Haushaltshilfe für Pflegebedürftige

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Was ist eine Haushaltshilfe und für wen eignet sie sich?

Kurz gesagt: Eine Haushaltshilfe für Pflegebedürftige zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Bei einem anerkannten Anbieter läuft die Abrechnung direkt mit der Kasse, in der Regel ohne Eigenanteil.

Eine Haushaltshilfe unterstützt pflegebedürftige Menschen bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt, die allein nicht mehr bewältigt werden können. Das Ziel ist klar: So lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben.

Die Unterstützung richtet sich nicht nur an ältere Menschen. Auch jüngere Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung oder Familien mit pflegebedürftigen Kindern können eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Entscheidend ist der individuelle Bedarf, nicht das Alter.

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe gehen weit über das klassische Putzen hinaus. Sie ist eine verlässliche Alltagsunterstützung, die Betroffene und ihre Angehörigen spürbar entlastet. Neben klassischen Tätigkeiten wie Wäschepflege und Kochen gehört auch die Einkaufshilfe zum Leistungsspektrum.

Haushaltshilfe von Junior-Senior bezieht gemeinsam mit einer Kundin das Bett

Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe lassen sich in verschiedene Bereiche unterteilen. Je nach Anbieter und individueller Vereinbarung kann der Leistungsumfang variieren.

Reinigung und Ordnung

  • Staubsaugen, Wischen und Staub wischen in allen Räumen
  • Badezimmer und Küche reinigen
  • Aufräumen und Ordnung halten
  • Müll entsorgen und Mülltrennung

Wäschepflege

  • Wäsche waschen, trocknen und zusammenlegen
  • Bügeln und Kleidung in Schränke einräumen
  • Betten beziehen und Bettwäsche wechseln

Mahlzeiten und Ernährung

  • Einkauf von Lebensmitteln nach individuellen Wünschen
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten
  • Berücksichtigung von Diätvorgaben und Unverträglichkeiten
  • Geschirr spülen und Küche aufräumen

Erweiterte Leistungen

Bei Junior-Senior übernehmen unsere Alltagsbegleiter deutlich mehr als eine klassische Haushaltshilfe:

  • Fensterputzen: Regelmäßig und gründlich, auch in schwer erreichbaren Bereichen
  • Gardinen waschen und aufhängen: Wird oft vernachlässigt, ist aber wichtig für das Wohlbefinden
  • Leichte Gartenarbeit: Rasen mähen, Blumen gießen, Unkraut jäten
  • Einkaufen und Besorgungen: Lebensmittel, Apotheke, Post
  • Saisonale Aufgaben: Winterdienst, Herbstlaub beseitigen, Frühjahrsputz

Für wen kommt eine Haushaltshilfe in Frage?

Eine Haushaltshilfe eignet sich für alle Menschen, die bei der Bewältigung ihres Haushalts Unterstützung benötigen. Das betrifft verschiedene Lebenssituationen:

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5: Die häufigste Zielgruppe. Der Pflegegrad ermöglicht die Finanzierung über die Pflegekasse.
  • Ältere Menschen ohne Pflegegrad: Auch ohne offiziellen Pflegegrad kann eine Haushaltshilfe privat beauftragt oder über eine ärztliche Verordnung beantragt werden.
  • Menschen mit Behinderung: Körperliche oder geistige Einschränkungen machen die Haushaltsführung oft schwierig.
  • Familien mit pflegebedürftigen Kindern: Wenn die Pflege eines Kindes den Alltag bestimmt, entlastet eine Haushaltshilfe die gesamte Familie.
  • Personen nach einer Operation oder Krankheit: Vorübergehende Unterstützung, bis die volle Belastbarkeit wiederhergestellt ist.

Finanzierung über die Pflegekasse

Die gute Nachricht: Wer einen anerkannten Pflegegrad besitzt, kann die Haushaltshilfe in den meisten Fällen vollständig über die Pflegekasse finanzieren. Es gibt mehrere Budgets, die sich dafür nutzen lassen.

131€

Entlastungsbetrag pro Monat

3.539€

Verhinderungspflege pro Jahr

0€

Eigenanteil in der Regel

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Dieses Budget ist zweckgebunden und kann ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Junior-Senior verfügt über die erforderliche landesrechtliche Anerkennung und kann den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Nicht genutztes Budget spart sich monatlich an und verfällt erst am 30. Juni des Folgejahres. So können Sie auch größere Leistungspakete finanzieren.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2 können Sie die Verhinderungspflege nutzen. Dieses Budget steht Ihnen zu, wenn Ihre eingetragene Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen. Das Budget von bis zu 3.539 Euro jährlich kann flexibel für stundenweise Unterstützung eingesetzt werden.

