Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Pflegeversicherung, und wird am häufigsten verschenkt: Pflegegeld gibt es hier noch nicht, aber der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich steht Ihnen ab dem ersten Tag zu. Genau damit finanzieren unsere Kunden mit Pflegegrad 1 ihre regelmäßige Haushaltshilfe, ohne einen Cent aus eigener Tasche.

Jule, Junior-Senior TeamSabine, Teamleitung HamburgNico, Junior-Senior Team
★★★★★4,9 bei Google

Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung), zum Beispiel bei beginnenden Einschränkungen durch Alter oder Krankheit.

  • Entlastungsbetrag
    für Haushaltshilfe & Betreuung
    131 € / Monat
  • Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistungen)
    zusätzlich nutzbar
  • Verhinderungspflege
    z. B. stundenweise Vertretung
  • Pflegegeld (bleibt bei Ihnen)
    wird durch uns nicht angetastet
Für Ihre Haushaltshilfe nutzbarbis zu 131 € / Monat

Wie viele Stunden das konkret sind, hängt vom regionalen Stundensatz ab. Unser Pflegebudget-Rechner zeigt es Ihnen in 2 Minuten.

Das übernimmt Ihre Alltagshilfe

  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche & Bügeln
  • Einkäufe & Besorgungen
  • Kochen & Mahlzeiten
  • Begleitung zu Terminen
  • Stundenweise Betreuung & Gesellschaft
Junior-Senior Alltagsbegleiterin mit einem Kunden beim gemeinsamen Spaziergang
Persönliche Betreuung aus Ihrer Nachbarschaft

Leistungen 2026

Pflegegrad 1 im Vergleich: Was die Pflegekasse monatlich zahlt

Stand 2026. Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege sind die drei Budgets, mit denen Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung bezahlt werden; Pflegegeld und Pflegesachleistungen bleiben davon unberührt. Die Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr) ist hier anteilig je Monat gerechnet.

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungenEntlastungsbetragUmwandlungsanspruchVerhinderungspflegeFür Haushaltshilfe im Monat
Pflegegrad 1 (diese Seite)131 € / Monatbis zu 131 €
Pflegegrad 2347 € / Monat796 € / Monat131 € / Monatbis zu 318 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 744 €
Pflegegrad 3599 € / Monat1.497 € / Monat131 € / Monatbis zu 599 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.025 €
Pflegegrad 4800 € / Monat1.859 € / Monat131 € / Monatbis zu 744 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.170 €
Pflegegrad 5990 € / Monat2.299 € / Monat131 € / Monatbis zu 920 € / Monat3.539 € / Jahrbis zu rund 1.346 €

Quelle: § 36, § 37, § 39, § 45b SGB XI in der ab 01.01.2025 bzw. 01.07.2025 geltenden Fassung. Der Umwandlungsanspruch setzt voraus, dass die Pflegesachleistungen nicht voll durch einen Pflegedienst genutzt werden.

In drei Schritten zu Ihrer Haushaltshilfe

1

Postleitzahl prüfen

Sie geben Ihre PLZ ein, wir prüfen die Verfügbarkeit in Ihrer Region.

2

Kostenlose Beratung

Wir klären Ihre Ansprüche und übernehmen den Papierkram mit der Pflegekasse.

3

Probetermin & Start

Sie lernen Ihre feste Alltagshilfe kennen, kostenlos und unverbindlich.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe sind bei Pflegegrad 1 drin?

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ergibt rechnerisch knapp drei Stunden Haushaltshilfe pro Monat. In der Praxis bedeutet das meist einen festen Termin alle zwei Wochen, an dem Wohnung, Wäsche und Einkauf erledigt werden.

Wer den Betrag eine Weile liegen lässt, hat mehr Spielraum: Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an, bis zu 1.572 €, und lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Viele Familien nutzen das für größere Einsätze, etwa einen Frühjahrsputz oder die Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt.

Pflegekasse oder Krankenkasse: Wer zahlt die Haushaltshilfe?

Bei Pflegegrad 1 ist die Pflegekasse zuständig. Grundlage ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, der ausdrücklich für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung gedacht ist.

Die Krankenkasse kennt daneben eine eigene Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sie greift in besonderen Situationen, etwa während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha, und ist an weitere Voraussetzungen geknüpft, die je nach Satzung der Kasse unterschiedlich ausfallen. Für die regelmäßige Unterstützung zu Hause ist deshalb der Entlastungsbetrag der verlässliche Weg.

Welche Haushaltshilfe können Sie mit Pflegegrad 1 beauftragen?

