Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Kurz gesagt: Für Hilfe im Alltag, bei anerkannten Anbietern

Der Entlastungsbetrag darf für Leistungen verwendet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, außerdem Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste. Entscheidend ist zuerst der Anbieter: Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung kann nicht abgerechnet werden, ein anerkannter Anbieter dagegen schon. Bei der Tätigkeit gilt: Fenster putzen, Einkaufen und Wäsche gehören überall zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Bei Gartenarbeit hängt es vom Bundesland ab, Hessen etwa schließt die Pflege von Außenanlagen ausdrücklich aus. Leichte Arbeiten im direkten Wohnumfeld, die den Weg zur Haustür sicher halten, werden dagegen häufig anerkannt.

Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI. Der Betrag liegt bei 131 € im Monat ab Pflegegrad 1.

Die Liste: Was geht, was nicht

LeistungÜber den Entlastungsbetrag?Hinweis
Wohnung reinigen, Bad, Küche, BödenJaKern der Haushaltshilfe
Fenster putzenJaals Teil der hauswirtschaftlichen Hilfe durch den anerkannten Anbieter
Wäsche waschen, bügelnJa
Einkaufen, Besorgungen, ApothekeJaauch gemeinsam als Begleitung
Kochen, Mahlzeiten zubereitenJa
Begleitung zu Arzt, Behörde, FriseurJaAlltagsbegleitung
Spaziergänge, Gesellschaft, VorlesenJaBetreuung im Alltag
Betreuung bei Demenz, stundenweiseJaauch zur Entlastung der Angehörigen
Leichte Gartenarbeit, Blumen gießen, Terrasse fegenJa, in Grenzenals Teil der Haushaltsführung; keine Gartenbaufirma
Tagespflege, Nachtpflege, KurzzeitpflegeJaEigenanteile für Betreuung, Unterkunft, Verpflegung
Körperpflege durch PflegedienstNur Pflegegrad 1ab Pflegegrad 2 dafür Pflegesachleistungen nutzen
Private Putzhilfe, Minijob, Nachbarin bar bezahltNeinAusnahme: registrierte Nachbarschaftshilfe in einigen Bundesländern
Handwerker, Umbau, TreppenliftNeindafür Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 €
Medikamente, Pflegehilfsmittel, Essen auf Rädern (Lebensmittel)Neineigene Leistungen der Kassen
Auszahlung als BargeldNeinsiehe Entlastungsbetrag auszahlen lassen

Die genaue Abgrenzung legt jedes Bundesland in seiner Verordnung fest. In der Praxis gilt: Was zur Haushaltsführung und zur Alltagsbegleitung gehört, ist gedeckt, solange ein anerkannter Anbieter es erbringt.

Warum der Anbieter entscheidet, nicht die Tätigkeit

Die häufigste Frage lautet „Darf ich damit Fenster putzen lassen?“. Die ehrliche Antwort: Die Pflegekasse prüft nicht, ob gerade Fenster oder Böden geputzt wurden. Sie prüft, ob der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist und ob die Leistung zu den hauswirtschaftlichen oder betreuenden Angeboten gehört. Ist beides der Fall, sind Fenster, Wäsche, Einkauf und Kochen gedeckt.

Junior-Senior ist in allen Bundesländern unserer Standorte als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Welche Regeln je Bundesland gelten, erklärt der Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Unterschied nach Pflegegrad

Die 131 € sind in jedem Pflegegrad gleich hoch. Ein Unterschied besteht nur bei Pflegediensten:

  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag darf auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, etwa Hilfe beim Duschen, weil es bei Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen gibt.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Beim Pflegedienst nur für Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe, die Körperpflege läuft über die Pflegesachleistungen. Dafür kommen ab Pflegegrad 2 der Umwandlungsanspruch und die stundenweise Verhinderungspflege dazu, das vergrößert das Budget für Haushaltshilfe deutlich.

Was je Pflegegrad insgesamt für Haushaltshilfe zur Verfügung steht, zeigen unsere Seiten Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 und der Budget-Rechner.

So wird abgerechnet, ohne Vorleistung

Alltagsbegleiterin von Junior-Senior erledigt den Einkauf für eine Kundin, abgerechnet über den Entlastungsbetrag

Entweder Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie ein, oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Bei Junior-Senior ist die Direktabrechnung Standard: Sie bekommen keine Rechnung, wir reichen die Leistungsnachweise ein. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar, siehe Entlastungsbetrag ansparen.

Der übersehene Einsatzzweck: Eigenanteile bezahlen

Der Entlastungsbetrag darf auch Zuzahlungen anderer Pflegeleistungen decken, das wissen die wenigsten:

  • Tages- und Nachtpflege: Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung,
  • Kurzzeitpflege: Unterkunft und Verpflegung während des Aufenthalts,
  • Angebote nach § 45a: alle anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Wer also Tagespflege nutzt und die 131 € bisher verfallen lässt, verschenkt doppelt. Ein Anruf bei der Einrichtung oder Kasse genügt, um die Verrechnung einzurichten.

Wenn 131 € nicht reichen: so kommen mehr Stunden zusammen

Der Entlastungsbetrag ist der Einstieg, nicht die Obergrenze. Ab Pflegegrad 2 lassen sich für dieselben Alltagsleistungen zusätzlich einsetzen:

  • der Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 2 bis 318 € monatlich),
  • die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr), wenn eine private Pflegeperson entlastet wird.

So werden aus einem Einsatz alle zwei Wochen mehrere feste Termine pro Woche, weiterhin ohne Eigenanteil*. Was in Ihrer Konstellation zusammenkommt, zeigt der Budget-Rechner.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Ja, wenn ein anerkannter Anbieter die Haushaltshilfe erbringt. Fensterputzen gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine private Fensterputzerin ohne Anerkennung kann nicht abgerechnet werden.

In Grenzen: leichte Gartenpflege wie Blumen gießen, Terrasse fegen oder Unkraut im Beet als Teil der Haushaltsführung durch den anerkannten Anbieter ja. Ein Gartenbaubetrieb oder Baumfällarbeiten nein.

Ja, Einkäufe, Besorgungen und die Zubereitung von Mahlzeiten sind klassische Leistungen der Haushaltshilfe und anerkannt.

Nein, nicht direkt. Die Kasse erstattet nur Leistungen anerkannter Anbieter. In einigen Bundesländern können sich einzelne Helferinnen und Helfer als Nachbarschaftshilfe registrieren lassen, dann geht es.

Für alles, was auch in höheren Pflegegraden gilt, und zusätzlich für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, weil es bei Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen gibt.

Ja, er kann für die Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege und der Kurzzeitpflege eingesetzt werden, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung.

Ja, Verpflegungs- und Investitionskosten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege dürfen aus dem Entlastungsbetrag beglichen werden. Die Verrechnung richtet die Einrichtung mit der Kasse ein.

Ja, Begleitung zu Terminen, beim Einkauf und bei Spaziergängen gehört zur anerkannten Alltagsunterstützung, sofern ein anerkannter Anbieter oder eine registrierte Nachbarschaftshilfe sie erbringt.

Ja, zum Beispiel Haushaltshilfe plus Tagespflege-Eigenanteil. Die Kasse zieht die Abrechnungen einfach nacheinander vom verfügbaren Guthaben ab.

Ja, stundenweise Betreuung, Gesellschaft und Aufsicht sind ein Kernzweck des Betrags, zu Hause wie in Gruppenangeboten, ab Pflegegrad 1.

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