Kombinationsleistung (§ 38 SGB XI)

Ab Pflegegrad 2 können Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren. Ein Teil Ihres Budgets fließt an den Betreuungsdienst, den Rest erhalten Sie weiterhin als Pflegegeld auf Ihr Konto. Diese Möglichkeit eignet sich besonders, wenn Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nicht ausreichen.

Steuerliche Vorteile

Unabhängig vom Pflegegrad können Sie Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen. Bis zu 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

Auch ohne anerkannten Pflegegrad gibt es Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe zu erhalten und die Kosten erstattet zu bekommen.

Ärztliche Verordnung über die Krankenkasse

Wenn eine vorübergehende Pflegebedürftigkeit besteht, beispielsweise nach einer Operation, einem Unfall oder einer schweren Erkrankung, kann Ihr Arzt eine Verordnung für Haushaltshilfe ausstellen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dann für bis zu vier Wochen. Bei Familien mit Kindern unter zwölf Jahren kann der Zeitraum auf bis zu 26 Wochen verlängert werden.

Privat als Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie eine Haushaltshilfe auch ohne jeglichen Leistungsanspruch privat beauftragen. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist.

Pflegegrad beantragen

Viele Menschen haben Anspruch auf einen Pflegegrad, ohne es zu wissen. Der Antrag ist einfacher als gedacht. Wir beraten Sie kostenlos und begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Antragsprozess. Leistungen können ab dem Antragsdatum rückwirkend genutzt werden.

So finden Sie die passende Haushaltshilfe

Bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe gibt es verschiedene Anlaufstellen und einige Punkte, auf die Sie achten sollten.

Wo finde ich Anbieter?

  • Anerkannte Betreuungsdienste: Anbieter mit landesrechtlicher Anerkennung (wie Junior-Senior) können direkt mit der Pflegekasse abrechnen
  • Ambulante Pflegedienste: Viele bieten neben Pflege auch hauswirtschaftliche Versorgung an
  • Wohlfahrtsverbände: DRK, Caritas, Diakonie, Malteser und Johanniter vermitteln Haushaltshilfen
  • Pflegekasse: Ihre Pflegekasse kann Ihnen anerkannte Anbieter in Ihrer Region nennen
  • Nachbarschaftshilfe: In einigen Bundesländern können auch geschulte Nachbarschaftshelfer über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden

Worauf sollten Sie achten?

  • Landesrechtliche Anerkennung: Nur anerkannte Anbieter können den Entlastungsbetrag direkt abrechnen
  • Vertrauensbasis: Die Haushaltshilfe kommt regelmäßig in Ihre Wohnung. Sympathie und Vertrauen sind entscheidend.
  • Klare Absprachen: Legen Sie gemeinsam fest, welche Aufgaben erledigt werden sollen
  • Versicherungsschutz: Achten Sie darauf, dass die Haushaltshilfe haftpflichtversichert ist
  • Flexibilität: Ein guter Anbieter passt sich Ihrem Bedarf an und ermöglicht Terminänderungen

10 Tipps für eine gute Zusammenarbeit

Damit die Zusammenarbeit mit Ihrer Haushaltshilfe von Anfang an reibungslos funktioniert, haben wir die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

  1. Vertrauen aufbauen: Geben Sie sich gegenseitig Zeit, einander kennenzulernen. Eine gute Beziehung ist die Grundlage.
  2. Aufgaben klar definieren: Erstellen Sie eine Liste mit den gewünschten Aufgaben und besprechen Sie Prioritäten.
  3. Kommunikation pflegen: Sprechen Sie offen an, wenn etwas nicht passt. Nur so kann die Qualität gehalten werden.
  4. Schlüssel und Zugang regeln: Klären Sie frühzeitig, wie der Zugang zur Wohnung organisiert wird.
  5. Putz- und Pflegemittel bereitstellen: Zeigen Sie, wo Reinigungsmittel und Geräte aufbewahrt werden.
  6. Wünsche und Gewohnheiten mitteilen: Jeder hat eigene Vorstellungen von Ordnung und Sauberkeit. Teilen Sie Ihre Erwartungen mit.
  7. Feste Termine vereinbaren: Regelmäßige Einsatzzeiten geben Struktur und Verlässlichkeit.
  8. Wertschätzung zeigen: Ein freundliches Miteinander motiviert und sorgt für eine langfristige Zusammenarbeit.
  9. Angehörige einbeziehen: Informieren Sie Familienmitglieder über die Vereinbarungen, damit alle an einem Strang ziehen.
  10. Regelmäßig Feedback geben: Sprechen Sie in regelmäßigen Abständen über die Zufriedenheit auf beiden Seiten.