Damit die Pflegekasse zahlt, muss der Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein (§ 45a SGB XI). Diese Anerkennung ist der einzige Unterschied, der über die Abrechnung entscheidet, und sie lässt sich vor der Beauftragung in einem Satz klären.

Junior-Senior hat diese Anerkennung. Für Sie heißt das: Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung, wir rechnen ab da direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und reichen keine Belege ein.

So sieht ein typischer Monat mit Pflegegrad 1 aus

Frau K. aus Köln-Sülz, 81, Pflegegrad 1 seit dem Frühjahr: Alle zwei Wochen kommt dieselbe Alltagsbegleiterin für gut zwei Stunden, saugt und wischt, putzt Bad und Küche, wechselt die Bettwäsche und nimmt den Einkaufszettel mit. Das sind rund 5,5 Stunden im Monat, knapp über den 131 €; den kleinen Rest gleicht das angesparte Guthaben aus den Sommermonaten aus, in denen die Tochter zu Besuch war.

Die Abrechnung läuft komplett über die Abtretungserklärung: Frau K. sieht keine Rechnung, die Pflegekasse zahlt direkt an uns. Was sie einmal im Jahr bekommt, ist eine Übersicht der Einsätze, mehr Papier entsteht nicht.

Pflegegrad 1 mit anderen Leistungen kombinieren

Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 noch nicht, aber neben dem Entlastungsbetrag stehen drei weitere Töpfe offen: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz), der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (bis 4.180 € je Maßnahme, etwa für Haltegriffe, bodengleiche Dusche oder Treppenlift) und der Hausnotruf (25,50 € im Monat). Außerdem zahlt die Pflegekasse kostenlose Pflegekurse für Angehörige und die Pflegeberatung nach § 7a.

Wer nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend mehr Hilfe braucht, kann parallel die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V nutzen; beides schließt sich nicht aus.

Wenn der Bedarf steigt: von Pflegegrad 1 zu 2

Pflegegrad 1 ist oft nur der Anfang. Verschlechtert sich die Selbstständigkeit, etwa nach einem Sturz oder bei fortschreitender Demenz, lohnt der Antrag auf Höherstufung: Ab Pflegegrad 2 kommen 347 € Pflegegeld, bis zu 318 € Umwandlungsanspruch und 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr hinzu, das Budget für Haushaltshilfe steigt von rund 3 auf etwa 16 Stunden im Monat. Der Antrag ist formlos, die neuen Leistungen gelten ab dem Antragsmonat. Wer unsicher ist, wo er steht, nutzt den Pflegegradrechner.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Habe ich mit Pflegegrad 1 Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Ja. Über den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich können Sie bei einem anerkannten Anbieter wie Junior-Senior eine Haushaltshilfe beauftragen, für Putzen, Wäsche, Einkäufe oder Begleitung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 auch Pflegegeld?

Nein, Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich ist bei Pflegegrad 1 die wichtigste Leistung, und er verfällt, wenn Sie ihn nicht nutzen.

Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Beträge sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an (bis zu 1.572 €) und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich für 131 €?

Das hängt vom regionalen Stundensatz ab, in der Regel sind es 2 bis 4 Stunden pro Monat. Unser Pflegebudget-Rechner zeigt Ihnen Ihre konkreten Stunden in 2 Minuten.

Bekommt man bei Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe bezahlt?

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ist genau dafür vorgesehen. Beauftragen Sie einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter, rechnet dieser direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und Sie zahlen nichts dazu.

Ab welchem Pflegegrad gibt es eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Bereits ab Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag steht in jedem Pflegegrad zur Verfügung, ab Pflegegrad 2 kommen weitere Töpfe hinzu, die den monatlichen Umfang deutlich erhöhen.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?

Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkäufe, Kochen, Begleitung zu Terminen und Gesellschaft. Pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege gehören zum Pflegedienst, alles rund um den Alltag übernehmen wir.

Wie viele Stunden Haushaltshilfe bekomme ich mit Pflegegrad 1?

Rechnerisch knapp drei Stunden im Monat aus dem Entlastungsbetrag, meist als fester Termin alle zwei Wochen. Wer Beträge anspart, kann sie gebündelt nutzen, bis zu 1.572 € im Jahr.

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein, Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeldzuschuss, Hausnotruf und Pflegekurse zur Verfügung.

Kann ich mit Pflegegrad 1 auch die Haushaltshilfe der Krankenkasse nutzen?

Ja, nach Krankenhausaufenthalt, Operation oder schwerer Krankheit zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V zusätzlich eine befristete Haushaltshilfe. Beides lässt sich kombinieren.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.