Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen, hier zählt jede Entlastung. Neben 800 € Pflegegeld stehen bis zu rund 1.170 € monatlich für Haushaltshilfe und Betreuung bereit. Unsere Alltagshelfer sorgen dafür, dass der Haushalt läuft und pflegende Angehörige durchatmen können.

Jule, Junior-Senior TeamSabine, Teamleitung HamburgNico, Junior-Senior Team
★★★★★4,9 bei Google

Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Pflegegrad 4 erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte), meist besteht rund um die Uhr Unterstützungsbedarf.

  • Entlastungsbetrag
    für Haushaltshilfe & Betreuung
    131 € / Monat
  • Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistungen)
    zusätzlich nutzbar
    bis zu 744 € / Monat
  • Verhinderungspflege
    z. B. stundenweise Vertretung
    3.539 € / Jahr
  • Pflegegeld (bleibt bei Ihnen)
    wird durch uns nicht angetastet
    800 € / Monat
Für Ihre Haushaltshilfe nutzbarbis zu rund 1.170 € / Monat

Wie viele Stunden das konkret sind, hängt vom regionalen Stundensatz ab. Unser Pflegebudget-Rechner zeigt es Ihnen in 2 Minuten.

Das übernimmt Ihre Alltagshilfe

  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche & Bügeln
  • Einkäufe & Besorgungen
  • Kochen & Mahlzeiten
  • Begleitung zu Terminen
  • Stundenweise Betreuung & Gesellschaft
Junior-Senior Alltagsbegleiterin mit einem Kunden beim gemeinsamen Spaziergang
Persönliche Betreuung aus Ihrer Nachbarschaft

Leistungen 2026

Pflegegrad 4 im Vergleich: Was die Pflegekasse monatlich zahlt

Stand 2026. Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege sind die drei Budgets, mit denen Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bezahlt werden; Pflegegeld und Pflegesachleistungen bleiben davon unberührt. Die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr) ist hier anteilig je Monat gerechnet.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungenEntlastungsbetragUmwandlungsanspruchVerhinderungspflegeFür Haushaltshilfe im Monat
Pflegegrad 1131 € / Monatbis zu 131 €
Pflegegrad 2347 € / Monat796 € / Monat131 € / Monatbis zu 318 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 744 €
Pflegegrad 3599 € / Monat1.497 € / Monat131 € / Monatbis zu 599 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.025 €
Pflegegrad 4 (diese Seite)800 € / Monat1.859 € / Monat131 € / Monatbis zu 744 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.170 €
Pflegegrad 5990 € / Monat2.299 € / Monat131 € / Monatbis zu 920 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.346 €

Quelle: § 36, § 37, § 39, § 45b SGB XI in der ab 01.01.2025 bzw. 01.07.2025 geltenden Fassung. Der Umwandlungsanspruch setzt voraus, dass die Pflegesachleistungen nicht voll durch einen Pflegedienst genutzt werden.

In drei Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe

1

Postleitzahl prüfen

Sie geben Ihre PLZ ein, wir prüfen die Verfügbarkeit in Ihrer Region.

2

Kostenlose Beratung

Wir klären Ihre Ansprüche und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.

3

Probetermin & Start

Sie lernen Ihre feste Alltagshilfe kennen, kostenlos und unverbindlich.

Wie viel Haushaltshilfe ist bei Pflegegrad 4 möglich?

Bei Pflegegrad 4 stehen monatlich bis zu rund 1.170 € für Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung bereit, das sind rechnerisch etwa 26 Stunden im Monat oder sechs Stunden pro Woche.

Möglich macht das vor allem der Umwandlungsanspruch: Aus den 1.859 € Pflegesachleistungen dürfen bis zu 744 € für Alltagsunterstützung genutzt werden. Hinzu kommen die 131 € Entlastungsbetrag und der anteilige gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €.

In diesem Umfang lässt sich der Haushalt vollständig abgeben, und pflegende Angehörige gewinnen mehrere feste Stunden in der Woche zurück.

Pflegekasse und Krankenkasse im Vergleich

Bei Pflegegrad 4 läuft die Finanzierung über die Pflegekasse. Die Beträge sind Teil Ihres Pflegebudgets und stehen jeden Monat neu zur Verfügung.

Die Krankenkassen-Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bleibt davon unberührt und kann in Ausnahmefällen zusätzlich greifen, etwa unmittelbar nach einem Klinikaufenthalt. Für den Alltag zu Hause ist jedoch das Pflegebudget die Grundlage, auf die Sie sich dauerhaft stützen können.

Welcher Anbieter darf bei Pflegegrad 4 abrechnen?

Abrechnen darf, wer nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist (§ 45a SGB XI). Diese Anerkennung ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflegekasse die Rechnung direkt begleicht.

Gerade bei Pflegegrad 4 zählt Zuverlässigkeit: feste Zeiten, dieselbe vertraute Person und eine Vertretung, wenn jemand ausfällt. Genau darauf ist unser Einsatzplan ausgelegt, damit die Versorgung auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten steht.

