Entlastungsbetrag ansparen und rückwirkend nutzen

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort vorab

Ja, der Entlastungsbetrag lässt sich ansparen, und zwar automatisch. Jeder Monat, in dem Sie die 131 € nicht oder nicht vollständig nutzen, wandert der Rest in Ihr persönliches Guthaben bei der Pflegekasse. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.

Viele Familien wissen das nicht und verschenken dadurch jedes Jahr Geld. Wer den Entlastungsbetrag ein ganzes Jahr nicht abruft, hat 1.572 € angespart, genug für viele Monate wöchentliche Haushaltshilfe oder Betreuung.

So funktioniert das Ansparen

Der Entlastungsbetrag wird jeden Monat neu gutgeschrieben. Was Sie nicht ausgeben, bleibt innerhalb des Kalenderjahres vollständig erhalten:

Zeitraum ohne NutzungAngespartes Guthaben
3 Monate393 €
6 Monate786 €
12 Monate1.572 €

Am Jahresende verfällt das Guthaben nicht. Es wird ins Folgejahr übertragen und bleibt dort bis zum 30. Juni nutzbar, zusätzlich zu den laufenden 131 € pro Monat des neuen Jahres.

Die Fristen im Überblick

Guthaben ausNutzbar bis
Jahr 202530. Juni 2026
Jahr 202630. Juni 2027

Nach dem Stichtag verfällt der übertragene Rest endgültig. Das laufende Jahresbudget bleibt davon unberührt und baut sich parallel weiter auf.

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Entlastungsbetrag rückwirkend geltend machen

Auch rückwirkend lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Der Pflegegrad wurde neu bewilligt: Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Dauert das Verfahren drei Monate, stehen Ihnen für diese drei Monate bereits 393 € zu.
  • Rechnungen wurden noch nicht eingereicht: Belege über anerkannte Leistungen dürfen Sie auch nachträglich einreichen. Entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Leistung ein Pflegegrad bestand und der Anbieter anerkannt war.
Betreuungskraft und Seniorin nutzen das angesparte Budget für gemeinsame Einkäufe

Auszahlen lassen: Was stattdessen geht

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und fließt als Kostenerstattung für anerkannte Leistungen. Eine Überweisung aufs eigene Konto ohne Nachweis sieht das Gesetz nicht vor. In der Praxis fühlt es sich mit dem richtigen Anbieter trotzdem so unkompliziert an:

  1. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung
  2. Der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab
  3. Sie erhalten Leistung statt Papierkram, ohne Vorleistung und ohne Rechnung

So arbeiten wir bei Junior-Senior standardmäßig. Ihr angespartes Guthaben setzen wir dabei zuerst ein, damit nichts verfällt.

Wofür sich ein angespartes Guthaben lohnt

Ein größeres Guthaben eröffnet Spielräume, die mit 131 € im Einzelmonat nicht möglich wären:

  • Mehr Wochenstunden für eine Übergangszeit: etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn vorübergehend täglich Hilfe gebraucht wird
  • Gründliche Aktionen: Frühjahrsputz, Fensterputz in der ganzen Wohnung oder das Aufräumen von Keller und Abstellraum
  • Regelmäßige Betreuung aufstocken: aus einem Termin pro Woche werden zwei, solange das Guthaben reicht
  • Begleitung zu Terminen: Arztbesuche, Behördengänge oder Einkäufe mit fester Bezugsperson
Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Innerhalb eines Kalenderjahres bis zu 1.572 €. Zusammen mit dem laufenden Budget des Folgejahres können bis zum 30. Juni sogar über 2.300 € zusammenkommen, wenn das Vorjahr ungenutzt blieb.

Nein. Nicht genutzte Beträge sammeln sich automatisch bei der Pflegekasse an. Sie müssen nichts tun, außer die Leistungen rechtzeitig abzurufen, bevor übertragene Reste am 30. Juni verfallen.

Guthaben aus dem Vorjahr verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Das Budget des laufenden Jahres bleibt davon unberührt und baut sich weiter auf.

Ja. Bei neu bewilligtem Pflegegrad gelten die Ansprüche rückwirkend ab dem Antragsmonat. Rechnungen über anerkannte Leistungen dürfen Sie auch nachträglich einreichen, solange zum Leistungszeitpunkt ein Pflegegrad bestand.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird als Kostenerstattung für anerkannte Leistungen gezahlt. Mit einer Abtretungserklärung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie weder vorstrecken noch Belege einreichen müssen.

Ja, die Regeln sind für alle Pflegegrade gleich. Gerade bei Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag die zentrale Leistung, angespartes Guthaben macht hier den größten Unterschied.

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