Pflegegrad 5: wieviel Geld?
Pflegegrad 5, oft Pflegestufe 5 genannt: alle Leistungen 2026. 990 € Pflegegeld, 2.299 € Sachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag, 3.539 € Verhinderungspflege. Mit Tabelle und Beispiel.
Von Alessandro S. Damaschke · Zuletzt geprüft am 26.08.2026
Was steht mir bei Pflegegrad 5 zu?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und bringt die höchsten Leistungen. In Geld: 990 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 2.299 € Pflegesachleistungen für einen Dienst, dazu 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Selbst wenn ein Pflegedienst die medizinische Pflege übernimmt, bleibt Raum für den Entlastungsbetrag, der Haushalt und Betreuung abdeckt und pflegende Angehörige entlastet.
Passend dazu
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5 nutzen
Was Ihnen zusteht, steht hier. Wie Sie es in echte Entlastung verwandeln, zeigt unsere Leistungsseite: feste Bezugsperson, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegestufe 5 oder Pflegegrad 5? Was heute gilt
Wenn Sie „Pflegestufe 5“ sagen, meinen Sie heute in aller Regel Pflegegrad 5. Die Pflegestufen wurden Ende 2016 abgeschafft, seit dem 1. Januar 2017 gibt es Pflegegrade. Der alte Begriff ist im Sprachgebrauch geblieben, und auch bei der Pflegekasse versteht man ihn.
Wichtig ist nur der Unterschied, wenn Sie vor 2017 eingestuft wurden. Dann wurden Sie nicht in den gleichnamigen Grad überführt: Pflegegrad 5 entstand aus der alten Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder aus einem anerkannten Härtefall. Sie behalten diesen Grad, ohne dass Sie etwas tun mussten, und niemand wurde bei der Umstellung schlechtergestellt.
| Alte Pflegestufe bis 2016 | ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
|---|---|---|
| Pflegestufe 0 | kein Pflegegrad | Pflegegrad 2 |
| Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 |
| Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 |
| Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| Härtefall | Pflegegrad 5 | Pflegegrad 5 |
Die Überleitung lief automatisch nach § 140 SGB XI, ohne neue Begutachtung. Wer heute erstmals einen Antrag stellt, wird ohnehin nach den Punkten des aktuellen Verfahrens eingestuft. Wie viele Punkte nötig sind, steht weiter unten unter den Voraussetzungen.
Und die Frage, um die es meistens geht: Bei Pflegegrad 5 bekommen Sie 990 € Pflegegeld und 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Was daraus im Jahr zusammenkommt und welche Budgets zusätzlich zur Verfügung stehen, steht in der Tabelle oben.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5: die Tabelle 2026
Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 5 (Stand 2026):
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Pflegegeld | 990 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 2.299 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr |
| Tages- und Nachtpflege | 2.085 €/Monat |
| Pflegehilfsmittel | bis 42 €/Monat |
| Hausnotruf | bis 25,50 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 €/Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 €/Monat |
Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 5 im Vergleich
Der höchste Pflegegrad mit den höchsten Budgets: Pflegegeld oder Sachleistungen, plus Entlastungsbetrag (gold) und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Auch bei intensivem Bedarf lohnt der Blick auf Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, die ergänzend zu Pflegegeld oder Pflegedienst laufen.
Gesetzlich verankert sind diese Leistungen im Sozialgesetzbuch XI, vom Pflegegeld in § 37 über die Pflegesachleistungen in § 36 und den Entlastungsbetrag in § 45b bis zum gemeinsamen Jahresbetrag in § 42a, zur Tages- und Nachtpflege in § 41 und zu den Pflegehilfsmitteln in § 40.
Pflegegeld bei Pflegegrad 5: 990 € im Monat
Für die Pflege zu Hause zahlt die Kasse bei Pflegegrad 5 das höchste Pflegegeld: 990 € pro Monat. Es geht direkt an die pflegebedürftige Person und kann an Angehörige weitergegeben werden.
