Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick

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Die 5 Pflegegrade im Überblick

Kurz gesagt: Die fünf Pflegegrade stufen ein, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse: von 131 € Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bis zu 990 € Pflegegeld oder 2.299 € Pflegesachleistungen im Monat bei Pflegegrad 5.

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (vorher: Pflegestufen). Die Einstufung erfolgt anhand des Grades der Selbstständigkeit, nicht mehr nur nach dem körperlichen Hilfebedarf. Dadurch werden auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen besser berücksichtigt.

PflegegradPunktzahl (NBA)Beeinträchtigung
112,5, 26,9Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
227, 47,4Erhebliche Beeinträchtigung
347,5, 69,9Schwere Beeinträchtigung
470, 89,9Schwerste Beeinträchtigung
590, 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber in einzelnen Bereichen leichte Einschränkungen haben, zum Beispiel beim Treppensteigen oder bei der Medikamentenverwaltung.

Leistungen bei Pflegegrad 1:

  • Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
  • Pflegeberatung
  • Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat
  • Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € pro Maßnahme
  • Hausnotruf: 25,50 €/Monat

Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1. Diese Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Alles zu Pflegegrad 1 mit Rechenbeispiel und den häufigsten Fragen lesen Sie auf der Detailseite Pflegegrad 1: Was steht mir zu?

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Typisch sind Menschen, die bei mehreren Alltagsaktivitäten regelmäßig Hilfe brauchen.

Leistungen bei Pflegegrad 2:

LeistungBetrag
Pflegegeld347 €/Monat
Pflegesachleistungen796 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag)
Pflegehilfsmittel42 €/Monat
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 €/Maßnahme

Die einzelnen Leistungen bei Pflegegrad 2 erklären wir Schritt für Schritt auf der Seite Pflegegrad 2: Was steht mir zu?, samt Diagramm und Rechenbeispiel.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene brauchen bei den meisten Alltagsaktivitäten Unterstützung. Dies ist der häufigste Pflegegrad bei der 24-Stunden-Betreuung.

Leistungen bei Pflegegrad 3:

LeistungBetrag
Pflegegeld599 €/Monat
Pflegesachleistungen1.497 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag)
Pflegehilfsmittel42 €/Monat
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 €/Maßnahme

Mit Pflegegrad 3 und dem kombinierten Einsatz von Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag können Sie die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung um rund 1.000 € monatlich senken.

Eine vollständige Übersicht aller Ansprüche bietet die Detailseite Pflegegrad 3: Was steht mir zu? mit Tabelle, Diagramm und Rechenbeispiel.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 wird bei schwersten Beeinträchtigungen vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des Alltags auf Hilfe angewiesen.

Leistungen bei Pflegegrad 4:

LeistungBetrag
Pflegegeld800 €/Monat
Pflegesachleistungen1.859 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag)
Pflegehilfsmittel42 €/Monat
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 €/Maßnahme

Welche Beträge sich bei Pflegegrad 4 kombinieren lassen, zeigt die Detailseite Pflegegrad 4: Was steht mir zu? mit Tabelle und Rechenbeispiel.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung. Sie wird bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben, z. B. bei vollständiger Bettlägerigkeit oder schwerer Demenz mit Weglauftendenz.

Leistungen bei Pflegegrad 5:

LeistungBetrag
Pflegegeld990 €/Monat
Pflegesachleistungen2.299 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag)
Pflegehilfsmittel42 €/Monat
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 €/Maßnahme

Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Detail, mit Diagramm und Rechenbeispiel, finden Sie unter Pflegegrad 5: Was steht mir zu?

Alle Leistungen nach Pflegegrad: Gesamtübersicht

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeldkeine347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungenkeine796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag131 €131 €131 €131 €131 €
Verhinderungs- + Kurzzeitpflegekeine3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Pflegehilfsmittel42 €42 €42 €42 €42 €

Alle Beträge monatlich, außer Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag, jährlich). Stand: 2026.

Pflegegrad erhöhen (Höherstufungsantrag)

Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Dafür genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Es folgt eine erneute Begutachtung durch den MD.

Typische Gründe für einen Höherstufungsantrag:

  • Zunehmende Vergesslichkeit oder Demenz
  • Verschlechterung der Mobilität (Stürze, Bettlägerigkeit)
  • Neuer Krankenhausaufenthalt oder Operation
  • Zunehmende Inkontinenz
  • Steigende psychische Belastung

Tipp: Aktualisieren Sie Ihr Pflegetagebuch vor dem Höherstufungsantrag und dokumentieren Sie die Veränderungen. Den kompletten Ablauf mit Musterformulierung finden Sie im Artikel Pflegegrad-Höherstufung beantragen.

So entscheidet der Gutachter: Punkte und Module

Den Pflegegrad bestimmt der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) beim Hausbesuch anhand von sechs Modulen; am schwersten wiegt die Selbstversorgung mit 40 %. Die Punktegrenzen:

PflegegradPunkte
Pflegegrad 112,5 bis unter 27
Pflegegrad 227 bis unter 47,5
Pflegegrad 347,5 bis unter 70
Pflegegrad 470 bis unter 90
Pflegegrad 590 bis 100

Entscheidend ist nicht, was noch irgendwie klappt, sondern wie selbstständig es klappt: Auch Anleitung, Erinnerung und Beaufsichtigung zählen als Hilfe. Die beste Vorbereitung sind ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen und unsere Checkliste für den Begutachtungstermin. Fällt der Bescheid zu niedrig aus, hat rund jeder dritte Widerspruch Erfolg.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der früheren 3 Pflegestufen. Die Pflegegrade berücksichtigen nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Menschen mit Demenz werden dadurch besser eingestuft.

Das hängt vom Grad Ihrer Selbstständigkeit ab. Der Medizinische Dienst bewertet 6 Lebensbereiche und vergibt Punkte. Ab 12,5 Punkten erhalten Sie Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2 und so weiter.

Das Pflegegeld beträgt: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.

Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie z. B. nur 50 % der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich. So können Sie ambulante Pflege und eigene Versorgung optimal kombinieren.

Die 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich ab Pflegegrad 2 sinnvoll. Am häufigsten wird sie ab Pflegegrad 3 in Anspruch genommen. Mit dem Pflegegeld, der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag lässt sich ein Großteil der Kosten finanzieren.

Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Bewertet werden sechs Lebensbereiche, die Selbstversorgung zählt 40 %.

Pflegegrad 2. Er beginnt bei 27 Punkten und bringt neben 347 € Pflegegeld auch Verhinderungspflege, Umwandlungsanspruch und alle Alltagsleistungen.

Laufende Leistungen gibt es ab Pflegegrad 1 (131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegebox, Hausnotruf). Das klassische Pflegegeld aufs Konto beginnt ab Pflegegrad 2 mit 347 € monatlich.

Demenz allein legt keinen Grad fest, aber die Module Kognition, Verhalten und Alltagsgestaltung erfassen sie stark. Viele Menschen mit mittlerer Demenz erreichen Pflegegrad 2 oder 3, auch wenn sie körperlich fit sind.

Die Kasse muss binnen 25 Arbeitstagen nach Antrag entscheiden, im Eilverfahren (etwa nach Klinikaufenthalt) binnen einer Woche. Bei Verzug stehen Ihnen 70 € je angefangener Verzugswoche zu.

Ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb lohnt der frühe Antrag, auch formlos per Telefon, das Datum zählt.

Nur nach einer Wiederholungsbegutachtung mit deutlicher, dauerhafter Verbesserung, was selten vorkommt. Gegen eine Rückstufung ist wie beim Erstbescheid Widerspruch möglich.

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