Pflegegrad 3: wieviel Geld?

Pflegegrad 3: alle Leistungen 2026 im Überblick. 599 € Pflegegeld, 1.497 € Sachleistungen, 131 € Entlastungsbetrag, 3.539 € Verhinderungspflege. Mit Tabelle, Diagramm und Beispiel.

Von Alessandro S. Damaschke · Zuletzt geprüft am 25.09.2026

Was steht mir bei Pflegegrad 3 zu?

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung, und entsprechend höher fallen die Leistungen aus. In Geld heißt das: 599 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 1.497 € Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, dazu die 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wie schon bei den niedrigeren Graden gilt: Die Töpfe ergänzen sich. Der Entlastungsbetrag läuft neben dem Pflegegeld und finanziert genau die Haushaltshilfe und Betreuung, die den Alltag leichter machen.

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Pflegestufe 3 oder Pflegegrad 3? Was heute gilt

Wenn Sie „Pflegestufe 3“ sagen, meinen Sie heute in aller Regel Pflegegrad 3. Die Pflegestufen wurden Ende 2016 abgeschafft, seit dem 1. Januar 2017 gibt es Pflegegrade. Der alte Begriff ist im Sprachgebrauch geblieben, und auch bei der Pflegekasse versteht man ihn.

Wichtig ist nur der Unterschied, wenn Sie vor 2017 eingestuft wurden. Dann wurden Sie nicht in den gleichnamigen Grad überführt: Pflegegrad 3 entstand aus der alten Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz oder aus Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Sie behalten diesen Grad, ohne dass Sie etwas tun mussten, und niemand wurde bei der Umstellung schlechtergestellt.

Alte Pflegestufe bis 2016ohne eingeschränkte Alltagskompetenzmit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegestufe 0kein PflegegradPflegegrad 2
Pflegestufe 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3
Pflegestufe 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4
Pflegestufe 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
HärtefallPflegegrad 5Pflegegrad 5

Die Überleitung lief automatisch nach § 140 SGB XI, ohne neue Begutachtung. Wer heute erstmals einen Antrag stellt, wird ohnehin nach den Punkten des aktuellen Verfahrens eingestuft. Wie viele Punkte nötig sind, steht weiter unten unter den Voraussetzungen.

Und die Frage, um die es meistens geht: Bei Pflegegrad 3 bekommen Sie 599 € Pflegegeld und 131 € Entlastungsbetrag im Monat. Was daraus im Jahr zusammenkommt und welche Budgets zusätzlich zur Verfügung stehen, steht in der Tabelle oben.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3: die Tabelle 2026

Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 3 (Stand 2026):

LeistungHöhe
Pflegegeld599 €/Monat
Pflegesachleistungen1.497 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr
Tages- und Nachtpflege1.357 €/Monat
Pflegehilfsmittelbis 42 €/Monat
Hausnotrufbis 25,50 €/Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 €/Maßnahme
Vollstationäre Pflege1.319 €/Monat

Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 3 im Vergleich

Sachleistungen1497 €
Tages-/Nachtpflege1357 €
Pflegegeld599 €
Entlastungsbetrag131 €

Höhere Beträge als bei Pflegegrad 2: Sie wählen zwischen Pflegegeld und Sachleistungen, der Entlastungsbetrag (gold) kommt immer dazu. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr.

Im Alltag zu Hause zählen vor allem Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. Diese drei sehen wir uns genauer an.

Die Rechtsgrundlagen dazu: § 37 SGB XI für das Pflegegeld, § 36 für die Pflegesachleistungen, § 45b für den Entlastungsbetrag, § 42a für den gemeinsamen Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, § 41 für die Tages- und Nachtpflege und § 40 für Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung.

Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € im Monat

Wird zu Hause durch Angehörige oder eine Betreuungskraft gepflegt, zahlt die Kasse 599 € Pflegegeld pro Monat, direkt an die pflegebedürftige Person. Damit steigt das Pflegegeld gegenüber Pflegegrad 2 deutlich an.

Das Geld ist frei verwendbar, etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige. Bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag bleibt es ungekürzt erhalten.

Pflegesachleistungen: 1.497 € für den Pflegedienst

Übernimmt ein ambulanter Dienst die Pflege, stehen bis zu 1.497 € monatlich als Sachleistung bereit, abgerechnet direkt mit dem Dienst. Über die Kombinationsleistung lässt sich beides mischen.

Bis zu 40 % dieses Budgets dürfen Sie über den Umwandlungsanspruch auch für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen, zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch und für Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung gedacht. Er läuft zusätzlich zum Pflegegeld.

