Pflegegrad beantragen, Schritt für Schritt

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Warum ein Pflegegrad so wichtig ist

Kurz gesagt: Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse, ein Anruf oder ein Zweizeiler genügt. Danach begutachtet der Medizinische Dienst zu Hause die Selbstständigkeit, und die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegekasse. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld, keine Verhinderungspflege und keinen Entlastungsbetrag. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung steht Ihnen zu.

Viele Familien scheuen den Antrag, weil er bürokratisch wirkt. Dabei ist der Prozess klar strukturiert, und mit der richtigen Vorbereitung stehen die Chancen auf einen gerechten Pflegegrad sehr gut.

Voraussetzungen: wer einen Pflegegrad bekommt

Einen Pflegegrad bekommt, wer voraussichtlich mindestens sechs Monate in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und bei der Begutachtung mindestens 12,5 Punkte erreicht. Eine bestimmte Diagnose ist nicht nötig, es zählt, wie gut der Alltag noch allein gelingt.

Außerdem muss die antragstellende Person in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein. Das erfüllen fast alle gesetzlich und privat Versicherten. Welche Punkte für welchen Grad nötig sind, steht in der Punktetabelle, die Voraussetzungen im Detail unter Pflegegrad Voraussetzungen.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist an die Krankenkasse angeschlossen, Sie erreichen sie über Ihre Krankenkasse.

So stellen Sie den Antrag:

  • Formlos möglich: Ein Anruf bei der Krankenkasse genügt. Sagen Sie: „Ich möchte einen Pflegegrad beantragen." Die Kasse schickt Ihnen dann die Formulare zu.
  • Schriftlich empfohlen: Stellen Sie den Antrag zusätzlich schriftlich, damit Sie einen Nachweis über das Datum der Antragstellung haben.
  • Antragsberechtigt: Der Pflegebedürftige selbst, Angehörige mit Vollmacht oder gesetzliche Betreuer können den Antrag stellen.

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden.

Egal ob AOK, Barmer, DAK oder TK: Der Antrag läuft bei jeder Pflegekasse gleich ab, denn das Verfahren steht im Gesetz und nicht in der Satzung. Ein vorgeschriebenes Formular gibt es nicht, der formlose Antrag genügt. Viele Kassen bieten den Antrag inzwischen auch telefonisch oder online im Kundenportal an und schicken danach ihre eigenen Unterlagen zu. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen, dort übernimmt Medicproof die Begutachtung.

Schritt 2: Auf die MDK-Begutachtung vorbereiten

Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK) mit einer Begutachtung. Ein Gutachter besucht den Pflegebedürftigen zu Hause.

So bereiten Sie sich optimal vor:

Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie mindestens 2 Wochen lang den Alltag: Wann braucht der Pflegebedürftige Hilfe? Wie lange dauert die Unterstützung? Was kann er allein, was nicht? Das Pflegetagebuch ist Ihr stärkstes Argument.

Unterlagen zusammenstellen

  • Arztberichte und Diagnosen
  • Medikamentenplan
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • Bestehende Pflegedokumentation
  • Hilfsmittelverzeichnis

Angehörige einbeziehen

Bitten Sie eine vertraute Person, bei der Begutachtung anwesend zu sein. Pflegebedürftige neigen dazu, ihre Einschränkungen herunterzuspielen. Ein Angehöriger kann die tatsächliche Situation realistisch schildern.

Ein guter erster Schritt vor dem Termin: Schätzen Sie die Punktzahl vorab mit unserem Pflegegradrechner ein. Er führt durch dieselben sechs Module wie die echte Begutachtung. Weicht der spätere Bescheid deutlich von dieser Einschätzung ab, wissen Sie sofort, dass sich ein genauer Blick ins Gutachten lohnt.

Schritt 3: Die MDK-Begutachtung

Der Gutachter bewertet den Pflegebedarf anhand von 6 Modulen mit einem Punktesystem:

ModulBereichGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % *
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 % *
4Selbstversorgung40 %
5Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

* Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur das Modul mit dem höheren Punktwert.

Tipps für den Begutachtungstag:

  • Schildern Sie den Alltag ehrlich, beschönigen Sie nichts
  • Zeigen Sie das Pflegetagebuch und die Unterlagen
  • Beschreiben Sie auch „schlechte Tage", nicht nur den aktuellen Moment
  • Weisen Sie auf nächtliche Hilfebedürfnisse hin
  • Erwähnen Sie psychische Belastungen und Ängste

Schritt 4: Bescheid erhalten und prüfen

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Basis und schickt Ihnen einen Bescheid.

