Dienstleistungen für Senioren: Überblick, Kosten, wer zahlt

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  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Kurz gesagt: Viele Angebote, drei Geldquellen

Dienstleistungen für Senioren reichen vom Putzen bis zur Pflege. Die wichtigste Frage ist nicht, was es gibt, sondern wer es bezahlt: Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, Hausnotruf, Hilfsmittel und Umbauten; die Krankenkasse für Pflegedienst bei Verordnung und für Haushaltshilfe nach Krankheit; alles andere ist privat, teils steuerlich absetzbar. Diese Übersicht ordnet die Angebote danach.

Die Dienstleistungen im Überblick

DienstleistungWas sie leistetWer zahlt
HaushaltshilfeReinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, feste BezugspersonPflegekasse ab PG 1; Krankenkasse nach Krankheit; sonst privat
AlltagsbegleitungBegleitung zu Arzt, Amt, Einkauf, SpaziergängePflegekasse ab PG 1
Stundenweise BetreuungGesellschaft, Beaufsichtigung, Entlastung der Angehörigen, auch bei DemenzPflegekasse ab PG 1, ab PG 2 deutlich mehr
Ambulanter PflegedienstKörperpflege, Medikamente, VerbändePflegekasse ab PG 2 (Sachleistungen), Krankenkasse bei Verordnung
Essen auf RädernWarme Mahlzeit täglichprivat, teils Sozialamt
Fahrdienst und KrankenfahrtenFahrten zu Arzt und TherapieKrankenkasse bei Verordnung, sonst privat
HausnotrufNotrufknopf rund um die UhrPflegekasse 25,50 € im Monat ab PG 1
Wohnungsanpassung und HilfsmittelHaltegriffe, Dusche, Treppenlift, Rollator, PflegebettPflegekasse bis 4.180 €, Krankenkasse auf Rezept
24-Stunden-BetreuungKraft lebt im Haushaltüberwiegend privat, Pflegegeld und Verhinderungspflege anrechenbar
TagespflegeBetreuung tagsüber in EinrichtungPflegekasse ab PG 2 bis 2.085 € im Monat
NachbarschaftshilfeRegistrierte Helfer aus der UmgebungEntlastungsbetrag je nach Bundesland

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Was die Pflegekasse davon übernimmt

Drei Budgets finanzieren Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung: der Entlastungsbetrag (131 € im Monat ab Pflegegrad 1), der Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2) und die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2, auch stundenweise). Voraussetzung: ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter, der direkt mit der Kasse abrechnet. Was das je Pflegegrad in Stunden bedeutet, steht auf Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, alle Zuschüsse in Pflegekasse: Welche Zuschüsse gibt es.

Worauf Sie bei Anbietern achten sollten

Beraterin von Junior-Senior im Gespräch mit einer Familie über Dienstleistungen für Senioren
  • Anerkennung nach § 45a SGB XI für Ihr Bundesland, sonst keine Abrechnung mit der Pflegekasse
  • Direktabrechnung per Abtretung statt Vorleistung und Belege
  • Feste Bezugsperson mit geregelter Vertretung
  • Erweitertes Führungszeugnis, Einarbeitung, Schulung der Kräfte
  • Kostenloses Kennenlernen vor der Entscheidung
  • Klare Auskunft, was die Kasse übernimmt und was nicht

Für privat bezahlte Leistungen gilt: 20 % der Arbeitskosten (bis 4.000 € im Jahr) sind als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar, Details in Pflegekosten von der Steuer absetzen.

Womit die meisten anfangen

Mit der Haushaltshilfe. Sie ist ab Pflegegrad 1 finanziert, kommt regelmäßig, und aus ihr wächst meist alles Weitere: Begleitung, Betreuung, später die Abstimmung mit dem Pflegedienst. Bei Junior-Senior übernimmt eine feste Alltagsbegleiterin Haushalt, Einkauf, Begleitung und Gesellschaft aus einer Hand, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Verfügbarkeit prüfen Sie mit Ihrer Postleitzahl.

Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Ab Pflegegrad 1 Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung über den Entlastungsbetrag, dazu Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung; ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegedienst, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Essen auf Rädern, private Fahrdienste ohne Verordnung, Gartenpflege durch Gärtnereien, Handwerker und den größten Teil der 24-Stunden-Betreuung. Vieles davon ist steuerlich absetzbar.

Die Haushaltshilfe übernimmt Haushalt, Einkauf, Begleitung und Betreuung über den Entlastungsbetrag; der Pflegedienst Körper- und Behandlungspflege über Sachleistungen und Verordnung. Beide ergänzen sich.

Ja, privat oder nach Krankheit über die Krankenkasse. Meist lohnt aber der Pflegegrad-Antrag, weil schon Pflegegrad 1 viele Leistungen öffnet.

Über das Verzeichnis Ihres Bundeslandes, den Anbieter-Navigator der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter. Junior-Senior ist in allen acht Bundesländern unserer Standorte anerkannt.

Ja, das ist der Normalfall: Pflegedienst morgens, Haushaltshilfe zweimal pro Woche, Hausnotruf rund um die Uhr. Wir stimmen die Budgets mit dem Pflegedienst ab.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten.

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