Dienstleistungen für Senioren: Überblick, Kosten, wer zahlt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Kurz gesagt: Viele Angebote, drei Geldquellen
Dienstleistungen für Senioren reichen vom Putzen bis zur Pflege. Die wichtigste Frage ist nicht, was es gibt, sondern wer es bezahlt: Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, Hausnotruf, Hilfsmittel und Umbauten; die Krankenkasse für Pflegedienst bei Verordnung und für Haushaltshilfe nach Krankheit; alles andere ist privat, teils steuerlich absetzbar. Diese Übersicht ordnet die Angebote danach.
Die Dienstleistungen im Überblick
| Dienstleistung | Was sie leistet | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Haushaltshilfe | Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, feste Bezugsperson | Pflegekasse ab PG 1; Krankenkasse nach Krankheit; sonst privat |
| Alltagsbegleitung | Begleitung zu Arzt, Amt, Einkauf, Spaziergänge | Pflegekasse ab PG 1 |
| Stundenweise Betreuung | Gesellschaft, Beaufsichtigung, Entlastung der Angehörigen, auch bei Demenz | Pflegekasse ab PG 1, ab PG 2 deutlich mehr |
| Ambulanter Pflegedienst | Körperpflege, Medikamente, Verbände | Pflegekasse ab PG 2 (Sachleistungen), Krankenkasse bei Verordnung |
| Essen auf Rädern | Warme Mahlzeit täglich | privat, teils Sozialamt |
| Fahrdienst und Krankenfahrten | Fahrten zu Arzt und Therapie | Krankenkasse bei Verordnung, sonst privat |
| Hausnotruf | Notrufknopf rund um die Uhr | Pflegekasse 25,50 € im Monat ab PG 1 |
| Wohnungsanpassung und Hilfsmittel | Haltegriffe, Dusche, Treppenlift, Rollator, Pflegebett | Pflegekasse bis 4.180 €, Krankenkasse auf Rezept |
| 24-Stunden-Betreuung | Kraft lebt im Haushalt | überwiegend privat, Pflegegeld und Verhinderungspflege anrechenbar |
| Tagespflege | Betreuung tagsüber in Einrichtung | Pflegekasse ab PG 2 bis 2.085 € im Monat |
| Nachbarschaftshilfe | Registrierte Helfer aus der Umgebung | Entlastungsbetrag je nach Bundesland |
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWas die Pflegekasse davon übernimmt
Drei Budgets finanzieren Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung: der Entlastungsbetrag (131 € im Monat ab Pflegegrad 1), der Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2) und die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2, auch stundenweise). Voraussetzung: ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter, der direkt mit der Kasse abrechnet. Was das je Pflegegrad in Stunden bedeutet, steht auf Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, alle Zuschüsse in Pflegekasse: Welche Zuschüsse gibt es.
Worauf Sie bei Anbietern achten sollten

- Anerkennung nach § 45a SGB XI für Ihr Bundesland, sonst keine Abrechnung mit der Pflegekasse
- Direktabrechnung per Abtretung statt Vorleistung und Belege
- Feste Bezugsperson mit geregelter Vertretung
- Erweitertes Führungszeugnis, Einarbeitung, Schulung der Kräfte
- Unverbindliches Kennenlernen vor der Entscheidung
- Klare Auskunft, was die Kasse übernimmt und was nicht
Für privat bezahlte Leistungen gilt: 20 % der Arbeitskosten (bis 4.000 € im Jahr) sind als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar, Details in Pflegekosten von der Steuer absetzen.
Womit die meisten anfangen
Mit der Haushaltshilfe. Sie ist ab Pflegegrad 1 finanziert, kommt regelmäßig, und aus ihr wächst meist alles Weitere: Begleitung, Betreuung, später die Abstimmung mit dem Pflegedienst. Bei Junior-Senior übernimmt eine feste Alltagsbegleiterin Haushalt, Einkauf, Begleitung und Gesellschaft aus einer Hand, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Verfügbarkeit prüfen Sie mit Ihrer Postleitzahl.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 35a EStG, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ab Pflegegrad 1 Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Betreuung über den Entlastungsbetrag, dazu Hausnotruf, Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung; ab Pflegegrad 2 zusätzlich Pflegedienst, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Essen auf Rädern, private Fahrdienste ohne Verordnung, Gartenpflege durch Gärtnereien, Handwerker und den größten Teil der 24-Stunden-Betreuung. Vieles davon ist steuerlich absetzbar.
Die Haushaltshilfe übernimmt Haushalt, Einkauf, Begleitung und Betreuung über den Entlastungsbetrag; der Pflegedienst Körper- und Behandlungspflege über Sachleistungen und Verordnung. Beide ergänzen sich.
Ja, privat oder nach Krankheit über die Krankenkasse. Meist lohnt aber der Pflegegrad-Antrag, weil schon Pflegegrad 1 viele Leistungen öffnet.
Über das Verzeichnis Ihres Bundeslandes, den Anbieter-Navigator der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter. Junior-Senior ist in allen acht Bundesländern unserer Standorte anerkannt.
Ja, das ist der Normalfall: Pflegedienst morgens, Haushaltshilfe zweimal pro Woche, Hausnotruf rund um die Uhr. Wir stimmen die Budgets mit dem Pflegedienst ab.
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