Wie viel Haushaltshilfe ist bei Pflegegrad 4 möglich?
Bei Pflegegrad 4 stehen Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und stundenweise Verhinderungspflege für Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung bereit, das sind rechnerisch etwa 26 Stunden im Monat oder sechs Stunden pro Woche.
Möglich macht das vor allem der Umwandlungsanspruch: Aus den 1.859 € Pflegesachleistungen dürfen bis zu 744 € für Alltagsunterstützung genutzt werden. Hinzu kommen die 131 € Entlastungsbetrag und der anteilige gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €.
In diesem Umfang lässt sich der Haushalt vollständig abgeben, und pflegende Angehörige gewinnen mehrere feste Stunden in der Woche zurück.