Pflegegrad 4: Wie ein Tag mit Haushaltshilfe und Pflegedienst aussieht

Herr B. aus München-Pasing, 87, Pflegegrad 4 nach einem Schlaganfall, lebt mit seiner Frau zusammen. Morgens und abends kommt der Pflegedienst, werktags zusätzlich unsere Alltagsbegleiterin für zwei bis drei Stunden: Haushalt, Wäsche, Einkauf, Mittagessen, und an zwei Tagen begleitet sie Herrn B. zur Ergotherapie, damit seine Frau Zeit für sich hat. Rund 45 Stunden im Monat sind über Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch (bis 743,60 €) und Verhinderungspflege finanzierbar, solange der Pflegedienst nicht alle Sachleistungen ausschöpft.

Die Abstimmung zwischen Pflegedienst und uns übernehmen wir. Frau B. bekommt am Monatsende eine Übersicht, mehr nicht.

Wenn der Ehepartner pflegt: Budgets richtig verteilen

Bei Pflegegrad 4 pflegt oft der Ehepartner, selbst schon über 80. Dann ist die Frage weniger, was zusteht, sondern wie man es so verteilt, dass beide durchhalten. Bewährt hat sich: Pflegesachleistungen für die Körperpflege durch den Pflegedienst, Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch für die tägliche Haushaltshilfe, Verhinderungspflege stundenweise für feste freie Nachmittage des Partners, und das Pflegegeld (800 €, anteilig je nach Kombination) bleibt als freies Geld in der Familie. Kommt es zu einem Krankenhausaufenthalt des Pflegenden, deckt der gemeinsame Jahresbetrag auch Kurzzeitpflege ab.

Wohnung anpassen, Hilfsmittel nutzen

Mit Pflegegrad 4 lohnt ein Blick auf die Wohnung: Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung von bis zu 4.180 € je Maßnahme (bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €) finanziert bodengleiche Duschen, Haltegriffe, Türverbreiterungen oder einen Treppenlift. Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Toilettensitzerhöhung oder Rollator kommen über Rezept und Krankenkasse oder leihweise über die Pflegekasse, Verbrauchsmittel bis 42 € im Monat. Unsere Alltagsbegleiterinnen kennen die Wege und sagen Ihnen, wo Sie was beantragen. Überblick: Welche Zuschüsse die Pflegekasse zahlt.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 4

Lohnt sich eine Haushaltshilfe neben der intensiven Pflege überhaupt?

Gerade dann: Bei Pflegegrad 4 bindet die Pflege selbst enorm viel Kraft. Die Haushaltshilfe hält den Rücken frei, Wohnung, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten sind versorgt, ohne dass Angehörige zusätzliche Stunden stemmen müssen.

Welche Budgets kann ich für die Haushaltshilfe nutzen?

Entlastungsbetrag (131 € monatlich), Umwandlungsanspruch (bis zu 744 € monatlich aus den Pflegesachleistungen) und Verhinderungspflege (3.539 € jährlich), zusammen bis zu rund 1.170 € pro Monat.

Können Sie auch stundenweise Betreuung übernehmen?

Ja, unsere Alltagsbegleiter übernehmen neben dem Haushalt auch stundenweise Betreuung und Gesellschaft, zum Beispiel damit Angehörige Termine wahrnehmen können.

Wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet?

Ja, vollständig. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, danach läuft die Abrechnung zwischen uns und der Kasse. Sie gehen nie in Vorleistung.

Bekommt man bei Pflegegrad 4 eine Haushaltshilfe bezahlt?

Ja. Für Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung sind bei Pflegegrad 4 bis zu rund 1.170 € monatlich nutzbar. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.

Was kostet eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4?

Für Sie in der Regel nichts, solange der Einsatz im Rahmen der verfügbaren Budgets bleibt. Rechnerisch decken die Budgets etwa 26 Stunden im Monat ab.

Wie beantrage ich die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4?

Mit einem Anruf oder einer Anfrage über die Website. Wir prüfen Ihre verfügbaren Budgets, stimmen Zeiten und Aufgaben ab und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Wie viel Haushaltshilfe ist bei Pflegegrad 4 finanzierbar?

Bis zu rund 26 Stunden im Monat rechnerisch über Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und stundenweise Verhinderungspflege, abhängig davon, wie viel Sachleistungen der Pflegedienst nutzt.

Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 den Treppenlift?

Bis zu 4.180 € je Maßnahme als Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung, unabhängig vom Pflegegrad ab Pflegegrad 1. Der Rest ist Eigenanteil oder wird über andere Förderungen gedeckt.

Was passiert, wenn der pflegende Partner ausfällt?

Dann greifen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, tageweise oder stationär, bis zu acht Wochen. Wir stocken die Haushaltshilfe kurzfristig auf.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.