Entlastungsbetrag für Angehörige: Wer ihn nutzen darf
- 4,9 von 5 Sternen bei Google
- Über 10.000 zufriedene Kunden
- Anerkannt nach § 45a SGB XI
- Abrechnung mit allen Pflegekassen
Die kurze Antwort vorab
Viele Familien fragen sich: Die Tochter kauft ein, der Sohn putzt, kann man sich die 131 € Entlastungsbetrag dafür nicht einfach auszahlen lassen? Die klare Antwort: Der Entlastungsbetrag fließt ausschließlich als Kostenerstattung an anerkannte Anbieter. Eine Auszahlung an Familienmitglieder sieht das Gesetz nicht vor.
Die gute Nachricht: Das Geld ist deshalb nicht verloren. Für die Familie gibt es eigene, teils deutlich höhere Leistungen, und der Entlastungsbetrag entlastet die Angehörigen auf einem anderen Weg, nämlich indem er ihnen Arbeit abnimmt.
Warum die 131 € nicht bar ausgezahlt werden
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist zweckgebunden: Er soll sicherstellen, dass tatsächlich professionelle Unterstützung im Haushalt ankommt und pflegende Angehörige real entlastet werden. Deshalb erstattet die Pflegekasse nur Rechnungen von Anbietern mit landesrechtlicher Anerkennung.
Eine Ausnahme gibt es für Privatpersonen: die registrierte Nachbarschaftshilfe. Sie steht allerdings gerade nicht der engen Familie offen, in den meisten Bundesländern sind Verwandte bis zum zweiten Grad und Personen im selben Haushalt ausgeschlossen.
Diese Leistungen gibt es für Angehörige wirklich
Für die Arbeit der Familie hat die Pflegeversicherung eigene Töpfe, die sich sehen lassen können:
| Leistung | Was Angehörige davon haben |
|---|---|
| Pflegegeld (347 bis 990 € je nach Pflegegrad) | Wird dem Pflegebedürftigen ausgezahlt und darf frei an pflegende Angehörige weitergegeben werden |
| Verhinderungspflege durch Angehörige | Übernimmt die Tochter die Vertretung, erstattet die Kasse bis zum 2-fachen Monatspflegegeld plus nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall |
| Rentenbeiträge | Wer mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse gutgeschrieben |
| Pflegeunterstützungsgeld | Bis zu 10 Arbeitstage Lohnersatz pro Jahr für akute Pflegesituationen |
So schöpfen Familien beides voll aus
Am meisten kommt heraus, wenn jeder Topf das tut, wofür er gedacht ist:
- Pflegegeld an die Familie: Es honoriert die Pflege durch Angehörige und bleibt bei stundenweiser Verhinderungspflege und beim Entlastungsbetrag in voller Höhe erhalten.
- Entlastungsbetrag an einen anerkannten Anbieter: Die 131 € monatlich finanzieren Haushaltshilfe oder Betreuung, also genau die Aufgaben, die sonst an der Familie hängen bleiben.
- Verhinderungspflege für Auszeiten: Aus dem Jahresbetrag von 3.539 € wird die Vertretung bezahlt, wenn die pflegende Person frei braucht, auf Wunsch stundenweise.
Wie viele Stunden Unterstützung stehen Ihnen zu? Rechnen Sie es in zwei Minuten aus.
Stunden berechnenDrei häufige Irrtümer
- "Wenn wir ihn nicht nutzen können, verfällt er eben." Ungenutzte Beträge sammeln sich an und bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar. Bis dahin lässt sich einiges nachholen.
- "Die Abrechnung ist bestimmt kompliziert." Mit einer Abtretungserklärung rechnet der anerkannte Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Die Familie sieht weder Rechnung noch Formular.
- "131 € bringen doch kaum etwas." Das sind fast drei Stunden professionelle Haushaltshilfe im Monat, jeden Monat, und zusammen mit angespartem Guthaben oft deutlich mehr.
Welche Angehörigen sich registrieren lassen können
Die Registrierung als Nachbarschaftshilfe steht in vielen Bundesländern auch Verwandten offen, mit einer wichtigen Grenze:
- Meist ausgeschlossen: Verwandte bis zum zweiten Grad (Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel) und Personen im selben Haushalt.
- Oft möglich: entferntere Verwandte wie Cousinen, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder je nach Land, sowie Freundinnen und Nachbarn.
- Die Regeln je Land: Voraussetzungen, Kurse und Vergütungsgrenzen im Bundesländer-Überblick.
Rechenbeispiel: Was die Tochter wirklich bekommen kann
Frau Sommer hat Pflegegrad 3, ihre Tochter hilft täglich. Über den Entlastungsbetrag kann die Tochter nicht abrechnen (Verwandte 1. Grades), aber die anderen Töpfe arbeiten für sie:
- Pflegegeld: 599 € monatlich, die Frau Sommer als Anerkennung frei weitergeben darf, bei Angehörigen steuerfrei.
