MD-Begutachtung vorbereiten: Ablauf, Fragen, Punkte

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  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Kurz gesagt: Der Gutachter bewertet Selbstständigkeit, nicht Krankheit

Die Begutachtung entscheidet über den Pflegegrad. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (gesetzlich versichert) oder von Medicproof (privat versichert) kommt nach Hause und bewertet in sechs Modulen, wie selbstständig die Person den Alltag bewältigt. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad (§ 15 SGB XI). Diagnosen zählen nur, soweit sie die Selbstständigkeit einschränken. Gut vorbereitet heißt: den echten Alltag zeigen, mit Pflegetagebuch, Unterlagen und der Pflegeperson am Tisch.

So läuft der Termin ab

  1. Ankündigung: Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst schriftlich oder telefonisch mit einem Termin, in der Regel innerhalb von drei bis fünf Wochen. Der Hausbesuch dauert meist 45 bis 90 Minuten.
  2. Gespräch: Der Gutachter fragt nach Diagnosen, Medikamenten, Hilfsmitteln, Tagesablauf und danach, wer wobei hilft. Die Pflegeperson sollte dabei sein und konkret schildern.
  3. Beobachtung: Aufstehen, ein paar Schritte gehen, Arme heben, sich umdrehen, vielleicht ein Glas greifen. Der Gutachter beobachtet, nimmt aber keine Untersuchung wie beim Arzt vor.
  4. Wohnung: Bad, Schlafzimmer, Treppen. Hier geht es um Hilfsmittel und Sturzrisiken, nicht um Ordnung.
  5. Gutachten: Geht an die Pflegekasse, die innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheidet. Sie können das Gutachten anfordern, das lohnt sich immer.

Seit 2020 heißt der MDK „Medizinischer Dienst“ (MD); viele suchen noch nach „MDK-Begutachtung“, gemeint ist dasselbe.

Die sechs Module und ihr Gewicht

ModulWorum es gehtGewicht
1 MobilitätAufstehen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppen10 %
2 Kognitive und kommunikative FähigkeitenOrientierung, Erkennen, Entscheiden, Gespräch15 % (das höhere der beiden Module zählt)
3 Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenUnruhe, Ängste, nächtliche Unruhe, Abwehr von Pflege
4 SelbstversorgungWaschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette40 %
5 Umgang mit Krankheit und TherapieMedikamente, Verbände, Arztbesuche, Diät, Hilfsmittel20 %
6 Alltagsleben und soziale KontakteTagesablauf planen, Beschäftigung, Kontakte pflegen15 %

Modul 4, die Selbstversorgung, wiegt am schwersten. Wer hier ehrlich beschreibt, wobei Hilfe nötig ist (auch „nur“ Anleitung oder Beaufsichtigung), kommt meist in den passenden Pflegegrad. Die Module 7 und 8 (Haushalt, außerhäusliche Aktivitäten) werden erfasst, zählen aber nicht für den Pflegegrad.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Punkte-Tabelle: Ab wann welcher Pflegegrad

GesamtpunktePflegegradWichtigste Leistungen
12,5 bis unter 27Pflegegrad 1Entlastungsbetrag 131 €/Monat, Wohnumfeld 4.180 €, Pflegehilfsmittel 42 €
27 bis unter 47,5Pflegegrad 2Pflegegeld 347 €, Sachleistungen 796 €, Verhinderungspflege 3.539 €/Jahr
47,5 bis unter 70Pflegegrad 3Pflegegeld 599 €, Sachleistungen 1.497 €
70 bis unter 90Pflegegrad 4Pflegegeld 800 €, Sachleistungen 1.859 €
90 bis 100Pflegegrad 5Pflegegeld 990 €, Sachleistungen 2.299 €

Eine erste Einschätzung, wo jemand steht, gibt unser Pflegegradrechner, der dieselben Module abfragt. Was die einzelnen Grade bringen, steht in Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick.

