Haushaltshilfe auf Rezept: Wann der Arzt sie verordnet
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Ja, eine Haushaltshilfe gibt es auf Rezept. Genauer: auf ärztliche Verordnung. Wenn Sie wegen einer Krankheit, nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt vorübergehend nicht führen können, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nach § 38 SGB V eine Haushaltshilfe. Die Verordnung stellt die Hausärztin, der Facharzt oder das Krankenhaus aus; die Kasse prüft und bewilligt.
Wichtig zur Abgrenzung: Das Rezept ist der Weg über die Krankenkasse und damit zeitlich befristet. Wer einen Pflegegrad hat, bekommt Haushaltshilfe dauerhaft über die Pflegekasse, ganz ohne Rezept, über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Beide Wege erklären wir hier.
Wer bekommt eine Haushaltshilfe auf Rezept?
§ 38 SGB V nennt zwei Gruppen:
- Haushalte mit Kind unter zwölf Jahren oder einem Kind mit Behinderung: Anspruch bei Krankenhausaufenthalt, Reha, Kur, häuslicher Krankenpflege sowie in Schwangerschaft und nach der Entbindung, wenn niemand im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Dauer bis zu 26 Wochen.
- Alle anderen Versicherten: Anspruch bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder ambulanter Krankenhausbehandlung. Dauer in der Regel bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Viele Kassen gewähren per Satzung mehr.
Voraussetzung in beiden Fällen: Im Haushalt lebt niemand, der die Arbeit übernehmen kann. Ein berufstätiger Partner zählt dabei nicht automatisch als verfügbar, das prüft die Kasse im Einzelfall.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWas auf der Verordnung stehen muss
Die Verordnung ist ein Formular der vertragsärztlichen Versorgung (Muster 70, „Verordnung einer Haushaltshilfe“). Darauf trägt die Ärztin ein:
- den Grund (Krankheit, Operation, Krankenhausaufenthalt, Entbindung),
- den Zeitraum, von wann bis wann Sie den Haushalt nicht führen können,
- den Umfang in Stunden pro Tag oder Woche,
- die Bestätigung, dass keine Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.
Bitten Sie darum, dass der Zeitraum realistisch bemessen ist. Nach einer Hüft- oder Knie-OP sind vier Wochen das Minimum, eine Verlängerung ist mit neuer Verordnung möglich. Das Krankenhaus stellt die Verordnung oft schon bei der Entlassung aus, fragen Sie im Entlassmanagement danach.
Vom Rezept zur bewilligten Haushaltshilfe: die Schritte
- Verordnung holen: beim Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus.
- Antrag bei der Krankenkasse: Formular der Kasse plus Verordnung, am besten telefonisch vorab ankündigen. Viele Kassen entscheiden innerhalb weniger Tage, bei Krankenhausentlassung oft am selben Tag.
- Anbieter wählen: Die Kasse vermittelt oder Sie nennen einen Anbieter. Junior-Senior rechnet direkt mit der Kasse ab.
- Start: Nach der Bewilligung kommt Ihre feste Haushaltshilfe zu den vereinbarten Zeiten.
Haben Sie die Hilfe schon vor der Bewilligung gebraucht, reichen Sie Verordnung und Antrag nach. Eine Zuzahlung fällt an: 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.
Ohne Rezept, dafür dauerhaft: Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Für die Pflegekasse braucht es kein Rezept, sondern einen Pflegegrad. Schon ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag für anerkannte Haushaltshilfe bereit, ab Pflegegrad 2 kommen Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) und der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a SGB XI) dazu. Anders als die Krankenkassen-Hilfe ist das nicht auf Wochen befristet.
Unsere Kundinnen und Kunden nutzen meist diesen Weg: feste Kraft, fester Wochentag, Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, keine Rechnung. Wie der Antrag auf Pflegegrad läuft, steht im Artikel Pflegegrad beantragen.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt, auch Fachärzte und das Krankenhaus bei der Entlassung. Entscheidend ist die medizinische Begründung, warum Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
Gesetzlich bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, mit Kind unter zwölf Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen. Viele Kassen gewähren per Satzung mehr, und eine Verlängerung mit neuer Verordnung ist möglich.
Eine Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag. Zuzahlungsbefreite zahlen nichts. Den Rest rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab.
Ab Pflegegrad 2 verweist die Krankenkasse auf die Pflegeversicherung. Dort läuft die Haushaltshilfe dauerhaft über Entlastungsbetrag, Sachleistung und gemeinsamen Jahresbetrag, ohne Rezept. Mit Pflegegrad 1 ist in der Regel weiterhin die Krankenkasse zuständig, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Ja. Sie können einen Anbieter vorschlagen, die Kasse prüft die Vergütung. Junior-Senior arbeitet mit den gesetzlichen Kassen zusammen und rechnet direkt ab.
Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen, am besten mit einer ergänzenden ärztlichen Stellungnahme. Parallel lohnt sich der Antrag auf einen Pflegegrad, wenn die Einschränkung länger dauert.
Verwandte Artikel
Haushaltshilfe bei Krankheit: Anspruch und Wege
Haushaltshilfe bei Krankheit: Die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V auch ohne Krankenhausaufenthalt, bei dauerhafter Erkrankung übernimmt die Pflegekasse. So gehts.
Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt oder OP
Haushaltshilfe nach OP oder Krankenhausaufenthalt: Die Krankenkasse zahlt bis zu 4 Wochen, mit Pflegegrad startet die Hilfe sofort. Anspruch, Dauer und Ablauf.
Haushaltshilfe beantragen: Schritt für Schritt zur bewilligten Hilfe
Vom ersten Anruf bis zum festen Wochentermin: Wie Sie eine Haushaltshilfe bei Pflegekasse oder Krankenkasse beantragen, welche Unterlagen nötig sind, wie lange es dauert und was bei einer Ablehnung hilft.
Pflegegrad beantragen, Schritt für Schritt
So beantragen Sie einen Pflegegrad: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Antragstipps, MDK-Begutachtung und häufige Fehler vermeiden.
Unser Online-Kundenportal kommt bald.
Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.