Von A bis Z

Das Pflege-Lexikon

Über 50 Begriffe der Pflege, kurz und verständlich erklärt: von Alltagsbegleiter bis Zuzahlung, mit Beträgen, Rechtsgrundlagen und Links zu den ausführlichen Ratgebern.

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Palliativversorgung

Palliativversorgung begleitet schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase mit dem Ziel von Lebensqualität und Schmerzfreiheit statt Heilung. Zu Hause tragen Hausärzte (AAPV), spezialisierte Teams (SAPV), Hospizdienste, Pflegedienste und Haushaltshilfen die Versorgung gemeinsam.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, falls Sie sich nicht mehr äußern können, etwa zu künstlicher Beatmung oder Ernährung. Ärzte sind daran gebunden.

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist und deshalb voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe braucht (§ 14 SGB XI). Der Grad der Beeinträchtigung wird in der Begutachtung gemessen und als Pflegegrad 1 bis 5 festgestellt.

Pflegebegutachtung

Die Pflegebegutachtung ist der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten: Medicproof), bei dem die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet wird. Aus der Punktzahl (12,5 bis 100) ergibt sich der Pflegegrad.

Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine kostenlose, individuelle Beratung der Pflegekasse für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: zu Leistungen, Anträgen, Hilfsmitteln und der Organisation der Pflege. Auf Wunsch kommt die Beraterin nach Hause.

Pflegebox

Die Pflegebox ist die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €, bezahlt von der Pflegekasse ab Pflegegrad 1: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Masken und Schürzen.

Pflegegeld

Pflegegeld ist die monatliche Geldleistung der Pflegekasse für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4) und 990 € (5). Es ist frei verwendbar und wird meist als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.

Pflegegrad

Der Pflegegrad (1 bis 5) misst, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen beeinträchtigt ist, und bestimmt die Höhe der Pflegeleistungen. Er wird nach einer Begutachtung anhand von Punkten vergeben: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3, ab 70 Pflegegrad 4, ab 90 Pflegegrad 5.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern: technische wie Pflegebett, Toilettenstuhl oder Hausnotruf (meist leihweise) und Verbrauchsprodukte wie Handschuhe und Bettschutz (42 € monatlich als Pauschale). Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.

Pflegekasse

Die Pflegekasse ist der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung und sitzt organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse. Sie entscheidet über Pflegegrade, zahlt Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüsse und ist erste Anlaufstelle für alle Anträge.

Pflegekurs

Pflegekurse sind kostenlose Schulungen der Pflegekassen für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche (§ 45 SGB XI): richtiges Heben und Lagern, Umgang mit Demenz, Hilfsmittel, eigene Entlastung. Auf Wunsch findet die Schulung als Einzeltraining zu Hause statt.

Pflegepauschbetrag

Der Pflegepauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Menschen, die einen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegen: 600 € im Jahr ab Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4, 5 oder Merkzeichen H. Er gilt ohne Einzelnachweise.

Pflegeperson

Pflegeperson ist der gesetzliche Begriff für Menschen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen, meist Angehörige, Freunde oder Nachbarn. Ab zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge und es besteht Unfallversicherungsschutz.

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung ist das Budget der Pflegekasse für Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes: monatlich 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (3), 1.859 € (4) und 2.299 € (5). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.

Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkte sind wohnortnahe, neutrale Beratungsstellen der Länder und Kassen rund um Pflege: kostenlos, trägerunabhängig und offen für alle, auch ohne Pflegegrad. Sie helfen bei Anträgen, vermitteln Dienste und kennen die Angebote vor Ort.

Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch dokumentiert über ein bis zwei Wochen, wobei ein Mensch im Alltag Hilfe braucht: Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengänge, Medikamente, nächtliche Einsätze. Es ist das wichtigste Beweismittel für die Pflegebegutachtung und für Widersprüche.

Pflegeunterstützungsgeld

Pflegeunterstützungsgeld ist der Lohnersatz für Beschäftigte, die in einer akuten Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr der Arbeit fernbleiben, um die Versorgung eines nahen Angehörigen zu organisieren: rund 90 % des Nettoentgelts, gezahlt von dessen Pflegekasse.

Pflegezeit

Die Pflegezeit erlaubt Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen ab Pflegegrad 1 zu Hause zu pflegen. Sie gilt in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, mit Kündigungsschutz und zinslosem Darlehen.

Ein Begriff fehlt? Rufen Sie uns an unter 040 334646 440, wir erklären ihn Ihnen persönlich. Ausführliche Artikel zu allen Themen finden Sie im Pflege-Ratgeber.