Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt oder OP

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Wer zahlt die Haushaltshilfe nach OP oder Krankenhaus?

Kurz gesagt: Nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt zahlt die Krankenkasse eine befristete Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, ohne Kind im Haushalt für bis zu vier Wochen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, ist nicht auf diese Frist angewiesen: Dann finanziert die Pflegekasse die Unterstützung, und die Hilfe kann sofort starten.

Welcher der beiden Wege für Sie gilt, hängt also an einer einzigen Frage: Gibt es schon einen Pflegegrad? Beide Wege gehen wir hier durch, und beide können Sie mit uns gehen: Wir rechnen sowohl mit der Pflegekasse als auch nach § 38 SGB V direkt mit der Krankenkasse ab.

Krankenkasse oder Pflegekasse: Die zwei Wege im Vergleich

Die beiden Wege unterscheiden sich in Dauer, Umfang und Tempo:

Krankenkasse (§ 38 SGB V)Pflegekasse (mit Pflegegrad)
WannNach Krankenhausaufenthalt, ambulanter OP oder bei schwerer KrankheitAb Pflegegrad 1, dauerhaft
DauerBis 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren bis 26 WochenUnbefristet, Monat für Monat
KostenZuzahlung 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € pro TagIn der Regel 0 € über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
AntragVor Beginn bei der Krankenkasse, mit ärztlicher Bescheinigung, wir unterstützen dabeiKein neuer Antrag nötig, Abtretungserklärung genügt
StartNach Bewilligung durch die KasseSofort möglich

Wichtig zu wissen: Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, bekommt die krankheitsbedingte Haushaltshilfe der Krankenkasse in der Regel nicht mehr, denn dann ist die Pflegekasse zuständig. Das ist kein Nachteil, im Gegenteil: Die Budgets der Pflegekasse sind höher und laufen unbefristet.

Sie benötigen Unterstützung? Wir beraten Sie kostenlos.

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Weg 1: Haushaltshilfe über die Krankenkasse (ohne Pflegegrad)

Der Anspruch nach § 38 SGB V besteht, wenn Sie den Haushalt wegen einer schweren Krankheit oder nach einer stationären Behandlung, einer ambulanten Operation oder einer akuten Verschlimmerung vorübergehend nicht weiterführen können und keine im Haushalt lebende Person das übernehmen kann.

So kommen Sie an die Leistung:

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen: Das Krankenhaus oder die behandelnde Praxis bestätigt, dass und wie lange Sie den Haushalt nicht führen können. Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst, sprechen Sie ihn vor der Entlassung an
  2. Antrag vor Beginn stellen: Formular der Krankenkasse ausfüllen und mit der Bescheinigung einreichen, das geht bei den meisten Kassen auch online. Ob AOK, Barmer, DAK oder TK: Der Anspruch steht im Gesetz und ist überall gleich, nur die Formulare unterscheiden sich
  3. Anbieter wählen: Die Kasse vermittelt einen Vertragspartner, oder Sie beauftragen uns: Junior-Senior rechnet die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie reichen keine Belege ein und gehen nicht in Vorleistung

Privat Versicherte schauen in ihren Tarif: Eine der GKV entsprechende Leistung ist dort nicht garantiert, viele Tarife kennen aber ähnliche Bausteine. Fragen Sie vor der Beauftragung bei Ihrer Versicherung nach.

Den kompletten Antragsweg mit allen Unterlagen beschreibt unser Artikel Haushaltshilfe beantragen. Ist der Auslöser keine Klinik, sondern eine Erkrankung zu Hause, gelten dieselben Regeln, siehe Haushaltshilfe bei Krankheit.

Weg 2: Mit Pflegegrad startet die Hilfe sofort

Haushaltshilfe von Junior-Senior unterstützt eine Kundin nach ihrem Krankenhausaufenthalt zu Hause

Hat die betroffene Person bereits einen Pflegegrad, entfällt das Warten auf eine Bewilligung. Drei Töpfe stehen dann bereit:

  • Entlastungsbetrag (131 €/Monat, ab Pflegegrad 1): für Haushaltshilfe und Betreuung, oft ist hier sogar ein angespartes Guthaben vorhanden, denn nicht genutzte Beträge sammeln sich übers Jahr an
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr, ab Pflegegrad 2): ideal nach einer OP, wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend mehr Unterstützung brauchen
  • Umwandlungsanspruch (ab Pflegegrad 2): bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie unterschreiben nur einmal eine Abtretungserklärung. Welche Beträge in Ihrem Pflegegrad zusammenkommen, zeigt die Übersicht Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2, analog für alle Grade.

Wie lange gibt es die Haushaltshilfe nach dem Krankenhausaufenthalt?

Über die Krankenkasse: solange die ärztliche Bescheinigung reicht, höchstens vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Einige Kassen bieten per Satzung großzügigere Regelungen, ein Blick auf die Website der eigenen Kasse lohnt sich.

Und danach? Genau hier entscheidet sich, ob der Haushalt wieder allein zu schaffen ist. Zeichnet sich ab, dass dauerhaft Unterstützung nötig bleibt, führt der Weg über den Pflegegrad:

  • Den Pflegegrad beantragen, am besten noch während die Krankenkassen-Hilfe läuft, denn die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragsmonat
  • Vorab mit dem Pflegegradrechner einschätzen, welcher Grad realistisch ist
  • Nach der Bewilligung nahtlos in die dauerhafte Haushaltshilfe über die Pflegekasse wechseln

So entsteht keine Lücke: erst die befristete Hilfe der Krankenkasse, parallel der Pflegegrad-Antrag, dann die dauerhafte Lösung.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, genauso wie die dauerhafte Hilfe mit der Pflegekasse. Sie kümmern sich um die ärztliche Bescheinigung, den Rest übernehmen wir.

Ja, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Ohne Pflegegrad zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V bis zu vier Wochen, mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse dauerhaft.

Solange die ärztliche Bescheinigung reicht, maximal vier Wochen. Mit einem Kind unter zwölf Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen. Manche Kassen bieten per Satzung längere Zeiträume an.

Ja, genau dafür ist die Krankenkassen-Leistung nach § 38 SGB V gedacht. Sie setzt keinen Pflegegrad voraus, sondern eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.

Sie zahlen 10 % der Kosten zu, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Läuft die Hilfe dagegen über die Pflegekasse, bleibt bei einem anerkannten Anbieter in der Regel kein Eigenanteil.

Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und bei allen Krankenkassen gleich, nur Formulare und Portale unterscheiden sich. Wichtig ist überall: den Antrag vor Beginn der Hilfe stellen und die ärztliche Bescheinigung beilegen.

Der Sozialdienst des Krankenhauses. Er kennt die Formulare, stellt den Kontakt zur Kasse her und bescheinigt den Bedarf. Sprechen Sie ihn am besten schon vor der Entlassung an, dann steht die Hilfe, wenn Sie nach Hause kommen.

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