Wie viele Stunden Haushaltshilfe zahlt die Pflegekasse?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Bei Pflegegrad 1 reicht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat üblicherweise für einen festen Einsatz pro Woche, etwa für Reinigung und Wäsche. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege dazu, dann sind je nach Bedarf mehrere Einsätze pro Woche möglich, ohne Eigenanteil. Die genaue Stundenzahl hängt vom Anbieter und von den kombinierten Budgets ab, nicht von einer festen Vorgabe der Kasse: Die Kasse zahlt Beträge, keine Stunden.
1 Termin/Woche
typisch bei Pflegegrad 1
mehrere Termine
ab Pflegegrad 2 mit kombinierten Budgets
0 €
Eigenanteil bei direkter Kassenabrechnung
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWelche Budgets über die Stunden entscheiden
- Entlastungsbetrag, ab Pflegegrad 1: 131 € monatlich (§ 45b SGB XI). Nicht genutzte Beträge sammeln sich an, sodass zwischendurch auch größere Einsätze wie Fenster oder Frühjahrsputz möglich sind.
- Umwandlungsanspruch, ab Pflegegrad 2: bis 40 % der Pflegesachleistung zusätzlich, bei Pflegegrad 2 bis 318 €, bei höheren Graden entsprechend mehr.
- Verhinderungspflege, ab Pflegegrad 2: 3.539 € im Jahr, wenn eine private Pflegeperson entlastet wird, frei über das Jahr verteilbar, auch als fester wöchentlicher Vormittag.
Zusammen ergibt das ab Pflegegrad 2 ein Monatsbudget, das regelmäßige Haushaltshilfe plus Betreuung trägt. Beim Kennenlernen rechnen wir Ihnen das für Ihren Pflegegrad konkret aus und legen fest, wie viele Einsätze sich daraus ergeben. Die Zahlen je Pflegegrad: Kostenübernahme im Überblick.
So werden aus denselben Budgets mehr Stunden
- Budgets kombinieren: Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege zusammen nutzen statt nur eines Topfes.
- Reste einsetzen: Angesparte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr bis 30. Juni nutzen (wann verfällt der Entlastungsbetrag?).
- Feste Termine wählen: Regelmäßige Einsätze mit fester Bezugsperson sind planbarer und nutzen das Budget gleichmäßig, statt es verfallen zu lassen.
- Pflegegrad prüfen: Hat sich der Zustand verschlechtert, bringt die Höherstufung mehr Budget: Pflegegrad-Höherstufung.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 35a EStG, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat trägt üblicherweise einen festen wöchentlichen Einsatz. Durch Ansparen sind zusätzlich größere Aktionen wie Fensterputzen möglich.
Mit Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch (bis 318 € monatlich) und Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr) sind mehrere Einsätze pro Woche möglich. Die genaue Zahl rechnen wir beim Kennenlernen für Ihre Situation aus.
Nein, die Kasse stellt Geldbeträge bereit. Wie viele Stunden daraus werden, ergibt sich aus dem Anbieter und der Kombination der Budgets.
Ja, durch Kombination aller Töpfe, angesparte Restbeträge, eine Höherstufung des Pflegegrads oder privat zugekaufte Zusatzstunden, die sich nach § 35a EStG steuerlich absetzen lassen.
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