Entlastungsbudget: 3.539 € flexibel für Haushaltshilfe nutzen

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

Seit Juli 2025 bilden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, das sogenannte Entlastungsbudget, ab Pflegegrad 2 und ohne Vorpflegezeit. Sie entscheiden frei, wie viel davon in die Vertretung zu Hause und wie viel in stationäre Aufenthalte fließt; nicht Genutztes verfällt am 31. Dezember.

Was ist das Entlastungsbudget?

Entlastungsbudget ist der Alltagsname für den gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI: Seit dem 1. Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Topf von 3.539 € pro Kalenderjahr zusammengelegt. Sie entscheiden, wofür Sie ihn einsetzen: Vertretung zu Hause, stundenweise Entlastung, Kurzzeitpflege in einer Einrichtung oder eine Mischung.

Der Begriff taucht auch in der Diskussion um die Pflegereform auf, meint dort aber dasselbe Prinzip: ein Budget statt zwei getrennter Leistungen. Wer heute „Entlastungsbudget“ sucht, findet in diesem Artikel die geltende Regelung und die Praxis.

Wer bekommt das Entlastungsbudget?

  • Pflegegrad 2 oder höher (bei Pflegegrad 1 steht nur der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung).
  • Pflege zu Hause, nicht im Heim.
  • Für die Verhinderungspflege: Die private Pflegeperson (meist Angehörige) ist verhindert, etwa durch Urlaub, Krankheit, Termine oder schlicht Erholung. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten Vorpflege ist seit Juli 2025 entfallen.

Das Budget gilt je Kalenderjahr und verfällt am 31. Dezember. Es ist unabhängig vom Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI; beide lassen sich nebeneinander nutzen.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

So wird aus dem Budget Haushaltshilfe und Betreuung

Der für die meisten Familien wichtigste Weg ist die stundenweise Verhinderungspflege: Eine anerkannte Alltagsbegleiterin übernimmt für einige Stunden, was sonst die pflegende Tochter oder der Ehemann macht, Haushalt, Einkauf, Begleitung, Gesellschaft. Bleibt der Einsatz unter acht Stunden am Tag, wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Ein Rechenweg ohne Kleingedrucktes: Wer das Budget von 3.539 € gleichmäßig über das Jahr verteilt, hat rund 295 € im Monat zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Zusammen mit den 131 € aus § 45b ergibt das ein Monatsbudget von etwa 426 € für Haushaltshilfe und Betreuung, ohne dass Pflegegeld oder Sachleistung angetastet werden. Bei Junior-Senior rechnen wir beide Töpfe direkt mit der Pflegekasse ab.

Antrag und Abrechnung

Einen förmlichen Vorab-Antrag verlangen die wenigsten Kassen. Üblich ist: Die Pflegekasse erhält nach dem Einsatz die Abrechnung mit Datum, Stunden und Grund der Verhinderung. Ein anerkannter Anbieter reicht das für Sie ein. Wer eine private Vertretung (Nachbarin, Freund) bezahlt, reicht Quittungen selbst ein; für nahe Angehörige gelten Besonderheiten, dazu mehr im Artikel Verhinderungspflege beantragen.

Rückwirkend geht auch: Nicht genutzte Beträge aus dem laufenden Kalenderjahr lassen sich bis zum Jahresende noch abrechnen, Details im Artikel Verhinderungspflege rückwirkend.

Entlastungsbudget, Entlastungsbetrag, Sachleistung: Was ist was?

LeistungHöheAb PflegegradTypischer Einsatz
Entlastungsbetrag (§ 45b)131 € im Monat1Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung
Entlastungsbudget / gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a)3.539 € im Jahr2Vertretung der Pflegeperson, stundenweise Entlastung, Kurzzeitpflege
Pflegesachleistung (§ 36)je nach Pflegegrad monatlich2Pflegedienst; bis 40 % in Alltagsunterstützung umwandelbar

Alle drei lassen sich kombinieren. Die meisten unserer Kunden mit Pflegegrad 2 oder 3 nutzen den Entlastungsbetrag für den festen Wochentermin und das Entlastungsbudget für zusätzliche Einsätze, etwa wenn die Angehörigen im Urlaub sind oder eine größere Aktion wie der Frühjahrsputz ansteht.

Ausblick: Was die Pflegereform aus dem Budget machen will

Der Reform-Entwurf vom Juni 2026 (PNOG) plant, die heutige Budgetlandschaft ab 2027 neu zu ordnen: Aus Sachleistung, Tagespflege und weiteren Töpfen sollen wenige große Budgets werden, flankiert von einem Sozialraumbudget als Nachfolger des Entlastungsbetrags und Überbrückungsbeträgen für Neueinsteiger.

Wichtig: Beschlossen ist davon noch nichts. Bis auf Weiteres gelten die Zahlen dieser Seite, allen voran der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €. Den Stand des Verfahrens und alle geplanten Beträge halten wir im Überblick Pflegereform 2027 und im Artikel zum neuen Entlastungsbudget aktuell.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Entlastungsbudget ist der Alltagsbegriff, gemeinsamer Jahresbetrag der Name im Gesetz (§ 42a SGB XI): 3.539 € pro Jahr aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, seit 1. Juli 2025.

Nein, es gilt ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung, ebenfalls für anerkannte Haushaltshilfe und Betreuung.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag nicht. Erst bei tageweiser Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für diese Tage zur Hälfte weitergezahlt.

Ja, über die stundenweise Verhinderungspflege durch einen anerkannten Anbieter. Die Alltagsbegleiterin vertritt die pflegende Person und übernimmt Haushalt, Einkauf und Begleitung. Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Ja, nicht genutzte Beträge verfallen zum 31. Dezember. Anders als der Entlastungsbetrag lässt sich der Rest nicht ins Folgejahr mitnehmen.

Meist nicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem Einsatz, ein anerkannter Anbieter reicht sie für Sie ein. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob sie ein eigenes Formular wünscht.

Nein, seit Juli 2025 ist der Jahresbetrag von 3.539 € völlig flexibel: alles für die Vertretung zu Hause, alles für stationäre Aufenthalte oder jede Mischung.

Nein, die Grenze von 8 Wochen (56 Tagen) gilt nur für tageweise Einsätze ab 8 Stunden. Stundenweise Verhinderungspflege ist zeitlich unbegrenzt, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Der Anspruch bleibt bestehen, bereits verbrauchte Beträge des Jahres werden bei der neuen Kasse angerechnet. Die bisherigen Abrechnungen dienen als Nachweis.

Der PNOG-Entwurf plant die Neuordnung ab 2027, beschlossen ist sie nicht. Bis dahin gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €; wir aktualisieren unsere Reform-Artikel bei jedem Verfahrensschritt.

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