Pflegegrad 1: Was steht mir zu?
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu?
Pflegegrad 1 ist besonders, denn hier gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Ihre zentrale Geldleistung ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, dazu kommen Pflegehilfsmittel, ein Zuschuss zum Hausnotruf, die Wohnraumanpassung und eine kostenlose Pflegeberatung.
Klingt nach wenig, ist aber der Schlüssel: Mit dem Entlastungsbetrag holen Sie sich regelmäßige Haushaltshilfe ins Haus, ohne selbst zu zahlen. Wie das geht, zeigen wir hier.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1 im Überblick
Diese Ansprüche haben Sie mit Pflegegrad 1 (Stand 2026):
| Leistung | Höhe |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Pflegehilfsmittel | bis 42 €/Monat |
| Hausnotruf | bis 25,50 €/Monat |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180 €/Maßnahme |
| Zuschuss vollstationär | 131 €/Monat |
| Pflegeberatung | kostenlos |
Ihre Leistungen bei Pflegegrad 1 im Monat
Pflegegrad 1 kennt kein Pflegegeld und keine Sachleistungen. Der Entlastungsbetrag (gold) von 131 € ist Ihre zentrale Geldleistung, genau dafür sind wir da.
Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen, keine Verhinderungspflege: Diese gibt es erst ab Pflegegrad 2. Umso wichtiger ist bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag.
Alle diese Ansprüche stehen im Sozialgesetzbuch XI: der Entlastungsbetrag in § 45b, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung in § 40, die kostenlose Pflegeberatung in § 7a. Pflegegeld nach § 37 und Pflegesachleistungen nach § 36 setzen dagegen mindestens Pflegegrad 2 voraus.
Der Entlastungsbetrag: Ihre wichtigste Leistung
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI von 131 € im Monat ist die einzige laufende Geldleistung bei Pflegegrad 1, und er ist zweckgebunden: für Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung durch einen anerkannten Anbieter.
Wie ein solcher Einsatz konkret abläuft und wie viele Stunden mit 131 € zusammenkommen, zeigt unsere Seite Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1.
Genau hier setzen wir an. Als landesrechtlich anerkannter Anbieter rechnen wir die 131 € direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung und zahlen in der Regel keinen Cent selbst.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWeitere Leistungen bei Pflegegrad 1
- Pflegehilfsmittel (bis 42 €/Monat): Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutz, bequem als monatliche Pflegebox.
- Hausnotruf (bis 25,50 €/Monat): Zuschuss zum Notrufknopf, der im Ernstfall schnell Hilfe holt.
- Wohnraumanpassung (bis 4.180 €/Maßnahme): Für ebenerdige Dusche, Haltegriffe oder Rampen. Vor dem Umbau beantragen.
- Kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Unabhängige Beratung, Termin binnen zwei Wochen.
- Digitale Pflegeanwendungen (bis 40 €/Monat): Geprüfte Apps zur Unterstützung im Alltag.
Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 wird ab 12,5 bis unter 27 Punkten im Gutachten des Medizinischen Dienste (Begutachtung nach § 15 SGB XI)s vergeben. Es ist die niedrigste Stufe und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Wichtig: Schon diese geringe Einstufung löst den Anspruch auf den Entlastungsbetrag aus. Viele, die noch keinen Antrag gestellt haben, hätten bereits Anspruch auf Pflegegrad 1.
Sie suchen die Leistungen zu einem anderen Pflegegrad? Was dort im Monat zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5.
Rechenbeispiel: Was 131 € möglich machen
Ob sich für Sie zusätzlich ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad lohnt, schätzen wir im Erstgespräch ehrlich ein.
So holen Sie Ihre Leistungen ab
Bei Pflegegrad 1 ist der Start denkbar einfach:
- Sie sagen uns, wobei Sie Unterstützung möchten.
- Sie unterschreiben einmalig die Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag.
- Wir kommen zum vereinbarten Termin und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Dazu kommen Sachleistungen wie Pflegehilfsmittel (bis 42 €), ein Hausnotruf-Zuschuss und bis zu 4.180 € für Wohnraumanpassung.
Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss, Wohnraumanpassung, digitale Pflegeanwendungen und eine kostenlose Pflegeberatung. Pflegegeld und Sachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Ja, genau dafür ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat da. Über einen anerkannten Anbieter wird er direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sodass in der Regel kein Eigenanteil bleibt.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 steht stattdessen der Entlastungsbetrag im Mittelpunkt, der gezielt Haushaltshilfe und Betreuung finanziert.
12,5 bis unter 27 Punkte im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Das ist die niedrigste Einstufung und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Ja. Nicht genutzte Beträge sammeln sich automatisch an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Ein ganzes Jahr ergibt 1.572 €.
Niemand bekommt bei Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt, denn Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat geht als Kostenerstattung an den anerkannten Anbieter, der die Haushaltshilfe oder Betreuung leistet, per Abtretung direkt oder gegen eingereichte Rechnung an Sie zurück.
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