Haushaltshilfe im Vergleich: Welche Unterstützung passt zu Ihnen?

Neben der klassischen Haushaltshilfe gibt es weitere Formen der Unterstützung im Alltag. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Orientierung.

UnterstützungsformGeeignet fürLeistungen
Stundenweise HaushaltshilfePersonen mit punktuellem BedarfReinigung, Wäsche, Kochen, Einkauf
AlltagsbegleitungPersonen, die Gesellschaft und Begleitung brauchenSpaziergänge, Arztbegleitung, Gespräche
EinkaufshilfePersonen mit eingeschränkter MobilitätBegleiteter Einkauf oder Einkaufsservice
24-Stunden-BetreuungPersonen mit täglichem BetreuungsbedarfHaushalt, Begleitung, Grundpflege, Gesellschaft

Bei Junior-Senior können Sie mit einer stundenweisen Haushaltshilfe beginnen und den Umfang der Unterstützung jederzeit erweitern, wenn sich der Bedarf ändert. Wir passen uns Ihrer Situation an.

Warum Haushaltshilfe über Junior-Senior buchen?

Junior-Senior ist ein anerkannter Betreuungsdienst mit landesrechtlicher Zulassung nach § 45a SGB XI. Das bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber privaten Haushaltshilfen oder nicht anerkannten Anbietern.

  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse: Sie müssen nicht in Vorkasse gehen. Wir rechnen den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und die Kombinationsleistung direkt mit Ihrer Kasse ab.
  • In der Regel 0 Euro Eigenanteil: Bei vollständiger Nutzung der Pflegekassen-Budgets entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.
  • Wir übernehmen die Bürokratie: Anträge, Abrechnungen, Kommunikation mit der Pflegekasse: Das erledigen wir für Sie.
  • Qualifizierte Alltagsbegleiter: Unsere Kräfte sind geschult, versichert und werden von uns persönlich ausgewählt.
  • Flexible Einsatzzeiten: Sie bestimmen, wann und wie oft die Unterstützung stattfindet.
  • Schneller Start: In der Regel können wir innerhalb weniger Tage mit der Unterstützung beginnen.
Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich kann jeder eine Haushaltshilfe privat beauftragen. Für die Finanzierung über die Pflegekasse benötigen Sie mindestens Pflegegrad 1. Auch ohne Pflegegrad kann eine ärztliche Verordnung die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ermöglichen, beispielsweise nach einer Operation.

Ja. Ab Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für anerkannte Haushaltshilfe-Anbieter nutzen. Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich die Verhinderungspflege und die Kombinationsleistung zur Verfügung. Junior-Senior rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bei einem anerkannten Anbieter wie Junior-Senior in der Regel nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und haben bei Nutzung der Pflegekassen-Budgets in der Regel keinen Eigenanteil.

Typische Aufgaben sind Reinigung, Wäschepflege, Kochen, Einkaufen, Müll entsorgen und Aufräumen. Bei Junior-Senior gehören auch Fensterputzen, Gardinen waschen und leichte Gartenarbeit zum Standard.

Bei Junior-Senior ja. Unsere Alltagsbegleiter übernehmen auch Fensterputzen, Gardinen waschen und leichte Gartenarbeit. Das ist bei vielen anderen Anbietern nicht Standard.

Nein, eine Haushaltshilfe können Sie auch ohne Pflegegrad privat beauftragen. Für die Finanzierung über die Pflegekasse benötigen Sie mindestens Pflegegrad 1. Wir beraten Sie kostenlos, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Bei Junior-Senior kann die Unterstützung in der Regel innerhalb weniger Tage beginnen. Wir besprechen Ihren Bedarf in einem kostenlosen Erstgespräch und finden einen passenden Alltagsbegleiter in Ihrer Nähe.

Der Entlastungsbetrag spart sich monatlich an. Nicht genutztes Budget verfällt am 30. Juni des Folgejahres. Wir empfehlen, das Budget regelmäßig zu nutzen, damit nichts verfällt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der optimalen Nutzung.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

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