Pflegegrad 4: wieviel Geld?

Pflegegrad 4, oft Pflegestufe 4 genannt: alle Leistungen 2026. 800 € Pflegegeld, 1.859 € Sachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag, 3.539 € Verhinderungspflege. Mit Tabelle und Beispiel.

Von Alessandro S. Damaschke · Zuletzt geprüft am 26.08.2026

Was steht mir bei Pflegegrad 4 zu?

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung und damit umfangreiche Leistungen. In Geld: 800 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 1.859 € Pflegesachleistungen für einen Dienst, dazu 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Auch bei hohem Bedarf gilt: Der Entlastungsbetrag läuft zusätzlich zum Pflegegeld und finanziert die Haushaltshilfe, die pflegende Angehörige spürbar entlastet.

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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4 nutzen

Was Ihnen zusteht, steht hier. Wie Sie es in echte Entlastung verwandeln, zeigt unsere Leistungsseite: feste Bezugsperson, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Pflegestufe 4 oder Pflegegrad 4? Was heute gilt

Wenn Sie „Pflegestufe 4“ sagen, meinen Sie heute in aller Regel Pflegegrad 4. Die Pflegestufen wurden Ende 2016 abgeschafft, seit dem 1. Januar 2017 gibt es Pflegegrade. Der alte Begriff ist im Sprachgebrauch geblieben, und auch bei der Pflegekasse versteht man ihn.

Wichtig ist nur der Unterschied, wenn Sie vor 2017 eingestuft wurden. Dann wurden Sie nicht in den gleichnamigen Grad überführt: Pflegegrad 4 entstand aus der alten Pflegestufe 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz oder aus Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Sie behalten diesen Grad, ohne dass Sie etwas tun mussten, und niemand wurde bei der Umstellung schlechtergestellt.

Alte Pflegestufe bis 2016ohne eingeschränkte Alltagskompetenzmit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 0kein PflegegradPflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
HärtefallPflegegrad 5Pflegegrad 5

Die Überleitung lief automatisch nach § 140 SGB XI, ohne neue Begutachtung. Wer heute erstmals einen Antrag stellt, wird ohnehin nach den Punkten des aktuellen Verfahrens eingestuft. Wie viele Punkte nötig sind, steht weiter unten unter den Voraussetzungen.

Und die Frage, um die es meistens geht: Bei Pflegegrad 4 bekommen Sie 800 € Pflegegeld und 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Was daraus im Jahr zusammenkommt und welche Budgets zusätzlich zur Verfügung stehen, steht in der Tabelle oben.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 4: die Tabelle 2026

Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 4 (Stand 2026):

LeistungHöhe
Pflegegeld800 €/Monat
Pflegesachleistungen1.859 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr
Tages- und Nachtpflege1.685 €/Monat
Pflegehilfsmittelbis 42 €/Monat
Hausnotrufbis 25,50 €/Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 €/Maßnahme
Vollstationäre Pflege1.855 €/Monat

Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 4 im Vergleich

Sachleistungen1859 €
Tages-/Nachtpflege1685 €
Pflegegeld800 €
Entlastungsbetrag131 €

Hoher Unterstützungsbedarf, hohe Budgets: Pflegegeld oder Sachleistungen, plus Entlastungsbetrag (gold) und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Zu Hause tragen vor allem Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege die Versorgung. Diese schauen wir uns genauer an.

Wer es genau nachlesen möchte, findet die Ansprüche im Sozialgesetzbuch XI: § 37 (Pflegegeld), § 36 (Pflegesachleistungen), § 45b (Entlastungsbetrag), § 42a (gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege), § 41 (Tages- und Nachtpflege) sowie § 40 (Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung).

Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € im Monat

Für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder eine Betreuungskraft zahlt die Kasse 800 € Pflegegeld pro Monat. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten.

Pflegesachleistungen: 1.859 € für den Pflegedienst

Kommt ein ambulanter Pflegedienst, übernimmt die Kasse bis zu 1.859 € monatlich als Sachleistung. Über die Kombinationsleistung lassen sich Dienst und Pflegegeld anteilig verbinden.

Bis zu 40 % dieses Budgets dürfen über den Umwandlungsanspruch zusätzlich für Haushaltshilfe und Betreuung genutzt werden.

Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung

Auch bei Pflegegrad 4 beträgt der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI 131 € im Monat. Er ist für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung gedacht und läuft zusätzlich zum Pflegegeld.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe daraus im Monat werden, zeigt die Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4.

Wir rechnen ihn als anerkannter Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung und in der Regel ohne Eigenanteil*.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr

Die Verhinderungspflege deckt die Vertretung ab, wenn die Pflegeperson ausfällt, und teilt sich mit der Kurzzeitpflege einen Jahresbetrag von 3.539 €.

Stundenweise genutzt bleibt das Pflegegeld ungekürzt. So lassen sich über das Jahr verteilt regelmäßige Entlastungsstunden finanzieren.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

  • Tages- und Nachtpflege (1.685 €/Monat): Betreuung in einer Einrichtung, zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.
  • Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Verbrauchsmaterial, oft als Pflegebox geliefert.
  • Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Zuschuss zum Notrufsystem.
  • Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für barrierefreien Umbau, vor Beginn beantragen.
  • Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unabhängige Beratung mit Termin binnen zwei Wochen.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 vergibt der Medizinische Dienst bei 70 bis unter 90 Punkten, begutachtet nach § 15 SGB XI. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.

Modul 1 · 10 %
Mobilität
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
Modul 2 & 3 · 15 %
Kognition & Verhalten
Gedächtnis, Orientierung, psychische Lagen
Modul 4 · 40 %
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
Modul 5 · 20 %
Umgang mit Krankheit
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
Modul 6 · 15 %
Alltag & Kontakte
Tagesgestaltung, soziale Teilhabe
Ergebnis
70 bis unter 90 Punkte
ergeben Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: In fast allen Alltagsbereichen ist Hilfe nötig. Bei Verschlechterung ist eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 möglich.

Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5.

Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin

Wie sich Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag bei Ihnen am besten aufteilen, rechnen wir gemeinsam durch.

So holen Sie Ihre Leistungen ab

Beraterin von Junior-Senior bespricht die Leistungen bei Pflegegrad 4 mit Angehörigen

So kommen Sie zu Haushaltshilfe und Betreuung:

  1. Sie nennen uns Pflegegrad und Bedarf.
  2. Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung.
  3. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.

So viel Alltagshilfe steckt in Pflegegrad 4

Rechnet man alle Töpfe zusammen, die sich für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen lassen, kommt bei Pflegegrad 4 ein beachtliches Monatsvolumen zusammen:

TopfMonatlich nutzbar
Entlastungsbetrag131 €
Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung)bis 744 €
Verhinderungspflege (3.539 € übers Jahr verteilt)rund 295 €
Zusammenbis rund 1.170 € im Monat

Wichtig zur Ehrlichkeit: Wer den Umwandlungsanspruch voll ausschöpft, dessen Pflegegeld reduziert sich anteilig, bei voller Nutzung der 40 % auf 480 €. Die Verhinderungspflege setzt eine private Pflegeperson voraus, die vertreten wird. Was sich in Ihrer Situation wirklich kombinieren lässt, zeigt der Budget-Rechner in zwei Minuten, oder wir rechnen es am Telefon gemeinsam durch.

Tages- und Nachtpflege: 1.685 € zusätzlich

Oft übersehen: Die Tages- und Nachtpflege hat bei Pflegegrad 4 ein eigenes Budget von 1.685 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag, ohne Verrechnung. Es deckt Pflege und Betreuung in der Einrichtung sowie den Fahrdienst von Tür zu Tür.

Selbst zu zahlen bleiben Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung; genau dafür darf wiederum der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Für viele Familien ist die Kombination ideal: zwei Tagespflege-Tage pro Woche für Struktur und Gesellschaft, dazu unsere Alltagshilfe zu Hause für Haushalt und Begleitung.

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält außerdem den Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich obendrauf.

Absicherung für die Pflegeperson

Ab Pflegegrad 2 sichert die Pflegekasse auch die Menschen ab, die pflegen, automatisch beitragsfrei:

  • Rentenbeiträge: Wer mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt.
  • Unfallversicherung: Pflegepersonen sind bei der Pflege und auf den Wegen gesetzlich unfallversichert, ohne Anmeldung und ohne Beitrag.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr bezahlte Freistellung im akuten Pflegefall, rund 90 % vom Netto.
  • Kostenlose Pflegekurse: Praxiswissen für den Pflegealltag, auch online, Kosten trägt die Kasse.

