Pflegegrad 2: Was steht mir zu?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu?
Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf ein ganzes Bündel an Leistungen. Die wichtigsten in Geld: 347 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder 796 € Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, dazu jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag und im Jahr 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Das Gute: Diese Töpfe schließen sich nicht aus, sondern lassen sich kombinieren. Wer clever plant, holt sich damit mehrere Stunden professionelle Unterstützung pro Woche, ohne selbst zuzuzahlen. Wie das geht, schlüsseln wir hier Leistung für Leistung auf.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick
Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 2 (Stand 2026):
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 796 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr |
| Tages- und Nachtpflege | 721 €/Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 €/Monat |
| Hausnotruf | bis 25,50 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 €/Maßnahme |
| Digitale Pflegeanwendungen | bis 40 €/Monat |
| Vollstationäre Pflege | 805 €/Monat |
Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 2 im Vergleich
Pflegegeld und Sachleistungen sind ein Entweder-oder, der Entlastungsbetrag (gold) kommt immer obendrauf. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege laufen als Jahresbetrag von 3.539 €.
Nicht jede Leistung passt zu jeder Situation, und einige lassen sich nur entweder-oder nutzen (etwa Pflegegeld und Sachleistungen). Die wichtigsten gehen wir jetzt einzeln durch.
Nachlesen lässt sich das im Sozialgesetzbuch XI: Pflegegeld in § 37, Pflegesachleistungen in § 36, Entlastungsbetrag in § 45b, der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in § 42a, Tages- und Nachtpflege in § 41 sowie Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung in § 40.
Pflegegeld bei Pflegegrad 2: 347 € im Monat
Das Pflegegeld von 347 € monatlich bekommen Sie, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder eine selbst organisierte Betreuungskraft erfolgt. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen, die frei darüber verfügt.
Das Pflegegeld ist die meistgenutzte Leistung bei Pflegegrad 2. Es lässt sich mit fast allen anderen Ansprüchen kombinieren und bleibt bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag in voller Höhe erhalten.
Pflegesachleistungen: 796 € für den Pflegedienst
Kommt ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse bis zu 796 € im Monat als Pflegesachleistung, direkt an den Dienst. Sie erhalten dafür keine Rechnung.
Sie müssen sich nicht komplett entscheiden: Mit der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil für den Pflegedienst und bekommen den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Ein Teil der Sachleistung lässt sich über den Umwandlungsanspruch sogar für Haushaltshilfe und Betreuung einsetzen.
Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat ist für viele der praktischste Anspruch: Damit finanzieren Sie Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung oder Alltagsbegleitung durch einen anerkannten Anbieter. Das Geld läuft komplett neben dem Pflegegeld, kürzt es also nicht.
Was das für Ihren Haushalt bedeutet, rechnen wir auf der Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 Stunde für Stunde vor.
Genau hier setzen wir an: Als landesrechtlich anerkannter Anbieter rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und zahlen in der Regel keinen Cent selbst. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenVerhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr
Fällt die private Pflegeperson aus, sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach einen freien Nachmittag, springt die Verhinderungspflege ein. Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
Besonders wertvoll ist die stundenweise Verhinderungspflege: Bei Einsätzen unter acht Stunden am Tag bleibt Ihr Pflegegeld ungekürzt, und die Tage zählen nicht auf die Wochengrenze. So lässt sich das Budget über das ganze Jahr in einzelne Betreuungsstunden verteilen.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2
- Tages- und Nachtpflege (721 €/Monat): Betreuung in einer Einrichtung für einzelne Tage, etwa wenn Angehörige arbeiten. Läuft zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.
- Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen, oft als monatliche Pflegebox geliefert.
- Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Der Notrufknopf für zu Hause wird von der Pflegekasse bezuschusst.
- Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für Badumbau, Haltegriffe, Rampen oder Türverbreiterungen. Wichtig: vor dem Umbau beantragen.
- Digitale Pflegeanwendungen (bis 40 €/Monat): Geprüfte Apps, die im Alltag oder bei der Pflege unterstützen.
- Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Anspruch auf eine unabhängige Beratung, die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten.
Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 erhält, wer im Gutachten des Medizinischen Dienste (Begutachtung nach § 15 SGB XI)s 27 bis unter 47,5 Punkte erreicht. Bewertet wird nicht eine einzelne Krankheit, sondern wie selbstständig jemand den Alltag noch bewältigt, in sechs Bereichen: Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung.
Vereinfacht gesagt steht Pflegegrad 2 für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Die Person kann vieles noch allein, braucht aber bei mehreren Alltagsdingen regelmäßig Hilfe. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse.
Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin
Genau diese Kombination rechnen wir im kostenlosen Erstgespräch für Ihre Situation durch, damit kein Anspruch ungenutzt bleibt.
So holen Sie Ihre Leistungen ab
Viele Familien lassen Jahr für Jahr Geld liegen, weil die Beantragung kompliziert wirkt. Dabei ist der Weg zu Haushaltshilfe und Betreuung kurz:
- Sie sagen uns Ihren Pflegegrad und was Sie brauchen.
- Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag.
- Wir rechnen ab da direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung und ohne Papierkram.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Bei Pflege durch Angehörige 347 € Pflegegeld im Monat, bei einem Pflegedienst bis zu 796 € Pflegesachleistungen. Dazu kommen jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag und übers Jahr 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Leistungen lassen sich kombinieren.
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen und eine kostenlose Pflegeberatung. Welche davon sinnvoll sind, hängt von Ihrer Situation ab.
Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, mit dem Sie Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Ab Pflegegrad 2 lässt sich zusätzlich der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € einsetzen. Bei einem anerkannten Anbieter wie uns bleibt in der Regel kein Eigenanteil.
Ja. Der Entlastungsbetrag läuft komplett neben dem Pflegegeld und kürzt es nicht. Auch die stundenweise Verhinderungspflege lässt sich nutzen, ohne das Pflegegeld zu verlieren, solange die Einsätze unter acht Stunden am Tag bleiben.
27 bis unter 47,5 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, nicht eine einzelne Diagnose.
Das Pflegegeld wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern beantragt. Den Entlastungsbetrag rechnet ein anerkannter Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, dafür genügt Ihre einmalige Abtretungserklärung. Um die Nachweise kümmern wir uns.
Verwandte Artikel
Pflegegrad 1–5 im Überblick
Was bedeuten Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5? Leistungen, Voraussetzungen und Pflegegeld pro Pflegegrad in der Übersicht.
Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich richtig nutzen
131 € jeden Monat, ab Pflegegrad 1, für Haushaltshilfe und Betreuung: Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten verschenkte Pflegeleistung. Höhe, Verwendung, Abrechnung, Ansparen und Rechenbeispiele.
Was kostet eine Haushaltshilfe? Preise, Budgets und der Weg zu 0 € Eigenanteil
Privat zahlen, Minijob anmelden oder über die Pflegekasse abrechnen: Was eine Haushaltshilfe wirklich kostet, welche Budgets die Kosten komplett decken und wie Sie den Eigenanteil auf null bringen.
Unser Online-Kundenportal kommt bald.
Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.