Putzhilfe über die Pflegekasse: ab welchem Pflegegrad?

7 Min. LesezeitVeröffentlicht am , aktualisiert am
  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort vorab

Eine Putzhilfe zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1, also bereits bei der niedrigsten Einstufung. Grundlage ist der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Voraussetzung ist nur, dass die Putzhilfe über einen landesrechtlich anerkannten Dienst kommt, der direkt mit der Kasse abrechnet.

Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Budgets dazu, dann sind auch mehrere Einsätze pro Woche über die Kasse finanzierbar.

Wie viele Putzstunden je Pflegegrad drin sind

Zusammengerechnet aus Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und stundenweiser Verhinderungspflege ergibt sich je Pflegegrad ein monatliches Budget. Rechnerisch entspricht das:

PflegegradMonatliches BudgetEntspricht etwa
Pflegegrad 1131 €rund 3 Stunden
Pflegegrad 2bis zu rund 744 €16 Stunden
Pflegegrad 3bis zu rund 1.025 €23 Stunden
Pflegegrad 4bis zu rund 1.170 €26 Stunden
Pflegegrad 5bis zu rund 1.346 €30 Stunden

Schon mit Pflegegrad 1 ist damit die klassische wöchentliche Putzstunde abgedeckt, ohne dass Sie etwas zuzahlen.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Was die Putzhilfe übernimmt

  • Staubsaugen, Wischen und Staubwischen in der ganzen Wohnung
  • Bad und Küche gründlich reinigen
  • Fensterputzen und Gardinen abnehmen
  • Wäsche waschen, aufhängen, bügeln, Betten frisch beziehen
  • Müll rausbringen, Treppe fegen, kleine Ordnungshilfen

Bei uns kommt dafür immer dieselbe feste Kraft zum vereinbarten Termin. Viele Kundinnen und Kunden kombinieren die Putzhilfe mit Betreuung oder Einkaufsbegleitung, das läuft über dasselbe Budget.

Haushaltshilfe von Junior-Senior bezieht gemeinsam mit einer Kundin das Bett

Private Putzfrau oder anerkannter Dienst?

Eine privat bezahlte Putzfrau kostet 15 bis 25 € pro Stunde, aus eigener Tasche. Dazu kommen die Arbeitgeberpflichten: Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, Lohnabrechnung, Angaben in der Steuererklärung, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Und über die Pflegekasse abrechnen kann eine private Kraft ohne Anerkennung nicht.

Beim anerkannten Dienst dreht sich das Bild: Die Kasse zahlt, der Papierkram entfällt, bei Krankheit kommt eine Vertretung. Mit Pflegegrad ist die wöchentliche Putzhilfe so in aller Regel komplett kostenfrei.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht ab Pflegegrad 1 zu und deckt eine wöchentliche Putzstunde über einen anerkannten Dienst ab, in der Regel ohne Eigenanteil.

Ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und stundenweise Verhinderungspflege dazu, dann sind je nach Grad 16 bis 30 Stunden im Monat finanzierbar.

Ja, wie jede andere Pflegekasse auch. Der Entlastungsbetrag ist eine gesetzliche Leistung, die Höhe von 131 € ist bei AOK, Barmer, TK, DAK und allen anderen Kassen identisch.

Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen anerkannter Anbieter. Eine private Putzfrau ohne Anerkennung bleibt eine Privatausgabe, die sich immerhin als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen lässt. Der Wechsel zu einem anerkannten Dienst macht die Putzhilfe dagegen meist komplett kostenfrei.

Üblich ist ein fester wöchentlicher Termin von zwei bis drei Stunden. Mit höherem Pflegegrad sind auch mehrere Einsätze pro Woche über die Kasse finanzierbar. Es kommt immer dieselbe feste Kraft.

Ja, ebenso wie Gardinen abnehmen, Bügeln und andere anfallende Hausarbeiten. Sie bestimmen bei jedem Termin, was ansteht.

Eine Putzhilfe reinigt; eine Haushaltshilfe im Sinne der Pflegekasse übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung insgesamt: Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, oft auch Begleitung und Betreuung, durch einen anerkannten Anbieter mit fester Bezugsperson. Nur die anerkannte Haushaltshilfe lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen, die reine Putzhilfe in der Regel nicht.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

Jetzt beraten lassen

Verwandte Artikel

Unser Online-Kundenportal kommt bald.

Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.

Bald für Sie verfügbar
Jetzt beraten lassen