Und die wichtigste Absicherung ist die eigene Entlastung: Die Verhinderungspflege finanziert die regelmäßige Pause, damit die Pflege dauerhaft tragbar bleibt.

Fallbeispiel Pflegegrad 4: Frau Lindner, 88

Frau Lindner, 88, wurde vom Medizinischen Dienst mit 76,25 Punkten eingestuft. Nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen. Körperpflege, Toilettengänge und Essen brauchen vollständige Übernahme, ihr Mann pflegt mit Unterstützung.

So nutzt die Familie den Pflegegrad: 800 € Pflegegeld kombiniert mit einem Pflegedienst am Morgen, dazu Verhinderungspflege für die Entlastung des Ehemanns und die Haushaltshilfe über Entlastungsbetrag plus Umwandlungsanspruch.

Zeitaufwand-Tabelle gesucht? Heute zählen Punkte

Viele suchen nach einer „Zeitaufwand-Tabelle“ mit Pflegeminuten pro Tag. Diese Tabellen stammen aus der Zeit der Pflegestufen und gelten seit 2017 nicht mehr. Heute zählt nicht, wie viele Minuten Hilfe nötig sind, sondern wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist, bewertet in Punkten: Pflegegrad 4 liegt bei 70 bis unter 90 Punkten.

Auch Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen zählen als Hilfe, gerade bei Demenz macht das oft den entscheidenden Unterschied. Die Punktegrenzen aller Grade zeigt der Überblick Pflegegrad 1 bis 5, die Vorbereitung auf den Termin unsere Begutachtungs-Checkliste.

Die anderen Pflegegrade

Nicht sicher, welcher Pflegegrad vorliegt? Der Pflegegradrechner gibt in zwei Minuten eine Einschätzung.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Bei Pflege durch Angehörige 800 € Pflegegeld, bei einem Pflegedienst bis zu 1.859 € Pflegesachleistungen. Dazu 131 € Entlastungsbetrag im Monat und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegeld oder Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und kostenlose Pflegeberatung.

Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich plus den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Über einen anerkannten Anbieter wird direkt mit der Kasse abgerechnet, meist ohne Eigenanteil*.

Bei Pflegegrad 4 sind es 800 € statt 599 € bei Pflegegrad 3, also 201 € mehr im Monat. Auch die Sachleistungen steigen auf 1.859 €.

70 bis unter 90 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes, ermittelt über sechs Lebensbereiche.

Ja. Der Pflegedienst läuft über Sachleistungen, die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beides lässt sich parallel nutzen.

Je nach Kombination deutlich mehr als das Pflegegeld von 800 €: Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, bis 744 € Umwandlungsanspruch, rund 295 € monatlicher Schnitt aus der Verhinderungspflege, 1.685 € Tages- und Nachtpflege sowie 42 € Pflegehilfsmittel, viele Töpfe laufen parallel.

70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Punkte kommen aus sechs Modulen, am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %.

Über Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege zusammen bis rund 1.170 € im Monat, bei Direktabrechnung ohne Eigenanteil*. Das reicht für mehrere feste Einsätze pro Woche.

1.855 € monatlich für die vollstationäre Pflege, plus die nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zum Eigenanteil. Alle häuslichen Leistungen dieser Seite gelten dann nicht mehr, im betreuten Wohnen dagegen weiter.

Ja, ab 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens 2 Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, solange die Pflegeperson höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist. Zusätzlich besteht beitragsfreier gesetzlicher Unfallschutz.

Pflegegeld (800 €) fließt aufs Konto, wenn Angehörige pflegen; die Sachleistung (1.859 €) bezahlt einen Pflegedienst direkt. Beides lässt sich anteilig als Kombinationsleistung mischen.

Dieselben Leistungen wie bei Pflegegrad 4, denn beides meint heute dasselbe. Konkret: 800 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung.

800 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung. Dazu kommen Budgets, die viele nicht abrufen, etwa der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung.

Neben dem Geld stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat), ein Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 € im Monat), bis zu 4.180 € für Umbauten in der Wohnung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige zu. Diese Leistungen gelten ab Pflegegrad 1.

Wenn Sie heute einen Bescheid bekommen, ja: Es heißt Pflegegrad 4. Wer vor 2017 eingestuft wurde, kam allerdings nicht in den gleichnamigen Grad. Pflegegrad 4 entstand aus der alten Pflegestufe 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz oder aus Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

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