die Höhe der Pflegeleistungen. Er wird nach einer Begutachtung anhand von Punkten vergeben: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern: technische wie Pflegebett, Toilettenstuhl oder Hausnotruf (meist leihweise) und Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Bettschutz (42 € monatlich als Pauschale). Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Pflegekurs
Pflegekurse sind kostenlose Schulungen der Pflegekassen für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche (§ 45 SGB XI): richtiges Heben und Lagern, Umgang mit Demenz, Hilfsmittel, eigene Entlastung. Auf Wunsch findet die Schulung als Einzeltraining zu Hause statt.
Pflegeperson
Pflegeperson ist der gesetzliche Begriff für Menschen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen, meist Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Ab zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge und es besteht Unfallversicherungsschutz.
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung ist das Budget der Pflegekasse für Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes: monatlich 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (3), 1.859 € (4) und 2.299 € (5). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.
Pflegetagebuch
Ein Pflegetagebuch dokumentiert über ein bis zwei Wochen, wobei ein Mensch im Alltag Hilfe braucht: Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengänge, Medikamente, nächtliche Einsätze. Es ist das wichtigste Beweismittel für die Pflegebegutachtung und für Widersprüche.
Pflegezeit
Die Pflegezeit erlaubt Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen ab Pflegegrad 1 zu Hause zu pflegen. Sie gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen.
S
SAPV
SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung: Ein Team aus Palliativärzten und Pflegefachkräften versorgt schwerstkranke Menschen mit komplexen Symptomen zu Hause, rund um die Uhr erreichbar. Die Krankenkasse zahlt vollständig, verordnet wird sie vom Arzt.
Seniorenbetreuung
Seniorenbetreuung ist die stundenweise Begleitung älterer Menschen im Alltag: Gesellschaft, Spaziergänge, Vorlesen, Begleitung zu Terminen und leichte Hilfe im Haushalt. Sie wird ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanziert und ist keine Pflege.
W
Widerspruch gegen den Pflegegrad
Gegen einen Pflegegrad-Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, formlos und ohne Begründungspflicht zum Start. Rund jeder dritte Widerspruch hat Erfolg, weil Gutachten Alltagshilfen oft unterschätzen.
Wohnumfeldverbesserung
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten, die das Zuhause pflegegerecht machen: bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Rampen, Haltegriffe. Die Pflegekasse zahlt dafür ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Ein Begriff fehlt? Rufen Sie uns an unter 040 334646 440, wir erklären ihn Ihnen persönlich. Ausführliche Artikel zu allen Themen finden Sie im Pflege-Ratgeber.