Fragenkatalog: Das wird der Gutachter wissen wollen

Die Fragen folgen den Modulen. Überlegen Sie vorab ehrlich, was zutrifft, am besten mit dem Pflegetagebuch daneben:

  • Mobilität: Kann die Person allein aufstehen, sich im Bett drehen, in der Wohnung gehen, Treppen steigen? Braucht sie Rollator, Haltegriffe, einen Arm?
  • Kognition: Kennt sie Tag, Ort, Personen? Findet sie sich in der Wohnung zurecht? Versteht sie Gesagtes, kann sie Entscheidungen treffen, Risiken erkennen (Herd, Verkehr)?
  • Verhalten: Gibt es Unruhe, Weglaufen, nächtliches Aufstehen, Ängste, Abwehr bei der Pflege, wie oft pro Woche?
  • Selbstversorgung: Waschen Oberkörper, Unterkörper, Haare, Duschen, An- und Auskleiden oben und unten, Essen zerkleinern, Trinken, Toilettengang, Inkontinenzversorgung. Jeweils: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig, unselbstständig?
  • Krankheit und Therapie: Medikamente richten und nehmen, Injektionen, Verbandswechsel, Blutdruck messen, Arztbesuche, Diät einhalten. Wie oft täglich oder wöchentlich braucht es Hilfe?
  • Alltag und Kontakte: Kann die Person ihren Tag gestalten, sich beschäftigen, Besuch empfangen, telefonieren? Schläft sie in einem geregelten Rhythmus?
Beraterin von Junior-Senior bereitet eine Familie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor

Checkliste für den Termin

  • Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen geführt, Kopie für den Gutachter
  • Arztberichte, Entlassungsbriefe, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis bereitgelegt
  • Liste der Hilfsmittel und dessen, was fehlt
  • Pflegeperson dabei, schildert konkret und mit Beispielen
  • Nicht beschönigen: Maßstab ist der schlechte Tag. Wer sich am Termin zusammenreißt, wirkt selbstständiger, als er im Alltag ist
  • Nachthilfe, Beaufsichtigung und Abwehr von Hilfe ansprechen, auch wenn es unangenehm ist
  • Nach dem Termin das Gutachten anfordern und den Bescheid prüfen; bei Zweifel Widerspruch innerhalb eines Monats

Die Begutachtung muss nicht immer ein Hausbesuch sein: In Ausnahmefällen entscheidet der MD nach Aktenlage oder per Telefon- oder Videointerview. Gerade dann zählt das Pflegetagebuch doppelt.

Nach dem Bescheid: Den Pflegegrad nutzen

Mit dem Bescheid in der Hand geht es um Entlastung. Ab Pflegegrad 1 finanziert der Entlastungsbetrag eine regelmäßige Haushaltshilfe, ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege dazu. Wir rechnen alles direkt mit der Pflegekasse ab, ohne Eigenanteil. Welche Stunden Ihr Budget hergibt, zeigt der Budget-Rechner.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Der Hausbesuch dauert meist 45 bis 90 Minuten. Vom Antrag bis zum Bescheid der Pflegekasse vergehen in der Regel vier bis sechs Wochen, die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Er geht die sechs Module durch: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie, Alltagsgestaltung. Gefragt wird, was die Person allein kann, wobei sie Anleitung braucht und was jemand übernehmen muss.

27 bis unter 47,5 Punkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten.

Als Pflegeperson unbedingt. Sie kennen den Alltag und können konkret schildern, was der Gutachter in einer Stunde nicht sehen kann, etwa die Nächte oder die schlechten Tage.

Keiner in der Sache. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) heißt seit 2020 Medizinischer Dienst (MD). Privat Versicherte werden von Medicproof begutachtet, nach denselben Regeln.

Ja. Die Pflegekasse schickt es auf Wunsch mit dem Bescheid zu, oft reicht ein Kreuz im Antrag. Das Gutachten ist die Grundlage für einen Widerspruch.

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