Pflegesachleistung und Kombinationsleistung 2026: Beträge, Rechnung, Strategie

10 Min. LesezeitVeröffentlicht am , aktualisiert am
  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist das Monatsbudget der Pflegekasse für Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes. Wer daneben selbst pflegt, kombiniert sie mit dem Pflegegeld (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Und wer die Sachleistung nicht voll für Pflege braucht, kann bis zu 40 % davon in Haushaltshilfe und Betreuung anerkannter Anbieter umwandeln.

PflegegradPflegesachleistung/MonatPflegegeld/MonatUmwandlung (max. 40 %)
2796 €347 €bis 318 €
31.497 €599 €bis 599 €
41.859 €800 €bis 744 €
52.299 €990 €bis 920 €

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung; dort trägt der Entlastungsbetrag die Unterstützung im Alltag.

Was der Pflegedienst aus der Sachleistung leistet

  • Körperbezogene Pflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen, Lagern bei Bettlägerigkeit.
  • Betreuung: Beschäftigung, Alltagsgestaltung, Unterstützung sozialer Kontakte.
  • Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung, soweit im Leistungspaket vereinbart.
  • Anleitung: Pflegetechniken für Angehörige, etwa rückenschonendes Umlagern.

Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, Sie sehen auf dem Leistungsnachweis, welcher Anteil des Budgets verbraucht ist. Medizinische Leistungen wie Verbandswechsel laufen getrennt über die Krankenkasse (Behandlungspflege) und belasten die Sachleistung nicht.

Kombinationsleistung: die Rechnung Schritt für Schritt

Die Logik ist einfacher, als sie klingt: Der Prozentsatz der genutzten Sachleistung wird vom Pflegegeld abgezogen.

  1. Der Pflegedienst rechnet seine Einsätze ab, z. B. 598,50 € bei Pflegegrad 3.
  2. Das entspricht 40 % der Sachleistung von 1.497 €.
  3. Also bleiben 60 % des Pflegegelds: 0,6 x 599 € = 359,40 € aufs Konto.

Beispiel Pflegegrad 2: Der Pflegedienst kommt morgens zum Duschen und nutzt 398 € (50 % von 796 €). Es bleiben 50 % des Pflegegelds = 173,50 €. Beispiel Pflegegrad 4: Nur 20 % Sachleistung genutzt (371,80 €), also 80 % Pflegegeld = 640 €.

Die Aufteilung müssen Sie nicht beantragen oder festlegen: Die Kasse berechnet sie monatlich automatisch aus der tatsächlichen Abrechnung des Pflegedienstes. An die gewählte Kombination sind Sie sechs Monate gebunden, ein Wechsel bei veränderter Pflegesituation ist aber jederzeit möglich.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Der 40-Prozent-Umwandlungsanspruch: Sachleistung für Haushaltshilfe

Nach § 45a Abs. 4 SGB XI dürfen bis zu 40 % der Pflegesachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, also für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung, zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Rechenbeispiel Pflegegrad 2 ohne Pflegedienst: 318 € Umwandlung + 131 € Entlastungsbetrag = 449 € monatlich für die Haushaltshilfe. Das Pflegegeld sinkt dabei anteilig um die genutzten 40 %: Statt 347 € fließen noch 208,20 €. Für Familien, die keinen Pflegedienst brauchen, ist das fast immer das beste Paket: professionelle Entlastung plus weiterlaufendes Pflegegeld.

Der Umwandlungsanspruch muss einmal formlos bei der Kasse angezeigt werden, danach rechnet der Anbieter direkt ab. Alle Details: Umwandlungsanspruch.

Ein Vierteljahr in Zahlen: so flexibel ist die Kombination

Familie Yildiz, Pflegegrad 3 (Sachleistung 1.497 €, Pflegegeld 599 €). Der Pflegedienst kommt nach Bedarf, die Kasse rechnet jeden Monat neu:

MonatPflegedienst nutztAnteil SachleistungAusgezahltes Pflegegeld
März299,40 €20 %479,20 € (80 %)
April (Grippe, mehr Einsätze)748,50 €50 %299,50 € (50 %)
Mai449,10 €30 %419,30 € (70 %)

Niemand musste etwas ummelden: Die Kasse errechnet die Anteile aus der tatsächlichen Abrechnung. Wichtig ist nur, die Quoten grob im Blick zu behalten, damit am Monatsende keine Überraschung auf dem Kontoauszug steht. Bei Direktabrechnung zeigt der Leistungsnachweis des Pflegedienstes den Stand.

