Entlastungsbetrag für Ihre Haushaltshilfe nutzen

131 € jeden Monat, ab Pflegegrad 1, zusätzlich zum Pflegegeld: Der Entlastungsbetrag ist der einfachste Weg zu einer regelmäßigen Haushaltshilfe. Viele lassen ihn ungenutzt verfallen. Sie ab heute nicht mehr.

Jule, Junior-Senior TeamSabine, Teamleitung HamburgNico, Junior-Senior Team
★★★★★4,9 bei Google

Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

So einfach lösen Sie die 131 € ein

  1. 1

    Pflegegrad vorhanden?

    Ab Pflegegrad 1 besteht der Anspruch automatisch, ein extra Antrag ist nicht nötig.

  2. 2

    Anerkannten Anbieter wählen

    Junior-Senior ist nach Landesrecht anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI).

  3. 3

    Abtretung unterschreiben

    Einmalig unterschreiben, danach rechnen wir jeden Einsatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

  4. 4

    Haushaltshilfe genießen

    Ihre feste Alltagshilfe kommt regelmäßig, ohne Rechnung, ohne Vorleistung, ohne Papierkram.

Das bekommen Sie dafür

  • Wöchentliche Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen & bügeln
  • Einkäufe & Besorgungen
  • Kochen & Mahlzeiten
  • Begleitung zu Arzt & Behörden
  • Stundenweise Betreuung & Gesellschaft
Junior-Senior Haushaltshilfe bei der Arbeit
Ihre Haushaltshilfe, über den Entlastungsbetrag finanziert

Ihr Entlastungsbetrag wartet schon

Über die Hälfte der Berechtigten lässt die 131 € jeden Monat verfallen. Ein Anruf oder zwei Minuten im Formular genügen, um das zu ändern.

Leistungen 2026

Entlastungsbetrag und die anderen Budgets: alle Pflegegrade 2026

Stand 2026. Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege sind die drei Budgets, mit denen Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bezahlt werden; Pflegegeld und Pflegesachleistungen bleiben davon unberührt. Die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr) ist hier anteilig je Monat gerechnet.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungenEntlastungsbetragUmwandlungsanspruchVerhinderungspflegeFür Haushaltshilfe im Monat
Pflegegrad 1131 € / Monatbis zu 131 €
Pflegegrad 2347 € / Monat796 € / Monat131 € / Monatbis zu 318 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 744 €
Pflegegrad 3599 € / Monat1.497 € / Monat131 € / Monatbis zu 599 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.025 €
Pflegegrad 4800 € / Monat1.859 € / Monat131 € / Monatbis zu 744 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.170 €
Pflegegrad 5990 € / Monat2.299 € / Monat131 € / Monatbis zu 920 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.346 €

Quelle: § 36, § 37, § 39, § 45b SGB XI in der ab 01.01.2025 bzw. 01.07.2025 geltenden Fassung. Der Umwandlungsanspruch setzt voraus, dass die Pflegesachleistungen nicht voll durch einen Pflegedienst genutzt werden.

Beispielrechnung: Was 131 € im Monat konkret ergeben

Rechnerisch ergibt der Entlastungsbetrag knapp drei Stunden Haushaltshilfe im Monat. Die meisten unserer Kundinnen mit Pflegegrad 1 buchen damit einen festen Termin alle zwei Wochen, an dem Wohnung, Bad, Küche und Wäsche erledigt werden; der Einkauf kommt je nach Bedarf dazu.

Wer den Betrag drei Monate nicht nutzt, hat 393 € angespart, also fast neun Stunden am Stück: genug für einen gründlichen Frühjahrsputz, die Fenster oder die ersten Wochen nach einem Krankenhausaufenthalt. Über ein ganzes Jahr sind es 1.572 €, nutzbar bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Ab Pflegegrad 2 wird aus drei Stunden deutlich mehr: Der Umwandlungsanspruch (40 % der Pflegesachleistungen, bei Pflegegrad 2 bis 318,40 € im Monat) und die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr, also rund 295 € im Monat) kommen hinzu. Zusammen sind das bei Pflegegrad 2 bis zu 744 € im Monat oder etwa 16 Stunden, bei Pflegegrad 3 rund 23 Stunden. Die genauen Werte stehen in der Tabelle oben, Ihr persönliches Budget berechnet der Budget-Rechner.