Wie bei den anderen Graden bleibt es bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag ungekürzt.
Pflegesachleistungen: 2.299 € für den Pflegedienst
Bei einem ambulanten Pflegedienst übernimmt die Kasse bis zu 2.299 € monatlich, den höchsten Sachleistungsbetrag. Über die Kombinationsleistung lässt sich das mit Pflegegeld verbinden.
Bis zu 40 % dieses Budgets dürfen über den Umwandlungsanspruch zusätzlich für Haushaltshilfe und Betreuung eingesetzt werden.
Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt auch bei Pflegegrad 5 131 € im Monat und ist für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung gedacht, zusätzlich zum Pflegegeld.
Den möglichen Umfang im Alltag finden Sie unter Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5.
Als anerkannter Anbieter rechnen wir ihn direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung und in der Regel ohne Eigenanteil*.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
Fällt die Pflegeperson aus, trägt die Verhinderungspflege die Vertretung, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus einem Jahresbetrag von 3.539 €.
Stundenweise genutzt bleibt das Pflegegeld voll erhalten, ideal für regelmäßige Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
- Tages- und Nachtpflege (2.085 €/Monat): Betreuung in einer Einrichtung, zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.
- Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Verbrauchsmaterial, oft als Pflegebox.
- Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Zuschuss zum Notrufsystem.
- Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für barrierefreien Umbau, vor Beginn beantragen.
- Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unabhängige Beratung mit Termin binnen zwei Wochen.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenVoraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 wird ab 90 bis 100 Punkten im Gutachten des Medizinischen Dienste (Begutachtung nach § 15 SGB XI)s vergeben, der höchste Wert.
Pflegegrad 5 steht für die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, etwa bei vollständiger Unselbstständigkeit. Die Person ist in allen Bereichen auf Hilfe angewiesen.
Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4.
Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin
Bei Pflegegrad 5 kommt viel zusammen. Wir sortieren die Budgets im Erstgespräch und sagen, was sich am meisten lohnt.
So holen Sie Ihre Leistungen ab
So kommen Sie zu ergänzender Haushaltshilfe und Betreuung:
- Sie nennen uns Pflegegrad und Bedarf.
- Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung.
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.
Tages- und Nachtpflege: 2.085 € zusätzlich
Oft übersehen: Die Tages- und Nachtpflege hat bei Pflegegrad 5 ein eigenes Budget von 2.085 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag, ohne Verrechnung. Es deckt Pflege und Betreuung in der Einrichtung sowie den Fahrdienst von Tür zu Tür.
Selbst zu zahlen bleiben Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung; genau dafür darf wiederum der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Für viele Familien ist die Kombination ideal: zwei Tagespflege-Tage pro Woche für Struktur und Gesellschaft, dazu unsere Alltagshilfe zu Hause für Haushalt und Begleitung.
Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält außerdem den Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich obendrauf.
Absicherung für die Pflegeperson
Ab Pflegegrad 2 sichert die Pflegekasse auch die Menschen ab, die pflegen, automatisch beitragsfrei:
- Rentenbeiträge: Wer mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt.
- Unfallversicherung: Pflegepersonen sind bei der Pflege und auf den Wegen gesetzlich unfallversichert, ohne Anmeldung und ohne Beitrag.
- Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr bezahlte Freistellung im akuten Pflegefall, rund 90 % vom Netto.
- Kostenlose Pflegekurse: Praxiswissen für den Pflegealltag, auch online, Kosten trägt die Kasse.
Und die wichtigste Absicherung ist die eigene Entlastung: Die Verhinderungspflege finanziert die regelmäßige Pause, damit die Pflege dauerhaft tragbar bleibt.
Fallbeispiel Pflegegrad 5: Herr Otte, 84
Herr Otte, 84, wurde vom Medizinischen Dienst mit 92,5 Punkten eingestuft. Fortgeschrittene Demenz mit Bettlägerigkeit: Er braucht rund um die Uhr Versorgung, wird im Bett gelagert, vollständig gewaschen und gefüttert, nachts mehrfach umgelagert.
