Alle Zuschüsse der Pflegekasse 2026: die große Übersicht mit Beträgen

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Mit Pflegegrad stehen Ihnen bis zu zehn verschiedene Leistungen der Pflegekasse parallel zu, viele davon ab Pflegegrad 1 und unabhängig voneinander. Die meisten Familien nutzen nur zwei oder drei davon; der Rest verfällt Jahr für Jahr. Diese Seite listet alle Töpfe 2026 mit Beträgen und zeigt, wie sie sich stapeln lassen.

10 Töpfe

stehen parallel zur Verfügung

ab Pflegegrad 1

gelten bereits sechs davon

0 €

Eigenanteil bei Direktabrechnung anerkannter Anbieter

Die große Zuschuss-Tabelle 2026

LeistungBetrag 2026Ab PflegegradDetails
Entlastungsbetrag131 € / Monat1Haushaltshilfe & Betreuung
Pflegegeld347 bis 990 € / Monat2für Angehörigenpflege
Pflegesachleistung796 bis 2.299 € / Monat2für den Pflegedienst
Umwandlungsanspruchbis 318 bis 920 € / Monat240 % der Sachleistung für Alltagshilfe
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / Jahr2gemeinsamer Jahresbetrag
Tages- & Nachtpflegeeigenes Monatsbudget2zusätzlich zu Pflegegeld & Sachleistung
Pflegehilfsmittel (Pflegebox)42 € / Monat1Handschuhe, Desinfektion & Co.
Hausnotruf25,50 € / Monat1für Alleinlebende
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € / Maßnahme1Dusche, Haltegriffe, Treppenlift
Digitale Pflegeanwendungenbis 50 € / Monat1geprüfte Apps

Dazu kommen Leistungen, die kein Geld, aber viel wert sind: kostenlose Pflegekurse, die Pflegeberatung nach § 7a und für Pflegepersonen Rentenbeiträge und Unfallschutz.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Was sich kombinieren lässt: zwei Beispielpakete

Paket „Pflegegrad 1, allein lebend“: 131 € Haushaltshilfe + 42 € Pflegebox + 25,50 € Hausnotruf + einmalig 4.180 € für die bodengleiche Dusche. Monatlich rund 200 € laufende Leistungen, obwohl „nur“ Pflegegrad 1 besteht, und alles parallel nutzbar.

Paket „Pflegegrad 3, Ehefrau pflegt“: 599 € Pflegegeld + 131 € Entlastungsbetrag (Haushaltshilfe) + 599 € Umwandlungsanspruch (Betreuung) + 295 € monatlicher Schnitt aus der Verhinderungspflege (freier Nachmittag pro Woche) + 42 € Pflegebox. Zusammen über 1.650 € im Monat, ohne Tagespflege, die noch obendrauf käme.

So holen Sie alle Zuschüsse ab, ohne Papierkrieg

  1. Pflegegrad prüfen oder beantragen: Er ist der Schlüssel zu allen Töpfen (Anleitung), und bei Verschlechterung lohnt die Höherstufung.
  2. Monatliche Töpfe automatisieren: Pflegebox-Abo einrichten, Hausnotruf beantragen, Haushaltshilfe mit Abtretung, dann laufen 131 € + 42 € + 25,50 € ohne weiteres Zutun.
  3. Jahresbeträge planen: Verhinderungspflege als festen Wochentermin, Reste vor den Stichtagen prüfen (30. Juni und 31. Dezember).
  4. Einmal-Zuschüsse gezielt einsetzen: Umbauten vor Baubeginn beantragen, bei mehreren Maßnahmen zeitlich staffeln.
  5. Eine Beratung nutzen: Die Kassen-Pflegeberatung oder wir gehen die Liste mit Ihnen durch und richten die Direktabrechnung ein.

Fünf Fehler, die bares Geld kosten

Aus tausenden Beratungsgesprächen kennen wir die immergleichen Lücken:

  1. Nur aufs Pflegegeld schauen: Viele Familien beantragen den Pflegegrad, kassieren das Pflegegeld und lassen die übrigen neun Töpfe liegen. Allein Entlastungsbetrag plus Pflegebox sind 173 € jeden Monat.
  2. Pflegegrad 1 unterschätzen: „Da gibt es doch nichts“ stimmt nicht: Rund 200 € monatliche Leistungen plus Umbauzuschuss sind auch ohne Pflegegeld drin.
  3. Bar bezahlen: Privat und bar gezahlte Hilfen kann weder die Kasse erstatten noch das Finanzamt anerkennen. Immer über anerkannte Anbieter oder gegen Rechnung arbeiten.
  4. Stichtage verpassen: Verhinderungspflege verfällt am 31. Dezember, Entlastungsbetrag-Reste am 30. Juni des Folgejahres. Wer die Termine in den Kalender schreibt, rettet oft vierstellige Beträge.
  5. Nach Ablehnung aufgeben: Gegen zu niedrige Einstufungen hilft der Widerspruch, rund jeder dritte ist erfolgreich, und mit höherem Pflegegrad wachsen fast alle Töpfe mit.

Übrigens zahlt auch die Krankenkasse in bestimmten Fällen eine Haushaltshilfe, etwa nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit ohne Pflegegrad (Haushaltshilfe auf Rezept). Das ist ein eigener Anspruch nach § 38 SGB V und läuft zusätzlich zu allem, was auf dieser Seite steht.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, 25,50 € Hausnotruf-Zuschuss, bis 4.180 € je Umbaumaßnahme, bis 50 € für Pflege-Apps sowie kostenlose Kurse und Beratung. Kein Pflegegeld, das beginnt bei Pflegegrad 2.

Je nach Kombination weit über 1.500 € monatlich: 599 € Pflegegeld oder bis 1.497 € Sachleistung, plus 131 € Entlastungsbetrag, bis 599 € Umwandlung, anteilige Verhinderungspflege und 42 € Pflegebox.

Einige laufen nach einmaliger Einrichtung automatisch (Pflegegeld, Pflegebox, Haushaltshilfe per Abtretung), andere brauchen einen kurzen Antrag (Hausnotruf, Umbau, DiPA). Wir richten die Alltagsleistungen komplett mit ein.

Ja, unterschiedlich: Sachleistung monatlich, Verhinderungs-/Kurzzeitpflege am 31. Dezember, Entlastungsbetrag-Reste am 30. Juni des Folgejahres. Pflegegeld verfällt nicht, es wird ausgezahlt.

Ja, sie sind völlig unabhängig. Der Entlastungsbetrag kürzt weder Pflegegeld noch andere Leistungen.

Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege: Beide verfallen massenhaft ungenutzt, weil sie aktiv über Anbieter oder Belege abgerufen werden müssen. Ein fester Wochentermin löst das dauerhaft.

Dort gelten eigene Leistungen (vollstationäre Beträge). Diese Übersicht betrifft die häusliche Pflege; im betreuten Wohnen gelten alle genannten Töpfe wie zu Hause.

Alle bei der Pflegekasse der versicherten Person, also der Pflegeabteilung ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt meist als Start; wir und die kostenlose Pflegeberatung helfen beim Rest.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

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