Voraussetzungen & räumliche Anforderungen
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Grundvoraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung
Damit die 24-Stunden-Betreuung funktioniert, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Die gute Nachricht: Die meisten Haushalte erfüllen diese bereits, oder können mit wenig Aufwand angepasst werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Eigenes Zimmer für die Betreuungskraft (möbliert, abschließbar)
- Mitbenutzung von Bad und Küche
- Bereitschaft zum Zusammenleben, die Betreuungskraft wohnt im Haushalt
- Kein Pflegegrad erforderlich, aber empfohlen für die Finanzierung
Kein Hinderungsgrund ist übrigens das Alter der Wohnung, eine kleine Wohnfläche oder die ländliche Lage. Unsere Betreuungskräfte sind flexibel und passen sich an die Gegebenheiten an.
Das Zimmer für die Betreuungskraft
Das Zimmer ist der wichtigste Punkt. Die Betreuungskraft lebt für mehrere Wochen in Ihrem Haushalt und braucht einen eigenen Rückzugsort.
Mindestanforderungen:
- Ein eigenes Zimmer (Gäste-, Kinder- oder Arbeitszimmer)
- Bett mit Matratze, Bettzeug und Bettwäsche
- Kleiderschrank oder Kommode
- Fenster für Tageslicht und Belüftung
- Abschließbare Tür für Privatsphäre
Empfohlene Ausstattung:
- WLAN-Zugang (für den Kontakt zur Familie)
- Schreibtisch oder kleiner Tisch
- Nachttischlampe
- Fernseher (wenn möglich)
- Eigener Kühlschrank-Bereich
Das Zimmer muss kein Luxus sein, wichtig ist, dass die Betreuungskraft sich wohlfühlt und zur Ruhe kommen kann. Bedenken Sie: Eine erholte Betreuungskraft leistet bessere Arbeit.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWohnung pflegegerecht anpassen
Für die Betreuungskraft ist eine barrierefreie Wohnung hilfreich, aber nicht zwingend. Folgende Anpassungen erleichtern den Alltag:
Badezimmer
- Haltegriffe an Toilette und Dusche/Badewanne
- Rutschfeste Matten
- Duschhocker oder Wannenlift (bei eingeschränkter Mobilität)
- Erhöhter Toilettensitz
Schlafzimmer des Pflegebedürftigen
- Pflegebett mit verstellbarem Lattenrost (bei Bettlägerigkeit)
- Nachtlicht für den Weg zum Bad
- Klingel oder Babyfon zur Betreuungskraft
Allgemein
- Stolperfallen beseitigen (lose Teppiche, Kabel)
- Ausreichende Beleuchtung in Fluren und Treppen
- Handläufe an Treppen
Viele dieser Anpassungen werden von der Pflegekasse bezuschusst. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 4.180 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu.
Checkliste: Vor der Anreise der Betreuungskraft
Nutzen Sie diese Checkliste, um alles für den Start vorzubereiten:
| Aufgabe | Erledigt |
|---|---|
| Zimmer eingerichtet und gereinigt | ☐ |
| Bettwäsche und Handtücher bereitgelegt | ☐ |
| WLAN-Passwort notiert | ☐ |
| Schlüssel für Betreuungskraft vorbereitet | ☐ |
| Medikamentenplan erstellt | ☐ |
| Tagesablauf und Gewohnheiten notiert | ☐ |
| Wichtige Telefonnummern (Arzt, Apotheke, Angehörige) ausgedruckt | ☐ |
| Lebensmittel und Grundausstattung eingekauft | ☐ |
| Nachbarn informiert | ☐ |
| Haltegriffe und Nachtlicht installiert | ☐ |
Was tun, wenn kein separates Zimmer vorhanden ist?
Nicht jeder Haushalt hat ein freies Zimmer. In diesem Fall gibt es Alternativen:
- Wohnzimmer umfunktionieren: Wenn das Wohnzimmer kaum genutzt wird, kann es zum Zimmer der Betreuungskraft umgestaltet werden.
- Raumteiler nutzen: In großen Räumen kann ein Raumteiler oder Vorhang eine private Zone schaffen, als kurzfristige Lösung.
- Anbau oder Ausbaupotenzial prüfen: Manchmal bietet ein Dachboden, Keller oder eine Garage Ausbaupotenzial.
- Nachbarwohnung: Gibt es eine leerstehende Wohnung im selben Haus? Diese kann als Unterkunft dienen.
Sprechen Sie mit uns, wir finden gemeinsam eine Lösung für Ihre Wohnsituation. In unserer Erfahrung lässt sich fast immer eine gute Lösung finden.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Es gibt keine vorgeschriebene Mindestgröße. Ein normales Gäste- oder Kinderzimmer (ca. 10–14 m²) reicht völlig aus. Wichtig ist, dass Bett, Schrank und ein kleiner Tisch Platz finden und das Zimmer ein Fenster hat.
Nein, eine barrierefreie Wohnung ist nicht zwingend erforderlich. Hilfreiche Anpassungen wie Haltegriffe und rutschfeste Matten sind einfach umsetzbar. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Nein, ein eigenes Bad ist nicht notwendig. Die Betreuungskraft nutzt das vorhandene Badezimmer mit. Ein zweites Bad ist komfortabel, aber keine Voraussetzung.
Ja, eine Einliegerwohnung ist sogar ideal, sie bietet der Betreuungskraft mehr Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass die Wege zur betreuten Person kurz bleiben.
Die Verpflegung der Betreuungskraft wird in der Regel von der Familie gestellt. Die Betreuungskraft kocht oft für den gesamten Haushalt, die Lebensmittelkosten trägt die Familie. Die zusätzlichen Kosten sind überschaubar.
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