Haushaltshilfe über die Krankenkasse: auch ohne Pflegegrad

Nach Krankenhaus, Operation oder bei schwerer Krankheit zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, befristet und mit ärztlicher Bescheinigung. Wir starten meist innerhalb weniger Tage und rechnen direkt mit der Kasse ab. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, wir prüfen die Verfügbarkeit.

Gerade aus der Klinik? Kurzes Formular für die Zeit nach OP oder Krankenhaus

Jule, Junior-Senior TeamSabine, Teamleitung HamburgNico, Junior-Senior Team
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Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Wann die Krankenkasse die Haushaltshilfe zahlt

Der Anspruch besteht, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person ihn übernehmen kann. Vier typische Anlässe:

1

Nach dem Krankenhaus

Der häufigste Fall: Sie kommen aus der Klinik und können Haushalt, Einkauf und Wäsche noch nicht wieder übernehmen. Der Sozialdienst stellt die Bescheinigung oft schon vor der Entlassung aus.

2

Nach einer ambulanten Operation

Auch ambulante Eingriffe zählen, etwa an Knie, Hüfte, Auge oder Hand, ebenso ambulante Krankenhausbehandlungen wie Chemotherapie oder Bestrahlung.

3

Bei schwerer Krankheit

Eine schwere Erkrankung oder eine akute Verschlimmerung, die den Haushalt vorübergehend unmöglich macht: Krebs, schwere Infektion, Bandscheibenvorfall, schwere depressive Episode.

4

Mit Kind im Haushalt

Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung bei Ihnen, besteht der Anspruch auch bei Reha, Kur und Schwangerschaft, und er reicht bis zu 26 Wochen.

Rechtsgrundlage: § 38 SGB V. Ab Pflegegrad 2 geht die Krankenkasse in der Regel davon aus, dass die Pflegeversicherung zuständig ist; dann übernehmen Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege. Wir klären im Erstgespräch, welche Kasse zahlt.

In vier Schritten zur Haushaltshilfe auf Rezept

  1. 1

    Ärztliche Bescheinigung

    Klinik, Haus- oder Facharzt bestätigen die Notwendigkeit mit Stunden pro Tag und Dauer.

  2. 2

    Antrag bei der Krankenkasse

    Formular der Kasse oder formlos, Bescheinigung dazu. Entscheidung meist in wenigen Tagen.

  3. 3

    Anfrage bei uns

    Postleitzahl eingeben oder das Nach-OP-Formular ausfüllen, wir prüfen die Verfügbarkeit und klären die Bewilligung mit.

  4. 4

    Start und Direktabrechnung

    Ihre feste Alltagsbegleiterin kommt zu festen Zeiten, wir rechnen nach § 38 direkt mit der Krankenkasse ab.

Tipp: Lassen Sie sich die Bescheinigung schon im Krankenhaus ausstellen, dann läuft der Antrag parallel zur Entlassung.

Anfrage nach OP oder Klinik

Krankenkasse oder Pflegekasse?

Beides heißt „Haushaltshilfe“, zahlt aber aus verschiedenen Töpfen. Die Krankenkasse springt kurzfristig ein, die Pflegekasse dauerhaft. Viele unserer Kundinnen starten über die Krankenkasse und wechseln ohne Unterbrechung zur Pflegekasse, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.

Krankenkasse (§ 38 SGB V)Pflegekasse (§ 45b SGB XI)
VoraussetzungKrankheit, OP, Klinik, BescheinigungPflegegrad 1 bis 5
Dauerbefristet, meist bis 4 Wochendauerhaft, Monat für Monat
Umfangnach Bescheinigung, oft täglich131 € im Monat, ab PG 2 deutlich mehr
Eigenanteil10 %, 5 bis 10 € pro Tagin der Regel 0 €
Abrechnungdirekt durch unsdirekt durch uns

Noch kein Pflegegrad, aber dauerhafter Bedarf? Pflegegrad in 2 Minuten einschätzen oder alle drei Wege auf der Seite Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.

Alltagsbegleiterin von Junior-Senior bezieht das Bett einer Kundin nach deren Krankenhausaufenthalt
Feste Bezugsperson, auch wenn die Kasse wechselt

Das übernimmt die Haushaltshilfe

  • Reinigung von Wohnung, Küche und Bad
  • Wäsche waschen, aufhängen, bügeln
  • Einkäufe und Besorgungen, Apotheke
  • Kochen und leichte Mahlzeiten
  • Begleitung zu Nachsorge- und Arztterminen
  • Versorgung der Kinder im Haushalt, wenn nötig

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad?+

Ja. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse und unabhängig von der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie den Haushalt wegen Krankheit, Operation oder Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann.

Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?+

Gesetzlich in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Viele Kassen gewähren per Satzung mehr, die Nachfrage lohnt sich.

Brauche ich ein Rezept oder eine Verordnung?+

Eine ärztliche Bescheinigung, dass Haushaltshilfe notwendig ist, mit Stunden pro Tag und voraussichtlicher Dauer. Klinik, Hausarzt oder Facharzt stellen sie aus, bei Entlassung aus dem Krankenhaus meist der Sozialdienst.

Was kostet mich die Haushaltshilfe über die Krankenkasse?+

Eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Wie schnell kann die Hilfe starten?+

Nach Bewilligung meist innerhalb weniger Tage, bei Entlassung aus der Klinik oft am nächsten Tag, wenn Bescheinigung und Antrag vorliegen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.

Was macht die Haushaltshilfe?+

Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Kochen, Begleitung zu Nachsorgeterminen und, wenn Kinder im Haushalt sind, deren Versorgung. Keine Pflege am Körper, dafür ist der Pflegedienst zuständig.

Was ist, wenn die Hilfe länger nötig ist?+

Dann führt der Weg zum Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat für eine dauerhafte Haushaltshilfe. Wir stellen die Abrechnung nahtlos von der Krankenkasse auf die Pflegekasse um, dieselbe Kraft bleibt.

Gilt das auch bei privater Krankenversicherung?+

Private Tarife regeln Haushaltshilfe unterschiedlich, oft als Zusatzleistung. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Anruf bei der Versicherung klärt das; wir stellen Ihnen die Rechnung so aus, dass Sie sie einreichen können.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären mit Ihnen, was Ihre Kasse übernimmt und wie schnell es losgehen kann.