Pflegegrad-Höherstufung beantragen

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  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Höherstufung des Pflegegrads: Das Wichtigste zuerst

Kurz gesagt: Eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, ein Anruf oder ein Zweizeiler genügt. Der neue Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, und es gibt keine Wartefrist nach der letzten Einstufung.

Der Antrag lohnt sich immer dann, wenn der Hilfebedarf spürbar gestiegen ist. Jeder Pflegegrad höher bedeutet mehr Pflegegeld, mehr Pflegesachleistungen und damit auch mehr Spielraum für Haushaltshilfe und Betreuung. Wie der Weg dorthin aussieht, gehen wir Schritt für Schritt durch.

Erhöhung, Höherstufung, Hochstufung: alles dasselbe

Drei Begriffe, ein Vorgang. Ob Sie von der Erhöhung des Pflegegrads, einer Höherstufung oder vom Hochstufen sprechen, gemeint ist immer der Antrag auf eine neue Begutachtung, weil der Hilfebedarf gestiegen ist. Auch die Pflegekassen verwenden die Wörter nebeneinander, in Formularen steht meist „Antrag auf Höherstufung“ oder „Antrag auf Neubegutachtung“.

Zu unterscheiden ist das nur vom Widerspruch. Der richtet sich gegen einen Bescheid, den Sie für falsch halten, und ist an eine Frist von einem Monat gebunden. Die Höherstufung dagegen ist ein neuer Antrag, jederzeit möglich, ohne Frist und ohne Begrenzung, wie oft Sie ihn stellen.

Ihre SituationDer richtige WegFrist
Der Zustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtertAntrag auf Höherstufungkeine, jederzeit möglich
Der Bescheid war schon damals zu niedrigWiderspruch gegen den Bescheidein Monat ab Zugang
Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufenAntrag auf Höherstufungkeine

Praktisch heißt das: Selbst wenn Sie die Widerspruchsfrist verpasst haben, ist der Weg nicht versperrt. Der Antrag auf Höherstufung führt zum selben Ergebnis, nur über eine neue Begutachtung statt über die Prüfung des alten Gutachtens.

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Anlass ist eine tatsächliche Verschlechterung der Selbstständigkeit. Typische Auslöser, die wir bei unseren Kunden sehen:

  • Nach einem Sturz, einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt geht vieles nicht mehr, was vorher allein klappte
  • Eine Demenz schreitet fort: Orientierung, Gedächtnis oder Verhalten verändern sich
  • Die Pflegeperson übernimmt immer mehr, vom gelegentlichen Helfen zum täglichen Einsatz
  • Nachts ist inzwischen regelmäßig Unterstützung nötig

Eine feste Zeitspanne, die zwischen zwei Anträgen liegen muss, gibt es nicht. Entscheidend ist die Veränderung, nicht der Kalender. Bewertet wird bei der neuen Begutachtung dasselbe wie beim Erstantrag: die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen nach § 15 SGB XI, mit Punkten von 0 bis 100.

Ehrlich dazu gehört: Bei einer neuen Begutachtung wird der gesamte Zustand neu bewertet. Hat sich die Situation entgegen dem Eindruck nicht verschlechtert, kann das Ergebnis auch unverändert bleiben. Stellen Sie den Antrag deshalb dann, wenn sich im Alltag wirklich etwas verändert hat, das Pflegetagebuch macht das sichtbar.

Höherstufung beantragen: Formlos genügt

Viele suchen nach einem Formular oder Muster als PDF. Die gute Nachricht: Sie brauchen keins. Der Antrag auf Höherstufung ist an keine Form gebunden. Dieser Zweizeiler reicht vollständig aus:

Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa Angehörige mit Vorsorgevollmacht. Lebt die Person im Pflegeheim, stößt in der Praxis oft die Einrichtung die Höherstufung an, den Antrag stellen aber auch dort die Versicherten oder ihre Bevollmächtigten.

Wichtig für das Geld: Das Antragsdatum zählt. Wird höher eingestuft, gelten die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag einging. Deshalb erst den Antrag stellen, dann in Ruhe die Begutachtung vorbereiten, nicht umgekehrt.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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AOK, Barmer, DAK, TK: Wo ist der Unterschied?

Fast die Hälfte der Suchanfragen zur Höherstufung nennt eine bestimmte Kasse. Die Antwort ist beruhigend einfach: Der Ablauf ist bei allen Pflegekassen gleich, denn er steht im Gesetz und nicht in der Satzung der Kasse.

Unterschiede gibt es nur in der Verpackung: Manche Kassen bieten ein eigenes Online-Formular oder einen Vordruck zum Ausdrucken an, bei anderen genügt der Anruf. Nutzen Sie gern das Formular Ihrer Kasse, wenn es eines gibt, verpflichtet sind Sie dazu nicht. Der formlose Antrag ist überall gültig, bei der AOK genauso wie bei Barmer, DAK, TK oder einer Betriebskrankenkasse.

