Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Für Hilfe im Alltag, bei anerkannten Anbietern
Der Entlastungsbetrag darf für Leistungen verwendet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind: Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, außerdem Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste. Entscheidend ist zuerst der Anbieter: Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung kann nicht abgerechnet werden, ein anerkannter Anbieter dagegen schon. Bei der Tätigkeit gilt: Fenster putzen, Einkaufen und Wäsche gehören überall zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Bei Gartenarbeit hängt es vom Bundesland ab, Hessen etwa schließt die Pflege von Außenanlagen ausdrücklich aus. Leichte Arbeiten im direkten Wohnumfeld, die den Weg zur Haustür sicher halten, werden dagegen häufig anerkannt.
Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI. Der Betrag liegt bei 131 € im Monat ab Pflegegrad 1.
Die Liste: Was geht, was nicht
| Leistung | Über den Entlastungsbetrag? | Hinweis |
|---|---|---|
| Wohnung reinigen, Bad, Küche, Böden | Ja | Kern der Haushaltshilfe |
| Fenster putzen | Ja | als Teil der hauswirtschaftlichen Hilfe durch den anerkannten Anbieter |
| Wäsche waschen, bügeln | Ja | |
| Einkaufen, Besorgungen, Apotheke | Ja | auch gemeinsam als Begleitung |
| Kochen, Mahlzeiten zubereiten | Ja | |
| Begleitung zu Arzt, Behörde, Friseur | Ja | Alltagsbegleitung |
| Spaziergänge, Gesellschaft, Vorlesen | Ja | Betreuung im Alltag |
| Betreuung bei Demenz, stundenweise | Ja | auch zur Entlastung der Angehörigen |
| Leichte Gartenarbeit, Blumen gießen, Terrasse fegen | Ja, in Grenzen | als Teil der Haushaltsführung; keine Gartenbaufirma |
| Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege | Ja | Eigenanteile für Betreuung, Unterkunft, Verpflegung |
| Körperpflege durch Pflegedienst | Nur Pflegegrad 1 | ab Pflegegrad 2 dafür Pflegesachleistungen nutzen |
| Private Putzhilfe, Minijob, Nachbarin bar bezahlt | Nein | Ausnahme: registrierte Nachbarschaftshilfe in einigen Bundesländern |
| Handwerker, Umbau, Treppenlift | Nein | dafür Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € |
| Medikamente, Pflegehilfsmittel, Essen auf Rädern (Lebensmittel) | Nein | eigene Leistungen der Kassen |
| Auszahlung als Bargeld | Nein | siehe Entlastungsbetrag auszahlen lassen |
Die genaue Abgrenzung legt jedes Bundesland in seiner Verordnung fest. In der Praxis gilt: Was zur Haushaltsführung und zur Alltagsbegleitung gehört, ist gedeckt, solange ein anerkannter Anbieter es erbringt.
Warum der Anbieter entscheidet, nicht die Tätigkeit
Die häufigste Frage lautet „Darf ich damit Fenster putzen lassen?“. Die ehrliche Antwort: Die Pflegekasse prüft nicht, ob gerade Fenster oder Böden geputzt wurden. Sie prüft, ob der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt ist und ob die Leistung zu den hauswirtschaftlichen oder betreuenden Angeboten gehört. Ist beides der Fall, sind Fenster, Wäsche, Einkauf und Kochen gedeckt.
Junior-Senior ist in allen Bundesländern unserer Standorte als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Welche Regeln je Bundesland gelten, erklärt der Artikel Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenUnterschied nach Pflegegrad
Die 131 € sind in jedem Pflegegrad gleich hoch. Ein Unterschied besteht nur bei Pflegediensten:
- Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag darf auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden, etwa Hilfe beim Duschen, weil es bei Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen gibt.
