Nach dem Krankenhaus
Der häufigste Fall: Sie kommen aus der Klinik und können Haushalt, Einkauf und Wäsche noch nicht wieder übernehmen. Der Sozialdienst stellt die Bescheinigung oft schon vor der Entlassung aus.
Nach Krankenhaus, Operation oder bei schwerer Krankheit zahlt Ihre Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, befristet und mit ärztlicher Bescheinigung. Wir starten meist innerhalb weniger Tage und rechnen direkt mit der Kasse ab. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, wir prüfen die Verfügbarkeit.
Gerade aus der Klinik? Kurzes Formular für die Zeit nach OP oder Krankenhaus



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Der Anspruch besteht, wenn Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person ihn übernehmen kann. Vier typische Anlässe:
Der häufigste Fall: Sie kommen aus der Klinik und können Haushalt, Einkauf und Wäsche noch nicht wieder übernehmen. Der Sozialdienst stellt die Bescheinigung oft schon vor der Entlassung aus.
Auch ambulante Eingriffe zählen, etwa an Knie, Hüfte, Auge oder Hand, ebenso ambulante Krankenhausbehandlungen wie Chemotherapie oder Bestrahlung.
Eine schwere Erkrankung oder eine akute Verschlimmerung, die den Haushalt vorübergehend unmöglich macht: Krebs, schwere Infektion, Bandscheibenvorfall, schwere depressive Episode.
Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung bei Ihnen, besteht der Anspruch auch bei Reha, Kur und Schwangerschaft, und er reicht bis zu 26 Wochen.
Rechtsgrundlage: § 38 SGB V. Ab Pflegegrad 2 geht die Krankenkasse in der Regel davon aus, dass die Pflegeversicherung zuständig ist; dann übernehmen Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege. Wir klären im Erstgespräch, welche Kasse zahlt.
Klinik, Haus- oder Facharzt bestätigen die Notwendigkeit mit Stunden pro Tag und Dauer.
Formular der Kasse oder formlos, Bescheinigung dazu. Entscheidung meist in wenigen Tagen.
Postleitzahl eingeben oder das Nach-OP-Formular ausfüllen, wir prüfen die Verfügbarkeit und klären die Bewilligung mit.
Ihre feste Alltagsbegleiterin kommt zu festen Zeiten, wir rechnen nach § 38 direkt mit der Krankenkasse ab.
Tipp: Lassen Sie sich die Bescheinigung schon im Krankenhaus ausstellen, dann läuft der Antrag parallel zur Entlassung.
Anfrage nach OP oder KlinikBeides heißt „Haushaltshilfe“, zahlt aber aus verschiedenen Töpfen. Die Krankenkasse springt kurzfristig ein, die Pflegekasse dauerhaft. Viele unserer Kundinnen starten über die Krankenkasse und wechseln ohne Unterbrechung zur Pflegekasse, sobald der Pflegegrad anerkannt ist.
| Krankenkasse (§ 38 SGB V) | Pflegekasse (§ 45b SGB XI) | |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Krankheit, OP, Klinik, Bescheinigung | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Dauer | befristet, meist bis 4 Wochen | dauerhaft, Monat für Monat |
| Umfang | nach Bescheinigung, oft täglich | 131 € im Monat, ab PG 2 deutlich mehr |
| Eigenanteil | 10 %, 5 bis 10 € pro Tag | in der Regel 0 € |
| Abrechnung | direkt durch uns | direkt durch uns |
Noch kein Pflegegrad, aber dauerhafter Bedarf? Pflegegrad in 2 Minuten einschätzen oder alle drei Wege auf der Seite Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.

Die gesetzliche Grundlage ist überall gleich, Formulare und Satzungsleistungen unterscheiden sich. Was Ihre Kasse übernimmt:
Ja. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse und unabhängig von der Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie den Haushalt wegen Krankheit, Operation oder Krankenhausaufenthalt vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann.
Gesetzlich in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Viele Kassen gewähren per Satzung mehr, die Nachfrage lohnt sich.
Eine ärztliche Bescheinigung, dass Haushaltshilfe notwendig ist, mit Stunden pro Tag und voraussichtlicher Dauer. Klinik, Hausarzt oder Facharzt stellen sie aus, bei Entlassung aus dem Krankenhaus meist der Sozialdienst.
Eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Nach Bewilligung meist innerhalb weniger Tage, bei Entlassung aus der Klinik oft am nächsten Tag, wenn Bescheinigung und Antrag vorliegen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.
Reinigung, Wäsche, Einkäufe, Kochen, Begleitung zu Nachsorgeterminen und, wenn Kinder im Haushalt sind, deren Versorgung. Keine Pflege am Körper, dafür ist der Pflegedienst zuständig.
Dann führt der Weg zum Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat für eine dauerhafte Haushaltshilfe. Wir stellen die Abrechnung nahtlos von der Krankenkasse auf die Pflegekasse um, dieselbe Kraft bleibt.
Private Tarife regeln Haushaltshilfe unterschiedlich, oft als Zusatzleistung. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Anruf bei der Versicherung klärt das; wir stellen Ihnen die Rechnung so aus, dass Sie sie einreichen können.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären mit Ihnen, was Ihre Kasse übernimmt und wie schnell es losgehen kann.