Haushaltshilfe beantragen: Schritt für Schritt zur bewilligten Hilfe
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in Kürze
Gute Nachricht vorweg: Für die Haushaltshilfe selbst gibt es kaum Antragsbürokratie. Mit Pflegegrad genügt ein anerkannter Anbieter plus einer einmaligen Abtretungserklärung, dann läuft die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Der eigentliche „Antrag“ ist der Pflegegrad-Antrag, falls noch keiner besteht, oder die ärztliche Verordnung, wenn die Krankenkasse zahlen soll.
1 Anruf
startet den Pflegegrad-Antrag bei der Kasse
25 Arbeitstage
Höchstdauer bis zum Pflegegrad-Bescheid
wenige Tage
von der Anfrage zum ersten Einsatz mit Pflegegrad
Diese Anleitung führt durch beide Wege und zeigt, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Wartezeit vermeiden.
Schritt 1: Den richtigen Weg bestimmen
| Ihre Situation | Zuständig | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 bis 5 vorhanden | Pflegekasse | anerkannten Anbieter wählen, Abtretung unterschreiben, starten |
| Dauerhafte Einschränkungen, noch kein Pflegegrad | Pflegekasse | Pflegegrad beantragen (Schritt 2), parallel Anbieter suchen |
| Vorübergehend: Krankheit, OP, Krankenhausaufenthalt | Krankenkasse (§ 38 SGB V) | ärztliche Verordnung (Muster 70) + Antrag der Kasse |
| Schwangerschaft oder Entbindung | Krankenkasse (§ 24h SGB V) | Verordnung von Ärztin oder Hebamme + Antrag |
Unsicher, welcher Weg passt? Der Überblick Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe? sortiert alle vier Wege, und unsere Beratung prüft es kostenlos mit Ihnen am Telefon.
Schritt 2: Pflegegrad beantragen (falls noch keiner besteht)
- Anrufen oder formlos schreiben: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Das Datum zählt, alle Leistungen gelten rückwirkend ab diesem Tag.
- Formular ausfüllen, das die Kasse zuschickt; die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a hilft dabei.
- Begutachtung vorbereiten: eine Woche Pflegetagebuch führen, Arztberichte und Medikamentenplan bereitlegen (MD-Begutachtung vorbereiten).
- Bescheid abwarten: spätestens nach 25 Arbeitstagen, im Eilverfahren (Krankenhaus, Palliativversorgung) nach einer Woche (alle Fristen).
Schritt 2 (Alternative): Verordnung für die Krankenkasse
- Verordnung holen: Hausärztin, Facharzt oder Krankenhaus stellen das Muster 70 aus, mit Grund, Zeitraum und Stundenumfang. Im Krankenhaus danach fragen, bevor Sie entlassen werden.
- Antrag einreichen: Formular der Krankenkasse plus Verordnung, telefonisch ankündigen beschleunigt. Viele Kassen entscheiden in wenigen Tagen.
- Anbieter nennen: Die Kasse vermittelt oder akzeptiert Ihren Wunschanbieter mit Direktabrechnung.
- Zuzahlung einplanen: 10 % der Kosten, mindestens 5, höchstens 10 € pro Tag; bei Zuzahlungsbefreiung entfällt sie.
Die Krankenkassen-Hilfe ist befristet (in der Regel bis vier Wochen, mit Kind unter zwölf bis 26 Wochen). Zeichnet sich längerer Bedarf ab, stellen Sie parallel den Pflegegrad-Antrag, dann geht die Versorgung nahtlos in die Pflegekasse über. Details: Haushaltshilfe auf Rezept.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenSchritt 3: Anbieter wählen und starten
- Anerkennung prüfen: Der Anbieter muss als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt sein, sonst zahlt die Pflegekasse nicht. Fragen Sie direkt danach; wir weisen die Anerkennung auf Wunsch schriftlich nach.
- Abtretungserklärung unterschreiben: ein Blatt, einmalig. Damit rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab und Sie gehen nie in Vorkasse.
- Kennenlerntermin: Beim Hausbesuch legen Sie fest, was regelmäßig erledigt wird, an welchem Wochentag und durch wen. Seriöse Anbieter rechnen dabei vor, wie viele Einsätze Ihr Budget trägt.
- Start: mit Pflegegrad meist innerhalb weniger Tage, feste Bezugsperson inklusive Vertretungsregelung.