- Pflegegrad 2 bis 5: Beim Pflegedienst nur für Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe, die Körperpflege läuft über die Pflegesachleistungen. Dafür kommen ab Pflegegrad 2 der Umwandlungsanspruch und die stundenweise Verhinderungspflege dazu, das vergrößert das Budget für Haushaltshilfe deutlich.
Was je Pflegegrad insgesamt für Haushaltshilfe zur Verfügung steht, zeigen unsere Seiten Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 und der Budget-Rechner.
So wird abgerechnet, ohne Vorleistung
Entweder Sie bezahlen die Rechnung und reichen sie ein, oder Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Bei Junior-Senior ist die Direktabrechnung Standard: Sie bekommen keine Rechnung, wir reichen die Leistungsnachweise ein. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar, siehe Entlastungsbetrag ansparen.
Der übersehene Einsatzzweck: Eigenanteile bezahlen
Der Entlastungsbetrag darf auch Zuzahlungen anderer Pflegeleistungen decken, das wissen die wenigsten:
- Tages- und Nachtpflege: Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung,
- Kurzzeitpflege: Unterkunft und Verpflegung während des Aufenthalts,
- Angebote nach § 45a: alle anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Wer also Tagespflege nutzt und die 131 € bisher verfallen lässt, verschenkt doppelt. Ein Anruf bei der Einrichtung oder Kasse genügt, um die Verrechnung einzurichten.
Wenn 131 € nicht reichen: so kommen mehr Stunden zusammen
Der Entlastungsbetrag ist der Einstieg, nicht die Obergrenze. Ab Pflegegrad 2 lassen sich für dieselben Alltagsleistungen zusätzlich einsetzen:
- der Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Pflegesachleistung, bei Pflegegrad 2 bis 318 € monatlich),
- die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr), wenn eine private Pflegeperson entlastet wird.
So werden aus einem Einsatz alle zwei Wochen mehrere feste Termine pro Woche, weiterhin ohne Eigenanteil*. Was in Ihrer Konstellation zusammenkommt, zeigt der Budget-Rechner.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Bundesland, GKV-Spitzenverband
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, wenn ein anerkannter Anbieter die Haushaltshilfe erbringt. Fensterputzen gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Eine private Fensterputzerin ohne Anerkennung kann nicht abgerechnet werden.
In Grenzen: leichte Gartenpflege wie Blumen gießen, Terrasse fegen oder Unkraut im Beet als Teil der Haushaltsführung durch den anerkannten Anbieter ja. Ein Gartenbaubetrieb oder Baumfällarbeiten nein.
Ja, Einkäufe, Besorgungen und die Zubereitung von Mahlzeiten sind klassische Leistungen der Haushaltshilfe und anerkannt.
Nein, nicht direkt. Die Kasse erstattet nur Leistungen anerkannter Anbieter. In einigen Bundesländern können sich einzelne Helferinnen und Helfer als Nachbarschaftshilfe registrieren lassen, dann geht es.
Für alles, was auch in höheren Pflegegraden gilt, und zusätzlich für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, weil es bei Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen gibt.
Ja, er kann für die Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege und der Kurzzeitpflege eingesetzt werden, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung.
Ja, Verpflegungs- und Investitionskosten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege dürfen aus dem Entlastungsbetrag beglichen werden. Die Verrechnung richtet die Einrichtung mit der Kasse ein.
Ja, Begleitung zu Terminen, beim Einkauf und bei Spaziergängen gehört zur anerkannten Alltagsunterstützung, sofern ein anerkannter Anbieter oder eine registrierte Nachbarschaftshilfe sie erbringt.
Ja, zum Beispiel Haushaltshilfe plus Tagespflege-Eigenanteil. Die Kasse zieht die Abrechnungen einfach nacheinander vom verfügbaren Guthaben ab.
Ja, stundenweise Betreuung, Gesellschaft und Aufsicht sind ein Kernzweck des Betrags, zu Hause wie in Gruppenangeboten, ab Pflegegrad 1.
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