Pflegegrad 3: Was steht mir zu?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu?
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung, und entsprechend höher fallen die Leistungen aus. In Geld heißt das: 599 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 1.497 € Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, dazu die 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Wie schon bei den niedrigeren Graden gilt: Die Töpfe ergänzen sich. Der Entlastungsbetrag läuft neben dem Pflegegeld und finanziert genau die Haushaltshilfe und Betreuung, die den Alltag leichter machen.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick
Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 3 (Stand 2026):
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Pflegegeld | 599 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.497 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr |
| Tages- und Nachtpflege | 1.357 €/Monat |
| Pflegehilfsmittel | bis 42 €/Monat |
| Hausnotruf | bis 25,50 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 €/Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 €/Monat |
Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 3 im Vergleich
Höhere Beträge als bei Pflegegrad 2: Sie wählen zwischen Pflegegeld und Sachleistungen, der Entlastungsbetrag (gold) kommt immer dazu. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr.
Im Alltag zu Hause zählen vor allem Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Diese drei sehen wir uns genauer an.
Die Rechtsgrundlagen dazu: § 37 SGB XI für das Pflegegeld, § 36 für die Pflegesachleistungen, § 45b für den Entlastungsbetrag, § 42a für den gemeinsamen Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 41 für die Tages- und Nachtpflege und § 40 für Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung.
Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € im Monat
Wird zu Hause durch Angehörige oder eine Betreuungskraft gepflegt, zahlt die Kasse 599 € Pflegegeld pro Monat, direkt an die pflegebedürftige Person. Damit steigt das Pflegegeld gegenüber Pflegegrad 2 deutlich an.
Das Geld ist frei verwendbar, etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige. Bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag bleibt es ungekürzt erhalten.
Pflegesachleistungen: 1.497 € für den Pflegedienst
Übernimmt ein ambulanter Dienst die Pflege, stehen bis zu 1.497 € monatlich als Sachleistung bereit, abgerechnet direkt mit dem Dienst. Über die Kombinationsleistung lässt sich beides mischen.
Bis zu 40 % dieses Budgets dürfen Sie über den Umwandlungsanspruch auch für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen, zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch und für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung gedacht. Er läuft zusätzlich zum Pflegegeld.
Welcher Umfang an Unterstützung damit möglich ist, lesen Sie unter Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3.
Als anerkannter Anbieter rechnen wir ihn direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor, und in der Regel bleibt kein Eigenanteil. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenVerhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
Braucht die pflegende Person eine Auszeit, übernimmt die Verhinderungspflege die Vertretung. Sie teilt sich mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
Stundenweise genutzt (unter acht Stunden am Tag) bleibt das Pflegegeld voll erhalten. So verteilen Sie das Budget über das Jahr auf regelmäßige Entlastungsstunden.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
- Tages- und Nachtpflege (1.357 €/Monat): Betreuung in einer Einrichtung für einzelne Tage, zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.
- Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Verbrauchsmaterial wie Handschuhe und Desinfektion, oft als Pflegebox nach Hause geliefert.
- Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Zuschuss zum Notrufsystem.
- Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für barrierefreien Umbau, vor Beginn beantragen.
- Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unabhängige Beratung mit Termin binnen zwei Wochen.
Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 3?
Für Pflegegrad 3 vergibt der Medizinische Dienst 47,5 bis unter 70 Punkte. Grundlage der Begutachtung ist § 15 SGB XI. Maßgeblich ist die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, nicht eine bestimmte Diagnose.
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: In vielen Alltagssituationen ist regelmäßige Hilfe nötig. Verschlechtert sich der Zustand, lässt sich jederzeit eine Höherstufung beantragen.
Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin
Welche Mischung für Ihre Situation am meisten herausholt, rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch durch.
So holen Sie Ihre Leistungen ab
Der Weg zu Haushaltshilfe und Betreuung ist kürzer, als viele denken:
- Sie nennen uns Ihren Pflegegrad und Ihren Bedarf.
- Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag.
- Wir rechnen ab da direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Bei Pflege durch Angehörige 599 € Pflegegeld, bei einem Pflegedienst bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag im Monat und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegegeld oder Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und eine kostenlose Pflegeberatung.
Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, dazu lässt sich der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € einsetzen. Bei einem anerkannten Anbieter wie uns bleibt in der Regel kein Eigenanteil.
Das Pflegegeld steigt von 347 € bei Pflegegrad 2 auf 599 € bei Pflegegrad 3, also um 252 € im Monat. Auch die Sachleistungen fallen mit 1.497 € deutlich höher aus.
47,5 bis unter 70 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes, bewertet über sechs Lebensbereiche.
Ja, beides läuft nebeneinander. Der Entlastungsbetrag kürzt das Pflegegeld nicht, und stundenweise Verhinderungspflege bleibt bis acht Stunden am Tag ebenfalls pflegegeldneutral.
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