Pflegekasse: Welche Zuschüsse gibt es?

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Diese Zuschüsse stehen Ihnen zu

Die Pflegekasse bietet ein breites Spektrum an Leistungen, doch viele Familien kennen nicht alle Ansprüche. Schätzungen zufolge verschenken Pflegebedürftige in Deutschland jährlich Milliarden Euro, weil Leistungen nicht beantragt werden.

In diesem Artikel finden Sie alle Zuschüsse der Pflegekasse im Überblick, von den Hauptleistungen bis zu weniger bekannten Hilfen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.

Die wichtigsten Leistungen

LeistungAb PGBetragHäufigkeit
Pflegegeld2347–990 €Monatlich
Pflegesachleistungen2796–2.299 €Monatlich
Entlastungsbetrag1131 €Monatlich
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege23.539 €Jährlich (gemeinsamer Betrag)
Pflegehilfsmittel142 €Monatlich
Wohnumfeldverbesserung1bis 4.180 €Pro Maßnahme
Hausnotruf125,50 €Monatlich

Pflegehilfsmittel: 42 € monatlich

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 42 € monatlich. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen

Viele Anbieter liefern eine monatliche Pflegebox direkt nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. So müssen Sie sich um nichts kümmern.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

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Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 €

Für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Beispiele:

  • Badumbau (ebenerdige Dusche, Haltegriffe)
  • Treppenlift
  • Türverbreiterung für Rollstuhl
  • Rampen und Schwellenabbau
  • Rutschfeste Bodenbeläge

Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umbau bei der Pflegekasse gestellt werden. Nachträglich eingereichte Anträge werden in der Regel abgelehnt.

Bei einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen kann jede Person 4.180 € beantragen, bei 4 Personen also bis zu 16.720 €.

Weniger bekannte Leistungen

Pflegeberatung (kostenlos)

Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten.

Wohngruppenzuschlag

Wer in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt, erhält einen Zuschlag von 224 € monatlich.

Anschubfinanzierung Wohngruppe

Für die Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft zahlt die Pflegekasse eine Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 € pro Person (max. 10.452 € pro WG).

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegekurse, die pflegenden Angehörigen praktisches Wissen vermitteln. Diese Kurse sind kostenlos und werden von Pflegediensten, Wohlfahrtsverbänden oder der Pflegekasse selbst angeboten.

So maximieren Sie Ihre Zuschüsse

Mit der richtigen Strategie können Sie die Zuschüsse der Pflegekasse optimal ausschöpfen:

  1. Pflegegrad beantragen: Ohne Pflegegrad keine Leistungen. Handeln Sie frühzeitig.
  2. Alle Leistungen beantragen: Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel, alles separat beantragen.
  3. Gemeinsamen Jahresbetrag nutzen: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 ein flexibles Budget von 3.539 € pro Jahr.
  4. Steuer nutzen: Zusätzlich zu den Pflegekassenleistungen können Pflegekosten steuerlich geltend gemacht werden.
  5. Fristen beachten: Entlastungsbetrag nur bis 30.06. des Folgejahres übertragbar. Verhinderungspflege verfällt am Jahresende.

Lassen Sie sich von uns beraten, wir helfen Ihnen, alle Zuschüsse optimal für die Finanzierung Ihrer 24-Stunden-Betreuung einzusetzen.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel (42 €/Monat), Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 €), Hausnotruf (25,50 €/Monat), kostenlose Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse.

Ja, die meisten Leistungen müssen separat beantragt werden. Das Pflegegeld wird nicht automatisch mit dem Pflegegrad bewilligt. Nur der Entlastungsbetrag funktioniert nach dem Erstattungsprinzip ohne separaten Antrag.

Grundsätzlich ja. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung können parallel genutzt werden. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können über die Kombinationsleistung anteilig kombiniert werden.

An Ihre Pflegekasse (über die Krankenkasse erreichbar), an unabhängige Pflegestützpunkte oder an uns von Junior-Senior. Wir beraten Sie kostenlos zu allen Finanzierungsmöglichkeiten der 24-Stunden-Betreuung.

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