Putzhilfe über die Pflegekasse: ab welchem Pflegegrad?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort vorab
Eine Putzhilfe zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1, also bereits bei der niedrigsten Einstufung. Grundlage ist der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Voraussetzung ist nur, dass die Putzhilfe über einen landesrechtlich anerkannten Dienst kommt, der direkt mit der Kasse abrechnet.
Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Budgets dazu, dann sind auch mehrere Einsätze pro Woche über die Kasse finanzierbar.
Wie viele Putzstunden je Pflegegrad drin sind
Zusammengerechnet aus Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und stundenweiser Verhinderungspflege ergibt sich je Pflegegrad ein monatliches Budget. Rechnerisch entspricht das:
| Pflegegrad | Monatliches Budget | Entspricht etwa |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | rund 3 Stunden |
| Pflegegrad 2 | bis zu rund 744 € | 16 Stunden |
| Pflegegrad 3 | bis zu rund 1.025 € | 23 Stunden |
| Pflegegrad 4 | bis zu rund 1.170 € | 26 Stunden |
| Pflegegrad 5 | bis zu rund 1.346 € | 30 Stunden |
Schon mit Pflegegrad 1 ist damit die klassische wöchentliche Putzstunde abgedeckt, ohne dass Sie etwas zuzahlen.
Was die Putzhilfe übernimmt
- Staubsaugen, Wischen und Staubwischen in der ganzen Wohnung
- Bad und Küche gründlich reinigen
- Fensterputzen und Gardinen abnehmen
- Wäsche waschen, aufhängen, bügeln, Betten frisch beziehen
- Müll rausbringen, Treppe fegen, kleine Ordnungshilfen
Bei uns kommt dafür immer dieselbe feste Kraft zum vereinbarten Termin. Viele Kundinnen und Kunden kombinieren die Putzhilfe mit Betreuung oder Einkaufsbegleitung, das läuft über dasselbe Budget.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenPrivate Putzfrau oder anerkannter Dienst?
Eine privat bezahlte Putzfrau zahlen Sie komplett aus eigener Tasche. Dazu kommen die Arbeitgeberpflichten: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Lohnabrechnung, Angaben in der Steuererklärung, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Und über die Pflegekasse abrechnen kann eine private Kraft ohne Anerkennung nicht.
Beim anerkannten Dienst dreht sich das Bild: Die Kasse zahlt, der Papierkram entfällt, bei Krankheit kommt eine Vertretung. Mit Pflegegrad ist die wöchentliche Putzhilfe so in aller Regel ohne Eigenanteil.
Vom Anruf zur ersten Reinigung: vier Schritte
- Kurzes Erstgespräch: Pflegegrad und Wünsche klären, telefonisch und unverbindlich. Noch kein Pflegegrad? Wir sagen ehrlich, ob sich der Antrag lohnt, und helfen dabei.
- Abtretungserklärung unterschreiben: Ein Formular, danach rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Sie sehen keine Rechnung und zahlen nichts vor.
- Probetermin: Ihre feste Putzhilfe stellt sich vor, gemeinsam legen Sie fest, was regelmäßig gemacht wird.
- Fester Wochentermin: Ab dann kommt immer dieselbe Person, mit Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
Extra-Weg ohne Pflegegrad: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe auf Rezept nach § 38 SGB V, per ärztlicher Verordnung.
Großputz, Grundreinigung, Entrümpelung: was gilt
Die Pflegekasse finanziert die regelmäßige Haushaltsführung. Für größere Aktionen gilt:
- Frühjahrs- oder Großputz: möglich, am besten mit angespartem Entlastungsbetrag: Wer einige Monate sammelt, hat mehrere hundert Euro für eine Intensiv-Runde inklusive Fenster und Schränken.
- Entrümpelung, Umzug, Renovierung: keine Leistung der Pflegekasse. Hier hilft der Steuerweg: 20 % der Kosten nach § 35a EStG (so geht es).
- Gartenpflege: leichte, regelmäßige Arbeiten je nach Landesregeln, Grundsatz: was zur alltäglichen Haushaltsführung gehört, zählt.
Putzhilfe je Pflegegrad: So viel zahlt die Kasse
Wie viel Reinigung möglich ist, hängt allein vom Pflegegrad ab. Diese Budgets lassen sich für die Putzhilfe einsetzen:
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Umwandlungsanspruch | Zusammen im Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | nicht möglich | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 131 € | bis 318 € | bis 449 € |
| Pflegegrad 3 | 131 € | bis 599 € | bis 730 € |
| Pflegegrad 4 | 131 € | bis 744 € | bis 875 € |
| Pflegegrad 5 | 131 € | bis 920 € | bis 1.051 € |
Der Umwandlungsanspruch setzt voraus, dass die Pflegesachleistung nicht bereits vom Pflegedienst ausgeschöpft ist, und er kürzt anteilig das Pflegegeld. Was in Ihrer Situation zusammenkommt, zeigt der Budget-Rechner. Die vollständige Leistungsübersicht je Grad steht auf den Seiten Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 35a EStG, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht ab Pflegegrad 1 zu und deckt eine wöchentliche Putzstunde über einen anerkannten Dienst ab, in der Regel ohne Eigenanteil*.
Ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und stundenweise Verhinderungspflege dazu, dann sind je nach Grad 16 bis 30 Stunden im Monat finanzierbar.
Ja, wie jede andere Pflegekasse auch. Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung, die Höhe von 131 € ist bei AOK, Barmer, TK, DAK und allen anderen Kassen identisch.
Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen anerkannter Anbieter. Eine private Putzfrau ohne Anerkennung bleibt eine Privatausgabe, die sich immerhin als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen lässt. Der Wechsel zu einem anerkannten Dienst macht die Putzhilfe dagegen meist ohne Eigenanteil.
Üblich ist ein fester wöchentlicher Termin von zwei bis drei Stunden. Mit höherem Pflegegrad sind auch mehrere Einsätze pro Woche über die Kasse finanzierbar. Es kommt immer dieselbe feste Kraft.
Ja, ebenso wie Gardinen abnehmen, Bügeln und andere anfallende Hausarbeiten. Sie bestimmen bei jedem Termin, was ansteht.
Eine Putzhilfe reinigt; eine Haushaltshilfe im Sinne der Pflegekasse übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung insgesamt: Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, oft auch Begleitung und Betreuung, durch einen anerkannten Anbieter mit fester Bezugsperson. Nur die anerkannte Haushaltshilfe lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen, die reine Putzhilfe in der Regel nicht.
In eigenen Fällen ja: nach § 38 SGB V bei Krankenhausaufenthalt oder schwerer Krankheit, klassisch mit Kind unter 12 Jahren im Haushalt, per ärztlicher Verordnung. Das läuft über die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.
Ja, nicht genutzte Entlastungsbeträge sammeln sich automatisch an und sind bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Sechs ungenutzte Monate ergeben 786 € für eine Intensiv-Reinigung.
Bei Direktabrechnung über die Budgets nicht: Der anerkannte Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab, ohne Vorkasse und ohne Eigenanteil* im Budgetrahmen.
Über Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch zusammen bis 730 € im Monat. Bei Direktabrechnung über einen anerkannten Anbieter entsteht daraus kein Eigenanteil*.
Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Der Umwandlungsanspruch kommt erst ab Pflegegrad 2 dazu.
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