Pflegegrad 4: Was steht mir zu?

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Was steht mir bei Pflegegrad 4 zu?

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigung und damit umfangreiche Leistungen. In Geld: 800 € Pflegegeld monatlich bei Pflege durch Angehörige oder 1.859 € Pflegesachleistungen für einen Dienst, dazu 131 € Entlastungsbetrag und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Auch bei hohem Bedarf gilt: Der Entlastungsbetrag läuft zusätzlich zum Pflegegeld und finanziert die Haushaltshilfe, die pflegende Angehörige spürbar entlastet.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 4 (Stand 2026):

LeistungHöhe
Pflegegeld800 €/Monat
Pflegesachleistungen1.859 €/Monat
Entlastungsbetrag131 €/Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €/Jahr
Tages- und Nachtpflege1.685 €/Monat
Pflegehilfsmittelbis 42 €/Monat
Hausnotrufbis 25,50 €/Monat
Wohnraumanpassungbis 4.180 €/Maßnahme
Vollstationäre Pflege1.855 €/Monat

Monatliche Geldleistungen bei Pflegegrad 4 im Vergleich

Sachleistungen1859 €
Tages-/Nachtpflege1685 €
Pflegegeld800 €
Entlastungsbetrag131 €

Hoher Unterstützungsbedarf, hohe Budgets: Pflegegeld oder Sachleistungen, plus Entlastungsbetrag (gold) und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Zu Hause tragen vor allem Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege die Versorgung. Diese schauen wir uns genauer an.

Wer es genau nachlesen möchte, findet die Ansprüche im Sozialgesetzbuch XI: § 37 (Pflegegeld), § 36 (Pflegesachleistungen), § 45b (Entlastungsbetrag), § 42a (gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege), § 41 (Tages- und Nachtpflege) sowie § 40 (Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung).

Pflegegeld bei Pflegegrad 4: 800 € im Monat

Für die Pflege zu Hause durch Angehörige oder eine Betreuungskraft zahlt die Kasse 800 € Pflegegeld pro Monat. Es wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann an pflegende Angehörige weitergegeben werden.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag bleibt das Pflegegeld in voller Höhe erhalten.

Pflegesachleistungen: 1.859 € für den Pflegedienst

Kommt ein ambulanter Pflegedienst, übernimmt die Kasse bis zu 1.859 € monatlich als Sachleistung. Über die Kombinationsleistung lassen sich Dienst und Pflegegeld anteilig verbinden.

Bis zu 40 % dieses Budgets dürfen über den Umwandlungsanspruch zusätzlich für Haushaltshilfe und Betreuung genutzt werden.

Entlastungsbetrag: 131 € für Haushaltshilfe und Betreuung

Auch bei Pflegegrad 4 beträgt der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI 131 € im Monat. Er ist für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung gedacht und läuft zusätzlich zum Pflegegeld.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe daraus im Monat werden, zeigt die Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4.

Wir rechnen ihn als anerkannter Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung und in der Regel ohne Eigenanteil.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € im Jahr

Die Verhinderungspflege deckt die Vertretung ab, wenn die Pflegeperson ausfällt, und teilt sich mit der Kurzzeitpflege einen Jahresbetrag von 3.539 €.

Stundenweise genutzt bleibt das Pflegegeld ungekürzt. So lassen sich über das Jahr verteilt regelmäßige Entlastungsstunden finanzieren.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

  • Tages- und Nachtpflege (1.685 €/Monat): Betreuung in einer Einrichtung, zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.
  • Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Verbrauchsmaterial, oft als Pflegebox geliefert.
  • Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Zuschuss zum Notrufsystem.
  • Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für barrierefreien Umbau, vor Beginn beantragen.
  • Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unabhängige Beratung mit Termin binnen zwei Wochen.

Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 vergibt der Medizinische Dienst bei 70 bis unter 90 Punkten, begutachtet nach § 15 SGB XI. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen.

Modul 1 · 10 %
Mobilität
Aufstehen, Gehen, Treppensteigen
Modul 2 & 3 · 15 %
Kognition & Verhalten
Gedächtnis, Orientierung, psychische Lagen
Modul 4 · 40 %
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
Modul 5 · 20 %
Umgang mit Krankheit
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
Modul 6 · 15 %
Alltag & Kontakte
Tagesgestaltung, soziale Teilhabe
Ergebnis
70 bis unter 90 Punkte
ergeben Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: In fast allen Alltagsbereichen ist Hilfe nötig. Bei Verschlechterung ist eine Höherstufung auf Pflegegrad 5 möglich.

Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5.

Rechenbeispiel: So viel Unterstützung ist drin

Wie sich Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag bei Ihnen am besten aufteilen, rechnen wir gemeinsam durch.

So holen Sie Ihre Leistungen ab

Beraterin von Junior-Senior bespricht die Leistungen bei Pflegegrad 4 mit Angehörigen

So kommen Sie zu Haushaltshilfe und Betreuung:

  1. Sie nennen uns Pflegegrad und Bedarf.
  2. Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung.
  3. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, ohne Vorleistung.
Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Bei Pflege durch Angehörige 800 € Pflegegeld, bei einem Pflegedienst bis zu 1.859 € Pflegesachleistungen. Dazu 131 € Entlastungsbetrag im Monat und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Pflegegeld oder Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Wohnraumanpassung und kostenlose Pflegeberatung.

Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich plus den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Über einen anerkannten Anbieter wird direkt mit der Kasse abgerechnet, meist ohne Eigenanteil.

Bei Pflegegrad 4 sind es 800 € statt 599 € bei Pflegegrad 3, also 201 € mehr im Monat. Auch die Sachleistungen steigen auf 1.859 €.

70 bis unter 90 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes, ermittelt über sechs Lebensbereiche.

Ja. Der Pflegedienst läuft über Sachleistungen, die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Beides lässt sich parallel nutzen.

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