Der realistische Zeitplan
| Wann | Was passiert |
|---|---|
| Tag 1 | Anruf bei der Pflegekasse (Pflegegrad-Antrag) und beim Anbieter; mit vorhandenem Pflegegrad direkt Kennenlerntermin vereinbaren |
| Woche 1 | Formulare ausfüllen, Pflegetagebuch beginnen, Abtretungserklärung unterschreiben |
| Woche 2 bis 4 | MD-Begutachtung zu Hause; mit Pflegegrad laufen die ersten Einsätze längst |
| Spätestens Woche 5 | Pflegegrad-Bescheid (Frist: 25 Arbeitstage); Leistungen gelten rückwirkend ab Tag 1 |
| Danach | fester Wochentermin, Direktabrechnung, jährlich nur den Budgetstand im Blick behalten |
Im Eilfall (Krankenhausentlassung, palliative Versorgung) verkürzt sich die Begutachtung auf eine Woche; sagen Sie das der Kasse ausdrücklich dazu.
Sonderfälle, die oft Fragen aufwerfen
- Demenz: Der Antrag läuft gleich, aber kognitive Einschränkungen zählen in der Begutachtung voll mit. Wichtig: Beim Termin eine Angehörige dabei haben, die den echten Alltag schildert, Betroffene überspielen vieles.
- Eheleute mit je eigenem Pflegegrad: Jeder hat eigene Budgets; die Haushaltshilfe kann für beide arbeiten und über beide Entlastungsbeträge abrechnen.
- Umzug oder Kassenwechsel: Der Pflegegrad zieht mit. Neue Pflegekasse informieren, Abtretung einmal neu unterschreiben, fertig.
- Privatversichert: Die Leistungen entsprechen der gesetzlichen Pflegeversicherung; statt Direktabrechnung gilt meist Kostenerstattung gegen Rechnung, die Beihilfe beteiligt sich bei Beamten.
- Wohnung im betreuten Wohnen: gilt als eigener Haushalt, alle Ansprüche bestehen wie zu Hause.
Wenn die Kasse ablehnt: so reagieren Sie
- Grund lesen: Häufig fehlt nur die Anerkennung des Anbieters, ein Beleg oder der Restbetrag im Budget. Das lässt sich klären, ohne Streit.
- Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Innerhalb eines Monats formlos widersprechen, Gutachten anfordern, mit Pflegetagebuch begründen. Rund jeder dritte Widerspruch hat Erfolg (Anleitung).
- Krankenkasse lehnt Haushaltshilfe ab? Prüfen, ob die Voraussetzungen sauber dokumentiert sind (niemand im Haushalt kann übernehmen, ärztliche Begründung) und Widerspruch mit ergänzter Verordnung einlegen.
- Hilfe holen: Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung nach § 7a unterstützen kostenlos und neutral, auch beim Widerspruch. Und wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden durch das ganze Verfahren.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 24h SGB V, Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Mit Pflegegrad direkt beim anerkannten Anbieter (die Abrechnung läuft über die Pflegekasse), ohne Pflegegrad bei der Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung. Der Pflegegrad selbst wird formlos bei der Pflegekasse beantragt.
Nur beim Krankenkassen-Weg (Muster 70). Mit Pflegegrad ist keine Verordnung nötig, der Anspruch besteht dauerhaft über den Entlastungsbetrag und die weiteren Budgets.
Mit vorhandenem Pflegegrad meist wenige Tage. Muss der Pflegegrad erst beantragt werden, entscheidet die Kasse spätestens nach 25 Arbeitstagen; die Leistungen gelten rückwirkend ab Antragstag.
Pflegegrad-Bescheid oder Antragsnummer, Pflegekasse und Versichertennummer, Abtretungserklärung des Anbieters. Beim Krankenkassen-Weg zusätzlich die ärztliche Verordnung und den Bewilligungsbescheid.
Ja. Viele Familien starten privat oder über die Krankenkasse und stellen parallel den Pflegegrad-Antrag. Anerkannte Leistungen ab dem Antragsmonat können nach der Bewilligung noch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
Nein. Der Pflegegrad gilt unbefristet (sofern der Bescheid nichts anderes sagt), die Budgets erneuern sich automatisch jeden Monat beziehungsweise jedes Kalenderjahr.
Innerhalb eines Monats formlos widersprechen und dann begründen: beim Pflegegrad mit Gutachten und Pflegetagebuch, bei der Krankenkasse mit ergänzter ärztlicher Begründung. Pflegestützpunkte helfen kostenlos.
Ja: Wir prüfen Budgets, stellen den Pflegegrad-Antrag mit, übernehmen Abtretung und Abrechnung und melden uns, wenn etwas von Ihrer Kasse fehlt.
Ja, viele Anfragen kommen von Angehörigen aus der Ferne. Mit Vollmacht oder als Ansprechpartner organisieren Sie alles telefonisch, die Einsätze laufen vor Ort bei Ihren Eltern.
Klein anfangen (eine Aufgabe, ein Probetermin), die Kostenfrage klären (die Kasse zahlt) und die Entscheidung bei den Eltern lassen. Gesprächsstrategien: Ratgeber „Eltern nehmen keine Hilfe an“.
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