Pflegegrad 1–5 im Überblick
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Die 5 Pflegegrade im Überblick
Kurz gesagt: Die fünf Pflegegrade stufen ein, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen zahlt die Pflegekasse: von 131 € Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 bis zu 990 € Pflegegeld oder 2.299 € Pflegesachleistungen im Monat bei Pflegegrad 5.
Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (vorher: Pflegestufen). Die Einstufung erfolgt anhand des Grades der Selbstständigkeit, nicht mehr nur nach dem körperlichen Hilfebedarf. Dadurch werden auch Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen besser berücksichtigt.
| Pflegegrad | Punktzahl (NBA) | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5, 26,9 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | 27, 47,4 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 3 | 47,5, 69,9 | Schwere Beeinträchtigung |
| 4 | 70, 89,9 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 5 | 90, 100 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind, aber in einzelnen Bereichen leichte Einschränkungen haben, zum Beispiel beim Treppensteigen oder bei der Medikamentenverwaltung.
Leistungen bei Pflegegrad 1:
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat
- Pflegeberatung
- Pflegehilfsmittel: 42 €/Monat
- Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € pro Maßnahme
- Hausnotruf: 25,50 €/Monat
Kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1. Diese Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Alles zu Pflegegrad 1 mit Rechenbeispiel und den häufigsten Fragen lesen Sie auf der Detailseite Pflegegrad 1: Was steht mir zu?
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Typisch sind Menschen, die bei mehreren Alltagsaktivitäten regelmäßig Hilfe brauchen.
Leistungen bei Pflegegrad 2:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 796 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag) |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 €/Maßnahme |
Die einzelnen Leistungen bei Pflegegrad 2 erklären wir Schritt für Schritt auf der Seite Pflegegrad 2: Was steht mir zu?, samt Diagramm und Rechenbeispiel.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene brauchen bei den meisten Alltagsaktivitäten Unterstützung. Dies ist der häufigste Pflegegrad bei der 24-Stunden-Betreuung.
Leistungen bei Pflegegrad 3:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld | 599 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.497 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag) |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 €/Maßnahme |
Mit Pflegegrad 3 und dem kombinierten Einsatz von Pflegegeld, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag können Sie die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung um rund 1.000 € monatlich senken.
Eine vollständige Übersicht aller Ansprüche bietet die Detailseite Pflegegrad 3: Was steht mir zu? mit Tabelle, Diagramm und Rechenbeispiel.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenPflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 wird bei schwersten Beeinträchtigungen vergeben. Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des Alltags auf Hilfe angewiesen.
Leistungen bei Pflegegrad 4:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld | 800 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 1.859 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag) |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 €/Maßnahme |
Welche Beträge sich bei Pflegegrad 4 kombinieren lassen, zeigt die Detailseite Pflegegrad 4: Was steht mir zu? mit Tabelle und Rechenbeispiel.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung. Sie wird bei schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben, z. B. bei vollständiger Bettlägerigkeit oder schwerer Demenz mit Weglauftendenz.
Leistungen bei Pflegegrad 5:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld | 990 €/Monat |
| Pflegesachleistungen | 2.299 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege | 3.539 €/Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag) |
| Pflegehilfsmittel | 42 €/Monat |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 €/Maßnahme |
Alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Detail, mit Diagramm und Rechenbeispiel, finden Sie unter Pflegegrad 5: Was steht mir zu?
Alle Leistungen nach Pflegegrad: Gesamtübersicht
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungs- + Kurzzeitpflege | – | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € | 3.539 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
Alle Beträge monatlich, außer Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag, jährlich). Stand: 2026.
Pflegegrad erhöhen (Höherstufungsantrag)
Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Dafür genügt ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Es folgt eine erneute Begutachtung durch den MD.
Typische Gründe für einen Höherstufungsantrag:
- Zunehmende Vergesslichkeit oder Demenz
- Verschlechterung der Mobilität (Stürze, Bettlägerigkeit)
- Neuer Krankenhausaufenthalt oder Operation
- Zunehmende Inkontinenz
- Steigende psychische Belastung
Tipp: Aktualisieren Sie Ihr Pflegetagebuch vor dem Höherstufungsantrag und dokumentieren Sie die Veränderungen. Den kompletten Ablauf mit Musterformulierung finden Sie im Artikel Pflegegrad-Höherstufung beantragen.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade statt der früheren 3 Pflegestufen. Die Pflegegrade berücksichtigen nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Menschen mit Demenz werden dadurch besser eingestuft.
Das hängt vom Grad Ihrer Selbstständigkeit ab. Der Medizinische Dienst bewertet 6 Lebensbereiche und vergibt Punkte. Ab 12,5 Punkten erhalten Sie Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2 und so weiter.
Das Pflegegeld beträgt: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € monatlich. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung. Wenn Sie z. B. nur 50 % der Sachleistungen nutzen, erhalten Sie 50 % des Pflegegeldes zusätzlich. So können Sie ambulante Pflege und eigene Versorgung optimal kombinieren.
Die 24-Stunden-Betreuung ist grundsätzlich ab Pflegegrad 2 sinnvoll. Am häufigsten wird sie ab Pflegegrad 3 in Anspruch genommen. Mit dem Pflegegeld, der Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag lässt sich ein Großteil der Kosten finanzieren.
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