Sonderfall Pflegegrad 1: was stattdessen gilt

Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Sachleistung noch Pflegegeld, aber mehr, als viele denken:

  • 131 € Entlastungsbetrag monatlich, bei Pflegegrad 1 ausnahmsweise auch für körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst einsetzbar,
  • Pflegehilfsmittel (42 € monatlich), Hausnotruf-Zuschuss (25,50 €), Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €),
  • kostenlose Pflegekurse und Beratung für Angehörige.

Wächst der Hilfebedarf, lohnt die Höherstufung auf Pflegegrad 2, denn sie schaltet Sachleistung, Pflegegeld, Umwandlung und Verhinderungspflege frei: Pflegegrad-Höherstufung.

Welche Aufteilung passt zu wem?

SituationSinnvolle Aufteilung
Angehörige pflegen komplett selbst100 % Pflegegeld + Umwandlung und Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe + Verhinderungspflege für freie Zeiten
Pflegedienst nur für die MorgenpflegeKombinationsleistung (z. B. 40/60) + Entlastungsbetrag für den Haushalt
Hoher Pflegebedarf, Familie berufstätigSachleistung weitgehend ausschöpfen, Haushalt über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, ggf. Tagespflege (eigenes Budget)
Kein Pflegebedarf im engeren Sinn, aber Haushalt wird zu vielUmwandlung 40 % + Entlastungsbetrag, Pflegegeld läuft zu 60 % weiter

Wichtig zu wissen: Tagespflege hat ein eigenes Budget und kürzt weder Pflegegeld noch Sachleistung. Und die Verhinderungspflege kommt mit 3.539 € im Jahr obendrauf, sobald eine private Pflegeperson entlastet wird (alle Töpfe im Überblick).

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Monatlich 796 € bei Pflegegrad 2, 1.497 € bei Pflegegrad 3, 1.859 € bei Pflegegrad 4 und 2.299 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung.

Der genutzte Prozentsatz der Sachleistung wird vom Pflegegeld abgezogen: Nutzt der Pflegedienst 30 % des Budgets, erhalten Sie 70 % des Pflegegelds. Die Kasse rechnet das monatlich automatisch.

Ein formloser Hinweis an die Pflegekasse genügt, oft reicht schon die erste Abrechnung des Pflegedienstes. An die Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden, bei veränderter Situation ist der Wechsel früher möglich.

Bis zu 40 % der Pflegesachleistung dürfen für anerkannte Haushaltshilfe und Betreuung eingesetzt werden, zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318 € im Monat.

Anteilig ja, um den genutzten Prozentsatz, wie bei der Kombinationsleistung. Unterm Strich steht deutlich mehr professionelle Unterstützung bereit, während der Großteil des Pflegegelds weiterläuft.

Ja, genau dafür ist der Umwandlungsanspruch da: bis zu 40 % fließen an anerkannte Alltagsanbieter wie Junior-Senior, direkt mit der Kasse abgerechnet.

Ja, sie gilt monatsweise und wird nicht angespart. Genau deshalb lohnt der Umwandlungsanspruch: Er verwandelt sonst verfallende Beträge in Haushaltshilfe.

Ärztlich verordnete Behandlungspflege (Medikamente, Verbände) zahlt die Krankenkasse separat, ebenso Hilfsmittel. Beides belastet das Sachleistungsbudget nicht.

Das hängt davon ab, wie viel professionelle Pflege gebraucht wird. Faustregel: Pflegegeld für die Angehörigenpflege, Sachleistung für Aufgaben, die Fachkräfte brauchen, Umwandlung und Entlastungsbetrag für den Haushalt.

Nein, Tages- und Nachtpflege haben ein eigenes, zusätzliches Budget in gleicher Höhe wie die Sachleistung. Beides lässt sich parallel voll ausschöpfen.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

Jetzt beraten lassen

Verwandte Artikel

Unser Online-Kundenportal kommt bald.

Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.

Bald für Sie verfügbar
Jetzt beraten lassen