Haushaltshilfe bei Krebs und Chemotherapie: Wer zahlt, wie schnell es geht
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Zwei Wege, je nachdem wie lange
Bei einer Krebserkrankung gibt es zwei Wege zur bezahlten Haushaltshilfe. Während der akuten Behandlung, also nach der Operation, während Chemotherapie oder Bestrahlung, zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können. Dauert die Einschränkung voraussichtlich länger als sechs Monate, lohnt sich zusätzlich der Pflegegrad: Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat für eine feste Haushaltshilfe. Beides lässt sich nacheinander nutzen, und Junior-Senior rechnet beides direkt ab.
Weg 1: Haushaltshilfe über die Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Die Krankenkasse übernimmt Haushaltshilfe, wenn Sie wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder ambulanter Krankenhausbehandlung, den Haushalt nicht weiterführen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann. Ambulante Chemotherapie und Bestrahlung in der Klinik fallen darunter.
- Dauer: in der Regel bis zu vier Wochen je Anlass; lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, bis zu 26 Wochen. Viele Kassen gehen per Satzung darüber hinaus, gerade bei Krebs lohnt die Nachfrage.
- Nachweis: ärztliche Bescheinigung von Onkologie, Klinik oder Hausarzt mit Stunden pro Tag und Dauer.
- Zuzahlung: 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag, entfällt bei Zuzahlungsbefreiung, die bei Krebs oft erreicht wird.
- Abrechnung: Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Schritt für Schritt: Haushaltshilfe der Krankenkasse.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWeg 2: Pflegegrad und Pflegekasse
Krebs ist keine Pflegebedürftigkeit im klassischen Sinn, aber die Folgen der Therapie sind es häufig: Erschöpfung (Fatigue), Übelkeit, Schwäche nach der Operation, Nervenschäden an Händen und Füßen. Entscheidend für den Pflegegrad ist die Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Diagnose. Wer beim Waschen, Anziehen, Treppensteigen oder beim Medikamentenmanagement Hilfe braucht, erreicht oft Pflegegrad 1 oder 2, auch vorübergehend.
Mit Pflegegrad 1 stehen 131 € im Monat für Haushaltshilfe zur Verfügung, mit Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegegeld, Umwandlungsanspruch und 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr. Bessert sich der Zustand nach der Therapie, wird der Pflegegrad neu bewertet; Sie verlieren nichts, wenn Sie ihn beantragen. Ablauf: Pflegegrad beantragen, Vorbereitung: MD-Begutachtung.
Was eine Haushaltshilfe während der Therapie übernimmt
- Reinigung von Bad und Küche, gerade bei geschwächtem Immunsystem wichtig
- Wäsche, Bettwäsche häufiger wechseln, Einkaufen und Tragen
- Leichte Mahlzeiten vorbereiten, auf Wunsch nach Ernährungsempfehlung der Klinik
- Begleitung zu Chemotherapie, Bestrahlung und Kontrollterminen
- Entlastung der Angehörigen, die Arbeit und Betreuung gleichzeitig stemmen
Unsere Kräfte kommen als feste Bezugsperson, zu festen Zeiten, und stellen sich auf gute und schlechte Tage ein. Eine Vertretung ist organisiert, wenn Ihre Kraft einmal ausfällt.
So gehen Sie vor
- Ärztliche Bescheinigung bei Onkologie oder Hausarzt erbitten, am besten schon vor der Entlassung über den Sozialdienst der Klinik
- Antrag bei der Krankenkasse, parallel Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, wenn die Einschränkung länger dauern könnte
- Anfrage bei uns stellen, wir prüfen die Verfügbarkeit in Ihrer Nähe und klären, welche Kasse zahlt
- Kennenlernen, Start, Direktabrechnung
Weitere Grundlagen: Haushaltshilfe bei Krankheit und Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, nach § 38 SGB V, wenn Sie den Haushalt wegen der Behandlung vorübergehend nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag bei der Kasse.
Gesetzlich in der Regel bis vier Wochen je Anlass, mit Kind unter zwölf Jahren bis 26 Wochen. Viele Kassen gewähren per Satzung längere Zeiträume, fragen Sie gezielt nach.
Wenn die Erkrankung oder Therapie die Selbstständigkeit einschränkt, ja, häufig Pflegegrad 1 oder 2. Bewertet wird der Alltag, nicht die Diagnose. Der Pflegegrad kann befristet sein.
Über die Krankenkasse 10 % Zuzahlung, 5 bis 10 € am Tag, bei Befreiung nichts. Über den Pflegegrad in der Regel 0 € Eigenanteil, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Nach Ihrer Anfrage meist innerhalb weniger Tage. Bei Entlassung aus der Klinik idealerweise schon am Tag danach, wenn die Bescheinigung vorliegt.
Ja, Kinder oder Partner können Anfrage und Anträge übernehmen. Die Abtretungserklärung unterschreibt die versicherte Person oder eine bevollmächtigte Person.
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