Welcher Umfang an Unterstützung damit möglich ist, lesen Sie unter Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3.

Als anerkannter Anbieter rechnen wir ihn direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor, und in der Regel bleibt kein Eigenanteil*. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr

Braucht die pflegende Person eine Auszeit, übernimmt die Verhinderungspflege die Vertretung. Sie teilt sich mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

Stundenweise genutzt (unter acht Stunden am Tag) bleibt das Pflegegeld voll erhalten. So verteilen Sie das Budget über das Jahr auf regelmäßige Entlastungsstunden.

Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3: Pflegegeld und Pflegedienst

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und zusätzlich einen Pflegedienst nutzt, muss sich nicht zwischen Pflegegeld und Sachleistung entscheiden. Mit der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI zahlt die Pflegekasse den Anteil der Sachleistung, den der Pflegedienst nicht verbraucht, anteilig als Pflegegeld aus.

Beispiel Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 40 % der 1.497 € ab, also 598,80 €. Dann bleiben 60 % des Pflegegelds, das sind 359,40 € im Monat. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege laufen unabhängig davon weiter.

Wie die Rechnung im Einzelnen funktioniert und wann sich die Kombination lohnt, steht im Ratgeber Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3

Ab Pflegegrad 2 finanzieren drei Budgets die Hilfe im Haushalt: der Entlastungsbetrag, der Umwandlungsanspruch aus nicht genutzten Sachleistungen und die stundenweise Verhinderungspflege. Zusammen sind bei Pflegegrad 3 rechnerisch rund 23 Stunden im Monat möglich, abgerechnet direkt mit der Pflegekasse.

Welche Aufgaben die Haushaltshilfe übernimmt, wie sich die Stunden zusammensetzen und wie der Start abläuft: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3: wie viele Stunden?

Pflegehilfsmittel und Pflegebox bei Pflegegrad 3: bis 42 € im Monat

Für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 bis zu 42 € im Monat (§ 40 SGB XI). Die meisten nutzen dafür eine Pflegebox, die monatlich nach Hause geliefert und direkt mit der Kasse abgerechnet wird.

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Badewannenlifter sind ein eigener Anspruch. Hier zahlen Erwachsene in der Regel 10 % zu, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Mehr dazu: Pflegehilfsmittel und Pflegebox.

Hausnotruf bei Pflegegrad 3: bis 25,50 € im Monat

Wer viel allein zu Hause ist, bekommt bei Pflegegrad 3 einen Zuschuss zum Hausnotruf von bis zu 25,50 € im Monat. Damit ist das Basisgerät mit Notrufknopf in der Regel abgedeckt, auch die einmalige Anschlussgebühr übernimmt die Kasse meist.

Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, viele Anbieter übernehmen ihn. Zusatzleistungen wie ein Schlüsseldienst oder Sturzsensoren zahlen Sie selbst. Einzelheiten im Lexikon: Hausnotruf.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3: bis 4.180 € je Maßnahme

Für Umbauten, die das Leben zu Hause sicherer machen, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 bis zu 4.180 € je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI): eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, eine Rampe, breitere Türen oder einen Treppenlift. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich.

Wichtig: vor Beginn beantragen, mit Kostenvoranschlag. Ändert sich die Pflegesituation, ist ein neuer Zuschuss möglich. Wie der Antrag gelingt: Zuschuss zum Badumbau.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3: 1.319 € im Monat

Lebt die pflegebedürftige Person im Pflegeheim, zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 1.319 € im Monat für die pflegebedingten Kosten. Dazu kommt ein Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Dauer des Aufenthalts steigt.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Viele Familien entscheiden sich deshalb so lange wie möglich für die Versorgung zu Hause, mit Pflegegeld, Pflegedienst und Haushaltshilfe.

Pflegeberatung bei Pflegegrad 3

Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf eine kostenlose, unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten, auf Wunsch auch zu Hause.

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 halbjährlich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen. Wie der Besuch abläuft: Beratungsbesuch nach § 37.3.

Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 3?

Für Pflegegrad 3 vergibt der Medizinische Dienst 47,5 bis unter 70 Punkte. Grundlage der Begutachtung ist § 15 SGB XI. Maßgeblich ist die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, nicht eine bestimmte Diagnose.

