Plötzlich Pflegefall: Die ersten Schritte nach Sturz, Schlaganfall oder Krankenhaus
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Das Wichtigste in den ersten 48 Stunden
Kurz gesagt: Drei Dinge zuerst. Erstens den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, ein Anruf genügt, denn ab dem Antragstag laufen die Leistungen. Zweitens im Krankenhaus den Sozialdienst ansprechen: Er organisiert Entlassmanagement, Hilfsmittel und die Haushaltshilfe der Krankenkasse. Drittens die Versorgung zu Hause für die erste Woche sichern: Wer kocht, wer kauft ein, wer ist nachts da. Alles andere, von der Vorsorgevollmacht bis zum Badumbau, hat ein paar Tage Zeit.
Wenn die Entlassung aus der Klinik ansteht oder gerade war, starten wir bei Junior-Senior oft innerhalb weniger Tage: Haushalt, Einkauf, Begleitung, zunächst über die Krankenkasse nach § 38 SGB V, später über den Pflegegrad.
Checkliste: Die ersten 14 Tage
Zum Abhaken, in sinnvoller Reihenfolge:
- Tag 1 bis 2: Pflegegrad beantragen. Anruf oder Zweizeiler an die Pflegekasse (sie ist bei der Krankenkasse). Das Antragsdatum entscheidet, ab wann Geld fließt. Wie es geht: Pflegegrad beantragen.
- Tag 1 bis 2: Sozialdienst der Klinik einschalten. Er kennt die Wege zur Haushaltshilfe nach § 38, zu Reha, Kurzzeitpflege und Hilfsmitteln und füllt vieles mit Ihnen aus.
- Tag 1 bis 3: Versorgung zu Hause sichern. Einkauf, Mahlzeiten, Medikamente, nachts. Wer aus der Familie kann was? Was muss jemand von außen übernehmen?
- Tag 2 bis 5: Haushaltshilfe der Krankenkasse beantragen, wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann. Ärztliche Bescheinigung, Antrag bei der Kasse, dann geht es los. Schritt für Schritt: Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38.
- Tag 3 bis 7: Hilfsmittel und Wohnung. Pflegebett, Toilettensitzerhöhung, Rollator laufen über Rezept und Krankenkasse. Für Umbauten gibt es ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € (Wohnumfeldverbesserung).
- Tag 5 bis 14: Pflegetagebuch führen. Für die Begutachtung zählt der echte Alltag. Vorlage: Pflegetagebuch als PDF.
- Tag 7 bis 14: Vollmachten klären. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, solange die Person selbst entscheiden kann.
- Laufend: Entlastung organisieren. Angehörige halten das nicht allein durch. Haushaltshilfe und stundenweise Betreuung über Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, sobald der Pflegegrad da ist; bis dahin privat oder über die Krankenkasse.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWer zahlt was in den ersten Wochen?
| Situation | Zuständig | Leistung |
|---|---|---|
| Haushalt geht vorübergehend nicht, etwa nach Krankenhaus oder Operation | Krankenkasse, § 38 SGB V | Haushaltshilfe, in der Regel bis 4 Wochen (mit Kind unter 12 bis 26 Wochen), Zuzahlung 10 %, mindestens 5 und höchstens 10 € am Tag |
| Pflegebedarf bleibt voraussichtlich länger als 6 Monate | Pflegekasse, SGB XI | Pflegegrad beantragen: ab PG 1 Entlastungsbetrag 131 €/Monat, ab PG 2 Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege 3.539 €/Jahr |
| Zu Hause geht es noch nicht, Angehörige können nicht | Pflegekasse | Kurzzeitpflege bis 8 Wochen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag, ab PG 2 |
| Pflegeperson muss Arbeit kurz unterbrechen | Pflegekasse | Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Arbeitstage im Jahr |
| Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Duschhocker | Krankenkasse (Rezept) bzw. Pflegekasse | Leihweise oder Zuschuss, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat |
Die Regeln zur Haushaltshilfe der Krankenkasse stehen in § 38 SGB V; ab Pflegegrad 2 geht die Kasse in der Regel davon aus, dass die Pflegeversicherung zuständig ist. Im Erstgespräch sortieren wir das für Ihre Situation.
Pflegegrad beantragen, auch wenn noch unklar ist, wie es weitergeht
Viele warten mit dem Antrag, weil „noch nicht klar ist, ob es dauerhaft ist“. Das kostet Geld: Leistungen gibt es erst ab dem Antragsmonat, nie rückwirkend davor. Stellen Sie den Antrag deshalb sofort, auch aus dem Krankenhaus heraus. Bessert sich der Zustand, wird der Pflegegrad eben niedriger ausfallen oder wieder wegfallen.
Nach dem Antrag kommt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, meist innerhalb von drei bis fünf Wochen, bei Krankenhausaufenthalt mit Eilverfahren auch schneller. Wie Sie den Termin vorbereiten: MD-Begutachtung vorbereiten. Welcher Pflegegrad realistisch ist, zeigt der Pflegegradrechner in wenigen Minuten.
Hilfe holen, bevor die Kraft ausgeht
Der Pflegefall eines Elternteils oder Partners trifft die Familie ohne Vorlauf. Wer in den ersten Wochen alles selbst stemmt, brennt oft nach zwei Monaten aus. Deshalb gehört zur Checkliste: Hilfe von außen einplanen, auch wenn es sich zunächst fremd anfühlt.
- Haushalt abgeben: Reinigung, Wäsche, Einkauf übernimmt eine feste Alltagsbegleiterin, zunächst über die Krankenkasse oder privat, ab Pflegegrad über die Pflegekasse.
- Stunden für sich: Ab Pflegegrad 2 finanziert die Verhinderungspflege stundenweise Betreuung, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
- Beratung nutzen: Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Kasse nach § 7a sind kostenlos. Auch wir beraten kostenlos, vor allem zur Frage, was die Kassen übernehmen.
Mehr dazu im Artikel Hilfe für pflegende Angehörige.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, telefonisch oder formlos. Ab dem Antragsdatum laufen die Leistungen. Parallel die Versorgung für die ersten Tage sichern und im Krankenhaus den Sozialdienst einschalten.
Ja, nach § 38 SGB V, wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann, in der Regel bis vier Wochen, mit Kind unter zwölf Jahren bis 26 Wochen. Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung und ein Antrag bei der Kasse. Junior-Senior rechnet direkt ab.
Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Krankenhausaufenthalt oder Hospiz gibt es verkürzte Fristen von einer Woche. Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsmonat.
Ja: über die Krankenkasse nach § 38, wenn die Voraussetzungen vorliegen, oder privat. Wird der Pflegegrad später anerkannt, stellen wir die Abrechnung auf die Pflegekasse um, die Kosten ab Antragsmonat werden oft rückwirkend übernommen.
Dann kommt Kurzzeitpflege in Frage, ab Pflegegrad 2 bis zu acht Wochen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Der Sozialdienst der Klinik hilft bei der Platzsuche.
Ja, bis zu zehn Arbeitstage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, dazu Pflegezeit bis sechs Monate bei Arbeitgebern ab 16 Beschäftigten.
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