Entlastungsbetrag für Angehörige: Wer ihn nutzen darf

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  • Über 10.000 zufriedene Kunden
  • Anerkannt nach § 45a SGB XI
  • Abrechnung mit allen Pflegekassen

Die kurze Antwort vorab

Viele Familien fragen sich: Die Tochter kauft ein, der Sohn putzt, kann man sich die 131 € Entlastungsbetrag dafür nicht einfach auszahlen lassen? Die klare Antwort: Der Entlastungsbetrag fließt ausschließlich als Kostenerstattung an anerkannte Anbieter. Eine Auszahlung an Familienmitglieder sieht das Gesetz nicht vor.

Die gute Nachricht: Das Geld ist deshalb nicht verloren. Für die Familie gibt es eigene, teils deutlich höhere Leistungen, und der Entlastungsbetrag entlastet die Angehörigen auf einem anderen Weg, nämlich indem er ihnen Arbeit abnimmt.

Warum die 131 € nicht bar ausgezahlt werden

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist zweckgebunden: Er soll sicherstellen, dass tatsächlich professionelle Unterstützung im Haushalt ankommt und pflegende Angehörige real entlastet werden. Deshalb erstattet die Pflegekasse nur Rechnungen von Anbietern mit landesrechtlicher Anerkennung.

Eine Ausnahme gibt es für Privatpersonen: die registrierte Nachbarschaftshilfe. Sie steht allerdings gerade nicht der engen Familie offen, in den meisten Bundesländern sind Verwandte bis zum zweiten Grad und Personen im selben Haushalt ausgeschlossen.

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Diese Leistungen gibt es für Angehörige wirklich

Für die Arbeit der Familie hat die Pflegeversicherung eigene Töpfe, die sich sehen lassen können:

LeistungWas Angehörige davon haben
Pflegegeld (347 bis 990 € je nach Pflegegrad)Wird dem Pflegebedürftigen ausgezahlt und darf frei an pflegende Angehörige weitergegeben werden
Verhinderungspflege durch AngehörigeÜbernimmt die Tochter die Vertretung, erstattet die Kasse bis zum 1,5-fachen Monatspflegegeld plus nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall
RentenbeiträgeWer mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gutgeschrieben
PflegeunterstützungsgeldBis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz pro Jahr für akute Pflegesituationen

So schöpfen Familien beides voll aus

Am meisten kommt heraus, wenn jeder Topf das tut, wofür er gedacht ist:

  1. Pflegegeld an die Familie: Es honoriert die Pflege durch Angehörige und bleibt bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag in voller Höhe erhalten.
  2. Entlastungsbetrag an einen anerkannten Anbieter: Die 131 € monatlich finanzieren Haushaltshilfe oder Betreuung, also genau die Aufgaben, die sonst an der Familie hängen bleiben.
  3. Verhinderungspflege für Auszeiten: Aus dem Jahresbetrag von 3.539 € wird die Vertretung bezahlt, wenn die pflegende Person frei braucht, auf Wunsch stundenweise.
Pflegende Angehörige gönnt sich eine Auszeit, während die Betreuungskraft übernimmt

Drei häufige Irrtümer

  • "Wenn wir ihn nicht nutzen können, verfällt er eben." Ungenutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar. Bis dahin lässt sich einiges nachholen.
  • "Die Abrechnung ist bestimmt kompliziert." Mit einer Abtretungserklärung rechnet der anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Die Familie sieht weder Rechnung noch Formular.
  • "131 € bringen doch kaum etwas." Das sind fast drei Stunden professionelle Haushaltshilfe im Monat, jeden Monat, und zusammen mit angespartem Guthaben oft deutlich mehr.
Junior-Senior Redaktion

Junior-Senior RedaktionFachlich geprüft

Erstellt und geprüft vom Team von Junior-Senior, Ihrem landesrechtlich anerkannten Anbieter für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung mit über 10.000 betreuten Kunden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 22.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Nein, er fließt als Kostenerstattung an anerkannte Anbieter. Für die Arbeit von Angehörigen gibt es stattdessen das Pflegegeld, das frei weitergegeben werden darf, und die Verhinderungspflege, über die Angehörige bis zum 1,5-fachen Monatspflegegeld erstattet bekommen.

Ja, selbstverständlich. Sie wählen frei, wofür er eingesetzt wird: Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung oder Tagespflege. Bedingung ist nur, dass der Anbieter landesrechtlich anerkannt ist und die Abrechnung über die Pflegekasse läuft.

Ja. Übernimmt sie die Vertretung der Hauptpflegeperson, erstattet die Pflegekasse bis zum 1,5-fachen des Monatspflegegeldes, plus nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Das läuft über den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

In vielen Bundesländern ja, als registrierte Nachbarschaftshilfe nach einer kleinen Schulung. Ausgeschlossen sind meist enge Verwandte bis zum zweiten Grad und Personen aus demselben Haushalt. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland.

Er sammelt sich automatisch an. Nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar, danach verfallen sie. Ein ganzes ungenutztes Jahr entspricht 1.572 €.

Ja. Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, für den zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Der Antrag läuft über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

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