Fensterputzen über die Pflegekasse: Was der Entlastungsbetrag abdeckt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Ja. Fensterputzen ist Teil der hauswirtschaftlichen Versorgung und damit über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abrechenbar, ab Pflegegrad 1, wenn ein anerkannter Anbieter es erledigt.
0 € Eigenanteil*
im Rahmen Ihres Kassenbudgets
131 €
Entlastungsbetrag im Monat ab Pflegegrad 1
ab Grad 1
kein höherer Pflegegrad nötig
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie gehen nicht in Vorkasse. Bei Junior-Senior gehören Fenster zum normalen Leistungsumfang der Haushaltshilfe, nicht zu einem gesonderten Fensterputz-Service.
Weil ein Fenstereinsatz etwas mehr Zeit braucht als die wöchentliche Reinigung, planen wir ihn als Schwerpunkt: ein- bis zweimal im Jahr, gern im Frühjahr und Herbst, finanziert aus angesparten Entlastungsbeträgen. So bleibt der feste Wochentermin unberührt.
Was geht, was nicht
- Geht: Fenster innen und außen, soweit vom Boden oder einem Tritt sicher erreichbar, Rahmen, Fensterbänke, Balkontür, Wintergarten im Erdgeschoss, Gardinen abnehmen und waschen.
- Geht mit Absprache: Fenster in oberen Stockwerken von außen, wenn sie sich zum Putzen nach innen öffnen lassen.
- Geht nicht: Arbeiten auf Leitern in großer Höhe, Fassadenreinigung, Dachfenster von außen. Das ist eine Frage der Arbeitssicherheit unserer Kräfte, nicht der Kasse.
Gleiches gilt übrigens für andere Schwerpunkte wie Keller, Abstellraum oder den Frühjahrsputz, dazu mehr im Artikel Wofür der Entlastungsbetrag verwendet werden darf.
So planen Sie den Fenstereinsatz ohne Eigenanteil*
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat sammelt sich an, wenn er nicht voll genutzt wird, und Reste aus dem Vorjahr bleiben bis zum 30. Juni verfügbar. Das ist der Topf für Fenster: Wer zum Beispiel alle zwei Wochen einen Einsatz hat, baut über das Jahr ein Polster auf, aus dem zwei Fensteraktionen bezahlt werden, ohne Zuzahlung.
Ab Pflegegrad 2 kommen der Umwandlungsanspruch aus der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) und bei Verhinderung der Pflegeperson der gemeinsame Jahresbetrag dazu. Beim Kennenlernen legen wir mit Ihnen fest, wann die Fenster dran sind, und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWas kostet Fensterputzen, und was zahlen Sie wirklich?
Gewerbliche Fensterreiniger rechnen auf drei verschiedene Arten ab, und das erklärt, warum Angebote so schwer vergleichbar sind:
| Abrechnungsart | Wonach gerechnet wird | Wann sie günstig ausfällt |
|---|---|---|
| Je Fensterelement | jeder Flügel einzeln, Rahmen oft extra | bei wenigen, großen Fenstern |
| Nach Zeit | angefangene Stunden | wenn alles gut erreichbar ist |
| Je Quadratmeter Glasfläche | gemessene Fläche | bei großen Glasfronten |
Aufschläge kommen meist für Sprossenfenster, Dachfenster, stark verschmutzte Rahmen und für alles, was eine Leiter braucht. Wer ein Angebot einholt, sollte deshalb immer fragen: Sind Rahmen und Fensterbank enthalten, und wie werden schwer erreichbare Fenster berechnet?
Für Sie sieht die Rechnung anders aus, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dann wird der Einsatz aus dem Entlastungsbetrag bezahlt und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Sie gehen nicht in Vorkasse und zahlen im Rahmen Ihres Budgets nichts dazu.*
Fensterputzer in der Nähe finden: worauf zu achten ist
Bei der Suche nach einem Anbieter vor Ort entscheidet ein Punkt darüber, ob die Pflegekasse zahlt oder nicht: Ist der Anbieter nach § 45a SGB XI anerkannt? Eine gewöhnliche Gebäudereinigung ist es in aller Regel nicht, auch wenn sie gute Arbeit macht. Dann bleibt die Rechnung bei Ihnen.
Diese fünf Fragen klären das in einem Telefonat:
- Sind Sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt?
- Rechnen Sie direkt mit meiner Pflegekasse ab, oder muss ich in Vorkasse gehen?
- Gehört Fensterputzen bei Ihnen zum normalen Einsatz oder kostet es extra?
- Kommt dieselbe Person wieder, oder wechselt das?
- Wie schnell können Sie starten?
Wir sind in acht Bundesländern anerkannt und rechnen direkt mit allen gesetzlichen Pflegekassen ab. Fensterputzen gehört bei uns zum normalen Einsatz und wird nicht gesondert berechnet. Welche Orte wir abdecken, steht auf den Standortseiten.
Wie oft sollten die Fenster gemacht werden?
Für die Planung des Budgets ist das die entscheidende Frage. Als Faustregel gilt zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst. Häufiger lohnt sich bei stark befahrenen Straßen, Baustellen in der Nähe oder wenn Pollen und Blütenstaub die Scheiben schnell trüben.
Bei einem Pflegegrad lässt sich das gut mit dem Entlastungsbetrag verbinden: 131 € im Monat sind für einen großen Fenstereinsatz oft zu wenig, angesparte Beträge aus mehreren Monaten reichen aber gut aus. Nicht genutztes Budget verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres, es lässt sich also gezielt zurücklegen. Wie das geht, steht unter Entlastungsbetrag ansparen.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 44 SGB XI, Soziale Sicherung der Pflegepersonen, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, über den Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1, wenn ein anerkannter Anbieter die Arbeit übernimmt. Fensterputzen zählt zur hauswirtschaftlichen Versorgung.
So oft das Budget reicht. Üblich sind ein bis zwei Schwerpunkt-Einsätze im Jahr, finanziert aus angesparten Entlastungsbeträgen, zusätzlich zum festen Wochentermin.
Ja, soweit die Fenster sicher vom Boden oder einem Tritt erreichbar sind oder sich nach innen öffnen lassen. Arbeiten auf hohen Leitern übernehmen wir aus Sicherheitsgründen nicht.
Nein. Bei Junior-Senior macht das Ihre feste Haushaltshilfe im Rahmen eines geplanten Schwerpunkt-Einsatzes, abgerechnet über dieselben Budgets.
Das hängt von der Abrechnungsart ab: je Fensterelement, nach Zeit oder je Quadratmeter Glasfläche. Aufschläge kommen meist für Sprossen- und Dachfenster sowie für Arbeiten auf der Leiter. Mit Pflegegrad zahlen Sie im Rahmen Ihres Budgets nichts, weil wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Entscheidend ist die Anerkennung nach § 45a SGB XI. Fragen Sie danach ausdrücklich, denn eine gewöhnliche Gebäudereinigung hat sie in der Regel nicht. Fragen Sie außerdem, ob direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird.
Zweimal im Jahr genügt meist, im Frühjahr und im Herbst. An viel befahrenen Straßen oder bei starkem Pollenflug öfter. Für größere Einsätze lässt sich der Entlastungsbetrag über mehrere Monate ansparen.
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