Pflegegrad-Höherstufung beantragen
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Höherstufung des Pflegegrads: Das Wichtigste zuerst
Kurz gesagt: Eine Höherstufung des Pflegegrads beantragen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse, ein Anruf oder ein Zweizeiler genügt. Der neue Pflegegrad gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, und es gibt keine Wartefrist nach der letzten Einstufung.
Der Antrag lohnt sich immer dann, wenn der Hilfebedarf spürbar gestiegen ist. Jeder Pflegegrad höher bedeutet mehr Pflegegeld, mehr Pflegesachleistungen und damit auch mehr Spielraum für Haushaltshilfe und Betreuung. Wie der Weg dorthin aussieht, gehen wir Schritt für Schritt durch.
Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?
Anlass ist eine tatsächliche Verschlechterung der Selbstständigkeit. Typische Auslöser, die wir bei unseren Kunden sehen:
- Nach einem Sturz, einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt geht vieles nicht mehr, was vorher allein klappte
- Eine Demenz schreitet fort: Orientierung, Gedächtnis oder Verhalten verändern sich
- Die Pflegeperson übernimmt immer mehr, vom gelegentlichen Helfen zum täglichen Einsatz
- Nachts ist inzwischen regelmäßig Unterstützung nötig
Eine feste Zeitspanne, die zwischen zwei Anträgen liegen muss, gibt es nicht. Entscheidend ist die Veränderung, nicht der Kalender. Bewertet wird bei der neuen Begutachtung dasselbe wie beim Erstantrag: die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen nach § 15 SGB XI, mit Punkten von 0 bis 100.
Ehrlich dazu gehört: Bei einer neuen Begutachtung wird der gesamte Zustand neu bewertet. Hat sich die Situation entgegen dem Eindruck nicht verschlechtert, kann das Ergebnis auch unverändert bleiben. Stellen Sie den Antrag deshalb dann, wenn sich im Alltag wirklich etwas verändert hat, das Pflegetagebuch macht das sichtbar.
Höherstufung beantragen: Formlos genügt
Viele suchen nach einem Formular oder Muster als PDF. Die gute Nachricht: Sie brauchen keins. Der Antrag auf Höherstufung ist an keine Form gebunden. Dieser Zweizeiler reicht vollständig aus:
Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa Angehörige mit Vorsorgevollmacht. Lebt die Person im Pflegeheim, stößt in der Praxis oft die Einrichtung die Höherstufung an, den Antrag stellen aber auch dort die Versicherten oder ihre Bevollmächtigten.
Wichtig für das Geld: Das Antragsdatum zählt. Wird höher eingestuft, gelten die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag einging. Deshalb erst den Antrag stellen, dann in Ruhe die Begutachtung vorbereiten, nicht umgekehrt.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenAOK, Barmer, DAK, TK: Wo ist der Unterschied?
Fast die Hälfte der Suchanfragen zur Höherstufung nennt eine bestimmte Kasse. Die Antwort ist beruhigend einfach: Der Ablauf ist bei allen Pflegekassen gleich, denn er steht im Gesetz und nicht in der Satzung der Kasse.
Unterschiede gibt es nur in der Verpackung: Manche Kassen bieten ein eigenes Online-Formular oder einen Vordruck zum Ausdrucken an, bei anderen genügt der Anruf. Nutzen Sie gern das Formular Ihrer Kasse, wenn es eines gibt, verpflichtet sind Sie dazu nicht. Der formlose Antrag ist überall gültig, bei der AOK genauso wie bei Barmer, DAK, TK oder einer Betriebskrankenkasse.
Nach dem Antrag beauftragt die gesetzliche Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, private Versicherer beauftragen Medicproof. Entscheiden muss die Kasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen.
Die erneute Begutachtung: Das erwartet Sie
Die Begutachtung läuft wie beim Erstantrag: Ein Gutachter kommt nach Hause und bewertet die sechs Module des Begutachtungsinstruments. In Ausnahmefällen entscheidet der Medizinische Dienst nach Aktenlage oder per strukturiertem Telefoninterview, etwa wenn die Unterlagen eindeutig sind. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht, der Hausbesuch ist der Regelfall.