Modul 1 · 10 %
Mobilität
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
Modul 2 & 3 · 15 %
Kognition & Verhalten
Gedächtnis, Orientierung, psychische Lagen
Modul 4 · 40 %
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
Modul 5 · 20 %
Umgang mit Krankheit
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
Modul 6 · 15 %
Alltag & Kontakte
Tagesgestaltung, soziale Teilhabe
Ergebnis
47,5 bis unter 70 Punkte
ergeben Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: In vielen Alltagssituationen ist regelmäßige Hilfe nötig. Verschlechtert sich der Zustand, lässt sich jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin

Welche Mischung für Ihre Situation am meisten herausholt, rechnen wir im unverbindlichen Erstgespräch durch.

So holen Sie Ihre Leistungen ab

Haushaltshilfe von Junior-Senior unterstützt eine Kundin mit Pflegegrad 3 im Haushalt

Der Weg zu Haushaltshilfe und Betreuung ist kürzer, als viele denken:

  1. Sie nennen uns Ihren Pflegegrad und Ihren Bedarf.
  2. Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag.
  3. Wir rechnen ab da direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.

So viel Alltagshilfe steckt in Pflegegrad 3

Rechnet man alle Töpfe zusammen, die sich für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen lassen, kommt bei Pflegegrad 3 ein beachtliches Monatsvolumen zusammen:

TopfMonatlich nutzbar
Entlastungsbetrag131 €
Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung)bis 599 €
Verhinderungspflege (3.539 € übers Jahr verteilt)rund 295 €
Zusammenbis rund 1.025 € im Monat

Wichtig zur Ehrlichkeit: Wer den Umwandlungsanspruch voll ausschöpft, dessen Pflegegeld reduziert sich anteilig, bei voller Nutzung der 40 % auf 359 €. Die Verhinderungspflege setzt eine private Pflegeperson voraus, die vertreten wird. Was sich in Ihrer Situation wirklich kombinieren lässt, zeigt der Budget-Rechner in zwei Minuten, oder wir rechnen es am Telefon gemeinsam durch.

Tages- und Nachtpflege: 1.357 € zusätzlich

Oft übersehen: Die Tages- und Nachtpflege hat bei Pflegegrad 3 ein eigenes Budget von 1.357 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag, ohne Verrechnung. Es deckt Pflege und Betreuung in der Einrichtung sowie den Fahrdienst von Tür zu Tür.

Selbst zu zahlen bleiben Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung; genau dafür darf wiederum der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Für viele Familien ist die Kombination ideal: zwei Tagespflege-Tage pro Woche für Struktur und Gesellschaft, dazu unsere Alltagshilfe zu Hause für Haushalt und Begleitung.

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält außerdem den Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich obendrauf.

Absicherung für die Pflegeperson

Ab Pflegegrad 2 sichert die Pflegekasse auch die Menschen ab, die pflegen, automatisch beitragsfrei:

  • Rentenbeiträge: Wer mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gezahlt.
  • Unfallversicherung: Pflegepersonen sind bei der Pflege und auf den Wegen gesetzlich unfallversichert, ohne Anmeldung und ohne Beitrag.
  • Pflegeunterstützungsgeld: Bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr bezahlte Freistellung im akuten Pflegefall, rund 90 % vom Netto.
  • Kostenlose Pflegekurse: Praxiswissen für den Pflegealltag, auch online, Kosten trägt die Kasse.

Und die wichtigste Absicherung ist die eigene Entlastung: Die Verhinderungspflege finanziert die regelmäßige Pause, damit die Pflege dauerhaft tragbar bleibt.

Fallbeispiel Pflegegrad 3: Herr Winter, 85

Herr Winter, 85, wurde vom Medizinischen Dienst mit 52,5 Punkten eingestuft. Parkinson im fortgeschrittenen Stadium: Transfers vom Bett in den Sessel nur mit Hilfe, beim Waschen und Anziehen wird das meiste übernommen, die Feinmotorik reicht nicht mehr zum Essen schneiden.

So nutzt die Familie den Pflegegrad: 599 € Pflegegeld, zwei Tagespflege-Tage für Struktur und die Alltagshilfe für Haushalt und Arztbegleitung, die Eigenanteile deckt der Entlastungsbetrag.

Zeitaufwand bei Pflegegrad 3: Gibt es eine Tabelle?

Eine Minutentabelle gibt es für Pflegegrad 3 nicht mehr. Die Tabellen mit Pflegeminuten pro Tag stammen aus der Zeit der Pflegestufen und gelten seit 2017 nicht mehr. Heute zählt, wie selbstständig jemand in sechs Lebensbereichen ist, bewertet in Punkten: Pflegegrad 3 gilt bei 47,5 bis unter 70 Punkten.

Als Orientierung taugt die alte Zeittabelle trotzdem. Pflegegrad 3 entspricht in etwa der früheren Pflegestufe 2, und dafür war ein Pflegeaufwand von mindestens drei Stunden am Tag, davon mindestens zwei Stunden Grundpflege nötig.

