Von A bis Z

Das Pflege-Lexikon

Über 50 Begriffe der Pflege, kurz und verständlich erklärt: von Alltagsbegleiter bis Zuzahlung, mit Beträgen, Rechtsgrundlagen und Links zu den ausführlichen Ratgebern.

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Palliativversorgung

Palliativversorgung begleitet schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit dem Ziel von Lebensqualität und Schmerzfreiheit statt Heilung. Zu Hause tragen Hausärzte (AAPV), spezialisierte Teams (SAPV), Hospizdienste, Pflegedienste und Haushaltshilfen die Versorgung gemeinsam.

Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung ist der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof), bei dem die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet wird. Aus der Punktzahl (12,5 bis 100) ergibt sich der Pflegegrad.

Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine kostenlose, individuelle Beratung der Pflegekasse für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: zu Leistungen, Anträgen, Hilfsmitteln und der Organisation der Pflege. Auf Wunsch kommt die Beraterin nach Hause.

Pflegebox

Die Pflegebox ist die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €, bezahlt von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken und Schürzen.

Pflegegrad

Der Pflegegrad (1 bis 5) misst, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist, und bestimmt die Höhe der Pflegeleistungen. Er wird nach einer Begutachtung anhand von Punkten vergeben: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern: technische wie Pflegebett, Toilettenstuhl oder Hausnotruf (meist leihweise) und Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Bettschutz (42 € monatlich als Pauschale). Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.

Pflegekurs

Pflegekurse sind kostenlose Schulungen der Pflegekassen für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche (§ 45 SGB XI): richtiges Heben und Lagern, Umgang mit Demenz, Hilfsmittel, eigene Entlastung. Auf Wunsch findet die Schulung als Einzeltraining zu Hause statt.

Pflegeperson

Pflegeperson ist der gesetzliche Begriff für Menschen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen, meist Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Ab zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge und es besteht Unfallversicherungsschutz.

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung ist das Budget der Pflegekasse für Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes: monatlich 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (3), 1.859 € (4) und 2.299 € (5). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch dokumentiert über ein bis zwei Wochen, wobei ein Mensch im Alltag Hilfe braucht: Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengänge, Medikamente, nächtliche Einsätze. Es ist das wichtigste Beweismittel für die Pflegebegutachtung und für Widersprüche.

Pflegezeit

Die Pflegezeit erlaubt Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen ab Pflegegrad 1 zu Hause zu pflegen. Sie gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen.

Ein Begriff fehlt? Rufen Sie uns an unter 040 334646 440, wir erklären ihn Ihnen persönlich. Ausführliche Artikel zu allen Themen finden Sie im Pflege-Ratgeber.