Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe haben alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 über die Pflegekasse, und zwar dauerhaft: ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI), ab Pflegegrad 2 zusätzlich über Pflegesachleistung und Verhinderungspflege. Ohne Pflegegrad zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V vorübergehend, wenn Krankheit, Operation oder Krankenhausaufenthalt die Haushaltsführung verhindern und niemand im Haushalt einspringen kann.
ab Pflegegrad 1
dauerhaft über die Pflegekasse
ohne Pflegegrad
befristet über die Krankenkasse
0 € Eigenanteil
bei anerkannten Anbietern in der Regel
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenDie vier Wege im Überblick
- 1. Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): 131 € monatlich für Haushaltshilfe und Betreuung durch anerkannte Anbieter. Reste sammeln sich an und sind bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
- 2. Pflegesachleistung und Umwandlungsanspruch (ab Pflegegrad 2): Bis zu 40 % der Sachleistung lassen sich für anerkannte Alltagsangebote umwandeln, bei Pflegegrad 2 bis 318 € monatlich (§ 36 SGB XI).
- 3. Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2): 3.539 € je Kalenderjahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, wenn eine private Pflegeperson vertreten wird, auch stundenweise (§ 42a SGB XI).
- 4. Krankenkasse ohne Pflegegrad: Mit ärztlicher Verordnung bei schwerer Krankheit, nach OP oder Krankenhausaufenthalt, in der Regel bis vier Wochen; mit Kind unter zwölf Jahren im Haushalt bis 26 Wochen. Details: Haushaltshilfe auf Rezept.
Die Wege lassen sich kombinieren: Viele unserer Kundinnen und Kunden nutzen Entlastungsbetrag plus Umwandlungsanspruch für den festen Wochentermin und die Verhinderungspflege für zusätzliche Entlastung. Wie viel zusammen möglich ist, zeigt der Artikel Entlastungsbudget.
Was Sie dafür brauchen
- Mit Pflegegrad: nur die Einstufung selbst. Kein Rezept, keine ärztliche Bescheinigung, kein Antrag je Einsatz. Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein (§ 45a SGB XI), dann rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab.
- Noch kein Pflegegrad, aber dauerhafte Einschränkungen: Pflegegrad beantragen. Schon Pflegegrad 1 reicht für die Haushaltshilfe, und die Hürde ist niedriger als viele denken: Pflegegrad 1: was steht mir zu.
- Vorübergehend krank: ärztliche Verordnung (Muster 70) plus Antrag bei der Krankenkasse, Zuzahlung 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht ab Pflegegrad 1 zu und deckt regelmäßige Einsätze eines anerkannten Anbieters, in der Regel ohne Eigenanteil.
Ja, vorübergehend über die Krankenkasse: bei schwerer Krankheit, nach OP oder Krankenhausaufenthalt mit ärztlicher Verordnung, meist bis zu vier Wochen. Bei dauerhaftem Bedarf lohnt der Pflegegrad-Antrag.
Das Alter allein begründet keinen Anspruch, die Einschränkung der Selbstständigkeit schon. Genau die bewertet die Pflegebegutachtung, und schon leichte Einschränkungen ergeben Pflegegrad 1.
Bei anerkannten Anbietern wie Junior-Senior nicht: Wir rechnen direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse ab, Sie erhalten keine Rechnung.
Verwandte Artikel
Haushaltshilfe beantragen: Schritt für Schritt zur bewilligten Hilfe
Vom ersten Anruf bis zum festen Wochentermin: Wie Sie eine Haushaltshilfe bei Pflegekasse oder Krankenkasse beantragen, welche Unterlagen nötig sind, wie lange es dauert und was bei einer Ablehnung hilft.
Haushaltshilfe auf Rezept: Wann der Arzt sie verordnet
Haushaltshilfe auf Rezept gibt es wirklich: Die ärztliche Verordnung ist der Schlüssel zur Krankenkasse nach § 38 SGB V. Wer sie bekommt, was draufstehen muss und wann stattdessen die Pflegekasse zahlt.
Haushaltshilfe für Pflegebedürftige
Haushaltshilfe für Pflegebedürftige: Aufgaben, Finanzierung über die Pflegekasse, Voraussetzungen und wie Sie Unterstützung in Ihrer Nähe buchen.
Wie viele Stunden Haushaltshilfe zahlt die Pflegekasse?
Die kurze Antwort: bei Pflegegrad 1 reicht es für einen festen Termin pro Woche, ab Pflegegrad 2 für mehrere Einsätze. Welche Budgets die Stunden bestimmen und wie Sie mehr herausholen.
Unser Online-Kundenportal kommt bald.
Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.