Die Vorbereitung entscheidet mit über das Ergebnis:
- Pflegetagebuch führen: ein bis zwei Wochen lang notieren, wobei Hilfe nötig ist, gerade auch nachts
- Veränderung belegen: neue Arztberichte, Entlassungsbriefe und Medikamentenpläne bereitlegen, die den Unterschied zur letzten Begutachtung zeigen
- Pflegeperson dabei haben: Wer täglich hilft, kann konkret schildern, was sich verändert hat
- Nicht beschönigen: Maßstab ist der schlechte Tag, nicht der beste
Eine ausführliche Checkliste für den Termin finden Sie im Artikel Pflegegrad beantragen, die Vorbereitung ist bei der Höherstufung dieselbe.
Was bringt ein Pflegegrad mehr im Monat?
Der Sprung um einen Pflegegrad verändert die monatlichen Leistungen deutlich (Stand 2026):
| Höherstufung | Pflegegeld | Pflegesachleistungen |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 auf 2 | 0 € auf 347 € | 0 € auf 796 € |
| Pflegegrad 2 auf 3 | 347 € auf 599 € | 796 € auf 1.497 € |
| Pflegegrad 3 auf 4 | 599 € auf 800 € | 1.497 € auf 1.859 € |
| Pflegegrad 4 auf 5 | 800 € auf 990 € | 1.859 € auf 2.299 € |
Der Entlastungsbetrag von 131 € bleibt in allen Graden gleich. Mit dem höheren Sachleistungsbudget wächst aber der Umwandlungsanspruch, und damit die Stunden, die sich für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung einsetzen lassen.
Was der neue Grad im Einzelnen bedeutet, steht in unseren Übersichten: Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Höherstufung abgelehnt: Und jetzt?
Bleibt die Einstufung trotz spürbarer Verschlechterung unverändert, müssen Sie das nicht hinnehmen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, kostenlos und ohne Anwalt. Fordern Sie dafür das Gutachten an und prüfen Sie, wo die Punktbewertung vom Alltag abweicht.
Wie der Widerspruch aufgebaut wird und welche Fristen gelten, erklärt unser Artikel Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
Und unabhängig vom Ausgang gilt: Schon mit dem bestehenden Pflegegrad lassen sich die vorhandenen Budgets voll ausschöpfen. In einem kostenlosen Erstgespräch rechnen wir durch, was heute schon möglich ist, oft mehr, als Familien vermuten.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Die Differenz zwischen altem und neuem Leistungsbetrag wird nachgezahlt, auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt.
Jederzeit. Es gibt keine Wartefrist nach der letzten Begutachtung. Entscheidend ist, dass sich der Hilfebedarf tatsächlich verändert hat, nicht wie viel Zeit vergangen ist.
Ein Formular ist nicht vorgeschrieben, der formlose Antrag genügt bei jeder Kasse. Viele Kassen bieten trotzdem Vordrucke oder Online-Formulare an, die Sie nutzen können, aber nicht müssen.
In Ausnahmefällen ja, wenn die Unterlagen eindeutig sind, entscheidet der Medizinische Dienst nach Aktenlage oder per Telefoninterview. Der Regelfall bleibt der Hausbesuch, planen Sie also mit einem Termin.
Auch dort die versicherte Person oder ihre Bevollmächtigten. In der Praxis weist häufig die Einrichtung auf den gestiegenen Bedarf hin und unterstützt beim Antrag, stellen kann ihn aber nur die Versichertenseite.
Die neue Begutachtung bewertet den gesamten Zustand. Eine Rückstufung ist die seltene Ausnahme und setzt voraus, dass es der Person nachweislich dauerhaft besser geht. Wer eine echte Verschlechterung belegt, braucht sie nicht zu fürchten.
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Rechnen Sie mit Antrag, Begutachtungstermin und Bescheid zusammen mit etwa vier bis acht Wochen.
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