Haushaltshilfe ohne Pflegegrad

Sie brauchen Unterstützung im Haushalt, haben aber keinen Pflegegrad? Dann führen drei Wege zum Ziel. Welcher zu Ihnen passt, hängt vor allem davon ab, ob die Hilfe vorübergehend gebraucht wird oder dauerhaft.

Jule, Junior-Senior TeamSabine, Teamleitung HamburgNico, Junior-Senior Team
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Über 10.000 zufriedene Kunden, betreut aus Ihrer Nachbarschaft

  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Drei Wege zur Haushaltshilfe

Sie schließen sich nicht aus. Viele nutzen Weg 3, während Weg 1 läuft.

1

Pflegegrad beantragen

Wenn der Bedarf dauerhaft besteht

Der Weg, der sich fast immer lohnt. Schon Pflegegrad 1 bringt den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, mit dem sich eine regelmäßige Haushaltshilfe finanzieren lässt. Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse, danach kommt ein Gutachter nach Hause.

Etwa fünf bis acht Wochen bis zum Bescheid

Pflegegrad in 2 Minuten einschätzen
2

Haushaltshilfe der Krankenkasse

Nach Krankenhaus, Kur oder Operation

Die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V eine befristete Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können. Voraussetzung ist meist ein Krankenhausaufenthalt oder ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt. Auskunft und Antrag laufen direkt über Ihre Krankenkasse.

Meist wenige Wochen, je nach Bewilligung

Haushaltshilfe über die Krankenkasse
3

Privat beauftragen

Wenn es sofort losgehen soll

Sie können unsere Leistungen jederzeit privat buchen, ohne Antrag und ohne Wartezeit. Viele überbrücken damit die Zeit bis zum Pflegegrad-Bescheid. Wird der Pflegegrad später anerkannt, stellen wir die Abrechnung auf die Pflegekasse um.

Start meist innerhalb einer Woche

Verfügbarkeit prüfen

Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V: Schritt für Schritt

Der zweite Weg im Detail, weil er nach Krankenhaus, ambulanter Operation oder schwerer Erkrankung oft der schnellste ist. So kommen Sie in wenigen Tagen zur Hilfe, und so rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

  1. 1

    Anspruch prüfen

    Sie können den Haushalt vorübergehend nicht führen, etwa nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder bei akuter schwerer Erkrankung, und niemand im Haushalt kann einspringen. Ab Pflegegrad 2 ist in der Regel die Pflegeversicherung zuständig.

  2. 2

    Ärztliche Bescheinigung holen

    Hausarzt oder Klinik bestätigen, dass Haushaltshilfe medizinisch notwendig ist, mit Stunden pro Tag und voraussichtlicher Dauer. Viele Kliniken stellen die Bescheinigung über den Sozialdienst vor der Entlassung aus.

  3. 3

    Antrag bei der Krankenkasse stellen

    Formular der Kasse oder formlos, zusammen mit der Bescheinigung. Die Kassen entscheiden meist innerhalb weniger Tage, bei Entlassung aus der Klinik oft noch am selben Tag.

  4. 4

    Anbieter wählen, wir rechnen direkt ab

    Die Kasse stellt selbst keine Kräfte, sondern übernimmt die Kosten eines Anbieters. Bei Junior-Senior bekommen Sie eine feste Alltagsbegleiterin, wir rechnen nach § 38 direkt mit der Krankenkasse ab.

  5. 5

    Start, meist innerhalb weniger Tage

    Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen und Begleitung zu Nachsorgeterminen. Bei Bedarf passen wir die Stunden an die Bewilligung an.

  6. 6

    Übergang planen

    Zeichnet sich ab, dass die Hilfe länger nötig ist, stellen wir mit Ihnen den Pflegegrad-Antrag. Ab Bescheid läuft dieselbe Kraft über den Entlastungsbetrag weiter.

Dauer

In der Regel bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren im Haushalt bis 26 Wochen. Die Satzung Ihrer Kasse kann mehr vorsehen.

Zuzahlung

10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Tag. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Danach

Bleibt der Bedarf, führt der Weg zum Pflegegrad. Wir stellen die Abrechnung dann auf die Pflegekasse um, ohne Wechsel der Kraft.

Rechtsgrundlage: § 38 SGB V. Ausführlich mit Beispielen: Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt und Plötzlich Pflegefall: die ersten Schritte.