Nach dem Antrag beauftragt die gesetzliche Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, private Versicherer beauftragen Medicproof. Entscheiden muss die Kasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Die erneute Begutachtung: Das erwartet Sie

Beraterin von Junior-Senior bereitet eine Familie auf die erneute Begutachtung zur Höherstufung vor

Die Begutachtung läuft wie beim Erstantrag: Ein Gutachter kommt nach Hause und bewertet die sechs Module des Begutachtungsinstruments. In Ausnahmefällen entscheidet der Medizinische Dienst nach Aktenlage oder per strukturiertem Telefoninterview, etwa wenn die Unterlagen eindeutig sind. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht, der Hausbesuch ist der Regelfall.

Die Vorbereitung entscheidet mit über das Ergebnis:

  • Pflegetagebuch führen: ein bis zwei Wochen lang notieren, wobei Hilfe nötig ist, gerade auch nachts
  • Veränderung belegen: neue Arztberichte, Entlassungsbriefe und Medikamentenpläne bereitlegen, die den Unterschied zur letzten Begutachtung zeigen
  • Pflegeperson dabei haben: Wer täglich hilft, kann konkret schildern, was sich verändert hat
  • Nicht beschönigen: Maßstab ist der schlechte Tag, nicht der beste

Eine ausführliche Checkliste für den Termin finden Sie im Artikel Pflegegrad beantragen, die Vorbereitung ist bei der Höherstufung dieselbe.

Was bringt ein Pflegegrad mehr im Monat?

Der Sprung um einen Pflegegrad verändert die monatlichen Leistungen deutlich (Stand 2026):

HöherstufungPflegegeldPflegesachleistungen
Pflegegrad 1 auf 20 € auf 347 €0 € auf 796 €
Pflegegrad 2 auf 3347 € auf 599 €796 € auf 1.497 €
Pflegegrad 3 auf 4599 € auf 800 €1.497 € auf 1.859 €
Pflegegrad 4 auf 5800 € auf 990 €1.859 € auf 2.299 €

Der Entlastungsbetrag von 131 € bleibt in allen Graden gleich. Mit dem höheren Sachleistungsbudget wächst aber der Umwandlungsanspruch, und damit die Stunden, die sich für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung einsetzen lassen.

Was der neue Grad im Einzelnen bedeutet, steht in unseren Übersichten: Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.

Höherstufung abgelehnt: Und jetzt?

Bleibt die Einstufung trotz spürbarer Verschlechterung unverändert, müssen Sie das nicht hinnehmen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, kostenlos und ohne Anwalt. Fordern Sie dafür das Gutachten an und prüfen Sie, wo die Punktbewertung vom Alltag abweicht.

Wie der Widerspruch aufgebaut wird und welche Fristen gelten, erklärt unser Artikel Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

Und unabhängig vom Ausgang gilt: Schon mit dem bestehenden Pflegegrad lassen sich die vorhandenen Budgets voll ausschöpfen. In einem unverbindlichen Erstgespräch rechnen wir durch, was heute schon möglich ist, oft mehr, als Familien vermuten.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Die Differenz zwischen altem und neuem Leistungsbetrag wird nachgezahlt, auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt.

Jederzeit. Es gibt keine Wartefrist nach der letzten Begutachtung. Entscheidend ist, dass sich der Hilfebedarf tatsächlich verändert hat, nicht wie viel Zeit vergangen ist.

Ein Formular ist nicht vorgeschrieben, der formlose Antrag genügt bei jeder Kasse. Viele Kassen bieten trotzdem Vordrucke oder Online-Formulare an, die Sie nutzen können, aber nicht müssen.

In Ausnahmefällen ja, wenn die Unterlagen eindeutig sind, entscheidet der Medizinische Dienst nach Aktenlage oder per Telefoninterview. Der Regelfall bleibt der Hausbesuch, planen Sie also mit einem Termin.

Auch dort die versicherte Person oder ihre Bevollmächtigten. In der Praxis weist häufig die Einrichtung auf den gestiegenen Bedarf hin und unterstützt beim Antrag, stellen kann ihn aber nur die Versichertenseite.

Die neue Begutachtung bewertet den gesamten Zustand. Eine Rückstufung ist die seltene Ausnahme und setzt voraus, dass es der Person nachweislich dauerhaft besser geht. Wer eine echte Verschlechterung belegt, braucht sie nicht zu fürchten.

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Rechnen Sie mit Antrag, Begutachtungstermin und Bescheid zusammen mit etwa vier bis acht Wochen.

Formlos, schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse. Ein Satz genügt: Sie beantragen eine erneute Begutachtung, weil sich der Hilfebedarf erhöht hat. Ein Muster oder Formular ist nicht vorgeschrieben, viele Kassen bieten aber eines an.

Der Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid, den Sie für falsch halten, und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden. Die Höherstufung ist ein neuer Antrag, weil sich der Zustand verschlechtert hat, und ist jederzeit ohne Frist möglich.

So oft es nötig ist. Eine Begrenzung gibt es nicht. Sinnvoll ist der Antrag, wenn sich der Hilfebedarf spürbar und dauerhaft verändert hat, nicht bei vorübergehenden Schwankungen.

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