Entlastungsbetrag ansparen und rückwirkend nutzen
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort vorab
Ja, der Entlastungsbetrag lässt sich ansparen, und zwar automatisch. Jeder Monat, in dem Sie die 131 € nicht oder nicht vollständig nutzen, wandert der Rest in Ihr persönliches Guthaben bei der Pflegekasse. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.
Viele Familien wissen das nicht und verschenken dadurch jedes Jahr Geld. Wer den Entlastungsbetrag ein ganzes Jahr nicht abruft, hat 1.572 € angespart, genug für viele Monate wöchentliche Haushaltshilfe oder Betreuung.
So funktioniert das Ansparen
Der Entlastungsbetrag wird jeden Monat neu gutgeschrieben. Was Sie nicht ausgeben, bleibt innerhalb des Kalenderjahres vollständig erhalten:
| Zeitraum ohne Nutzung | Angespartes Guthaben |
|---|---|
| 3 Monate | 393 € |
| 6 Monate | 786 € |
| 12 Monate | 1.572 € |
Am Jahresende verfällt das Guthaben nicht. Es wird ins Folgejahr übertragen und bleibt dort bis zum 30. Juni nutzbar, zusätzlich zu den laufenden 131 € pro Monat des neuen Jahres.
Die Fristen im Überblick
| Guthaben aus | Nutzbar bis |
|---|---|
| Jahr 2025 | 30. Juni 2026 |
| Jahr 2026 | 30. Juni 2027 |
Nach dem Stichtag verfällt der übertragene Rest endgültig. Das laufende Jahresbudget bleibt davon unberührt und baut sich parallel weiter auf.
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Stunden berechnenEntlastungsbetrag rückwirkend geltend machen
Auch rückwirkend lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Der Pflegegrad wurde neu bewilligt: Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Dauert das Verfahren drei Monate, stehen Ihnen für diese drei Monate bereits 393 € zu.
- Rechnungen wurden noch nicht eingereicht: Belege über anerkannte Leistungen dürfen Sie auch nachträglich einreichen. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Leistung ein Pflegegrad bestand und der Anbieter anerkannt war.

Auszahlen lassen: Was stattdessen geht
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und fließt als Kostenerstattung für anerkannte Leistungen. Eine Überweisung aufs eigene Konto ohne Nachweis sieht das Gesetz nicht vor. In der Praxis fühlt es sich mit dem richtigen Anbieter trotzdem so unkompliziert an:
- Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung
- Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
- Sie erhalten Leistung statt Papierkram, ohne Vorleistung und ohne Rechnung
So arbeiten wir bei Junior-Senior standardmäßig. Ihr angespartes Guthaben setzen wir dabei zuerst ein, damit nichts verfällt.
Wofür sich ein angespartes Guthaben lohnt
Ein größeres Guthaben eröffnet Spielräume, die mit 131 € im Einzelmonat nicht möglich wären:
- Mehr Wochenstunden für eine Übergangszeit: etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn vorübergehend täglich Hilfe gebraucht wird
- Gründliche Aktionen: Frühjahrsputz, Fensterputz in der ganzen Wohnung oder das Aufräumen von Keller und Abstellraum
- Regelmäßige Betreuung aufstocken: aus einem Termin pro Woche werden zwei, solange das Guthaben reicht
- Begleitung zu Terminen: Arztbesuche, Behördengänge oder Einkäufe mit fester Bezugsperson
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Innerhalb eines Kalenderjahres bis zu 1.572 €. Zusammen mit dem laufenden Budget des Folgejahres können bis zum 30. Juni sogar über 2.300 € zusammenkommen, wenn das Vorjahr ungenutzt blieb.
Nein. Nicht genutzte Beträge sammeln sich automatisch bei der Pflegekasse an. Sie müssen nichts tun, außer die Leistungen rechtzeitig abzurufen, bevor übertragene Reste am 30. Juni verfallen.
Guthaben aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Das Budget des laufenden Jahres bleibt davon unberührt und baut sich weiter auf.
Ja. Bei neu bewilligtem Pflegegrad gelten die Ansprüche rückwirkend ab dem Antragsmonat. Rechnungen über anerkannte Leistungen dürfen Sie auch nachträglich einreichen, solange zum Leistungszeitpunkt ein Pflegegrad bestand.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird als Kostenerstattung für anerkannte Leistungen gezahlt. Mit einer Abtretungserklärung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie weder vorstrecken noch Belege einreichen müssen.
Ja, die Regeln sind für alle Pflegegrade gleich. Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Leistung, angespartes Guthaben macht hier den größten Unterschied.
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Wann verfällt der Entlastungsbetrag?
Die kurze Antwort: am 30. Juni des Folgejahres. Bis dahin lassen sich alle Reste aus dem Vorjahr nutzen. Alle Fristen, ein Rechenbeispiel und was Sie vor dem Stichtag noch tun können.
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