Krankentransport & Krankenfahrten
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Arten von Krankenfahrten
Für Fahrten zum Arzt oder zur Therapie gibt es verschiedene Transportmöglichkeiten, je nach gesundheitlichem Zustand:
| Art | Für wen | Kostenübernahme |
|---|---|---|
| Taxi / Mietwagen | Gehfähige Patienten mit Verordnung | Krankenkasse (mit Verordnung) |
| Krankentransportwagen (KTW) | Patienten mit med. Betreuung während der Fahrt | Krankenkasse (mit Verordnung) |
| Rettungswagen (RTW) | Notfälle | Krankenkasse |
| Privat-PKW | Mobile Patienten | 0,20 €/km Erstattung (mit Verordnung) |
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWann zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Voraussetzungen:
- Stationäre Behandlung: Fahrten zum Krankenhaus werden grundsätzlich genehmigt
- Ambulante Behandlung: Nur mit Pflegegrad 3+, Schwerbehindertenausweis (aG, Bl, H) oder laufender Therapieserie (Dialyse, Chemo, Bestrahlung)
- Eigenanteil: 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt
Bei der 24-Stunden-Betreuung begleitet die Betreuungskraft zum Arzt und kann mit dem PKW der Familie fahren, so entfallen die Kosten für einen separaten Fahrdienst oft komplett.
Arztbegleitung durch die Betreuungskraft
Einer der großen Vorteile der 24-Stunden-Betreuung: Die Betreuungskraft begleitet zu allen Arztterminen und Therapien. Das spart nicht nur Fahrdienst-Kosten, sondern bietet auch:
- Emotionale Unterstützung beim Arztbesuch
- Hilfe bei der Kommunikation mit dem Arzt
- Erinnerung an alle zu besprechenden Themen
- Flexible Terminplanung ohne auf Fahrdienste warten zu müssen
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Bei stationärer Behandlung wird diese in der Regel automatisch ausgestellt.
Der Eigenanteil beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt. Bei Überschreitung der jährlichen Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens) können Sie sich befreien lassen.
Ja, wenn ein Führerschein und ein Auto vorhanden sind. Bei Junior-Senior können Sie gezielt Betreuungskräfte mit Führerschein vermitteln lassen.
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