So nutzt die Familie den Pflegegrad: 990 € Pflegegeld, morgens und abends den Pflegedienst über die Kombinationsleistung, tagsüber stundenweise Betreuung, damit die Familie schlafen und arbeiten kann.
Zeitaufwand-Tabelle gesucht? Heute zählen Punkte
Viele suchen nach einer „Zeitaufwand-Tabelle“ mit Pflegeminuten pro Tag. Diese Tabellen stammen aus der Zeit der Pflegestufen und gelten seit 2017 nicht mehr. Heute zählt nicht, wie viele Minuten Hilfe nötig sind, sondern wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist, bewertet in Punkten: Pflegegrad 5 liegt bei 90 bis 100 Punkten.
Auch Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen zählen als Hilfe, gerade bei Demenz macht das oft den entscheidenden Unterschied. Die Punktegrenzen aller Grade zeigt der Überblick Pflegegrad 1 bis 5, die Vorbereitung auf den Termin unsere Begutachtungs-Checkliste.
Die anderen Pflegegrade
Nicht sicher, welcher Pflegegrad vorliegt? Der Pflegegradrechner gibt in zwei Minuten eine Einschätzung.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Bei Pflege durch Angehörige 990 € Pflegegeld, bei einem Pflegedienst bis zu 2.299 € Pflegesachleistungen. Dazu 131 € Entlastungsbetrag im Monat und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegegeld oder Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und kostenlose Pflegeberatung, jeweils in der höchsten Stufe.
Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich plus den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Über einen anerkannten Anbieter läuft die Direktabrechnung mit der Kasse, in der Regel ohne Eigenanteil*.
Ja, Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung mit den höchsten Leistungen. Er steht für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
90 bis 100 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes, der höchste erreichbare Wert.
Ja. Auch wenn ein Pflegedienst die Grundpflege übernimmt, bleiben Haushalt, Einkäufe und Gesellschaft. Genau das deckt der Entlastungsbetrag ab und entlastet pflegende Angehörige.
Je nach Kombination deutlich mehr als das Pflegegeld von 990 €: Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, bis 920 € Umwandlungsanspruch, rund 295 € monatlicher Schnitt aus der Verhinderungspflege, 2.085 € Tages- und Nachtpflege sowie 42 € Pflegehilfsmittel, viele Töpfe laufen parallel.
90 bis 100 Punkte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Punkte kommen aus sechs Modulen, am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %.
Über Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege zusammen bis rund 1.346 € im Monat, bei Direktabrechnung ohne Eigenanteil*. Das reicht für mehrere feste Einsätze pro Woche.
2.096 € monatlich für die vollstationäre Pflege, plus die nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zum Eigenanteil. Alle häuslichen Leistungen dieser Seite gelten dann nicht mehr, im betreuten Wohnen dagegen weiter.
Ja, ab 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens 2 Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, solange die Pflegeperson höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist. Zusätzlich besteht beitragsfreier gesetzlicher Unfallschutz.
Pflegegeld (990 €) fließt aufs Konto, wenn Angehörige pflegen; die Sachleistung (2.299 €) bezahlt einen Pflegedienst direkt. Beides lässt sich anteilig als Kombinationsleistung mischen.
Dieselben Leistungen wie bei Pflegegrad 5, denn beides meint heute dasselbe. Konkret: 990 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung.
990 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung. Dazu kommen Budgets, die viele nicht abrufen, etwa der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung.
Neben dem Geld stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat), ein Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 € im Monat), bis zu 4.180 € für Umbauten in der Wohnung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige zu. Diese Leistungen gelten ab Pflegegrad 1.
Wenn Sie heute einen Bescheid bekommen, ja: Es heißt Pflegegrad 5. Wer vor 2017 eingestuft wurde, kam allerdings nicht in den gleichnamigen Grad. Pflegegrad 5 entstand aus der alten Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder aus einem anerkannten Härtefall.
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