Der gemeinsame Jahresbetrag: 3.539 € zusätzlich ab Pflegegrad 2

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt (§ 39 und § 42 SGB XI). Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist weggefallen, der Betrag steht ab Pflegegrad 2 sofort zur Verfügung und kann für bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden.

Für Haushaltshilfe und Betreuung ist das der zweite große Topf neben dem Entlastungsbetrag: Wird die Hilfe stundenweise (unter acht Stunden am Tag) in Anspruch genommen, bleibt das Pflegegeld ungekürzt, und die Tage zählen nicht auf die acht Wochen. So lassen sich zwei feste Termine pro Woche finanzieren, ohne dass Sie etwas dazuzahlen. Ausführlich: Verhinderungspflege stundenweise nutzen und Verhinderungspflege beantragen.

Wichtig: Der Jahresbetrag verfällt zum Jahresende, anders als der Entlastungsbetrag. Nicht genutzte Verhinderungspflege aus vergangenen Jahren lässt sich aber bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen, wenn Nachweise vorliegen.

Fünf Fehler, die den Entlastungsbetrag kosten

  • Warten auf die Auszahlung: Der Betrag wird nie bar ausgezahlt, nur gegen Leistung erstattet. Wer wartet, verliert ihn. Mehr dazu: Entlastungsbetrag auszahlen lassen.
  • Private Putzhilfe bar bezahlen: Ohne Anerkennung erstattet die Kasse nichts. Anerkannte Anbieter oder registrierte Nachbarschaftshilfe rechnen ab.
  • Frist verpassen: Reste aus dem Vorjahr verfallen am 30. Juni. Ein Blick in den Bescheid oder ein Anruf bei der Kasse zeigt, was noch da ist.
  • Nur den Entlastungsbetrag nutzen: Ab Pflegegrad 2 liegen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege daneben, oft unberührt. Zusammen verdreifacht sich das Budget.
  • Belege sammeln statt abtreten: Mit der Abtretungserklärung rechnet der Anbieter direkt ab, Sie reichen nichts ein und gehen nicht in Vorleistung.

Was genau mit dem Betrag bezahlt werden darf, steht im Artikel Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden; Grundlage ist § 45b SGB XI.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und ist zweckgebunden, unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie unsere Haushaltshilfe.

Wie löse ich den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe ein?

Sie beauftragen einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter, wie Junior-Senior. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.

Kann ich nicht genutzte Beträge ansparen?

Ja. Der Entlastungsbetrag sammelt sich im Kalenderjahr an, bis zu 1.572 €. Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Danach verfallen sie.

Wird der Entlastungsbetrag mit dem Pflegegeld verrechnet?

Nein. Der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Er ist ein eigener Topf, der ausschließlich für Entlastungsleistungen gedacht ist.

Was kann ich mit dem Entlastungsbetrag alles bezahlen?

Anerkannte Alltagsunterstützung wie Haushaltshilfe (Putzen, Wäsche, Kochen), Einkaufshilfe, Begleitung zu Terminen und stundenweise Betreuung, außerdem Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Leistungen ambulanter Dienste.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe ergeben 131 € im Monat?

Knapp drei Stunden pro Monat, in der Praxis ein fester Termin alle zwei Wochen für Reinigung, Wäsche und Einkauf. Wer den Betrag einige Monate liegen lässt, kann ihn gebündelt einsetzen, etwa für einen Frühjahrsputz oder mehrere Einsätze nach einem Krankenhausaufenthalt.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €?

Seit 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbetrag von 3.539 € zusammengelegt, ab Pflegegrad 2. Er kommt zum Entlastungsbetrag hinzu und lässt sich stundenweise für Haushaltshilfe und Betreuung nutzen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

Kann ich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein. Er ist eine Kostenerstattung für anerkannte Leistungen, kein Bargeld. Entweder Sie reichen Rechnungen ein oder ein anerkannter Anbieter rechnet direkt ab. Details im Artikel Entlastungsbetrag auszahlen lassen.

Darf ich damit eine private Putzhilfe oder die Nachbarin bezahlen?

Nur, wenn die Person als Nachbarschaftshilfe nach den Regeln des Bundeslandes registriert ist. Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung kann nicht abgerechnet werden. Anerkannte Anbieter wie Junior-Senior rechnen direkt ab.

Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?

Ja, in voller Höhe. Für Pflegegrad 1 ist er die wichtigste Leistung, weil es dort noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen gibt. Bei Pflegegrad 1 darf er sogar für körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.