Zahlt die Rentenversicherung eine Haushaltshilfe für Rentner?+
Nein, die Rentenversicherung kennt diese Leistung nicht. Für Rentner führt der Weg über die Pflegeversicherung: Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat für eine regelmäßige Haushaltshilfe. Bis zur Anerkennung lässt sich die Hilfe privat beginnen.
Bekomme ich eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?+
Ja, dafür gibt es drei Wege: Sie beantragen einen Pflegegrad, Sie nutzen die befristete Haushaltshilfe Ihrer Krankenkasse nach einem Krankenhausaufenthalt, oder Sie beauftragen die Hilfe privat. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob der Bedarf vorübergehend oder dauerhaft ist.
Wie schnell bekomme ich einen Pflegegrad?+
Die Pflegekasse hat nach dem Antrag 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid. In der Praxis dauert es meist fünf bis acht Wochen, weil der Begutachtungstermin dazwischenliegt. Wichtig: Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, ein früher Antrag lohnt sich also.
Lohnt sich ein Antrag, wenn ich nur wenig Hilfe brauche?+
Meistens ja. Pflegegrad 1 ist bewusst niedrigschwellig und gilt schon bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Er bringt 131 € monatlich für Entlastungsleistungen, und genau davon leben viele unserer Betreuungen. Wir schätzen im Gespräch ehrlich ein, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Was kostet die Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?+
Dann rechnen wir nach Stunden ab. Den aktuellen Stundensatz nennen wir Ihnen im Erstgespräch offen, bevor etwas vereinbart wird. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, stellen wir auf die Abrechnung mit der Pflegekasse um.
Wird der Antrag oft abgelehnt?+
Ablehnungen kommen vor, vor allem wenn beim Begutachtungstermin ein zu guter Tag erwischt wird oder Beschwerden heruntergespielt werden. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich, und der ist häufig erfolgreich. Wir sagen Ihnen, worauf es beim Termin ankommt.
Kann ich schon vor dem Bescheid starten?+
Ja. Viele beauftragen uns privat und stellen parallel den Antrag. Wird der Pflegegrad anerkannt, läuft die Abrechnung ab dem Bewilligungszeitpunkt über die Pflegekasse weiter. Die Betreuungskraft bleibt dieselbe.