Dienstleistungen für Senioren: Überblick, Kosten, wer zahlt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Viele Angebote, drei Geldquellen
Dienstleistungen für Senioren reichen vom Putzen bis zur Pflege. Die wichtigste Frage ist nicht, was es gibt, sondern wer es bezahlt: Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, Hausnotruf, Hilfsmittel und Umbauten; die Krankenkasse für Pflegedienst bei Verordnung und für Haushaltshilfe nach Krankheit; alles andere ist privat, teils steuerlich absetzbar. Diese Übersicht ordnet die Angebote danach.
Die Dienstleistungen im Überblick
| Dienstleistung | Was sie leistet | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Haushaltshilfe | Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, feste Bezugsperson | Pflegekasse ab PG 1; Krankenkasse nach Krankheit; sonst privat |
| Alltagsbegleitung | Begleitung zu Arzt, Amt, Einkauf, Spaziergänge | Pflegekasse ab PG 1 |
| Stundenweise Betreuung | Gesellschaft, Beaufsichtigung, Entlastung der Angehörigen, auch bei Demenz | Pflegekasse ab PG 1, ab PG 2 deutlich mehr |
| Ambulanter Pflegedienst | Körperpflege, Medikamente, Verbände | Pflegekasse ab PG 2 (Sachleistungen), Krankenkasse bei Verordnung |
| Essen auf Rädern | Warme Mahlzeit täglich | privat, teils Sozialamt |
| Fahrdienst und Krankenfahrten | Fahrten zu Arzt und Therapie | Krankenkasse bei Verordnung, sonst privat |
| Hausnotruf | Notrufknopf rund um die Uhr | Pflegekasse 25,50 € im Monat ab PG 1 |
| Wohnungsanpassung und Hilfsmittel | Haltegriffe, Dusche, Treppenlift, Rollator, Pflegebett | Pflegekasse bis 4.180 €, Krankenkasse auf Rezept |
| 24-Stunden-Betreuung | Kraft lebt im Haushalt | überwiegend privat, Pflegegeld und Verhinderungspflege anrechenbar |
| Tagespflege | Betreuung tagsüber in Einrichtung | Pflegekasse ab PG 2 bis 2.085 € im Monat |
| Nachbarschaftshilfe | Registrierte Helfer aus der Umgebung | Entlastungsbetrag je nach Bundesland |
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWas die Pflegekasse davon übernimmt
Drei Budgets finanzieren Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung: der Entlastungsbetrag (131 € im Monat ab Pflegegrad 1), der Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2) und die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2, auch stundenweise). Voraussetzung: ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter, der direkt mit der Kasse abrechnet. Was das je Pflegegrad in Stunden bedeutet, steht auf Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, alle Zuschüsse in Pflegekasse: Welche Zuschüsse gibt es.
Worauf Sie bei Anbietern achten sollten

- Anerkennung nach § 45a SGB XI für Ihr Bundesland, sonst keine Abrechnung mit der Pflegekasse
- Direktabrechnung per Abtretung statt Vorleistung und Belege
- Feste Bezugsperson mit geregelter Vertretung
- Erweitertes Führungszeugnis, Einarbeitung, Schulung der Kräfte
- Kostenloses Kennenlernen vor der Entscheidung
- Klare Auskunft, was die Kasse übernimmt und was nicht
Für privat bezahlte Leistungen gilt: 20 % der Arbeitskosten (bis 4.000 € im Jahr) sind als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar, Details in Pflegekosten von der Steuer absetzen.
Womit die meisten anfangen
Mit der Haushaltshilfe. Sie ist ab Pflegegrad 1 finanziert, kommt regelmäßig, und aus ihr wächst meist alles Weitere: Begleitung, Betreuung, später die Abstimmung mit dem Pflegedienst. Bei Junior-Senior übernimmt eine feste Alltagsbegleiterin Haushalt, Einkauf, Begleitung und Gesellschaft aus einer Hand, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Verfügbarkeit prüfen Sie mit Ihrer Postleitzahl.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 35a EStG, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ab Pflegegrad 1 Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung über den Entlastungsbetrag, dazu Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung; ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegedienst, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Essen auf Rädern, private Fahrdienste ohne Verordnung, Gartenpflege durch Gärtnereien, Handwerker und den größten Teil der 24-Stunden-Betreuung. Vieles davon ist steuerlich absetzbar.
Die Haushaltshilfe übernimmt Haushalt, Einkauf, Begleitung und Betreuung über den Entlastungsbetrag; der Pflegedienst Körper- und Behandlungspflege über Sachleistungen und Verordnung. Beide ergänzen sich.
Ja, privat oder nach Krankheit über die Krankenkasse. Meist lohnt aber der Pflegegrad-Antrag, weil schon Pflegegrad 1 viele Leistungen öffnet.
Über das Verzeichnis Ihres Bundeslandes, den Anbieter-Navigator der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter. Junior-Senior ist in allen acht Bundesländern unserer Standorte anerkannt.
Ja, das ist der Normalfall: Pflegedienst morgens, Haushaltshilfe zweimal pro Woche, Hausnotruf rund um die Uhr. Wir stimmen die Budgets mit dem Pflegedienst ab.
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