- Verhinderungspflege: Vertritt die Tochter die pflegende Hauptperson (etwa den Ehemann), erstattet die Kasse bis zum 2-fachen Monatspflegegeld, bei Pflegegrad 3 bis 1.198 € im Jahr, plus nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall.
- Rentenpunkte und Unfallschutz: ab 10 Wochenstunden Pflege automatisch über die Pflegekasse.
Der Entlastungsbetrag läuft parallel an einen anerkannten Anbieter, so bleibt die Tochter für die schönen Stunden zuständig und der Haushalt ist trotzdem versorgt.
Welcher Topf zahlt was: die Übersicht zum Ausdrucken
Beim Entlastungsbetrag scheitert es selten am Anspruch und fast immer daran, dass die Töpfe durcheinandergehen. Verhinderungspflege, Umwandlungsanspruch und Entlastungsbetrag haben verschiedene Regeln, verschiedene Beträge und verschiedene Fristen. Unsere Übersicht stellt sie nebeneinander.

Alessandro S. DamaschkeFachlich geprüft
Gründer und Geschäftsführer der Junior-Senior GmbH
Alessandro S. Damaschke gründete Junior-Senior 2021 und baut seitdem mit seinem Team die Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung über die Pflegekasse deutschlandweit auf. Das Wissen in diesem Ratgeber stammt aus der täglichen Arbeit mit über 10.000 betreuten Kundinnen und Kunden und allen Pflegekassen; jeder Artikel wird fachlich geprüft und laufend an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Mehr über das Team
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 45b SGB XI, Entlastungsbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit
- § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 44 SGB XI, Soziale Sicherung der Pflegepersonen, Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de
- Pflegegrade und Begutachtung, Bundesministerium für Gesundheit
- Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Bundesland, GKV-Spitzenverband
Beträge und Rechtsstand zuletzt geprüft am 26.08.2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext; bei Abweichungen gilt die Auskunft Ihrer Pflegekasse.
Häufig gestellte Fragen
Nein, er fließt als Kostenerstattung an anerkannte Anbieter. Für die Arbeit von Angehörigen gibt es stattdessen das Pflegegeld, das frei weitergegeben werden darf, und die Verhinderungspflege, über die Angehörige bis zum 2-fachen Monatspflegegeld erstattet bekommen.
Ja, selbstverständlich. Sie wählen frei, wofür er eingesetzt wird: Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung oder Tagespflege. Bedingung ist nur, dass der Anbieter landesrechtlich anerkannt ist und die Abrechnung über die Pflegekasse läuft.
Ja. Übernimmt sie die Vertretung der Hauptpflegeperson, erstattet die Pflegekasse bis zum 2-fachen des Monatspflegegeldes, plus nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Das läuft über den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.
In vielen Bundesländern ja, als registrierte Nachbarschaftshilfe nach einer kleinen Schulung. Ausgeschlossen sind meist enge Verwandte bis zum zweiten Grad und Personen aus demselben Haushalt. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland.
Er sammelt sich automatisch an. Nicht genutzte Beträge bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres verfügbar, danach verfallen sie. Ein ganzes ungenutztes Jahr entspricht 1.572 €.
Ja. Wer eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt, für den zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Der Antrag läuft über die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
In vielen Bundesländern ja: Entferntere Verwandte können sich als Nachbarschaftshilfe registrieren lassen. Ausgeschlossen sind meist nur Verwandte bis zum zweiten Grad und Haushaltsmitglieder.
Als nahe Verwandte bis zum 2-fachen des monatlichen Pflegegelds je Kalenderjahr, bei Pflegegrad 3 bis 1.198 €, zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten und Verdienstausfall bis zum Jahresbetrag von 3.539 €.
Bei Angehörigen und Personen, die aus sittlicher Pflicht pflegen, nein. Das Pflegegeld darf frei weitergegeben werden und bleibt dort steuerfrei.
Ja, das ist der Normalfall guter Versorgung: Die Familie übernimmt Zuwendung und Organisation, der anerkannte Anbieter Haushalt und Entlastung über den Entlastungsbetrag, beides parallel.
Verwandte Artikel
Entlastungsbetrag 2026: 131 € monatlich richtig nutzen
131 € jeden Monat, ab Pflegegrad 1, für Haushaltshilfe und Betreuung: Der Entlastungsbetrag ist die am häufigsten verschenkte Pflegeleistung. Höhe, Verwendung, Abrechnung, Ansparen und Rechenbeispiele.
Pflegegeld
Pflegegeld 2026: Höhe nach Pflegegrad, Voraussetzungen, Antrag und wie Sie es für die 24-Stunden-Betreuung nutzen können.
Verhinderungspflege stundenweise nutzen
Stundenweise Verhinderungspflege: wie die Abrechnung pro Stunde funktioniert, warum das Pflegegeld dabei ungekürzt bleibt und wie Sie das Budget von 3.539 € klug einsetzen.
Unser Online-Kundenportal kommt bald.
Termine buchen, Abrechnungen einsehen, Verträge digital unterschreiben – bald alles bequem an einem Ort.