Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort

Der Entlastungsbetrag verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Innerhalb des laufenden Kalenderjahres verfällt nichts: Die monatlichen 131 € nach § 45b SGB XI sammeln sich automatisch an, wenn sie nicht genutzt werden. Was am 31. Dezember übrig ist, wandert als Rest ins neue Jahr und kann dort noch bis zum 30. Juni ausgegeben werden. Erst dieser Rest verfällt dann endgültig.

30. Juni

Stichtag für Reste aus dem Vorjahr

131 €

kommen jeden Monat neu dazu

0 €

verfallen innerhalb des laufenden Jahres

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Die Fristen im Überblick

  • Im laufenden Jahr: Jeder Monat bringt 131 € dazu. Nicht genutzte Beträge übertragen sich automatisch auf die Folgemonate desselben Jahres. Wer von Januar bis Juni nichts nutzt, hat im Juli 917 € zur Verfügung (7 x 131 €).
  • Zum Jahreswechsel: Der Rest aus dem alten Jahr bleibt erhalten und steht zusätzlich zu den neuen Monatsbeträgen bereit.
  • Am 30. Juni des Folgejahres: Der übertragene Vorjahresrest verfällt. Die Beträge des laufenden Jahres sind davon nicht betroffen und sammeln sich weiter.

Ein Beispiel: Frau Krause hat 2025 nur 500 € ihres Entlastungsbetrags genutzt, 1.072 € sind übrig. Diese 1.072 € kann sie bis zum 30. Juni 2026 einsetzen, zusätzlich zu den 131 €, die seit Januar 2026 jeden Monat neu dazukommen. Im ersten Halbjahr 2026 stehen ihr also bis zu 1.858 € zur Verfügung.

Kurz vor dem Stichtag: So retten Sie den Restbetrag

  1. Restbetrag erfragen: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, viele Kassen zeigen den Stand auch im Onlineportal.
  2. Einsätze planen: Ein anerkannter Anbieter kann den Rest in zusätzliche Einsätze verwandeln, auch als mehrere Termine pro Woche oder als große Einzelaktion.
  3. Belege nachreichen: Wer im Vorjahr privat einen anerkannten Anbieter bezahlt hat, kann Rechnungen zur Erstattung einreichen, solange der Anspruch nicht verjährt ist.
  4. Dauerhaft vorbeugen: Ein fester wöchentlicher Termin nutzt den Betrag laufend auf, dann stellt sich die Frage nach dem Verfall gar nicht mehr.

Wie das Ansammeln im Detail funktioniert und was dabei zu beachten ist, steht im Artikel Entlastungsbetrag ansparen, alles Grundsätzliche im Überblick Entlastungsbetrag.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Der Rest aus dem Kalenderjahr wandert ins Folgejahr und kann dort bis zum 30. Juni genutzt werden. Erst danach verfällt er.

Bis zu 12 Monatsbeträge des laufenden Jahres (1.572 €) plus der Rest aus dem Vorjahr. Im ersten Halbjahr sind so zeitweise über 3.000 € möglich, wenn zuvor nichts genutzt wurde.

Der Entlastungsbetrag wird für Leistungen anerkannter Anbieter gezahlt, die Kasse erstattet gegen Beleg oder rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Details im Artikel Entlastungsbetrag auszahlen lassen.

Bei der Pflegekasse anrufen oder ins Onlineportal schauen. Wir fragen den Stand auf Wunsch auch mit Ihnen zusammen ab und planen die Einsätze passend.

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