Angebote zur Unterstützung im Alltag: Was § 45a bedeutet und wie Sie sie nutzen

8 Min. LesezeitVeröffentlicht am , aktualisiert am
  • 4,9 von 5 Sternen bei Google
  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Das Wichtigste in Kürze

„Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (AUA) ist der Gesetzesbegriff für anerkannte Alltagshelfer: Haushaltshilfen, Betreuungsdienste, Alltagsbegleiter und organisierte Nachbarschaftshilfe, geregelt in § 45a SGB XI. Der Begriff ist sperrig, aber entscheidend: Nur bei anerkannten Angeboten darf die Pflegekasse zahlen, allen voran den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

§ 45a

die Anerkennung nach Landesrecht

131 €

Entlastungsbetrag nur bei anerkannten Anbietern

bis 40 %

der Sachleistung zusätzlich umwandelbar

Junior-Senior ist als solches Angebot anerkannt; die Anerkennung weisen wir auf Wunsch schriftlich nach.

Die vier Angebotsarten

AngebotsartTypische Leistungen
Angebote zur Entlastung im HaushaltReinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Fenster, also die klassische Haushaltshilfe
Betreuungsangebotestundenweise Betreuung zu Hause oder in Gruppen, auch bei Demenz, Alltagsbegleitung, Gesellschaft
Angebote zur Entlastung von Pflegendenstundenweise Übernahme der Betreuung, damit pflegende Angehörige frei haben
Registrierte NachbarschaftshilfeEinzelpersonen aus dem Umfeld, die sich nach Landesregeln registrieren lassen (Details)

In der Praxis verschwimmen die Grenzen: Bei uns übernimmt dieselbe feste Bezugsperson Haushalt, Begleitung und Betreuung in einem Einsatz, alles innerhalb derselben Anerkennung.

Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.

Stunden berechnen

Anerkennung: Ländersache mit Folgen

Die Anerkennung vergibt jedes Bundesland nach eigenen Regeln: Qualitätsanforderungen, Schulungen, Versicherungen, teils Fachkraftquoten. Deshalb gilt ein Anbieter nicht automatisch bundesweit, sondern je Land, und deshalb scheitern private Putzhilfen ohne Registrierung an der Abrechnung. Welche Regeln wo gelten, listet unser Überblick Unterstützung im Alltag je Bundesland.

So erkennen Sie ein anerkanntes Angebot:

  • Der Anbieter nennt die Anerkennung nach § 45a auf Website oder Nachweis und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab,
  • er steht in der Anbieterliste des Landes oder der Pflegekasse (die Kassen führen Verzeichnisse, in Sachsen etwa das PflegeNetz),
  • er verlangt keine Barzahlung und stellt ordentliche Rechnungen mit Leistungsnachweis.

Womit Sie anerkannte Angebote bezahlen

  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich ab Pflegegrad 1, der Standardweg, ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres,
  • Umwandlungsanspruch: bis 40 % der Pflegesachleistung zusätzlich (bei Pflegegrad 2 bis 318 €), wenn kein oder wenig Pflegedienst genutzt wird,
  • Verhinderungspflege: 3.539 € im Jahr, wenn das Angebot die private Pflegeperson vertritt,
  • Privat mit Steuerbonus: Zusatzstunden über die Budgets hinaus, 20 % absetzbar nach § 35a EStG.

Ab Pflegegrad 2 kommen so schnell mehrere hundert Euro monatlich für Alltagsunterstützung zusammen; die Rechnung je Pflegegrad zeigt die Kostenübernahme-Seite. Und die Pflegereform plant, diesen Bereich weiter zu stärken: Aus dem Entlastungsbetrag soll 2027 das Sozialraumbudget von 175 € werden.

So läuft der Start in der Praxis ab

Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz vergehen bei uns meist nur wenige Tage:

  1. Kurzes Erstgespräch: Pflegegrad, Wünsche und Budgets klären, telefonisch, unverbindlich.
  2. Abtretungserklärung unterschreiben: Ein einziges Formular erlaubt uns, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Ab dann sehen Sie keine Rechnung mehr.
  3. Feste Bezugsperson kennenlernen: Beim Probetermin zeigt sich, ob die Chemie stimmt; danach kommt immer dieselbe Alltagshilfe, zum festen Wochentermin.
  4. Budgets laufen automatisch: Wir rechnen zuerst den Entlastungsbetrag ab, dann je nach Situation Umwandlungsanspruch oder Verhinderungspflege, und melden uns, bevor irgendwo ein Rest zu verfallen droht.

Genauso funktioniert es bei jedem seriösen anerkannten Angebot. Misstrauisch sollten Sie werden, wenn ein Anbieter Vorkasse verlangt, keine Anerkennung nachweisen kann oder die Abrechnung komplett Ihnen überlässt.

Alessandro S. Damaschke

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft

Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH

Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 25.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nach Landesrecht anerkannte Dienste für Haushalt, Betreuung und Entlastung pflegender Angehöriger nach § 45a SGB XI, plus registrierte Nachbarschaftshilfe. Nur bei ihnen darf die Pflegekasse den Entlastungsbetrag einsetzen.

Die Anerkennung sichert Qualität, Schulung und Versicherungsschutz und ist gesetzliche Voraussetzung für die Abrechnung. Ohne sie bleibt die Familie auf den Kosten sitzen.

Nein, je Bundesland. Seriöse überregionale Anbieter wie Junior-Senior halten die Anerkennung in den Ländern, in denen sie tätig sind, und weisen sie auf Nachfrage nach.

In vielen Bundesländern ja, über die Registrierung als Nachbarschaftshilfe mit kleinen Auflagen (etwa ein Kurzkurs). Danach kann sie über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen), Betreuung und Gesellschaft, Begleitung zu Terminen und die stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger, je nach Anerkennungsumfang des Anbieters.

Über die Verzeichnisse von Pflegekasse und Land, den Pflegestützpunkt, oder direkt bei uns: Wir sind anerkannt, deutschlandweit im Einsatz und starten meist innerhalb weniger Tage.

Bei Direktabrechnung im Rahmen der Budgets in der Regel nichts: Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege decken die Einsätze, ohne Vorkasse.

Nein. Pflegedienste erbringen Pflege über die Sachleistung; AUA decken Alltag und Betreuung über Entlastungsbetrag und Umwandlung ab. Beides lässt sich kombinieren und ergänzt sich.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten.

Jetzt beraten lassen

Verwandte Artikel

Unser Online-Kundenportal kommt bald.

Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.

Bald für Sie verfügbar
Jetzt beraten lassen