Bescheid prüfen:

  • Stimmt der Pflegegrad mit Ihrer Einschätzung überein?
  • Fordern Sie das vollständige Gutachten an, Sie haben ein Recht darauf!
  • Prüfen Sie, ob alle Einschränkungen berücksichtigt wurden
  • Achten Sie auf die Bewertung der einzelnen Module

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt oder abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Mehr dazu in unserem Artikel zum Pflegegrad-Widerspruch.

Schritt 5: Leistungen beantragen und nutzen

Mit dem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Diese müssen teilweise separat beantragt werden:

LeistungAb PflegegradSeparater Antrag noetig?
Pflegegeld2Ja (bei der Pflegekasse)
Pflegesachleistungen2Ja
Entlastungsbetrag (131 €/Monat)1Nein (Erstattungsprinzip)
Verhinderungspflege2Ja
Kurzzeitpflege2Ja
Pflegehilfsmittel (42 €/Monat)1Ja
Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €)1Ja (vor Umbau!)

Nutzen Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen, viele Familien verschenken jährlich hunderte Euro, weil sie Ansprüche nicht kennen oder nicht beantragen.

Der Pflegegrad ist keine Entscheidung für immer: Verschlechtert sich der Zustand später, lässt sich jederzeit eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen, wieder formlos und rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Pflegegeld beantragen: so kommt das Geld aufs Konto

Einen eigenen Antrag für das Pflegegeld gibt es nicht. Sie beantragen es zusammen mit dem Pflegegrad: Im Antragsformular der Pflegekasse kreuzen Sie Pflegegeld an und nennen die Person, die zu Hause pflegt, etwa die Tochter oder den Ehepartner. Wer zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, wählt die Kombinationsleistung.

  • Ab wann: Pflegegeld gibt es rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, auch wenn der Bescheid Wochen später kommt. Die ersten Monate werden nachgezahlt.
  • Wie viel: 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4, 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
  • Wann es kommt: monatlich im Voraus, meist zu Monatsbeginn. Die Termine stehen unter Pflegegeld Auszahlungstermine.
  • Pflicht danach: Wer Pflegegeld bezieht, weist regelmäßig einen Beratungsbesuch nach, bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Pflegegrad beantragen bei AOK, TK, Barmer, DAK und anderen Kassen

Der Antrag geht immer an die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ablauf, Fristen und Leistungen sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich, weil sie im Gesetz stehen. Unterschiede gibt es nur im Weg: Die meisten Kassen bieten ein Online-Formular im Kundenportal oder in der App, alle nehmen den Antrag auch telefonisch oder formlos per Brief an.

Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer privaten Pflegepflichtversicherung, die Begutachtung übernimmt dort Medicproof. Was bei Ihrer Kasse sonst noch gilt, etwa für Haushaltshilfe und Verhinderungspflege: AOK, TK, Barmer, DAK, IKK, BKK, KKH, hkk, Knappschaft.

Die 5 häufigsten Fehler beim Pflegegrad-Antrag

  1. Zu lange warten: Leistungen gibt es rückwirkend ab Antragsdatum. Jeder Monat ohne Antrag ist verschenktes Geld.
  2. Kein Pflegetagebuch führen: Ohne dokumentierte Belege ist der Alltag schwer nachzuweisen. Führen Sie mindestens 2 Wochen ein detailliertes Tagebuch.
  3. Einschränkungen herunterspielen: Viele Pflegebedürftige wollen „fit" wirken und beschönigen ihre Situation. Bitten Sie Angehörige, bei der Begutachtung dabei zu sein.
  4. Gutachten nicht anfordern: Sie haben ein Recht auf das vollständige Gutachten. Nur mit dem Gutachten können Sie Fehler erkennen und gezielt Widerspruch einlegen.
  5. Widerspruchsfrist verpassen: Sie haben nur 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids Zeit für einen Widerspruch. Handeln Sie zügig.

Musterantrag zum Herunterladen

Ein Formular ist nicht vorgeschrieben, der formlose Antrag genügt bei jeder Pflegekasse. Damit nichts fehlt, haben wir einen Musterantrag als PDF vorbereitet: ein Anschreiben mit allen nötigen Angaben (Versichertennummer, Antragsdatum, Bitte um Begutachtung und Zusendung des Gutachtens, Kreuzfelder für Erstantrag, Höherstufung, Eilverfahren) plus eine Seite Anleitung zu Ablauf und Fristen.

Dazu passt das Pflegetagebuch als PDF für die Vorbereitung des Begutachtungstermins.

