Wie lange dauert der Pflegegrad-Antrag?
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- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort
Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang entscheiden, das sind rund fünf Wochen. So steht es in § 18 SGB XI. In dieser Zeit beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst, der Hausbesuch findet statt, und der Bescheid geht raus. Viele Kassen sind schneller, drei bis vier Wochen sind üblich.
Deutlich kürzere Fristen gelten in besonderen Lagen: eine Woche, wenn die Person im Krankenhaus, im Hospiz oder in ambulanter Palliativversorgung ist und die Weiterversorgung davon abhängt, sowie zwei Wochen, wenn eine Angehörige Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt hat.
25 Arbeitstage
gesetzliche Höchstdauer für den Bescheid
1 Woche
im Krankenhaus und bei palliativer Versorgung
rückwirkend
Leistungen gelten ab dem Antragstag
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenSo läuft die Zeit vom Antrag bis zum Bescheid
- Tag 1, Antrag: Ein Anruf oder formloses Schreiben an die Pflegekasse genügt, das Datum zählt für die Frist und für die Rückwirkung der Leistungen.
- Woche 1 bis 2: Die Kasse schickt das Antragsformular und beauftragt den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten Medicproof).
- Woche 2 bis 4: Terminierung und Hausbesuch der Gutachterin, etwa eine Stunde. Vorbereitung lohnt sich: MD-Begutachtung vorbereiten und Pflegetagebuch.
- Bis Tag 25 (Arbeitstage): Bescheid mit Pflegegrad und Punktzahl. Die Leistungen gelten rückwirkend ab dem Antragstag, das Pflegegeld wird entsprechend nachgezahlt.
So beschleunigen Sie das Verfahren
- Telefonisch beantragen und das Formular parallel ausfüllen, statt auf den Postweg zu warten.
- Unterlagen bereitlegen: Arztbriefe, Medikamentenplan, Krankenhausberichte verkürzen die Prüfung.
- Erreichbar sein: Der MD vergibt Termine telefonisch, ein verpasster Anruf kostet oft eine Woche.
- Eilbedarf nennen: Krankenhausentlassung, Palliativversorgung oder angekündigte Pflegezeit ausdrücklich angeben, dann greifen die kurzen Fristen.
- Beim Ausfüllen helfen lassen: Pflegeberatung nach § 7a ist kostenlos, und auch wir gehen den Antrag mit Ihnen durch.
Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch innerhalb eines Monats: Pflegegrad-Widerspruch.
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Quellen und Rechtsgrundlagen
- Begutachtungsrichtlinie und Antrag auf Pflegeleistungen, Medizinischer Dienst Bund
- § 18 SGB XI, Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- § 37 SGB XI, Pflegegeld, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Höchstens 25 Arbeitstage, also etwa fünf Wochen. Viele Kassen entscheiden in drei bis vier Wochen, im Eilverfahren (Krankenhaus, Palliativversorgung) innerhalb einer Woche.
Rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, unabhängig davon, wie lange die Bearbeitung dauert. Deshalb zählt jeder Tag: erst anrufen und den Antrag stellen, dann alles Weitere klären.
Hat die Kasse die Verzögerung zu vertreten, stehen Ihnen bei häuslicher Pflege 70 € je angefangene Woche des Verzugs zu. Ein formloses Schreiben mit Verweis auf § 18c SGB XI genügt.
Meist innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Antrag. Im Eilverfahren begutachtet der MD innerhalb einer Woche, oft nach Aktenlage.
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