Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) einfach erklärt
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Was hinter dem Behördenbegriff steckt
Der Ausdruck taucht in jedem Bescheid der Pflegekasse auf: "nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag". Gemeint ist etwas sehr Alltägliches: geprüfte Dienste, die Pflegebedürftigen im Haushalt helfen, sie betreuen oder pflegende Angehörige entlasten, und die dafür direkt mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.
Die gesetzliche Grundlage ist § 45a SGB XI. Früher sprach man auch von "niedrigschwelligen Betreuungsangeboten", gemeint ist dasselbe.
Die drei Kategorien von Angeboten
| Kategorie | Typische Leistungen |
|---|---|
| Angebote zur Entlastung im Alltag | Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, kleine Besorgungen |
| Betreuungsangebote | Stundenweise Betreuung zu Hause, Gesellschaft, Beschäftigung, Betreuungsgruppen |
| Angebote zur Entlastung von Pflegenden | Alltagsbegleitung, Begleitung zu Terminen, Entlastungsstunden für Angehörige |
Junior-Senior ist als Anbieter in allen drei Bereichen tätig: Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung und Alltagsbegleitung, mit landesrechtlicher Anerkennung und direkter Abrechnung.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenWer darf den Entlastungsbetrag abrechnen?
Abrechnen dürfen drei Gruppen:
- Anerkannte Dienste wie Junior-Senior, die das Anerkennungsverfahren ihres Bundeslandes durchlaufen haben
- Zugelassene Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen
- Registrierte Nachbarschaftshelfer in Bundesländern, die das vorsehen, nach Registrierung und meist einem Grundkurs
Die Anerkennung ist Ländersache. Jedes Bundesland regelt selbst, welche Behörde prüft und welche Anforderungen an Qualifikation, Versicherung und Konzept gelten. Deshalb tauchen in der Suche so viele Varianten auf, von "anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag NRW" bis "Bayern".
So werden die Angebote bezahlt
Zwei Budgets der Pflegekasse sind dafür vorgesehen:
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres erhalten
- Umwandlungsanspruch: ab Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen, je nach Pflegegrad 318,40 bis 919,60 € monatlich
Mit einer Abtretungserklärung rechnet der anerkannte Anbieter direkt mit der Kasse ab. Sie strecken nichts vor und reichen keine Belege ein.
Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft
Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45a SGB XI, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 36 SGB XI, Pflegesachleistung, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Bundesland, GKV-Spitzenverband
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 23.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Dienste, die Pflegebedürftige im Haushalt unterstützen, betreuen oder pflegende Angehörige entlasten und dafür ein Anerkennungsverfahren ihres Bundeslandes durchlaufen haben. Nur sie dürfen den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Grundlage ist § 45a SGB XI.
Anerkannte Dienste, zugelassene Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und in vielen Bundesländern registrierte Nachbarschaftshelfer. Privatpersonen ohne Registrierung und nicht anerkannte Firmen können nicht über die Pflegekasse abrechnen.
Ihre Pflegekasse führt Verzeichnisse aller anerkannten Angebote Ihrer Region, viele Bundesländer veröffentlichen zusätzlich Online-Listen. Oder Sie fragen den Anbieter direkt nach seiner Anerkennung nach § 45a SGB XI.
Das ist der ältere Begriff für dieselben Leistungen. Niedrigschwellig heißt: ohne große Hürden zugänglich, keine medizinische Pflege, sondern Betreuung und Alltagshilfe. Heute heißt es offiziell Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Ja, über den Umwandlungsanspruch: Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Das Pflegegeld wird dabei anteilig verrechnet, deshalb lohnt vorher eine kurze Rechnung.
Ja, Junior-Senior ist landesrechtlich anerkannt und rechnet Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, in der Regel ohne Eigenanteil ab Pflegegrad 1.
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