Pflege-Lexikon
Was ist die Zuzahlung?
Zuzahlungen sind gesetzlich festgelegte Eigenanteile bei Leistungen der Krankenkasse: in der Regel 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € je Leistung, etwa bei Medikamenten, Hilfsmitteln oder der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Leistungen der Pflegekasse sind zuzahlungsfrei.
Wer mehr als 2 % des Bruttoeinkommens im Jahr zuzahlt (chronisch Kranke: 1 %), kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Der Antrag läuft bei der Krankenkasse mit den gesammelten Belegen.
Fragen zu Ihrem Anspruch?
Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen Ihnen zustehen, und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Alle Begriffe im LexikonStand: 24.08.2026