Vorsorgevollmacht
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, etwa nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenz.
Wichtig zu verstehen: Ohne Vorsorgevollmacht darf niemand für Sie entscheiden, auch nicht Ihr Ehepartner, Ihre Kinder oder andere nahe Angehörige. In diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer, der Ihre Angelegenheiten regelt. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch ein fremder Berufsbetreuer.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt, und vermeiden ein Betreuungsverfahren.
Welche Bereiche kann die Vorsorgevollmacht abdecken?
Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Lebensbereiche umfassen. Sie entscheiden selbst, welche Bereiche Sie delegieren möchten:
| Bereich | Was der Bevollmächtigte darf | Beispiele |
|---|---|---|
| Gesundheit / Pflege | Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Pflegeleistungen, Reha | Operation zustimmen, Pflegeheim auswählen, Betreuungskraft organisieren |
| Aufenthalt / Wohnen | Bestimmung des Wohnorts, Mietvertragskündigung, Umzug | Entscheidung für häusliche Pflege oder Pflegeheim |
| Vermögen / Finanzen | Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien, Versicherungen | Rechnungen bezahlen, Mietvertrag kündigen, Haus verkaufen |
| Behörden / Post | Behördengänge, Anträge stellen, Post empfangen | Pflegegrad beantragen, Sozialleistungen beantragen |
| Fernmeldeverkehr | Telefon, Internet, Mobilfunkverträge | Verträge kündigen oder anpassen |
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Stunden berechnenVorsorgevollmacht richtig erstellen, Schritt für Schritt
Eine Vorsorgevollmacht ist formlos gültig, sie muss also nicht notariell beglaubigt werden. Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten:
Schritt 1: Vertrauensperson wählen
Wählen Sie eine Person, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Das kann der Ehepartner, ein Kind oder eine enge Freundin sein. Sie können auch mehrere Personen benennen, als Ersatzbevollmächtigte oder mit Aufgabenteilung.
Schritt 2: Vollmacht verfassen
- Nutzen Sie ein anerkanntes Formular, z. B. das des Bundesministeriums der Justiz
- Formulieren Sie klar und eindeutig
- Geben Sie die Bereiche an, die die Vollmacht umfasst
- Handschriftlich oder ausgedruckt, beides ist gültig
Schritt 3: Unterschrift und Datum
Die Vollmacht muss mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift des Vollmachtgebers versehen sein. Der Bevollmächtigte muss nicht unterschreiben, sollte aber informiert sein.
Schritt 4: Optional, Notarielle Beurkundung
Für Immobiliengeschäfte und bestimmte Bankgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung empfehlenswert oder erforderlich. Ein Notar prüft zudem die Geschäftsfähigkeit, das schützt vor späterer Anfechtung.
Schritt 5: Registrierung
Registrieren Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer. Kosten: ca. 13–20 €. So findet das Betreuungsgericht die Vollmacht im Ernstfall.
Häufige Fehler bei der Vorsorgevollmacht
Diese Fehler sollten Sie vermeiden:
- Zu spät erstellt: Wer bereits an Demenz leidet, ist möglicherweise nicht mehr geschäftsfähig. Erstellen Sie die Vollmacht, solange Sie gesund sind
- Nicht auffindbar: Bewahren Sie die Vollmacht an einem bekannten Ort auf und informieren Sie den Bevollmächtigten
- Nur eine Person benannt: Was passiert, wenn diese Person selbst erkrankt? Benennen Sie einen Ersatzbevollmächtigten
- Keine Kontovollmacht: Banken akzeptieren allgemeine Vollmachten oft nicht. Erteilen Sie zusätzlich eine Bankvollmacht direkt bei Ihrer Bank
- Kein Innenverhältnis geregelt: Legen Sie in einem separaten Dokument fest, welche Wünsche und Werte der Bevollmächtigte bei seinen Entscheidungen beachten soll
Vorsorgevollmacht und Pflege, warum sie gerade jetzt wichtig ist
Gerade wenn es um Pflegebedürftigkeit geht, ist eine Vorsorgevollmacht unverzichtbar. Ohne sie kann der Bevollmächtigte nicht:
- Einen Pflegegrad beantragen
- Einen Vertrag mit einem Pflegedienst oder einer Vermittlungsagentur schließen
- Über die Pflege zu Hause oder im Heim entscheiden
- Pflegeleistungen bei der Kasse beantragen
- Eine Betreuungskraft über Junior-Senior beauftragen
Bei Junior-Senior erleben wir regelmäßig, dass Angehörige eine 24-Stunden-Betreuung organisieren möchten, aber ohne Vollmacht keine Verträge unterschreiben dürfen. Dann muss erst ein Betreuer bestellt werden, was Wochen oder Monate dauern kann. In der Zwischenzeit ist die pflegebedürftige Person unterversorgt.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- Wegweiser Demenz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Nein, eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne Notar gültig. Für Immobiliengeschäfte und bestimmte Bankgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung aber empfehlenswert. Die Kosten liegen bei 60-200 €, abhängig vom Vermögen.
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Vernichten Sie alle Exemplare und informieren Sie den Bevollmächtigten und das Zentrale Vorsorgeregister.
Ja, idealerweise. Die Vorsorgevollmacht regelt, WER entscheidet. Die Patientenverfügung regelt, WAS in medizinischen Situationen gewünscht wird. Beide Dokumente ergänzen sich.
Seit 2023 gibt es ein Notvertretungsrecht für Ehegatten im Bereich Gesundheit, aber nur für 6 Monate und nur für Gesundheitsfragen. Für Finanzen, Wohnung und andere Bereiche gilt es nicht. Eine Vorsorgevollmacht ist deshalb weiterhin dringend empfohlen.
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