Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Anspruch auf eine bezahlte Haushaltshilfe haben alle Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 über die Pflegekasse, und zwar dauerhaft: ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat (§ 45b SGB XI), ab Pflegegrad 2 zusätzlich über Pflegesachleistung und Verhinderungspflege. Ohne Pflegegrad zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V vorübergehend, wenn Krankheit, Operation oder Krankenhausaufenthalt die Haushaltsführung verhindern und niemand im Haushalt einspringen kann.
ab Pflegegrad 1
dauerhaft über die Pflegekasse
ohne Pflegegrad
befristet über die Krankenkasse
0 € Eigenanteil*
bei anerkannten Anbietern in der Regel
Die vier Wege im Überblick
- 1. Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1): 131 € monatlich für Haushaltshilfe und Betreuung durch anerkannte Anbieter. Reste sammeln sich an und sind bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar.
- 2. Pflegesachleistung und Umwandlungsanspruch (ab Pflegegrad 2): Bis zu 40 % der Sachleistung lassen sich für anerkannte Alltagsangebote umwandeln, bei Pflegegrad 2 bis 318 € monatlich (§ 36 SGB XI).
- 3. Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2): 3.539 € je Kalenderjahr aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, wenn eine private Pflegeperson vertreten wird, auch stundenweise (§ 42a SGB XI).
- 4. Krankenkasse ohne Pflegegrad: Mit ärztlicher Verordnung bei schwerer Krankheit, nach OP oder Krankenhausaufenthalt, in der Regel bis vier Wochen; mit Kind unter zwölf Jahren im Haushalt bis 26 Wochen. Details: Haushaltshilfe auf Rezept.
Die Wege lassen sich kombinieren: Viele unserer Kundinnen und Kunden nutzen Entlastungsbetrag plus Umwandlungsanspruch für den festen Wochentermin und die Verhinderungspflege für zusätzliche Entlastung. Wie viel zusammen möglich ist, zeigt der Artikel Entlastungsbudget.
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Stunden berechnenWas Sie dafür brauchen
- Mit Pflegegrad: nur die Einstufung selbst. Kein Rezept, keine ärztliche Bescheinigung, kein Antrag je Einsatz. Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein (§ 45a SGB XI), dann rechnet er direkt mit der Pflegekasse ab.
- Noch kein Pflegegrad, aber dauerhafte Einschränkungen: Pflegegrad beantragen. Schon Pflegegrad 1 reicht für die Haushaltshilfe, und die Hürde ist niedriger als viele denken: Pflegegrad 1: was steht mir zu.
- Vorübergehend krank: ärztliche Verordnung (Muster 70) plus Antrag bei der Krankenkasse, Zuzahlung 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag.
Sonderfall: Anspruch nach Operation oder Krankenhaus
Nach einer Operation, einem Klinikaufenthalt oder bei schwerer Krankheit gilt ein eigener Anspruch, und zwar gegen die Krankenkasse nach § 38 SGB V, nicht gegen die Pflegekasse. Er greift auch ohne Pflegegrad.
Das betrifft besonders Paare: Führt der Ehepartner den Haushalt und fällt selbst aus, etwa nach einer Hüft-OP, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe stellen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung; die Zuzahlung liegt bei 10 % der Tageskosten, mindestens 5 und höchstens 10 € je Kalendertag.
Alle Voraussetzungen, Fristen und den Ablauf beschreibt der Ratgeber Haushaltshilfe nach Krankenhaus und OP, den Weg über das Rezept die Seite Haushaltshilfe auf Rezept.
Der Anspruchs-Check in vier Fragen
Ob Ihnen eine Haushaltshilfe zusteht, klärt sich meist mit vier Fragen. Schon ein Ja genügt:
| Frage | Wenn ja, dann | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Liegt ein Pflegegrad vor, mindestens Pflegegrad 1? | 131 € Entlastungsbetrag im Monat, ab Pflegegrad 2 zusätzlich Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege | Pflegekasse |
| War in den letzten Wochen ein Krankenhausaufenthalt oder eine Operation? | Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung, bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall | Krankenkasse (§ 38 SGB V) |
| Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt und die haushaltsführende Person fällt aus? | Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen | Krankenkasse (§ 38 SGB V) |
| Besteht keine dieser Situationen, aber der Haushalt geht nicht mehr allein? | Pflegegrad beantragen, das Antragsdatum zählt rückwirkend | zunächst privat, mit 20 % Steuerbonus |
Wichtig für Paare: Der Anspruch der Krankenkasse hängt an der Person, die den Haushalt führt. Fällt der Ehepartner aus, der bisher gekocht und geputzt hat, kann die Haushaltshilfe auch dann bewilligt werden, wenn die pflegebedürftige Person selbst keinen Antrag stellt.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht ab Pflegegrad 1 zu und deckt regelmäßige Einsätze eines anerkannten Anbieters, in der Regel ohne Eigenanteil*.
Ja, vorübergehend über die Krankenkasse: bei schwerer Krankheit, nach OP oder Krankenhausaufenthalt mit ärztlicher Verordnung, meist bis zu vier Wochen. Bei dauerhaftem Bedarf lohnt der Pflegegrad-Antrag.
Das Alter allein begründet keinen Anspruch, die Einschränkung der Selbstständigkeit schon. Genau die bewertet die Pflegebegutachtung, und schon leichte Einschränkungen ergeben Pflegegrad 1.
Bei anerkannten Anbietern wie Junior-Senior nicht: Wir rechnen direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse ab, Sie erhalten keine Rechnung.
Alle mit mindestens Pflegegrad 1 über die Pflegekasse, außerdem Versicherte nach Krankenhausaufenthalt, Operation oder bei schwerer Krankheit über die Krankenkasse nach § 38 SGB V, dort besonders mit Kind unter 12 Jahren im Haushalt.
Ja, über die Krankenkasse nach § 38 SGB V, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, etwa nach einer Operation. Dauerhaft hilft der Pflegegrad, der schon ab Grad 1 den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich bringt.
Der Anspruch der Krankenkasse hängt an der haushaltsführenden Person. Fällt der Ehepartner aus, der den Haushalt geführt hat, kann die Haushaltshilfe darüber bewilligt werden.
Mit Pflegegrad und Direktabrechnung meist innerhalb weniger Tage. Über die Krankenkasse entscheidet diese nach Eingang der Verordnung, in dringenden Fällen auch telefonisch am selben Tag.
Über die Pflegekasse im Rahmen der Budgets nichts, weil anerkannte Anbieter direkt abrechnen. Über die Krankenkasse fällt eine Zuzahlung von 10 % je Kalendertag an, mindestens 5 und höchstens 10 €.
Der Entlastungsbetrag sammelt sich an und ist bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar, danach verfällt er. Der Krankenkassen-Anspruch gilt nur im jeweiligen Krankheitsfall.
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