Fristen und Eilverfahren: Wie schnell muss die Kasse entscheiden?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden (§ 18 SGB XI). Verstreicht die Frist aus Gründen, die die Kasse zu vertreten hat, muss sie für jede angefangene Woche Verzögerung 70 € an die Antragstellerin zahlen. Drei verkürzte Fristen gelten: Liegt die Person im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder im Hospiz und ist die weitere Versorgung zu Hause nur mit Pflegegrad zu sichern, muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen; gleiches gilt, wenn Pflegezeit oder Familienpflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt wurde (Frist zwei Wochen bei häuslicher Versorgung). Weisen Sie im Antrag ausdrücklich auf diese Situation hin, das Kreuzfeld im Musterantrag ist dafür da.

Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat des Antragseingangs, unabhängig davon, wie lange die Entscheidung dauert. Jede Woche Warten mit dem Antrag kostet also Geld, jede Woche Warten der Kasse nicht.

Jetzt beantragen: die Pflegereform 2027

Die geplante Pflegereform soll die Punktgrenzen anheben: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Wer vor der Reform eingestuft ist, soll Bestandsschutz haben. Wer Anzeichen für einen Pflegegrad hat, stellt den Antrag deshalb besser jetzt als 2027. Bis wann: Pflegegrad vor der Reform beantragen.

Nach dem Bescheid: So nutzen Sie den Pflegegrad sofort

Mit dem Bescheid in der Hand geht es um Entlastung. Ab Pflegegrad 1 finanziert der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich eine regelmäßige Haushaltshilfe; ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Umwandlungsanspruch und 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr dazu. Was das je Pflegegrad in Stunden bedeutet, zeigen unsere Seiten Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 und der Budget-Rechner. Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, hilft der Artikel Pflegegrad-Widerspruch; verschlechtert sich der Zustand später, die Höherstufung.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. In der Praxis dauert es oft 4–6 Wochen. In Eilfällen (z. B. Krankenhausentlassung) kann ein Eilantrag gestellt werden.

Nein, ein rückwirkender Antrag ist nicht möglich. Leistungen werden aber ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht erst ab Bewilligung. Deshalb sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen.

Die Beantragung eines Pflegegrads ist unverbindlich. Auch die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wird von der Pflegekasse bezahlt. Optionale Beratung durch unabhängige Pflegeberater kann kostenpflichtig sein.

Ja. Der Pflegebedürftige selbst, Angehörige mit Vollmacht, gesetzliche Betreuer und auch Pflegedienste (mit Einverständnis) können den Antrag stellen.

Sie können innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. In vielen Fällen wird der Pflegegrad nach einem Widerspruch doch anerkannt oder höher eingestuft. Fordern Sie unbedingt das vollständige Gutachten an.

Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben, der formlose Antrag genügt. Nach dem ersten Kontakt schickt die Pflegekasse ihre eigenen Unterlagen zu. Wichtig ist nur das Datum des ersten Antrags, denn ab diesem Monat werden Leistungen gezahlt.

Ja. Der Anruf bei der Pflegekasse gilt bereits als Antrag, notieren Sie sich Datum und Gesprächspartner. Viele Kassen bieten den Antrag zusätzlich online im Kundenportal an.

Nein. Ablauf, Fristen und Begutachtung sind gesetzlich geregelt und bei allen Pflegekassen gleich. Unterschiedlich sind nur die Formulare und Portale der Kassen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem Versicherungsunternehmen, begutachtet wird dort durch Medicproof.

Ja, unser zweiseitiges PDF mit Anschreiben und Anleitung steht zum Download bereit. Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben, der formlose Antrag genügt bei jeder Kasse.

25 Arbeitstage ab Antragseingang. Im Krankenhaus, in der Reha oder im Hospiz muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen. Bei Verzögerung, die die Kasse zu vertreten hat, zahlt sie 70 € je angefangene Woche.

Zusammen mit dem Pflegegrad. Im Antrag der Pflegekasse wählen Sie Pflegegeld und nennen die Person, die zu Hause pflegt. Gezahlt wird ab Pflegegrad 2, rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

Nein. Den Antrag stellen Sie ohne Attest. Arztberichte, Medikamentenplan und ein Pflegetagebuch helfen aber bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, legen Sie diese beim Termin bereit.

Nein, die Pflegestufen gibt es seit 2017 nicht mehr. Heute beantragen Sie einen Pflegegrad. Wer nach einer Pflegestufe sucht, meint damit meist denselben Antrag bei der Pflegekasse.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

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