Pflegegrad 5: Was steht mir zu?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Was steht mir bei Pflegegrad 5 zu?
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und bringt die höchsten Leistungen. In Geld: 990 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 2.299 € Pflegesachleistungen für einen Dienst, dazu 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Selbst wenn ein Pflegedienst die medizinische Pflege übernimmt, bleibt Raum für den Entlastungsbetrag, der Haushalt und Betreuung abdeckt und pflegende Angehörige entlastet.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 5 (Stand 2026):
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Pflegegeld | 990 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 2.299 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr |
| Tages- und Nachtpflege | 2.085 €/Monat |
| Pflegehilfsmittel | bis 42 €/Monat |
| Hausnotruf | bis 25,50 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 €/Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege | 2.096 €/Monat |
Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 5 im Vergleich
Der höchste Pflegegrad mit den höchsten Budgets: Pflegegeld oder Sachleistungen, plus Entlastungsbetrag (gold) und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Auch bei intensivem Bedarf lohnt der Blick auf Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, die ergänzend zu Pflegegeld oder Pflegedienst laufen.
Gesetzlich verankert sind diese Leistungen im Sozialgesetzbuch XI, vom Pflegegeld in § 37 über die Pflegesachleistungen in § 36 und den Entlastungsbetrag in § 45b bis zum gemeinsamen Jahresbetrag in § 42a, zur Tages- und Nachtpflege in § 41 und zu den Pflegehilfsmitteln in § 40.
Pflegegeld bei Pflegegrad 5: 990 € im Monat
Für die Pflege zu Hause zahlt die Kasse bei Pflegegrad 5 das höchste Pflegegeld: 990 € pro Monat. Es geht direkt an die pflegebedürftige Person und kann an Angehörige weitergegeben werden.
Wie bei den anderen Graden bleibt es bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag ungekürzt.
Pflegesachleistungen: 2.299 € für den Pflegedienst
Bei einem ambulanten Pflegedienst übernimmt die Kasse bis zu 2.299 € monatlich, den höchsten Sachleistungsbetrag. Über die Kombinationsleistung lässt sich das mit Pflegegeld verbinden.
Bis zu 40 % dieses Budgets dürfen über den Umwandlungsanspruch zusätzlich für Haushaltshilfe und Betreuung eingesetzt werden.
Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt auch bei Pflegegrad 5 131 € im Monat und ist für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung gedacht, zusätzlich zum Pflegegeld.
Den möglichen Umfang im Alltag finden Sie unter Haushaltshilfe bei Pflegegrad 5.
Als anerkannter Anbieter rechnen wir ihn direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung und in der Regel ohne Eigenanteil.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenVerhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
Fällt die Pflegeperson aus, trägt die Verhinderungspflege die Vertretung, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege aus einem Jahresbetrag von 3.539 €.
Stundenweise genutzt bleibt das Pflegegeld voll erhalten, ideal für regelmäßige Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
- Tages- und Nachtpflege (2.085 €/Monat): Betreuung in einer Einrichtung, zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.
- Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Verbrauchsmaterial, oft als Pflegebox.
- Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Zuschuss zum Notrufsystem.
- Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für barrierefreien Umbau, vor Beginn beantragen.
- Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unabhängige Beratung mit Termin binnen zwei Wochen.
Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 wird ab 90 bis 100 Punkten im Gutachten des Medizinischen Dienste (Begutachtung nach § 15 SGB XI)s vergeben, der höchste Wert.
Pflegegrad 5 steht für die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, etwa bei vollständiger Unselbstständigkeit. Die Person ist in allen Bereichen auf Hilfe angewiesen.
Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4.
Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin
Bei Pflegegrad 5 kommt viel zusammen. Wir sortieren die Budgets im Erstgespräch und sagen, was sich am meisten lohnt.
So holen Sie Ihre Leistungen ab
So kommen Sie zu ergänzender Haushaltshilfe und Betreuung:
- Sie nennen uns Pflegegrad und Bedarf.
- Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung.
- Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Bei Pflege durch Angehörige 990 € Pflegegeld, bei einem Pflegedienst bis zu 2.299 € Pflegesachleistungen. Dazu 131 € Entlastungsbetrag im Monat und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegegeld oder Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und kostenlose Pflegeberatung, jeweils in der höchsten Stufe.
Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich plus den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Über einen anerkannten Anbieter läuft die Direktabrechnung mit der Kasse, in der Regel ohne Eigenanteil.
Ja, Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung mit den höchsten Leistungen. Er steht für schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
90 bis 100 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes, der höchste erreichbare Wert.
Ja. Auch wenn ein Pflegedienst die Grundpflege übernimmt, bleiben Haushalt, Einkäufe und Gesellschaft. Genau das deckt der Entlastungsbetrag ab und entlastet pflegende Angehörige.
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