Pflegegrad heutePunkteFrüher etwaZeitaufwand früher, täglich
Pflegegrad 112,5 bis unter 27keine Pflegestufekein Mindestwert
Pflegegrad 227 bis unter 47,5Pflegestufe 1mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten Grundpflege
Pflegegrad 347,5 bis unter 70Pflegestufe 2mindestens 3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden Grundpflege
Pflegegrad 470 bis unter 90Pflegestufe 3mindestens 5 Stunden, davon mindestens 4 Stunden Grundpflege, auch nachts
Pflegegrad 590 bis 100Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Härtefallmindestens 5 Stunden, dazu besonders hoher Betreuungsbedarf

Die Zuordnung ist eine Annäherung, denn heute zählen auch Erinnern, Anleiten und Beaufsichtigen als Hilfe, gerade bei Demenz macht das oft den entscheidenden Unterschied. Die Punktegrenzen aller Grade zeigt der Überblick Pflegegrad 1 bis 5, die Vorbereitung auf den Termin unsere Begutachtungs-Checkliste.

Wie viele Stunden Hilfe im Haushalt bei Pflegegrad 3 drin sind, ist eine andere Frage. Die Antwort steht auf der Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3.

Die anderen Pflegegrade

Nicht sicher, welcher Pflegegrad vorliegt? Der Pflegegradrechner gibt in zwei Minuten eine Einschätzung.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.09.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Bei Pflege durch Angehörige 599 € Pflegegeld, bei einem Pflegedienst bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag im Monat und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegeld oder Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und eine kostenlose Pflegeberatung.

Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, dazu lässt sich der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € einsetzen. Bei einem anerkannten Anbieter wie uns bleibt in der Regel kein Eigenanteil*.

Das Pflegegeld steigt von 347 € bei Pflegegrad 2 auf 599 € bei Pflegegrad 3, also um 252 € im Monat. Auch die Sachleistungen fallen mit 1.497 € deutlich höher aus.

47,5 bis unter 70 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes, bewertet über sechs Lebensbereiche.

Ja, beides läuft nebeneinander. Der Entlastungsbetrag kürzt das Pflegegeld nicht, und stundenweise Verhinderungspflege bleibt bis acht Stunden am Tag ebenfalls pflegegeldneutral.

Je nach Kombination deutlich mehr als das Pflegegeld von 599 €: Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, bis 599 € Umwandlungsanspruch, rund 295 € monatlicher Schnitt aus der Verhinderungspflege, 1.357 € Tages- und Nachtpflege sowie 42 € Pflegehilfsmittel, viele Töpfe laufen parallel.

47,5 bis unter 70 Punkte in der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Punkte kommen aus sechs Modulen, am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %.

Über Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege zusammen bis rund 1.025 € im Monat, bei Direktabrechnung ohne Eigenanteil*. Das reicht für mehrere feste Einsätze pro Woche.

1.319 € monatlich für die vollstationäre Pflege, plus die nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge zum Eigenanteil. Alle häuslichen Leistungen dieser Seite gelten dann nicht mehr, im betreuten Wohnen dagegen weiter.

Ja, ab 10 Stunden Pflege pro Woche an mindestens 2 Tagen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, solange die Pflegeperson höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist. Zusätzlich besteht beitragsfreier gesetzlicher Unfallschutz.

Pflegegeld (599 €) fließt aufs Konto, wenn Angehörige pflegen; die Sachleistung (1.497 €) bezahlt einen Pflegedienst direkt. Beides lässt sich anteilig als Kombinationsleistung mischen.

Dieselben Leistungen wie bei Pflegegrad 3, denn beides meint heute dasselbe. Konkret: 599 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung.

599 € Pflegegeld im Monat, dazu 131 € Entlastungsbetrag. Wer einen Pflegedienst einsetzt, bekommt statt des Pflegegeldes die höhere Sachleistung. Dazu kommen Budgets, die viele nicht abrufen, etwa der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe und Betreuung.

Neben dem Geld stehen Ihnen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat), ein Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 € im Monat), bis zu 4.180 € für Umbauten in der Wohnung und kostenlose Pflegekurse für Angehörige zu. Diese Leistungen gelten ab Pflegegrad 1.

Wenn Sie heute einen Bescheid bekommen, ja: Es heißt Pflegegrad 3. Wer vor 2017 eingestuft wurde, kam allerdings nicht in den gleichnamigen Grad. Pflegegrad 3 entstand aus der alten Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz oder aus Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

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