Warum sich Pflegegrad 1 fast immer lohnt

Pflegegrad 1 ist der Einstieg in die Pflegeversicherung und bewusst niedrig angesetzt: Er gilt bereits ab 12,5 Punkten in der Begutachtung, also bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Pflegegeld gibt es hier noch nicht, wohl aber den Entlastungsbetrag, und genau der finanziert die Haushaltshilfe.

  • 131 € monatlich für Haushaltshilfe und Betreuung
  • Nicht genutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an
  • Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung
  • Zusätzlich Zuschüsse für Hausnotruf und Pflegehilfsmittel
Junior-Senior Alltagsbegleiterin unterstützt eine Kundin im Haushalt
Feste Bezugspersonen aus Ihrer Nachbarschaft

Wir begleiten Sie durch den Antrag

Vom Formular über die Vorbereitung des Begutachtungstermins bis zum Widerspruch, falls der Bescheid nicht passt. Das gehört bei uns zur Beratung und kostet nichts.

Kostenlos beraten lassen

Haushaltshilfe für Rentner: Wer zahlt?

Viele Rentnerinnen und Rentner suchen Hilfe im Haushalt, lange bevor das Wort Pflege fällt: Das Putzen wird beschwerlich, die Einkäufe werden schwer, die Fenster bleiben ungeputzt. Die Rentenversicherung zahlt dafür nichts, und auch die Krankenkasse nur in den oben beschriebenen Ausnahmefällen. Der Weg führt fast immer über die Pflegeversicherung, und der Einstieg ist niedriger, als die meisten denken.

Wer beim Treppensteigen, Tragen oder der Körperpflege erste Einschränkungen spürt, erreicht häufig bereits die 12,5 Punkte für Pflegegrad 1, und damit die 131 € im Monat für eine regelmäßige Haushaltshilfe. Unser Pflegegradrechner zeigt in wenigen Minuten, wo Sie stehen. Bis zur Anerkennung lässt sich die Hilfe privat starten, viele unserer Kunden sind genau so eingestiegen und haben die Kosten ab dem Antragsmonat rückwirkend von der Pflegekasse übernommen bekommen.

Häufige Fragen

Zahlt die Rentenversicherung eine Haushaltshilfe für Rentner?+

Nein, die Rentenversicherung kennt diese Leistung nicht. Für Rentner führt der Weg über die Pflegeversicherung: Schon Pflegegrad 1 bringt 131 € im Monat für eine regelmäßige Haushaltshilfe. Bis zur Anerkennung lässt sich die Hilfe privat beginnen.

Bekomme ich eine Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?+

Ja, dafür gibt es drei Wege: Sie beantragen einen Pflegegrad, Sie nutzen die befristete Haushaltshilfe Ihrer Krankenkasse nach einem Krankenhausaufenthalt, oder Sie beauftragen die Hilfe privat. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob der Bedarf vorübergehend oder dauerhaft ist.

Wie schnell bekomme ich einen Pflegegrad?+

Die Pflegekasse hat nach dem Antrag 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid. In der Praxis dauert es meist fünf bis acht Wochen, weil der Begutachtungstermin dazwischenliegt. Wichtig: Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, ein früher Antrag lohnt sich also.

Lohnt sich ein Antrag, wenn ich nur wenig Hilfe brauche?+

Meistens ja. Pflegegrad 1 ist bewusst niedrigschwellig und gilt schon bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Er bringt 131 € monatlich für Entlastungsleistungen, und genau davon leben viele unserer Betreuungen. Wir schätzen im Gespräch ehrlich ein, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Was kostet die Haushaltshilfe ohne Pflegegrad?+

Dann rechnen wir nach Stunden ab. Den aktuellen Stundensatz nennen wir Ihnen im Erstgespräch offen, bevor etwas vereinbart wird. Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, stellen wir auf die Abrechnung mit der Pflegekasse um.

Wird der Antrag oft abgelehnt?+

Ablehnungen kommen vor, vor allem wenn beim Begutachtungstermin ein zu guter Tag erwischt wird oder Beschwerden heruntergespielt werden. Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich, und der ist häufig erfolgreich. Wir sagen Ihnen, worauf es beim Termin ankommt.

Kann ich schon vor dem Bescheid starten?+

Ja. Viele beauftragen uns privat und stellen parallel den Antrag. Wird der Pflegegrad anerkannt, läuft die Abrechnung ab dem Bewilligungszeitpunkt über die Pflegekasse weiter. Die Betreuungskraft bleibt dieselbe.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 24.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

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