Was ist 24-Stunden-Betreuung? Modell, Kosten und Alternativen ehrlich erklärt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
24-Stunden-Betreuung bedeutet: Eine Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist über den Tag verteilt ansprechbar, für Betreuung, Haushalt, Gesellschaft und einfache Pflegehilfen. Trotz des Namens arbeitet sie nicht rund um die Uhr: Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt. Die meisten Kräfte kommen über Vermittlungsagenturen aus Osteuropa im sogenannten Entsendemodell und wechseln sich im Rhythmus von einigen Wochen bis Monaten ab.
2.500 bis 3.800 €
übliche Gesamtkosten pro Monat
bis 990 €
Pflegegeld als Zuschuss (PG 5)
keine Pflegefachkraft
Betreuung und Haushalt, keine Behandlungspflege
Für Familien ist sie die Alternative zum Pflegeheim, wenn allein leben nicht mehr sicher ist. Wer vor allem Entlastung im Haushalt und stundenweise Gesellschaft braucht, fährt mit der stundenweisen Betreuung meist flexibler und günstiger, dazu unten mehr.
Wie das Modell funktioniert
Hinter dem Begriff steht in über 90 Prozent der Fälle das Entsendemodell: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen im EU-Ausland angestellt, sozialversichert und wird nach Deutschland entsandt; eine Agentur vermittelt und organisiert. Die Kraft bekommt ein eigenes Zimmer im Haushalt, Verpflegung und geregelte freie Zeiten.
- Anwesenheit statt Dauerdienst: Gearbeitet wird üblicherweise in Blöcken über den Tag, nachts gilt Bereitschaft nur, soweit vereinbart und vergütet.
- Wechselprinzip: Zwei bis drei Kräfte wechseln sich ab, meist alle vier bis zwölf Wochen. Gute Agenturen sorgen für Übergaben und möglichst feste Wechselteams.
- Alternativen zum Entsendemodell: die direkte Anstellung durch die Familie (Arbeitgeberpflichten inklusive) und das Modell mit selbstständigen Kräften, das rechtlich anspruchsvoll ist. Details: Entsendemodell und Recht.
Welche Aufgaben die Betreuungskraft übernimmt
- Grundpflegehilfen: Unterstützung beim Waschen, Anziehen, bei Toilettengängen und beim Essen,
- Haushalt: Kochen, Einkaufen, Wäsche, Reinigung der genutzten Räume,
- Gesellschaft und Struktur: gemeinsame Mahlzeiten, Spaziergänge, Vorlesen, Gespräche, feste Tagesabläufe, gerade bei Demenz wertvoll,
- Sicherheit: jemand ist im Haus, wenn nachts etwas passiert, und alarmiert im Notfall Familie und Rettungsdienst,
- Begleitung: zu Ärzten, Friseur oder Veranstaltungen, je nach Mobilität.
Wie ein typischer Tag aussieht und für wen das Modell passt, zeigt ausführlich der Artikel Voraussetzungen der 24-Stunden-Betreuung: nötig sind vor allem ein eigenes Zimmer für die Kraft und die Bereitschaft, den Haushalt zu teilen.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWas die 24-Stunden-Betreuung kostet und was die Kasse zahlt
| Posten | Typische Größenordnung |
|---|---|
| Gesamtkosten Entsendemodell | rund 2.500 bis 3.800 € pro Monat, je nach Qualifikation, Deutschkenntnissen und Bedarf |
| Pflegegeld als Zuschuss | 347 € (PG 2) bis 990 € (PG 5) monatlich, frei einsetzbar |
| Verhinderungspflege | bis 3.539 € im Jahr, wenn die Kraft die private Pflegeperson vertritt |
| Steuerbonus (§ 35a EStG) | 20 % der Arbeitskosten, bis 4.000 € Steuerersparnis im Jahr |
| Kost und Logis | freies Zimmer und Verpflegung, zusätzlich zur Agenturrechnung |
Unter dem Strich bleiben nach allen Zuschüssen meist 1.500 bis 2.500 € Eigenanteil im Monat, deutlich mehr als bei ambulanter Versorgung, aber oft weniger als ein Heimplatz mit vergleichbarer Zuwendung. Die komplette Rechnung mit Beispielen: Kosten der 24-Stunden-Betreuung.
