Haushaltshilfe bei Krankheit: Anspruch und Wege
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Krankheit?
Kurz gesagt: Bei einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V eine befristete Haushaltshilfe, auch ohne Krankenhausaufenthalt. Nötig ist eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können. Ist die Erkrankung dauerhaft, führt der Weg über den Pflegegrad, dann übernimmt die Pflegekasse Monat für Monat.
Junior-Senior rechnet auf beiden Wegen direkt ab: nach § 38 SGB V mit Ihrer Krankenkasse, mit Pflegegrad über die Pflegekasse. Sie gehen in keinem Fall in Vorleistung.
Der Weg über die Krankenkasse: befristet, mit Attest
Der Anspruch nach § 38 SGB V setzt keinen Klinikaufenthalt voraus. Er besteht, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nicht weiterführen können, etwa bei einer Krebstherapie, einem Bandscheibenvorfall, einer schweren Infektion oder einer psychischen Erkrankung, und niemand im Haushalt einspringen kann.
- Dauer: längstens vier Wochen, mit einem Kind unter zwölf Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen. Manche Kassen erweitern das per Satzung
- Kosten: Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Tag
- Ablauf: ärztliche Bescheinigung besorgen, Antrag vor Beginn bei der Krankenkasse stellen, Anbieter wählen
Auch psychische Erkrankungen zählen: Wenn eine Depression oder Angsterkrankung die Haushaltsführung unmöglich macht und die Ärztin das bescheinigt, greift der Anspruch genauso. Den Antragsweg im Detail beschreibt unser Artikel Haushaltshilfe beantragen, den Sonderfall Klinik die Seite Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt.
Wenn die Krankheit bleibt: der Weg über den Pflegegrad
Chronische Erkrankungen wie Rheuma, Parkinson, MS, Herzinsuffizienz oder eine fortschreitende Demenz machen den Haushalt nicht vier Wochen lang schwer, sondern auf Dauer. Dann ist die befristete Krankenkassen-Hilfe das falsche Werkzeug, und der Pflegegrad-Antrag der richtige Schritt:
- Schon Pflegegrad 1 bringt den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für eine regelmäßige Haushaltshilfe, unbefristet
- Ab Pflegegrad 2 kommen Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch dazu, zusammen mehrere hundert Euro monatlich
- Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragsmonat, stellen Sie den Antrag deshalb früh, gern parallel zur Krankenkassen-Hilfe
Wo Sie voraussichtlich stehen, zeigt der Pflegegradrechner in wenigen Minuten. Und wer noch keinen Pflegegrad hat, findet alle drei Wege auf der Seite Haushaltshilfe ohne Pflegegrad.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 38 SGB V, Haushaltshilfe der Krankenkasse, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 39 SGB XI, Verhinderungspflege, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Ja, wenn Sie den Haushalt wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nicht führen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V bis zu vier Wochen, mit ärztlicher Bescheinigung und ohne dass ein Krankenhausaufenthalt nötig wäre.
Ärztliche Bescheinigung besorgen, Antrag vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse einreichen, Anbieter wählen. Junior-Senior rechnet nach der Bewilligung direkt mit der Krankenkasse ab.
Ja. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern dass die Haushaltsführung krankheitsbedingt nicht möglich ist und eine Ärztin oder ein Arzt das bescheinigt. Das gilt bei einer Depression genauso wie bei einer körperlichen Erkrankung.
Die Krankenkassen-Hilfe ist auf wenige Wochen befristet. Bei dauerhaftem Bedarf führt der Weg über den Pflegegrad: Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat für eine regelmäßige Haushaltshilfe, unbefristet und rückwirkend ab dem Antragsmonat.
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