24-Stunden-Betreuung, stundenweise Betreuung oder Pflegeheim?
| Stundenweise Betreuung | 24-Stunden-Betreuung | Pflegeheim | |
|---|---|---|---|
| Wohnen | eigenes Zuhause | eigenes Zuhause, Kraft zieht ein | Umzug in die Einrichtung |
| Eigenanteil | meist 0 € (Kassen-Budgets) | meist 1.500 bis 2.500 €/Monat | je nach Region häufig über 2.500 €/Monat |
| Passt, wenn | Haushalt und einige Stunden Gesellschaft reichen | allein leben nicht mehr sicher ist, Zimmer vorhanden | medizinisch intensive Versorgung nötig ist |
| Flexibilität | Stunden jederzeit anpassbar | fester Rahmen, Wechselrhythmen | fester Rahmen der Einrichtung |
In der Praxis ist die stundenweise Betreuung für viele Familien die Vorstufe: Sie startet klein, wächst mit und kostet dank Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege in der Regel nichts extra. Erst wenn Tag und Nacht jemand im Haus sein muss, lohnt der Schritt zur einziehenden Kraft, oder der Vergleich mit dem Heim: 24-Stunden-Betreuung oder Pflegeheim?
So finden Sie den richtigen Weg: vier Leitfragen
- Wie sicher sind die Nächte? Wer nachts regelmäßig Hilfe braucht oder stürzt, braucht Präsenz (24-Stunden-Kraft, nachts anwesende Angehörige oder Heim). Sind die Nächte ruhig, reicht tagsüber Unterstützung.
- Wie viel Budget steht bereit? Erst die Kassen-Budgets ausschöpfen (bis Pflegegrad 5 mehrere hundert Euro monatlich für stundenweise Hilfe), dann über private Zuzahlung entscheiden.
- Gibt es ein freies Zimmer und Offenheit für Mitbewohner? Ohne beides scheitert die 24-Stunden-Betreuung im Alltag, unabhängig vom Geld.
- Was wünscht sich der Mensch selbst? Die beste Lösung ist die, die angenommen wird. Ein Probelauf mit stundenweiser Betreuung zeigt oft, wie viel Präsenz wirklich nötig ist.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und übernimmt Betreuung, Haushalt und einfache Pflegehilfen. Sie arbeitet in geregelten Zeiten, nicht wirklich 24 Stunden am Stück.
Im Entsendemodell üblicherweise 2.500 bis 3.800 € Gesamtkosten. Nach Pflegegeld, Verhinderungspflege und Steuerbonus bleiben meist 1.500 bis 2.500 € Eigenanteil.
Nicht direkt, aber sie bezuschusst: Pflegegeld (347 bis 990 € je nach Pflegegrad) ist frei einsetzbar, die Verhinderungspflege steuert bis 3.539 € im Jahr bei, und 20 % der Arbeitskosten sind steuerlich absetzbar.
Nein. Sie leistet Betreuung, Haushalt und Grundpflegehilfen. Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe oder Verbände übernimmt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung.
Überwiegend aus osteuropäischen EU-Ländern wie Polen, Rumänien oder Kroatien, angestellt und sozialversichert im Entsendemodell, vermittelt über spezialisierte Agenturen.
Seriöse Agenturen vermitteln je nach Anforderungsprofil meist innerhalb von ein bis zwei Wochen. Für die Übergangszeit lässt sich stundenweise Betreuung über die Pflegekasse organisieren.
Ein eigenes, abschließbares Zimmer für die Kraft, Verpflegung und die Bereitschaft, den Haushalt zu teilen. WLAN gehört heute praktisch zum Standard der Erwartungen.
Für viele Familien die Kombination aus stundenweiser Betreuung, Haushaltshilfe und Pflegedienst: bleibt im eigenen Zuhause, wird von den Kassen-Budgets getragen und wächst flexibel mit dem Bedarf.
Ja, im Entsendemodell mit A1-Bescheinigung und bei direkter Anstellung mit Anmeldung. Wichtig sind geregelte Arbeitszeiten und Sozialversicherung; wie Sie seriöse Angebote erkennen, steht im Artikel zum Entsendemodell.
Ja, das ist der bewährte Weg: mit stundenweiser Betreuung starten, den echten Bedarf kennenlernen und erst bei Bedarf zur einziehenden Kraft wechseln. Wir beraten dazu unverbindlich.
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